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Haft für Linke, Bewährung für Nazis

Ein Buch über den Umgang der Justiz mit Naziüberfällen und Antifa-Aktionen in der Weimarer Republik zeigt irritierende Parallelen zur Gegenwart auf

Von Peter Nowak *

Die Silvesterfeier des sozialdemokratischen Sängerbundes im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg endete 1931 in einem Blutbad. NS-Anhänger eines nahen SA-Sturmlokals überfielen ihre politischen Kontrahenten und erschossen zwei junge Männer. Die Bluttat löste damals große Empörung bei NS-Gegnern aus. Es kam zu einer spontanen Einheitsfront von unten, als Kommunisten und Sozialdemokraten gemeinsam das Sturmlokal belagerten, von dem der Überfall ausgegangen war. Der Berliner Politikwissenschaftler Johannes Fülberth hat diesen heute fast vergessenen Fall in seinen kürzlich erschienenen Buch »... wird mit Brachialgewalt durchgefochten« wieder bekannt gemacht. Insgesamt 18 gewaltsame politische Konflikte in Berlin im Zeitraum zwischen 1929 und 1933 hat er untersucht. Neben einer kurzen Darstellung der Hintergründe untersucht er auch das Presseecho, die politischen und vor allem die juristischen Folgen. Dabei widerlegt er überzeugend den bis heute nachwirkenden Geschichtsmythos, dass die Weimarer Republik an den Gewalttaten rechter und linker Extremisten untergegangen sei.

Die NS-Bewegung wollte vor allem in den roten Arbeitervierteln Angst und Schrecken verbreiten. Die Errichtung von Sturmlokalen an zentralen Orten war ein wichtiger Teil dieser Strategie. Dagegen wehrten sich antifaschistische Jugendgruppen, die oft eher lose mit der kommunistischen Bewegung verbunden waren und Symbole und Aktionen wählten, die auch heute noch in der Antifabewegung lebendig sind. Dazu gehört die Bekanntmachung von Nazi-Lokalen und die Forderung nach deren Schließung oder das Outing von Nazis im Stadtteil.

Mitfühlende Richter

Fülberth zeigt auf, dass linke Angeklagte damals meist mit hohen Haftstrafen belegt wurden, während Nazis fast immer Notwehr zugebilligt wurde. So wurde der NS-Standartenführer Georg Kuntze, der den jungen Kommunisten Ernst Nathan 1931 mit einem Bauchschuss tötete, wegen Verletzung des Waffengesetzes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nathan hatte ihn wegen seiner SA-Uniform zur Rede stellen wollen. Der Richter begründete sein mildes Urteil damit, dass Kuntze »permanent in Angst und Schrecken« vor Überfällen der Kommunisten gelebt und in Notwehr überreagiert habe.

Ein anderes Beispiel für die Einseitigkeit der Justiz ist der Überfall eines SA-Trupps auf eine als links bekannte Laubenkolonie im Wedding im Januar 1932, bei dem ein Linker und ein Rechter getötet wurden. Während die Nazis nach 88 Prozesstagen in einem Verfahren, das von einer großen Kampagne der Roten Hilfe begleitet und von linken Anwälten geführt worden war, aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, mussten zwei Laubenbewohner sechs Monate in Haft, weil sie Fahrräder der Nazis an sich genommen hatten.

Fast alle Richter konnten auch im Nationalsozialismus weiterarbeiten. Einen Großteil der linken Angeklagten, deren weitere Biografie der Autor recherchieren konnte, erwartete nach 1933 erneute Verfolgung und KZ-Haft und einige, die sich weiter am antifaschistischen Widerstand beteiligt hatten, starben in Plötzensee unter dem Fallbeil.

Johannes Fülberth: … wird mit Brachialgewalt durchgefochten. Bewaffnete Konflikte mit Todesfolge vor Gericht – Berlin 1929 bis 1932/1933, Köln 2011, Papy Rossa-Verlag, 154 Seiten, 14 Euro.

* Aus: Neues Deutschland, 27. April 2011


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