Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Schlechte Noten für Santo Domingo

Menschenrechtskommission der OAS kritisiert Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Von Hans-Ulrich Dillmann, Santo Domingo *

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) hat der Dominikanischen Republik massive Verstöße gegen die Menschenrechte bescheinigt.

Das Urteil hat ein tragfähiges Fundament: Fünf Tage besuchte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) mehrere Provinzen der Dominikanischen Republik und hörte dabei fast 4000 haitianischstämmige dominikanische Staatsbürger an. Man sei zu der Überzeugung gekommen, dass diese Personengruppe »unverhältnismäßig stark von vielfältigen Formen der Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse und Armut betroffen« sei. Die nachträgliche Aberkennung der Nationalität bedeute ein »schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte und von der Karibikrepublik anerkannter internationaler Vereinbarungen«, stellte der Vorsitzende der Kommission, José de Jesús Orozco Henríquez, auf einer Pressekonferenz in Santo Domingo zum Abschluss des Besuchs am Freitag fest.

Die Menschenrechtskommission der Organisation der Amerikanischen Staaten hatte das Land besucht, nachdem das Oberste Verfassungsgericht (TC) in einem Grundsatzurteil beschlossen hatte, Staatsbürgern mit haitianischen Vorfahren auf Basis einer neuen Verfassung aus dem Jahr 2010 rückwirkend bis ins Jahr 1929 abzuerkennen. Der Beschluss hatte internationale und nationale Proteste hervorgerufen.

Das Urteil sei diskriminierend, da vor allem Dominikaner haitianischer Abstammung ihrer Staatsangehörigkeit beraubt würden. Dies mache sie zu »Ausländern ohne Staatsbürgerschaft«. Außerdem erfolge die Prüfung zum Teil aufgrund der »afrikanischen Abstammung« dieser Personenkreise.

Die Pressekonferenz fand unter starkem Polizeischutz statt. Denn der Besuch der Kommission war begleitet von Protesten nationalistischer Gruppierungen. Sie versuchten, die Anhörungen in der dominikanischen Hauptstadt Santo Domingo zu stören und zu behindern. Die rechten Demonstranten warfen den Kritikern der Entscheidung des Verfassungsgerichtes »unpatriotisches Verhalten« und Verrat vor.

In Flugblättern hatten die Initiatoren dieser Gruppen sogar »Tod den Verrätern« gefordert und Personaldaten, Fotos und Anschriften von Journalisten, Abgeordneten, Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwälten verbreitet. Die CIDH sei über die Bedrohung besorgt und fordere die Regierung auf, für deren Sicherheit und Unversehrtheit zu sorgen, sagte Orozco.

Die Feststellungen der CIDH-Mitglieder stelle jedoch nicht das Recht des Landes auf Souveränität in Frage, erklärte Orozco, der die dominikanische Regierung dafür lobte, dass man den Menschenrechtsvertretern den Besuch ermöglicht habe. Rechtliche Auswirkungen hätte die Beurteilung der CIDH jedoch nicht, dies sei Aufgabe der politischen Vertreter des Landes.

»Ich bin mit diesem Bericht sehr zufrieden«, sagte Ana Maria Belique. Der Sprecherin der Gruppe Reconoci.do konnte jahrelang nicht studieren, weil die Behörden sich mit der Begründung, sie sei Haitianerin, über Jahre hinweg weigerten, ihr eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und einen Personalausweis auszustellen. Der Bericht habe Tatsachen bestätigt, auf die »wir als Betroffene und die Zivilgesellschaft schon lange hingewiesen haben«, sagte sie. Nach groben Schätzungen könnten rund 200 000 Dominico-Haitianer von dem Beschluss des Verfassungsgerichts betroffen sein.

Die Regierung der Dominikanischen Republik hat den Bericht als »voreingenommen« zurückgewiesen. Er nehme »eine subjektive, einseitige und teilweise nicht mit der Realität unseres Landes übereinstimmende Sicht ein«, heißt es in einer Erklärung des Außenministeriums. Staatspräsident Danilo Medina von der Partei der Dominikanischen Befreiung (PLD) hatte vor einer Woche angekündigt, dass innerhalb von 18 Monaten alle im Land illegal lebenden Ausländern eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, sonst würden sie ausgewiesen.

* Aus: neues deutschland, Montag, 9. Dezember 2013


Zurück zur Dominikanische Republik-Seite

Zur Menschenrechts-Seite

Zurück zur Homepage