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Mapuche greifen zum Hungerstreik als Waffe

23 Untersuchungshäftlinge wehren sich gegen das Anti-Terror-Gesetz aus der Pinochet-Diktatur

Von Jürgen Vogt, Buenos Aires *

23 Angehörige des Mapuche-Stammes sind in Chile in einem unbefristeten Hungerstreik getreten. 15 von ihnen sind im Gefängnis der Stadt Concepción, gut 500 Kilometer südlich von Santiago, eingesperrt, die übrigen acht in einer Haftanstalt in Temuco, 670 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt. Am Montag ging der Streik in die dritte Woche.

Den Mapuche geht es um Selbstbestimmung und das Recht auf ihr Land. Dem chilenischen Staat, Teilen der Justiz und der mit ihnen verflochteten Bergbaukonzerne und Holz- und Zellulosewirtschaft dagegen um den Zugriff auf die Bodenschätze, das Holz und das Wasser. Das führt zu reichlich Konfliktstoff.

Mit rund 650 000 Angehörigen sind die Mapuche der größte indigene Stamm des Andenstaates. Das sind immerhin knapp sieben Prozent der rund 16 Millionen Chilenen. Der Großteil von ihnen lebt in der Hauptstadt. Von einer homogenen Gemeinschaft, die an einem Strang zieht, ist sie weit entfernt.

23 inhaftierte Angehörige des Mapuche-Stammes befinden sich derzeit in einem unbefristeten Hungerstreik. Keiner der 23 Verhafteten ist rechtskräftg verurteilt. Alle sitzen in Untersuchungshaft, einige seit mehr als 18 Monaten. Die Vorwürfe sind unterschiedlich und reichen von versuchtem Mord, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Gewalt gegen die Polizei, Brandstiftung bis hin zu Holzdiebstahl. Je nach Vorwurf droht im Falle einer Verurteilung eine Haft bis zu 103 Jahren. Fast alle mutmaßlichen Delikte ereigneten sich im Zusammenhang mit Protestaktionen.

Ein Anti-Terrorgesetz aus der Zeit der Militärdiktatur 1973 bis 1990 macht es möglich. Es erlaubt eine Untersuchungshaft von bis zu zwei Jahren und verbietet den Verteidigungsanwälten den Zugang zu den Ermittlungsakten. Der Protest der Hungerstreikenden richtet sich in erster Linie gegen die Anwendung dieses Gesetzes.

Weltweit haben Menschenrechtsgruppen wiederholt gegen die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes protestiert. »Die Verfahren werden vor Militärgerichten geführt und erlauben die Zulassung von anonymen so genannten »gesichtslosen« Zeugen, was Denunzianten Tor und Tür öffnet und die Verteidigung der Mapuche-Angeklagten enorm erschwert«, kritisiert Yvonne Bangert, von der Gesellschaft für bedrohte Völker in Göttingen.

Zudem droht im Fall einer Verurteilung ein weitaus höheres Strafmaß als es nach der zivilen Gesetzgebung vorgesehen ist. Nationale und internationale Kritik prallte jedoch sowohl an der Mitte-Links-Regierung unter Ex-Präsidentin Michelle Bachelet ab, als auch jetzt, unter dem neuen rechten Präsidenten Sebastián Piñera.

Zwar hat die staatliche Gesellschaft für indigene Entwicklung (CONADI) in den letzten 15 Jahren rund 700 000 Hektar an indigene Gemeinschaften rückübereignet. Doch viele Mapuche haben nicht vergessen, dass im Zuge der Agrarreform der Regierung von Salvador Allende Anfang der 1970 Jahre schon einmal rund 200 000 Hektar rückübertragen wurden. Dieser Prozess aber wurde unter der Pinochet-Diktatur blutig umgekehrt, ihre Stammesangehörigen verfolgt und ihnen bis zu 130 000 Hektar wieder abgenommen wurden.

Den Startschuss für eine ähnliche Enwicklung sehen viele im Bau des Staudamms für das Wasserkraftwerks Ralco am Bío-Bío-Fluss Mitte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre. Die Überflutungen durch den Stausee setzte die Umsiedlung und notfalls Vertreibung der ansässigen indigenen Gemeinschaften voraus. Seither hat sich der seit Jahrzehnten latent schwelende Konflikt wieder verschärft.

Während sich seitdem der Widerstand bei einem Teil der Mapuche radikalisiert, setzte der chilensiche Staat auf eine verschärfte Repression. Die letzten traurigen Höhepunkte waren im Januar 2008 der Tod des 22-jährige Student Matías Catrileo bei einer Landbesetzung durch die Kugel aus einer Polizeiwaffe in den Rücken und im August 2009, als der 24-jährige Mapuche Jaime Mendoza bei einer Polizeiaktion gegen eine Besetzung ebenfalls durch einen Schuss in den Rücken ums Leben kam. Bestraft wurde dafür bisher niemand.

Für die Mapuche ist die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes Teil der staatliche Repression. Nach Angaben von Rechtsanwalt José Aylwin von der Menschenrechtsorgansation Observatorio Ciudadano (Bürgerliche Beobachtungsstelle) wird derzeit gegen 58 Mapuche auf Grundlage des Anti-Terrorgesetzes vorgegangen. Fünf davon sind bereits verurteilt, 42 befinden sich in Untersuchungshaft und elf sind Vorbeugemaßnahmen unterworfen. »Die Hungerstreikenden bezeichnen sich selbst als politische Gefangene. Zu Recht, denn die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes durch den Staat ist eine politische Entscheidung«, so Aylwin.

* Aus: Neues Deutschland, 27. Juli 2010


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