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Auswahl, aber keine Wahlfreiheit

In Ägypten sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung - Niemand zweifelt am Wahlsieg Mubaraks

Am 7. September 2005 wird in Ägypten der neue (aber doch wohl wieder der alte) Präsident gewählt. Im Folgenden dokumentieren wir hierzu Informationen über die Wahl, eine Pressemitteilung von amnesty international (ai) zur bevorstehenden Wahl sowie einen Auszug aus dem Jahresbericht 2005 von ai, der sich mit der Menschenrechtssituation in Ägypten befasst.



Bei der Präsidentenwahl am 7. September 2005 haben die Ägypter die Chance, zwischen mehreren Kandidaten zu entscheiden. Gleichwohl rechnen Beobachter fest mit einem deutlichen Sieg des seit 1981 amtierenden Husni Mubarak im ersten Wahlgang. Unabhängige Gruppen kündigten eine genaue Beobachtung des Wahlverlaufs vor den Stimmlokalen an. Drinnen dürfen sie laut Beschluss der Wahlkommission keine Überprüfungen vornehmen, obwohl das Kairoer Verwaltungsgericht am Wochenende eine gegenteilige Entscheidung gefällt hatte.
Als wichtigste Herausforderer des 77-jährigen Mubaraks gelten der 71 Jahre alte Noaman Gomaa und der 40-jährige Aiman Nur. Der frühere Jura-Professor Gomaa gehört der Wafd-Partei an, der ältesten politischen Organisation Ägyptens, die in letzter Zeit allerdings häufig zerstritten war. Gomaa kann vor allem in der Stadt Suez sowie in Kena unweit von Luxor mit einem hohen Stimmenanteil rechnen.
Der Jurist und Journalist Nur, der jüngste der insgesamt zehn Bewerber, leitet die neue Partei Al Ghad (Morgen). Er hat für seine Bewegung die Farbe Orange auserkoren - in Anspielung an die Revolution in der Ukraine. Nur hat seine Basis vor allem in Kairo. Ob er auch außerhalb der Hauptstadt unterstützt wird, ist unklar.
AP, 6. September 2005


amnesty international: "Kaum Wahlfreiheit für Ägypter"

Berlin, 5. September 2005 - Bei den ägyptischen Präsidentschaftswahlen am 7. September steht erstmals seit vielen Jahren nicht nur der Name Hosni Mubaraks auf dem Stimmzettel. Allerdings haben die Ägypter nur bedingt die Wahl: Gegenkandidaten müssen einer offiziellen Partei angehören, doch nur wenige Parteien sind zu den Präsidentschaftswahlen zugelassen. Zahlreiche Regimekritiker wurden in Zusammenhang mit den Wahlen verhaftet. Die Polizei hat Demonstrationen gegen Mubaraks erneute Kandidatur gewaltsam aufgelöst.

Verletzungen von Menschenrechten wie der Religions- und Meinungsfreiheit sind in Ägypten an der Tagesordnung. amnesty international (ai) berichtet im Jahresbericht 2005 von Tausenden vermeintlicher Anhänger verbotener islamistischer Gruppierungen, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind - unter ihnen gewaltlose politische Gefangene. Besonders umstritten ist die ägyptische Notstandsgesetzgebung: Sie erlaubt den Behörden, jede Person, die angeblich "eine Bedrohung der nationalen Sicherheit" darstellt, unbegrenzt ohne Anklage oder Prozess festzuhalten. Tausende sind davon betroffen, darunter viele, die unter "Terrorismus"-Verdacht stehen. Sie werden unter fürchterlichen Haftbedingungen festgehalten. Einige Gefangene sterben, weil man ihnen die medizinische Versorgung verweigert. Zahlreiche Menschen sind von der Todesstrafe bedroht.

"Die Notstandsgesetzgebung erleichtert die Anwendung von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen. Der neue Präsident muss diese Praxis abstellen und die Gesetze an internationale Standards anpassen", sagte Katharina Nötzold, Ägypten-Expertin der deutschen ai-Sektion. Nach wie vor wird in Hafteinrichtungen landesweit systematisch gefoltert. In den vergangenen Jahren wurden hunderte Misshandlungs- und Todesfälle in Haft bekannt. Unabhängige Untersuchungen gibt es kaum, die Verantwortlichen operieren in faktischer Straflosigkeit. Als ersten positiven Schritt wertet ai die Einrichtung des Nationalen Rates für Menschenrechte und der Parlamentskommission für Menschenrechte. "Diese sollten nach der Wahl eine größere Rolle bei der Verbreitung und Achtung der Menschenrechte in Ägypten spielen", sagte Nötzold.

