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Die Debatte um den Völkermord an den Armeniern

Von Toros Sakarian*

Ein in Deutschland längst vergessener Völkermord ist überraschend auf die Tagesordnung des Bundestags gekommen und hat für ein Verstimmung in den deutsch-türkischen Beziehungen gesorgt: Der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich.
Im Oktober 1914 beschossen türkische Kriegsschiffe unter dem Kommando eines deutschen Offiziers die russischen Häfen im Schwarzen Meer. Dies führte kurz darauf unweigerlich zur russischen Kriegserklärung an das Osmanische Reich. Armenien war damals zwischen Rußland und dem Osmanischen Reich aufgeteilt, wobei der größere Teil sich unter türkischer Herrschaft befand. Zu den wesentlichen Kriegszielen des extrem nationalistischen Regime des jungtürkischen “Komitees für Einheit und Fortschritt” gehörte einerseits die ethnisch-religiöse Homogenisierung Kleinasiens und andererseits die Herstellung einer Verbindung zu den Turkvölkern im Kaukasus und Mittelasien.


Nachdem der Versuch nach Transkaukasien vorzustoßen im Winterfeldzug 1914/15 gescheitert war, leitete die osmanische Regierung im Frühjahr 1915 die Eliminierung der Armenier ein. Armenier aus allen Landesteilen des Osmanischen Reiches wurden in die Wüstengebiete Syriens deportiert. Lediglich die Armenier in Istanbul und Izmir blieben von den Deportationen weitgehend ausgenommen. In der Stadt Van leisteten die Armenier bewaffneten Widerstand, bis der Vormarsch russischer Truppen die Belagerung des Armenierviertels beendeten. An der Mittelmeerküste bei Iskenderun konnten die Einwohner mehrerer armenischer Dörfer, die sich der Deportation widersetzten, durch französische Kriegsschiffe gerettet werden. In Urfa verbarrikadierten sich die Armenier ebenfalls in ihrem Wohnviertel, doch für sie gab es keine Hoffnung auf Rettung. Über 1,5 Mio. Armenier starben während der Todesmärsche, wurden vor Ort massakriert oder gingen in den Todeslagern in der Wüste zugrunde.

Das politisches Fundament der heutigen Türkei legten diejenigen, die für den Völkermord an den Armeniern verantwortlich waren. Mit der Vertreibung der Griechen aus Thrakien und Kleinasien setzte die kemalistische Nationalbewegung die Politik der “ethnischen Säuberung” Kleinasiens fort. Durch den Lausanner Vertrag gewann die Republik Türkei 1923 eine triumphale diplomatische Anerkennung. Als internationaler Vertrag legitimierte Lausanne vor achtzig Jahren durch die Anerkennung des Prinzips von Deportationen und "Bevölkerungstransfer", (heute mit dem Unwort "ethnische Säuberungen" bezeichnet) nicht nur den Völkermord an den Armeniern. Nach dem Sieg der Türken mußten etwa 1,5 Millionen Griechen das Land verlassen, etwa eine halbe Million Türken wurden aus Griechenland in die Türkei umgesiedelt. Eine vergleichbare Politik wurde vom Völkerbund in mehreren südosteuropäischen Staaten als adäquate Politik zur Schaffung von Nationalstaaten praktiziert.

Unter Mustafa Kemal Pascha bekleideten zahlreiche Mitglieder des “Komitees für Einheit und Fortschritt”, die bei der Vernichtung der Armenier eine wichtige Rolle gespielt hatten, hohe Staatsämter. Es gibt sowohl eine weitreichende ideologische als auch administrative und personelle Kontinuität zwischen dem Regime des “Komitees für Einheit und Fortschritt” und dem kemalistischen. Der jungtürkische Nationalismus und dessen Fortsetzung, der Kemalismus, bilden bis heute die Staatsdoktrin der Türkei.

