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Schaufelweise Sand ins Getriebe

Das neue NGO-Gesetz der Duma lässt sich bei genauerem Hinsehen auch als "Lex Chodorkowski" deuten

Von Kai Ehlers*

Nach dem Inferno in der Schule Nr. 1 von Beslan Anfang September 2004 sprach Präsident Putin offen von ausländischen Mächten, "die uns zum Spielball ihrer Interessen machen wollen". In seiner "Rede an die Nation" Anfang 2005 setzte er mit der Bemerkung nach, Interventionen des Auslands, die über Nichtregierungsorganisationen (NGO) stattfänden, seien für Russland nicht länger hinnehmbar.

Die Duma hat verstanden und Ende November mit 370 zu 18 Stimmen in erster Lesung eine Gesetzesvorlage zur Tätigkeit "gesellschaftlicher Organisationen" verabschiedet, die das Aktionsfeld für NGO einzugrenzen sucht - besonders den Spielraum der im Lande tätigen ausländischen und vom Ausland alimentierten NGO.

Dagegen wehren sich über 1.300 Organisationen mit Protesterklärungen, dazu schweigt auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin nicht und rät dem Parlament, auf weitere Lesungen zu verzichten. Gleiches empfiehlt der "Rat für gesellschaftliche Fragen", der nach dem Anschlag von Beslan als Vermittler zwischen Regierung und Zivilgesellschaft entstanden war. Erwartungsgemäß sorgen sich westliche Regierungen.

Im Kabinett des Präsidenten sind die Meinungen geteilt, Finanz und Justizministerium tragen den Entwurf mit, das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung ist dagegen, Wladimir Putin selbst verteidigt das Gesetz: Politisch gefärbte Aktivitäten des Auslands müssten mehr kontrolliert werden und für den Staat transparenter sein, besonders deren Finanzierung, wenn sie über öffentliche Kanäle anderer Staaten laufe, und "wenn in unserem Land tätige Organisationen als Instrument der Außenpolitik anderer Staaten benutzt werden". Ungeachtet aller Proteste ist die Duma zur zweiten und dritten Lesung am 9. Dezember entschlossen, am 1. Januar 2006 bereits soll das Gesetz in Kraft treten.

Gelder aus dem Yukos-Imperium

Die "Heimlichkeit des Vorgehens", die "Eile im Gesetzgebungsprozess und andere Begleitumstände", meint Jens Siegert vom Moskauer Büro der grünen Böll-Stiftung - das alles erinnere an eine "Spezoperazija", eine Geheimdienstoperation. Er muss allerdings einräumen, dass der Antrag von allen fünf in der Duma vertretenen Fraktionen gemeinsam eingebracht wurde. Ausgerechnet Abgeordnete der KP, hört man von anderer Seite, hätten ausdrücklich die Einschränkungen für ausländische beziehungsweise mit ausländischem Geld geförderte NGO begrüßt.

Für die einschlägige russische Klientel, glaubt Siegert, werde das novellierte Gesetz wohl "zusätzliche Arbeit" und "erweiterte staatliche Kontrollmöglichkeiten" bringen, "aber trotz allem nichts grundsätzlich Neues". In der Tat, der größte Teil der Bestimmungen findet sich in ähnlicher Form bereits in Gesetzen, die während der Ära Putin entstanden sind. So der Steuerkodex oder das Gesetz zum Kampf gegen den Terrorismus. Nach geltenden steuerrechtlichen Regelungen muss sich nicht nur jeder Empfänger von Hilfsgeldern auf einer nationalen Liste als steuerabzugsberechtigt ausweisen, er muss auch jedes einzelne NGO-Projekt als Non-Profit-Unternehmen erfassen lassen. Andernfalls sind auf alle Gelder 24 Prozent Steuern, zusätzlich lokaler Sondersteuern, zu entrichten. Zudem müssen die lokalen Behörden die in ihre Zuständigkeit fallende Aktivität einer NGO als "steuerlich unbedenklich" einstufen.

