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"Nein" zur Verurteilung von Abdallah Abu Rahmah

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Freilassung des Palästinensers Abdallah Abu Rahma *

Nach achtmonatiger Verhandlung vor einem israelischen Militärgericht ist Abdallah Abu Rahmah (38), international bekannter Koordinator der gewaltfreien Protestbewegung in Bilin gegen die israelische Mauer, verurteilt worden. Das Gericht befand ihn am 24. August der »Aufwiegelung« schuldig und der »Organisation illegaler Demonstrationen«. Freigesprochen wurde er von dem Vorwurf, Steine geworfen und Waffen besessen zu haben. Die Urteilsverkündung fand in einem überfüllten Gerichtssaal statt. Das Strafmaß soll am 15. September verkündet werden. (Siehe unseren Beitrag: Abschreckendes Exempel.)
Im Folgenden dokumentieren wir einen Appell der Internationalen Liga für Menschenrechte.


"Nein" zur Verurteilung von Abdallah Abu Rahma

Dokumentiert: Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Freilassung des Palästinensers Abdallah Abu Rahma

Am 15. September will ein israelisches Militärgericht das Strafmaß gegen den bekannten Koordinator des gewaltfreien Widerstands gegen Mauer und Siedlungspolitik im Dorf Bilin (Palästina), Abdallah Abu Rahma, verkünden. Abu Rahma, Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille für Zivilcourage und herausragende Verdienste im Einsatz für die Menschenrechte, sitzt seit neun Monaten hinter Gittern. Am 24. August wurde er wegen »Aufstachelung« sowie »Organisation und Teilnahme an illegalen Protesten« verurteilt. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe. Abdallah Abu Rahma wurde auf der Grundlage von erzwungenen Geständnissen von Minderjährigen verurteilt, die nachts aus ihren Betten geholt, festgenommen und unter Androhung von Gewalt sogleich verhört wurden. Andere Beweise konnten die Ankläger nicht vorbringen.

Die Liga protestiert gegen das haltlose Urteil und fordert die sofortige Freilassung von Abdallah Abu Rahma. Bundestagsabgeordnete und Bundesregierung sind aufgefordert, auf eine Freilassung von Abdallah Abu Rahma hinzuwirken.

Viele vergleichen den 39 Jahre alten Lehrer und Vater von drei Kindern aus dem palästinensischen Dorf Bilin mit Mahatma Gandhi. Abdallah Abu Rahma steht für den gewaltlosen Widerstand gegen den israelischen Siedlungs- und Mauerbau auf Biliner Land, der seit 2005 mit wöchentlichen Demonstrationen am Trennzaun sichtbar gemacht wird.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Ashton, hat sich anläßlich des Urteils in einer öffentlichen Stellungnahme äußerst besorgt gezeigt: »Die mögliche Inhaftierung von Herrn Abu Rahma verfolgt die Absicht, ihn und andere Palästinenser an der Ausübung ihres legitimen Rechts zu hindern, gewaltfrei gegen die bestehende Trennmauer zu protestieren.« Am 30. August hat das spanische Parlament die Stellungnahme von Lady Ashton nachdrücklich verstärkt. Die Liga weiß sich mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch einig, die ebenfalls in aller Schärfe gegen die haltlose Verurteilung von Abu Rahma protestieren.

Die deutsche Politik muß jetzt – gewissermaßen »kurz vor zwölf« – ihren Beitrag zur Freilassung von Abu Rahma leisten.

Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, wie ihre spanischen Kolleginnen und Kollegen »nein« zur Verurteilung von Abdallah Abu Rahma zu sagen! Fordern Sie bitte seine Freilassung ohne Wenn und Aber!

Wir appellieren überdies an die Bundesregierung, an die Bundeskanzlerin und den Bundesaußenminister: Sagen Sie bitte »ja« zur Gewaltlosigkeit, zu den Menschenrechten und zu einem Frieden zwischen Israelis und Palästinensern, der diesen Namen verdient!

Geben Sie Lady Ashtons Stellungnahme ein zusätzliches Gewicht. Machen Sie gegenüber der israelischen Regierung deutlich, daß Sie Abdallah Abu Rahma als freien Menschen sehen wollen – und nicht als Gefangenen.

Zeigen Sie den Menschen hier und dort, daß politische Freiheiten, Grundrechte und Selbstbestimmung hohe Güter sind, die von der bundesdeutschen Regierung im eigenen Land garantiert und international geschützt werde.

* Aus: junge Welt, 14. September 2010


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