Die Geschichte des während des Ersten Weltkrieges mit deutscher Duldung und zum Teil auch mit deutscher Beteiligung verübten Völkermords an den Armeniern ist in der breiten Öffentlichkeit in Deutschland kaum bekannt. Genauso in Vergessenheit geraten ist auch der Völkermord in “Deutsch-Südwestafrika”, dem zwischen 1904-1907 die Hereros zum Opfer fielen, und der als der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden kann.

Wohl nicht zufällig stammen zwei bedeutende deutschsprachige literarische Werke, die sich mit der Vernichtung der Armeniern befassen, von jüdischen Autoren: Franz Werfel hat in seinem monumentalen Werk “Die 40 Tage des Musa Dagh” den erfolgreichen Widerstand der armenischen Bevölkerung einiger Dörfer am Berg “Musa Dagh” beschrieben. Der auf historischen Tatsachen beruhende Roman erschien kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Bereits kurz nach seiner Veröffentlichung wurde er verboten und fiel den inszenierten Bücherverbrennungen zum Opfer. Edgar Hilsenrath hat in seinem 1989 mit dem Alfred Döblin Preis ausgezeichneten Roman “Das Märchen vom letzten Gedanken” ebenfalls einen großen literarischen Beitrag geleistet, um an den Völkermord zu erinnern. Schließlich sei auch an die Dokumentation von Ralph Giordano erinnert, die im April 1986 vom ARD ausgestrahlt wurde. Die Sendung über den Völkermord führte damals zu einer Lawine von Protesten seitens nationalistischer türkischer Kreise in Deutschland. Giordano, dessen “jüdische Abstammung” in der türkischen Presse betont wurde, erhielt zahlreiche Morddrohungen. Ein “echter Deutscher” - so wahrscheinlich die Vorstellung der türkischen Nationalisten - wäre nicht auf den Gedanken gekommen, das Schweigen über den Völkermord an den Armeniern zu brechen.

„Tragische Ereignisse“ statt Völkermord

Ausgerechnet die rot-grüne Regierung erweist sich seit Jahren als Verbündeter eines Staates, der nicht nur einen Völkermord leugnet, sondern per Strafandrohung seine Bürger dazu zwingt, ebenfalls Völkermordleugner zu werden. Nachdem am 1. Juni das reformierte Strafrecht in Kraft getreten ist, drohen jedem Bürger der Türkei nämlich bis zu zehn Jahre Haft, wenn er behauptet, während des Ersten Weltkrieges habe ein Völkermord an den Armeniern stattgefunden. Während die türkische Regierung verkündet, sie wäre bereit, die “tragischen Ereignisse” von einer gemeinsamen türkisch-armenischen Historikerkommission untersuchen zu lassen, verbietet sie ihren eigenen Bürgern eine Meinung zu äußern, die der Leugnungspolitik widerspricht. Es erscheint deshalb sehr unwahrscheinlich, daß im Falle der Gründung einer türkisch-armenischen Historikerkommission ein türkisches Mitglied dieser Kommission von einem Völkermord an den Armenier sprechen wird, wenn ihm dafür zehn Jahre Haft drohen.

Vom 25. bis 27. Mai 2005 sollte unter mit dem Titel "Osmanische Armenier während des Niedergangs des Reichs: Wissenschaftliche Verantwortung und Demokratie" eine Konferenz stattfinden, die drei Universtäten in Istanbul organisiert hatten. Dort sollten auch Kritiker der offiziell-türkischen Sichtweise wie Taner Akcam zu Wort kommen. Einen Tag vor Beginn der dreitägigen Konferenz bezeichnete Justizminister Cemil Cicek die Konferenz als “einen Dolchstoß in den Rücken der türkischen Nation, der nur der armenischen Diaspora in die Hände arbeitet." Nach Meinung des Ministers müsse man “diesen Verrat und die Verbreitung der Propaganda gegen die Türkei durch Menschen, die diesem Land angehören, beenden.”[1] Die eingeschüchterte Hochschulleitung sagte in letzter Minute die Konferenz ab, weil man befürchtete, “daß die wissenschaftliche Freiheit wegen der Vorurteile über eine Konferenz, die noch gar nicht stattgefunden hat, in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.”

