Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Basisdemokratie

Boliviens Parlament verabschiedet neues Wahlgesetz. Mehr Rechte für Indigene und Gemeinden

Von Benjamin Beutler *

Nach einem 26stündigen Sitzungsmarathon hat der bolivianische Senat am Freitag ((18. Juni) ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Über den neuen Hebel der »gesellschaftlichen Kontrolle« sollen soziale Bewegungen damit die Kandidatur von »unfähigen« Personen schon vor der Wahl anfechten können. Wie genau dieser Kontrollmechanismus funktionieren soll, blieb jedoch vorläufig offen. Der Fraktionschef der regierenden »Bewegung zum Sozialismus« (MAS) im Senat, Isaac Ávalos, verwies auf ein noch auszuarbeitendes Gesetz. Demnach sollen die Gremien der gesellschaftlichen Kontrolle per »organischer Abstimmung« direkt von »Aktivisten der sozialen Bewegungen« bestimmt werden, so der Politiker. Außerdem bestimmt das neue Wahlrecht neben dem Wahlsystem und der Aufteilung von Wahlkreisen die Parteienfinanzierung, Wahlwerbung und die Rolle der Medien.

Bereits Mitte der vergangenen Woche hatte Präsident Evo Morales ein zuvor verabschiedetes Gesetz zur Neuordnung der Wahlbehörden des Andenlandes unterzeichnet. Neben der Exekutive, Legislative und Judikative gibt es demnach nun mit dem »Plurinationalen Wahlorgan« (OEP) eine vierte Staatsgewalt. Sie steuert und kontrolliert die Parteien- und Wahlkampffinanzierung und kontrolliert die regionalen Wahlgerichte in den Departamentos. Illegale Alleingänge wie bei den sezessionistischen Autonomiereferenden der Tiefland-Departamentos Santa Cruz, Beni, Pando und Tarija 2008 sollen so unterbunden werden. An der Spitze des OEP steht das »Oberste Wahltribunal« (TSE), welches das bisherige »Oberste Nationale Wahlgericht« (CNE) ablöst und von sieben Richtern geleitet wird. Sechs von ihnen werden per Zweidrittelmehrheit beider Parlamentskammern gewählt und einer vom Präsidenten ernannt. Mindestens zwei Richter müssen Indigene sein. »Wir befinden uns in der dritten Etappe des Verfassungsprozesses, der Anpassung der Gesetze an das neue Grundgesetz für einen Plurinationalen Staat«, erklärte Morales dazu am Freitag im Regierungssitz Palacio Quemado in La Paz.

Für Héctor Arce, den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, ist das nun verabschiedete Wahlgesetz »eines der wichtigsten Gesetze für den Verfassungsstaat«. Die »kommunitäre Demokratie« erhalte endlich »historische Anerkennung«. »Niemals zuvor war es den Bolivianern möglich, durch Referenden über das Schicksal des Landes zu bestimmen«, so Arce. Nicht nur der Zugang zu politischen Ämtern werde den indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften durch Wahl nach ihren Traditionen und Bräuchen erleichtert. Auch könne die Wählerschaft Politiker direkt abberufen. »Das Volk hat nicht nur das Recht zu wählen, es kann Mandate durch Amtsenthebungsreferenden auch wieder entziehen«, hob auch Präsident Morales die Möglichkeit hervor, staatliche Autoritäten auf kommunaler, regionaler, und nationaler Ebene abzuwählen. Für die Durchsetzung eines Amtsenthebungsreferendums gegen Bürgermeister ist die Unterstützung von 30 Prozent der Wahlberechtigten notwendig, bei Präfekten und Präsidenten reichen 25 Prozent.

Die Parlamentarier in Senat und Abgeordnetenhaus, in denen die MAS jeweils über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, bevorraten sich derweil mit Kokablättern und Kaffee, denn es stehen weitere Nachtschichten an. Nur noch bis zum 22. Juli haben die Abgeordneten Zeit, dann müssen laut der neuen Magna Charta auch noch die Regeln für die Autonomien, Justizorgane und das Verfassungsgericht ausgearbeitet, angenommen und in Kraft getreten sein.

* Aus: junge Welt, 21. Juni 2010


Zurück zur Bolivien-Seite

Zurück zur Homepage