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Globalisierung vor Gericht

Pakistanische Textilarbeiter verklagen Discounter Kik vor deutscher Justiz

Von Claudia Wrobel *

Textilarbeiter, die in Asien für hiesige Unternehmen produzieren, verklagen eines von ihnen vor einem bundesdeutschen Gericht. Das ist ein Novum und war bisher trotz zahlreicher Katastrophen in Fabriken der Region, bei denen Tausende verletzt wurden oder sogar starben, unvorstellbar. Bis jetzt: Am Freitag reichten vier Personen aus Pakistan Klage gegen den Textildiscounter Kik vor dem Landgericht Dortmund ein. Unterstützt werden die Kläger durch das »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR/Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte - jW) und die Organisation Medico international. Der Gerichtsstand ergibt sich aus dem Firmensitz des Unternehmens.

Die Kläger sind ein Verletzter und drei Angehörige von Verstorbenen eines Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi am 11. September 2012. Dabei starben 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Die Verwundeten und Angehörige haben sich in der »Baldia Factory Fire Affectees Association« (Vereinigung der Betroffenen des Baldia Fabrikbrandes - jW) zusammengeschlossen. Weil im bundesdeutschen Rechtssystem keine Sammelklage von Gruppen vorgesehen ist, ziehen nun erst einmal vier von ihnen vor Gericht. Sie fordern ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro pro Person. Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Programms Wirtschaft und Menschenrechte des ECCHR, betonte in Berlin, dass es natürlich zum Schluss für alle eine Entschädigung geben müsse.

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Pakistaner vor Gericht vertritt, stellte klar, dass die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen im Herstellerland natürlich bei der Bestellfirma liegt. Im vorliegenden Fall sei dies besonders deutlich. Nach eigenen Angaben war Kik Hauptkunde der Fabrik und sorgte für eine Auslastung von etwa drei Viertel. »Alle Zeugen haben uns allerdings versichert, dass in der Fabrik zu 100 Prozent für Kik produziert wurde«, erklärte Klinger. Der Textildiscounter habe vor dem Brand versichert, die Fabrik inspiziert zu haben. »Dann müssen sie aber gesehen haben, dass alle Fenster vergittert waren, die Arbeitsstätten in einem Keller mit leicht entflammbarem Holzfußboden waren und der einzige Fluchtweg über eine unbeleuchtete Treppe führte«, erklärte Klinger.

Unmittelbar nach dem Brand zahlte das Unternehmen eine Soforthilfe, eine langfristige Entschädigung für Verletzte und Angehörige lehnt Kik allerdings nach Angaben des ECCHR ab. Eine Schmerzensgeldzahlung wurde demnach kategorisch ausgeschlossen. »Kik hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen«, sagte Thomas Seibert, Südasienkoordinator von Medico international. So habe der Konzern zwar eine Entschädigung von einer Million Euro zugesagt, danach aber die weiteren Verhandlungen verschleppt. Für Seibert ist klar, dass das Unternehmen darauf gesetzt hat, dass das öffentliche Interesse abflaut. »Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzen mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit«, so Seibert. Die Organisationen fordern ein Ende der Freiwilligkeit bei der Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsstandards in Fabriken, die westliche Firmen beliefern. Bis jetzt stoßen sie damit bei der Bundesregierung auf wenig Interesse. Diese unterstützt statt dessen Unternehmen, die versuchen, mit Bündnissen für »Nachhaltigkeit« das Image aufzupolieren.

Klinger ist zuversichtlich, dass die Klage Erfolg haben wird, da sie zwar in Dortmund, aber nach pakistanischem Recht entschieden werden muss. Ein beigefügtes Rechtsgutachten sei eindeutig. Des weiteren bedeute dies die Gelegenheit, endlich in der BRD zu klären, welche Pflichten ein Unternehmen hat, das im Ausland produzieren lässt. So ist es für Klinger eine Fehleinschätzung vieler Unternehmen, dass mit der Produktion eben auch die Verantwortung ausgelagert werde: »Jetzt kehrt die Globalisierung wieder heim.«

* Aus: junge Welt, Samstag, 14. März 2015


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