Neben den traditionellen NGO haben sich während der vergangenen Jahre in Russland auch Bürgerinitiativen etabliert, die den Charakter von Stiftungen haben. Das erste Gremium dieser Art wurde 1998 in Togliatti als "Fonds der örtlichen Gemeinschaft" gegründet; 2004 gab es laut einer Studie des deutschen Maecenata-Institutes bereits 15 vergleichbare Vereinigungen in verschiedenen Regionen der Föderation. Die "Fonds der örtlichen Gemeinschaft" - so das Institut - verstehen sich als Strukturen, "die sich fördernd und operativ für das lokale Gemeinwohl einsetzen. Sie verfolgen einen breiten Stiftungszweck und betreiben einen langfristigen Vermögensaufbau. Sie sind in politischer, wirtschaftlicher und konfessioneller Hinsicht unabhängig und werden von einer Vielzahl und Vielfalt von Stiftern und Stifterinnen errichtet und getragen." Auch diese Stiftungen hätten es mit steuerrechtlichen Sanktionen zu tun, seien aber weniger gefährdet als die von zentralen und ausländischen Geldern abhängigen klassischen NGO.

Offen bleibt allerdings, was geschieht, wenn sich die Bürgerstiftungen stärker politisch artikulieren und solchen Themen wie den Menschenrechten, dem Zivildienst oder dem Presseschutz zuwenden. Die Frage stellt sich nicht zuletzt angesichts einer erheblichen Zahl von NGO und Bewegungen, die aus Geldern der Stiftung "Offenes Russland" und damit durch den einstigen Ölkonzern Yukos beziehungsweise dessen Chef Michail Chodorkowski finanziert wurden.

Gerade hier soll das neue Gesetz vermutlich ansetzen, unterscheidet es doch zwischen NGO, die unter Teilhabe staatlicher Stellen gegründet worden sind, und solchen, die aus Privatinitiativen hervorgegangen sind. Die meisten der absehbaren Einschränkungen gelten nur für letztere. So können künftig NGO geschlossen werden, wenn ihre Gründer wegen Geldwäsche oder anderer Wirtschaftsvergehen rechtskräftig verurteilt wurden. Dies zielt unmissverständlich auf Chodorkowskis Stiftung "Offenes Russland", die mit Blick auf die Präsidentschaftswahl 2008 offenbar als politisches Sprachrohr gedacht war, wie Russlands derzeit prominentester Gefangener gerade wieder aus seinem sibirischen Straflager zu verstehen gab. Mit dem neuen NGO-Gesetz ließen sich derartige Ambitionen im Keim ersticken.

Renaissance der "verbotenen Städte"

Demnächst wird jede informell arbeitende Gruppe verpflichtet sein, spätestens ein halbes Jahr nach Beginn ihrer Aktivitäten die Behörden von der eigenen Existenz zu unterrichten, wobei noch unklar ist, wer in diesem Fall konkret meldepflichtig und juristisch verantwortlich sein soll. Auf jeden Fall wird für die russischen NGO, auch für die nur wirtschaftlich orientierten, ein selbstständiges Agieren weiter erschwert; das ist unbestreitbar und erklärt die Opposition aus dem Wirtschaftsressort.

Hauptadressat der beabsichtigten Maßnahmen sind jedoch die ausländischen Organisationen. Ihnen soll untersagt werden, Filialen in Russland zu bilden, wenn die nicht von russischen Staatsbürgern getragen werden. Zudem müssen sich die Dependancen nicht-russischer NGO künftig nach russischem Recht registrieren lassen. Ausländern, die keine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, soll die Gründung russischer NGO, die Mitgliedschaft oder das Engagement in ihnen nicht erlaubt sein. Wieder ins Spiel gebracht wird auch der nach 1991 aufgehobene Begriff der "verbotenen Städte", in denen militärische oder nukleare Anlagen stehen. 42 solcher Städte sollen für NGO tabu sein.

Gleichzeitig beschloss die Duma, umgerechnet 15 Millionen Euro für "Maßnahmen zur Demokratisierung" an russische NGO fließen zu lassen, die sich für die Menschenrechte außerhalb Russlands einsetzen, etwa wenn es um die Situation der russischsprachigen Minderheit im Baltikum geht.

Sollte das neue Gesetz ab Anfang 2006 wirksam werden - und alles deutet darauf darin - liefe das auf eine klare Kampfansage an die von Wladimir Putin beklagten "Kräfte der Intervention" hinaus. Die Frage wäre dann allerdings, wem dieser Schritt mehr schadet, der Zivilgesellschaft, Russland oder beiden zugleich.

* Von Kai Ehlers erschien auf dieser Website zuletzt:
Der Fall Chodorkowski oder Russlands neue Rolle im aktualisierten "great game" (Referat auf dem Friedenspolitischen Ratschlag, Uni Kassel, am 3. Dezember 2005


Aus: Freitag 49, 9. Dezember 2005


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