Quelle: Presseerklärung von ai, 5. September 2005; im Internet: www.amnesty.de


Politische Gefangene, Folterungen und Misshandlungen, Unzureichende Ermittlungen: All das ist in Ägypten laut amnesty international an der Tagesordnung

Auszüge aus dem ai-Jahresbericht 2005

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

Bei Autobombenanschlägen im Oktober kamen auf der Sinai-Halbinsel mindestens 34 Personen ums Leben, über 100 weitere erlitten Verletzungen. Hunderte, vielleicht sogar Tausende Menschen wurden im Zusammenhang mit den Anschlägen inhaftiert. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterlagen weiterhin einem im Jahr 2002 verabschiedeten restriktiven Gesetz über Stellung und Arbeit von NGOs. Zahlreiche Mitglieder der verbotenen Moslembruderschaft wurden festgenommen, von denen sich mehrere Ende des Berichtsjahres weiterhin in Gewahrsam befanden und auf die Eröffnung ihres Prozesses warteten. Tausende vermeintliche Anhänger verbotener islamistischer Gruppierungen, unter ihnen mögliche gewaltlose politische Gefangene, blieben ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert; manche von ihnen befanden sich bereits seit Jahren in Gewahrsam. Folterungen und Misshandlungen an Gefangenen waren auch im Berichtszeitraum an der Tagesordnung. Mehrfach trafen Meldungen über Todesfälle in der Haft ein. Die für Folterungen Verantwortlichen kamen meist straffrei davon. Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und vollstreckt.

Hintergrundinformationen

Der Ausnahmezustand blieb weiterhin in Kraft. Im Januar gab der Shura-Rat, das Oberhaus im ägyptischen Parlament, die Gründung des Nationalen Rats für Menschenrechte (National Council for Human Rights – NCHR) unter Vorsitz des früheren UN-Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali bekannt. Das Organ erhielt den Auftrag, Beschwerden entgegenzunehmen, die Regierung zu beraten und jährliche Berichte über die Menschenrechtssituation in Ägypten zu veröffentlichen. Manche ägyptische Menschenrechtsgruppen reagierten auf die Ankündigung mit Skepsis. Der NCHR leitete eine Reihe bei ihm eingegangener Beschwerden an die Regierung weiter und setzte sich zum Ziel, seinen ersten Jahresbericht Anfang 2005 herauszugeben. Er soll unter anderem Empfehlungen hinsichtlich der Bestimmungen des Ausnahmezustands sowie Ergänzungen zu gesetzlichen Regelungen der Vorbeugehaft enthalten.

Im Juni fand im Rahmen des zu Beginn des Monats in Kraft getretenen Abkommens über Euro-Mediterrane Partnerschaft ein Treffen des Partnerschaftsrats der Europäischen Union und Ägyptens statt. Das Abkommen enthält in Artikel 2 eine rechtsverbindliche Klausel, die die Vertragsparteien dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.

Die regierende Nationaldemokratische Partei erhielt bei den in der Mitte der Legislaturperiode abgehaltenen Wahlen zum Shura-Rat im Mai die überwiegende Mehrheit der Sitze. Im Juli ernannte Präsident Mubarak eine neue Regierung unter einem ebenfalls neuen Ministerpräsidenten. Die Regierung stimmte der Gründung zweier neuer politischer Parteien zu (al-Ghad und al-Dusturi), lehnte jedoch die Zulassung mindestens zweier weiterer ab (al-Wasat und al-Karama).

Mehrere hundert mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten islamistischen Gruppierung al-Gama’a al-Islamiya kamen Berichten zufolge im November aus der Haft frei. Vermutlich waren die Freilassungen eine Folge des öffentlich erklärten Gewaltverzichts vor allem seitens führender Vertreter der Gruppierung. Die meisten der Freigelassenen hätten dem Vernehmen nach Gefängnisstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verbüßen müssen.

