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Deutschland und der Irak-Krieg

Spitzfindige Definitionen ermöglichen Einsatz deutscher Panzer und Raketen

Auf den folgenden Bericht hat uns die Internetzeitung www.ngo-online.de freundlicherweise aufmerksam gemacht.

Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen und des Vorwurfes der Unions vom mehrfachen "Wahlbetrug" sind sich die Spitzen von SPD und Grünen unsicher, wie sie die zugesicherte "logistische Unterstützung" bei einem möglichen Krieg gegen den Irak öffentlich kommunizieren wollen. Am Wochenende hatten führende SPD-Politiker den Einsatz der in Kuwait stationierten Spürpanzer der Bundeswehr befürwortet. Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte zwar, die deutschen Spürpanzer vom Typ "Fuchs" würden "nur im Kampf gegen den internationalen Terrorismus" eingesetzt werden. Zugleich schloss er aber nicht aus, dass die dort stationierten deutschen Soldaten bei einem terroristischen Angriff auf den amerikanischen Stützpunkt zum Einsatz kommen könnten. Sobald also ein derartiger "terroristischer Angriff" als gegeben definiert werden würde, wäre ein deutscher Panzereinsatz möglich. Auch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller (Grüne), ließ in einem Interview mit dem Deutschlandfunk diese Möglichkeit offen: Der Einsatz der Spürpanzer sei verfassungsrechtlich an die Anti-Terror-Operation "Enduring Freedom" gebunden. Eine weitere Debatte entzündete sich um den möglichen Einsatz von Flugabwehr-Raketen. Die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" hatte unter Berufung auf Regierungsbeamte in Berlin berichtet, die Bundesregierung solle auf Bitten der USA Raketen vom Typ "Patriot" zur Verfügung stellen. Struck sagte dazu am Montag: "Diese Meldung ist falsch". Nach dem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung stehen auch Forderungen der USA nach Geldern für den Wiederaufbau des Iraks nach einer möglichen Zerstörung im Rahmen einer "späteren Friedenspräsenz" im Raum.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte US-Präsident George W. Bush auf dem NATO-Gipfel in Prag zugesichert, die Bewegungsfreiheit des US-Militärs im Falle eines Kriegs nicht einzuschränken. Den USA soll die vollständige Nutzung ihrer militärischen Infrastruuktur in Deutschland gestattet werden. Das beeinhaltet auch die Gewährung von Überflugrechten für US-amerikanische Kampfflugzeuge.

Der ehemalige NATO-General Hanno Graf zu Kielmansegg bezeichnete diese "logistische Unterstützung" in einem Interview mit dem "Deutschlandfunk" im Gegensatz zu Schröder und Fischer als "Unterstützung eines Waffenganges... In Wirklichkeit und realistisch gesehen ist es natürlich eine Teilnahme." Der ehemalige General rechnet zu der möglichen deutschen Kriegsbeteiligung zum Beispiel auch die Bewachung amerikanischer Stützpunkte, "unter Umständen sogar Transport von Material, vielleicht Hilfe im Sanitätsbereich und ähnliche Maßnahmen, die natürlich Teil einer solchen militärischen Aktion sind."

Kielmansegg hält für den Kriegsbeginn ein Szenario für möglich, wonach die UNO den Verstoß der Auflagen ihrer neuen Irak-Resolution beschließt und daraufhin ein durch die UNO legitimierter Krieg gegen den Irak begonnen werden kann. Dieser werde dann von der NATO unter Führung der USA und mit der diskutierten logistischen Unterstützung durch Deutschland geführt werden.

Beim kriegskritischen Flügel der Grünen wächst der Widerstand gegen diese "Duldungspolitik" der Bundesregierung. Der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann empfahl, Amerika im Falle eines Angriffs auf den Irak alle Überflugs- und Nutzungsrechte in Deutschland zu entziehen. Dies diene auch der Sicherheit des eigenen Landes, weil Deutschland sich sonst zum "erweiterten Feindbild" von Terroristen mache. Die "klügste Terrorprävention" wäre deshalb, "sichtbar einen anderen Kurs zu fahren als die USA".

Hingegen sagte Grünen-Chefin Claudia Roth , "bei der Gewährung von Überflugrechten oder der Nutzung von Flughäfen durch US-Militär dürfe Deutschland "selbstverständlich nicht vertragsbrüchig werden." Auch der hessische SPD-Vorsitzende Gerhard Bökel, der am 2. Februar eine Landtagswahl zu bestehen hat, sieht die Bundesrepublik durch "vertraglichen Bindungen" zur Gewährung von Überflugrechten verpflichtet.

Der grüne Fraktionsvize und Jurist Christian Ströbele widersprach dieser Auffassung im Gespräch mit der "tageszeitung" (taz): "Wenn die Amerikaner aus eigener Machtvollkommenheit den Krieg anfangen, dann ist das für mich ein Angriffskrieg, bei dem jede Beteiligung und jede Vorbereitung schon nach dem Grundgesetz verboten ist." Lediglich im Falle eines UN-Mandats für einen Angriff auf den Irak müsse man "prüfen", ob vertragliche Verpflichtungen für eine Nutzung der Militäranlagen bestünden. "Bei einem Alleingang der USA ist es egal, was in den Verträgen steht. Dann geht das Grundgesetz vor."

Der Einsatz der Spürpanzer lässt sich nach Auffassung von Ströbele mit Nothilfe nicht rechtfertigen. "Wenn man sich selbst in Not bringt, indem man einen Krieg anfängt, dann ist das keine Nothilfe."

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Hans Georg Wagner (SPD), betonte, dass das Lager, in dem die Spürpanzer untergebracht sind, ein amerikanisches sei. "Sollte es direkt angegriffen werden, ist es ein Angriff auf einen Bündnispartner." Dann kämen die deutschen Kräfte "selbstverständlich" zum Einsatz. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind in Kuwait zur Zeit 52 Soldaten stationiert. Kurzfristig könne die Truppe um weitere 200 Soldaten verstärkt werden.

Der Vorsitzende des deutschen Bundeswehr-Verbandes, Bernhard Gertz, sagte, die Bundeswehr habe kein Geld für eine Beteiligung an einem möglichen Irak-Krieg. Ein Abzug der deutschen ABC-Spürkräfte aus Kuwait wäre allerdings "verantwortungslos". CDU-Chefin Angela Merkel verlangte von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) weitere Informationen. "Wir wollen Klarheit" über die Anforderungen der USA bei einem Militärschlag.

Für den Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, steht die öffentliche Wirkung der Debatte um die Spürpanzer im Vordergrund. Ohne Not werde die Öffentlichkeit verunsichert. Die deutschen Spürpanzer in Kuwait seien verfassungsrechtlich an den Rahmen des Enduring-Freedom-Mandats gebunden. Ein Einsatz bei einem Angriff der USA auf den Irak sei daher nicht abgedeckt. "Die klare Position von Bundeskanzler und Außenminister sollte durch Spekulationen von Abgeordneten nicht in Zweifel gezogen werden", mahnte Beck.

Aus: www.ngo-online.de, 25.11.2002
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