Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Argentinien droht neuer Bankrott

Wirtschaftsexperte Krakowiak: Das Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA wirkt weit über Buenos Aires hinaus


Fernando Krakowiak ist Dozent an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität von Buenos Aires und Wirtschaftsredakteur der argentinischen Tageszeitung »página 12«. Über die Folgen des Urteils des Obersten Gerichtshofs der USA im Streitfall zwischen Hedgefonds und Argentinien sprach mit ihm für »nd« Johannes Schulten.


In einem aufsehenerregenden Prozess um Staatsschulden wurde Argentinien vom Obersten Gerichtshof der USA zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar an mehrere Hedgefonds verurteilt. Droht nun der Zahlungsausfall, wie es die Regierung befürchtet?

Im schlimmsten Fall bedeutet das Urteil das Aus für den Umschuldungsprozess, den Argentinien nach dem Staatsbankrott von 2002 eingeleitet hat. Dann wäre das Land tatsächlich zahlungsunfähig.

1,3 Milliarden Dollar sind viel Geld; aber reicht das für einen Staatsbankrott?

Es geht nicht nur um die 1,3 Milliarden Dollar für die Geierfonds. Sie repräsentieren lediglich einen sehr kleinen Teil derjenigen Anleger, die die Schuldenumstrukturierungen 2005 und 2010 abgelehnt haben – 92,4 Prozent der Gläubiger haben damals akzeptiert, 7,6 Prozent haben sich geweigert. Sollte Argentinien dem Urteil Folge leisten, können die restlichen unwilligen Anleger das gleiche verlangen. Dann reden wir aber von 15 Milliarden US-Dollar. Und: Wenn diese unwilligen Anleger ein besseres Angebot erhalten, könnten auch diejenigen, die den Schuldentausch akzeptiert haben, nachverhandeln wollen.

Dem Land stünde also eine weitere Katastrophe wie 2002 ins Haus?

Was die Umstrukturierung der Auslandsschuld betrifft, wäre die Situation vergleichbar. Die ökonomische Lage ist heute jedoch erheblich stabiler als vor zwölf Jahren. Das Problem ist, dass die Umschuldung, die diesen Aufschwung ermöglicht hat, hinfällig wäre.

Wie plant die Regierung, sich zu verhalten?

Wirtschaftsminister Axel Kicillof hat zwei Strategien vorgeschlagen. Die Erste zielt darauf, den New Yorker Richter Thomas Griesa davon zu überzeugen, dass eine gemeinsame Lösung mit den Hedgefonds erreichbar ist. Griesa hatte 2012 in der ersten Instanz zugunsten der Geierfonds entschieden. Nach der Ablehnung des Berufungsantrages vom Obersten Gericht liegt der Fall wieder bei ihm. Die Regierung sagt, dass sie das geforderte Geld nicht zahlen kann, ohne einen Staatsbankrott zu riskieren. Bei einem ersten Treffen am Mittwoch hat Griesa jedoch auf Einhaltung des Urteils bestanden. Zudem hat die US-Justiz eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die Zwangspfändungen von argentinischem Vermögen in den USA verbot. Die Regierung hat Mittwochnacht bekanntgegeben, dass es unter diesen Umständen unmöglich ist, die nächste Rate für die bereits umstrukturierten Schulden fristgerecht bis zum 30. Juni zu bezahlen.

Was ist die Alternative?

Argentinien wird weiterhin versuchen, diese Schulden zu bedienen – aber nicht mehr über New Yorker Banken, wie es die Verträge vorsehen, sondern über argentinische. Hintergrund ist die Ankündigung Griesas, alle argentinischen Geldbestände in den USA für die Geierfonds zu pfänden. Das Land muss also einen anderen Zahlungsweg finden. Deshalb wird versucht, die Verträge neu zu verhandeln, um die Zuständigkeit der Rechtsprechung nach Buenos Aires zu verlegen. Es ist schwer zu sagen, ob die Anleger darauf eingehen werden. Das Problem ist, dass wenig Zeit bleibt. Die nächste Rate ist bis Ende des Monats fällig.

Warum unterliegen die Anleihen dem Recht der USA?

Bereits die Staatsanleihen, die Argentinien in den 90er Jahren ausgegeben hat, unterlagen internationalem Recht: Für die auf US-Dollar ausgestellten Anleihen ist New York zuständig, für die in Euro London und für die in Yen Tokio. Dieses System stellt eine Art Garantie für die Anleger dar. Im Falle eines Konfliktes mit dem Schuldnerland sind nicht die dortigen Gerichte zuständig, sondern die in den Ländern der Gläubiger. Das ist jedoch eine klare Einschränkung der nationalen Souveränität Argentiniens.

Warum akzeptierte die Regierung diese Bestimmungen?

Sie hatte keine andere Möglichkeit. Sonst wären die Zinsen in die Höhe geschossen. Auch als die Regierung Néstor Kirchner nach 2002 die Umschuldungen durchsetzte, galten die gleichen Bedingungen: Kirchner sah sich gezwungen, sie zu erfüllen. Das war eine der Voraussetzungen dafür, dass sich so viele Anleger dem Schuldenschnitt anschlossen.

Welche Folgen hat das Urteil für etwaige Umschuldungsvorhaben anderer Staaten?

In Zukunft könnten Umschuldungen nur gelingen, wenn 100 Prozent der Gläubiger zustimmen. Das würde sie praktisch unmöglich machen. Denn es gibt immer einen Gläubiger, der sich weigert. Interessant ist, dass das Privatrecht besser funktioniert. Hier gilt, wenn 66 Prozent der Gläubiger eine Umschuldung akzeptieren, muss der Rest ihnen folgen. Sogar einige Gerichte in de USA haben bei lokalen Umschuldungen in diese Richtung entschieden. Nur für Nationalstaaten gilt die Regelung bisher nicht.

* Aus: neues deutschland, Samstag, 21. Juni 2014


Zurück zur Argentinien-Seite

Zur Argentinien-Seite (Beiträge vor 2014)

Zurück zur Homepage