»Krieg gegen den Terror«

Bei Bombenanschlägen auf das Hilton-Hotel in Taba und auf zwei Zeltplätze für Rucksacktouristen in Ras Shitani auf der Sinai-Halbinsel kamen am 7. Oktober mindestens 34 Menschen ums Leben, über 100 weitere erlitten Verletzungen. Nach den Anschlägen wurden in der zweiten Oktoberhälfte im Norden der Sinai-Halbinsel zahlreiche Personen festgenommen. Schätzungen der Zahl der Verhaftungen wichen stark voneinander ab. Während offizielle Quellen eine Zahl von 800 nannten, setzten einige ägyptische NGOs die Zahl der Festgenommenen bei 3000 an. Viele der im November freigelassenen Gefangenen berichteten von Folterungen, unter anderem in Form von Schlägen, Aufhängen an Hand- oder Fußgelenken und Elektroschocks. Die meisten der im Zusammenhang mit den Anschlägen festgenommenen Personen, die sich Ende des Jahres noch in Gewahrsam befanden, wurden dem Vernehmen nach ohne Kontakt zur Außenwelt in Einrichtungen des Staatssicherheitdienstes (SSI) in Haft gehalten, unter anderem im Hauptquartier des SSI am Lazoghly-Platz in Kairo, von wo immer wieder Berichte über Folterungen eintrafen. Beim Generalstaatsanwalt gingen zahlreiche Klagen ein, mit denen Haftordnungen angefochten wurden. Die Klagen führten im Dezember in 15 Fällen zu Freilassungsanordnungen, tatsächlich aber waren bis Ende 2004 offenbar nur sechs Gefangene aus der Haft entlassen worden.

Gewaltlose politische Gefangene

Nach wie vor wurden gewaltlose politische Gefangene wegen ihrer friedlich geäußerten Überzeugungen in Haft genommen und zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Im März verurteilte das (Notstands-)Staatssicherheitsgericht in Kairo 26 gewaltlose politische Gefangene, unter ihnen drei britische Staatsbürger, zu Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren. Die Urteile ergingen im Zusammenhang mit der angeblichen Zugehörigkeit der Angeklagten zur in Ägypten nicht zugelassenen Islamischen Befreiungspartei (Hizb al-Tahrir al-Islami). Nach ihrer Festnahme in den Monaten April und Mai 2002 waren einige der Männer wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und dem Vernehmen nach gefoltert worden. Bei dem (Notstands-)Staatssicherheitsgericht handelt es sich um ein Sondergericht, dessen Verfahren gegen international anerkannte Standards für einen fairen Prozess verstoßen und das den Angeklagten das Recht auf Berufung verweigert.
(...)

Folterungen und Misshandlungen

Nach wie vor wurde in Hafteinrichtungen landesweit systematisch gefoltert. Einige Menschen kamen in Gewahrsam unter Umständen ums Leben, die vermuten ließen, dass Folterungen oder Misshandlungen ihren Tod verursacht oder dazu beigetragen haben.

Mehrere Mitglieder der verbotenen Moslembruderschaft wurden Berichten zufolge tagelang gefoltert, nachdem sie aus dem Gefängnis von Mazra’at Tora, wo man sie in Vorbeugehaft gehalten hatte, in die Haftanstalt des Staatssicherheitsdienstes in Madinat Nasr, einem Vorort von Kairo, verlegt worden waren. Sie sollen geschlagen, an Hand- oder Fußgelenken aufgehängt und mit Elektroschocks gepeinigt worden sein. Dabei sollen mehrere von ihnen Knochen- und Rippenbrüche davongetragen haben. Die Opfer zählten zu einer Gruppe von 60 Mitgliedern der Moslembruderschaft, die im Vorfeld der Wahlen zum Shura-Rat im Mai festgenommen worden waren. Die Behörden legten ihnen unter anderem zur Last, einer nicht zugelassenen Organisation anzugehören, im Besitz regierungsfeindlicher Flugblätter zu sein und den gewaltsamen Sturz der Regierung geplant zu haben. Wie zu erfahren war, soll mehreren anderen inhaftierten Personen medizinische Versorgung verweigert worden sein. Ein Häftling kam offenbar infolge dessen ums Leben.