Die Erklärung des türkischen Justizministers und die anschließende Absage der Konferenz war gewissermaßen auch ein Dolchstoß für die rot-grüne Regierung. Die Abhaltung der Konferenz hätte die Einschätzung der rot-grünen Regierung bestätigen sollen, wonach die Erdogan-Regierung bereit sei, eine offene historische Aufarbeitung der Ereignisse während des Ersten Weltkriegs zuzulassen. In der Pressemitteilung von Bündnis90/Die Grünen vom 27.05.05 wurde die Absage der Konferenz als schwerer politischer Fehler bezeichnete, denn “wir haben den Vorschlag des türkischen Ministerpräsidenten und des türkischen Parlaments seinerzeit begrüßt, eine gemeinsame türkisch-armenische Kommission einzurichten, die alle Aspekte der tragischen Ereignisse von 1915-1916 untersuchen und beleuchten soll.”

Es stellt sich die Frage, warum es notwendig sein soll, eine internationale und unabhängige Kommission zu gründen, wenn unter Genozidforschern längst Einigkeit darüber besteht, daß es sich bei den “tragischen Ereignissen von 1915-16” um einen klaren Fall von Völkermord handelte: Die "Association of Genocide Scholars" hat am 13. Juni 1997 in einer Resolution eindeutig die Faktizität des Völkermordes an den Armeniern bestätigt. Am 9. Juni 2000 wurde in New York ein Appell veröffentlicht, in dem 126 Experten der Shoah, darunter Eli Wiesel, Yehuda Bauer, Israel Charney und Steven Katz, die westlichen Demokratien sowie die Türkei zur Anerkennung des “unbestreitbaren Faktums des armenischen Genozids” aufriefen.

Tatsächlich ist die türkische Regierung mit ihrer Position heute mehr denn je international isoliert und wachsendem Druck vor allem in Europa ausgesetzt, wo bereits mehrere Staaten wie Frankreich, Griechenland, Italien und Schweden den Völkermord anerkannt haben. Bereits im Juni 1987 hatte das Europaparlament in einer Resolution beklagt, “daß bis heute keine politische Verurteilung des historisch erwiesenen Völkermords an den Armeniern und keine entsprechende Entschädigung erfolgt” sei. Sie rief damals “die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft auf, einen Tag des Gedenkens an die Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verkünden, die im Verlauf des 20. Jahrhunderts und ganz speziell gegenüber den Armeniern und den Juden begangen wurden.”

Petition des Zentralrats der Armenier in Deutschland (ZAD) Im November 2000 war im Fortschrittsbericht über den EU-Beitritt der Türkei die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern erneut als Beitrittsvoraussetzung aufgeführt worden. Im Januar 2001 hatte Frankreich trotz aller Drohungen aus Ankara den Völkermord anerkannt. In Deutschland hatten der ZAD und andere Vereine im April 2000 eine Petition eingereicht, in der ebenfalls die Anerkennung gefordert wurde.

Das deutsche Auswärtige Amt wurde vom zuständigen Petitionsausschuß um eine Stellungnahme gebeten. “Die türkische Seite habe auf inoffizielle Kontakte auf Ebene der Nichtregierungsorganisationen hingewiesen”, ließ das Auswärtige Amt als einzige Begründung den Parlamentariern mitteilen, “wodurch erste Ansätze zur Aufarbeitung der türkisch-armenischen Vergangenheit unternommen würden. Zudem habe die türkische Seite ihrer Bitte um große Umsicht bei der Behandlung des Problems Ausdruck verliehen.” Der Petitionsausschuß begnügte sich damals mit dieser Einschätzung und legte den Antrag ad acta. So klar hatte noch nie eine Regierung die direkte Einflußnahme Ankaras auf ihre eigenen Entscheidungen dokumentiert. Und so naiv wie das deutsche war noch nie ein Außenministerium auf den Bluff der türkischen Regierung hereingefallen. Denn bei der sogenannten Nichtregierungsorganisation handelt es sich um eine im Juli 2001 auf Druck amerikanischer Türkei-Freunde in Genf gegründete Türkisch-Armenische Versöhnungs-Kommission. Deren Ziel war jedoch das genaue Gegenteil dessen, was das Auswärtige Amt vorgab, denn alle türkischen Mitglieder der Kommission waren bekannt für ihre Unnachgiebigkeit in der Anerkennungsfrage und lehnten eine historische Aufarbeitung des Völkermords strikt ab.