Der 42-jährige, an Diabetes erkrankte Akram Zohairy soll eine Fraktur des Fußknochens erlitten haben, als man ihn nach einem Verhör in einem Polizeiwagen ins Gefängnis zurückbrachte. Trotz seines Gesundheitszustands wurde ihm Berichten zufolge tagelang angemessene medizinische Behandlung verweigert. Er starb binnen weniger Stunden, nachdem er am Abend des 8. Juni ins Krankenhaus gebracht worden war. Nach seinem Tod besuchten Mitglieder eines Parlamentsausschusses die Inhaftierten, um Foltervorwürfen nachzugehen, die sie anschließend bestätigten. Die Haftbefehle gegen die Mitglieder der Moslembruderschaft wurden mehrmals erneuert, bis sie schließlich allesamt im November ohne Anklage aus dem Gefängnis freikamen.

Unzureichende Ermittlungen

In den meisten Fällen mutmaßlicher Folterungen wurde niemand vor Gericht zur Rechenschaft gezogen, weil es die Behörden unterließen, zügige, unparteiische und gründliche Ermittlungen durchzuführen. Zwar fanden einige Verfahren wegen des Verdachts der Folter statt, jedoch nur, wenn es sich bei den Opfern um straftatverdächtige Personen ohne politischen Hintergrund handelte. In manchen Folterfällen wurden Entschädigungen bezahlt.
(...)

Menschenrechtsverteidiger

Mehrere Organisationen, unter ihnen die Ägyptische Vereinigung gegen Folter und die Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte, gingen weiterhin mit juristischen Schritten gegen eine Entscheidung des Sozialministeriums vor, das ihnen die Zulassung als NGOs verweigert hatte. Auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 2002, das die Betätigung von NGOs regelt, müssen NGOs beim Sozialministerium ihre Registrierung beantragen. Organisationen, deren Anträge abgelehnt wurden, die ihre Arbeit jedoch trotzdem fortsetzten, mussten mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Das in Kairo ansässige Nadim-Zentrum für die psychologische Behandlung und Rehabilitierung von Gewaltopfern geriet offenbar aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit ins Visier der Behörden. Die Organisation wurde im Juli und August von zwei Inspektionsausschüssen des Gesundheitsministeriums besucht und einer Reihe von Verstößen beschuldigt, unter anderem der unberechtigten Ausübung von Tätigkeiten als medizinische Einrichtung. Dem Gesetz über medizinische Einrichtungen zufolge blieb dem Zentrum eine Frist von 30 Tagen, um diese Verstöße zu beheben, anderenfalls drohte ihm die Schließung. Allerdings leiteten die Behörden nach dem Besuch des zweiten Ausschusses im August keine weiteren Maßnahmen ein, sodass das Zentrum seine Arbeit – wenn auch mit unsicheren Zukunftsaussichten – zunächst fortführen konnte.

Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung

Auch im Berichtsjahr wurden Personen unter Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit inhaftiert, vor Gericht gestellt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Im Juni erhielt der Islamische Forschungsrat der al-Azhar-Universität, die führende religiöse Einrichtung Ägyptens, weit reichende Vollmachten für das Verbot und die Konfiszierung von Schriften, die nach Auffassung dieses Gremiums religiöse Grundsätze verletzen. Dies löste Befürchtungen hinsichtlich einer weiteren Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung aus. Obwohl Staatspräsident Mubarak im Februar eine Gesetzesvorlage einbrachte, die für Verstöße gegen das Publikationsgesetz keine Haftstrafen mehr vorsah, wurden Journalisten nach wie vor inhaftiert, bedroht und mit Schlägen traktiert.

Abd al-Halim Qandeel, der Herausgeber der oppositionellen Zeitung al-’Araby und bekannter Regierungskritiker, wurde Berichten zufolge von Männern in Zivil überfallen, als er sich am frühen Morgen des 2. November auf dem Nachhauseweg befand. Er gab an, die Angreifer hätten ihn geknebelt, ihm die Augen verbunden und ihn verprügelt und ausgezogen, ehe sie ihn auf der Hauptverbindungsstraße zwischen Kairo und Suez aussetzten. In dem Anschlag wurde ein Versuch der Behörden vermutet, Abd al-Halim Qandeels kritische Äußerungen als engagiertes Mitglied der »Volksbewegung für Veränderung« zum Verstummen zu bringen, die sich unter anderem für Verfassungsreformen und die Aufhebung des Ausnahmezustands einsetzt.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch im Berichtsjahr mussten sich zahlreiche Personen vor Sondergerichten wie dem auf der Grundlage der Notstandsgesetzgebung geschaffenen Staatssicherheitsgericht verantworten. Häufig wurden Fälle, bei denen die Anklage im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder »Terrorismus« stand, vor Militärgerichten verhandelt. Diese Gerichte verwehren den Angeklagten das Recht auf eine unabhängige und unparteiische Verhandlung sowie das Recht auf eine umfassende Überprüfung des Urteils vor einem übergeordneten Gericht.

Im April wurde Ahmed Hussein Agiza nach einer unfairen Verhandlung vor dem Obersten Militärgericht zu 25 Jahren Haft verurteilt. Man hatte ihn im Dezember 2001 zwangsweise von Schweden nach Ägypten zurückgeführt. Nach seiner Rückkehr war er über einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und Berichten zufolge Folterungen ausgesetzt worden, obwohl die ägyptischen Behörden der schwedischen Regierung zugesichert haben sollen, dass er nicht misshandelt würde. Im Juni reduzierte Präsident Mubarak die Strafe auf 15 Jahre. Im Dezember gab die schwedische Regierung dem Vernehmen nach zu, sie habe davon Kenntnis erhalten, dass Ahmed Hussein Agiza in Ägypten gefoltert worden sei. Ahmed Hussein Agiza war zunächst 1999 wegen angeblicher Verbindungen zu einer bewaffneten islamistischen Gruppierung in Abwesenheit verurteilt worden. Seine zweite Verhandlung im Berichtsjahr stellte eine Wiederaufnahme des ersten Verfahrens dar.

Auslieferungen

Die ägyptischen Behörden verlangten von mehreren Ländern die Auslieferung ägyptischer Staatsbürger, unter anderem von Bosnien und Herzegowina, von Uruguay und dem Jemen. Einige Menschen wurden daraufhin zwangsweise nach Ägypten zurückgeführt, obwohl sie dort von Menschenrechtsverletzungen wie Folterungen und Misshandlungen gefährdet waren. Einigen anderen Personen drohte das gleiche Schicksal.

Im Februar überstellte der Jemen mehr als 15 ägyptische Staatsbürger den Behörden des Landes, unter ihnen Dr. Sayyid ’Abd al-Aziz Imam al-Sharif, Muhammed ’Abd al-Aziz al-Gamal und Uthman al-Samman. Die beiden Letztgenannten waren 1999 beziehungsweise 1994 in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Über das weitere Schicksal und den Verbleib der vom Jemen ausgelieferten Personen sollen nicht einmal ihre Familien und Freunde unterrichtet worden sein. Vor ihrer Rückführung hatten sie sich in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa im Gewahrsam des politischen Sicherheitsdienstes befunden (siehe Jemen-Kapitel). Es hieß, die ägyptischen Behörden hätten im Gegenzug für ihre Auslieferung Oberst Ahmed Salem Obeid, einen jemenitischen Oppositionellen, an den Jemen überstellt.

Todesstrafe

Nach wie vor wurden Todesurteile verhängt und vollstreckt. Zahlreiche Menschen blieben vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Die vor Ort tätigen NGOs initiierten eine Debatte über die Zukunft der Todesstrafe in Ägypten.

Sechs Mitglieder einer unter dem Namen ’Abd al-Halim bekannten Familie wurden Berichten zufolge im September im Gefängnis von Qina in Oberägypten durch den Strang hingerichtet. Ein Gericht hatte sie wegen der Tötung von 22 Mitgliedern eines rivalisierenden Clans im August 2002 in Sohag in Oberägypten zum Tode verurteilt.

Flüchtlinge

Da sich die Situation in Darfur im westlichen Sudan weiter verschlechterte und die Friedensverhandlungen bezüglich des Südsudans noch andauerten, beschloss das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) in Kairo, individuelle Entscheidungen über den Status sudanesischer Asylsuchender ab dem 1. Juni für die Dauer von sechs Monaten auszusetzen und die weitere Entwicklung im Sudan abzuwarten. Im August wurden Berichten zufolge 23 sudanesische Flüchtlinge nach einer Demonstration festgenommen, auf der sie gegen diese Entscheidung protestiert hatten. Den Festgenommenen wurde Landfriedensbruch und die Beschädigung öffentlichen Eigentums zur Last gelegt. Im September kamen sie alle wieder frei. Der UNHCR in Kairo leistete nach wie vor Schutz vor Zwangsabschiebungen und stattete sämtliche sudanesischen Asylsuchenden mit befristeten Schutzpapieren aus. (...)

Quelle: www.amnesty.de


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