Antrag der PDS

Im April 2001 hatte die PDS-Bundestagsgruppe einen Entwurf für einen interfraktionellen Antrag vorgelegt, in der die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich gefordert wurde. Ferner sollte sich der Bundestag zur Mitverantwortung des Deutschen Reiches an dem Verbrechen bekennen. Doch wie nicht anders zu erwarten war, blieb der Vorstoß der PDS erfolglos. Erstaunlich ist aber, daß vier Jahre später der CDU-Abgeordnete Christoph Bergner behauptet, der CDU- /CSU-Antrag vom 21. April sei “der erste Versuch deutscher Politik, aus eigenem Antrieb zum Schicksal des armenischen Volkes Stellung zu nehmen.”[2]

Anfang 2005 einigten sich die Führer der beiden großen türkischen Parlamentsparteien auf eine gemeinsame Strategie und Propaganda-Offensive gegen den Völkermordvorwurf. Kern dieser Politik ist noch immer die alte Forderung, daß die Bewertung der Ereignisse nicht Gegenstand der Politik, sondern der Geschichtswissenschaft sein müsse. Diesen Standpunkt hatte sich bereits vor vier Jahren auch die Bundesregierung zu eigen gemacht: “Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Frage der Massaker an den Armeniern 1915/16 im Wesentlichen eine historische Frage und damit Gegenstand der Geschichtswissenschaft und in erster Linie Sache der betroffenen Länder Armenien und Türkei ist."[3]

Nun weigert sich die Türkei seit der Unabhängigkeit Armeniens, diplomatische Beziehungen zu seinem Nachbarn aufzunehmen und hält die Grenze geschlossen. Auch die “Versöhnungskommission”, deren armenische Mitglieder weder die Unterstützung der Diaspora-Armenier noch der armenischen Regierung hatten, ist längst gescheitert.

Kaum bringt aber die türkische Regierung erneut die Bildung einer türkisch-armenischen Kommission ins Spiel, schon wird dies von der Bundesregierung der Öffentlichkeit sofort als enormes Entgegenkommen Ankaras gegenüber den Armeniern dargestellt. Dabei ist es vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre offensichtlich, daß der im Vorfeld der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen gemachte Vorschlag nur darauf abzielte, die Frage der Anerkennung des Völkermords aus dem Verhandlungsprozeß rauszuhalten.

Die Debatte um den Völkermord im Zeitraum vom 21. April bis zum 16. Juni 2005

In dem am 21. April von der CDU- /CSU-Fraktion eingebrachten Antrag geht es nicht um eine förmliche Anerkennung des Völkermords durch den Bundestag, der Begriff Völkermord wird gar nicht verwendet. Es geht den Antragsstellern lediglich darum, einen “deutschen Beitrag zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern” zu leisten. Doch selbst daran scheint die Türkei nicht besonders interessiert zu sein. Einen Tag vor der Bundestagsdebatte bekräftigte der türkische Botschafter Mehmet Ali Irtemcelik in einem Interview mit dem Massenblatt “Hürriyet” erneut die altbekannte Position der Türkei, wonach es nicht zu den Aufgaben von Parlamenten gehöre, ein Urteil über historische Ereignisse zu fällen. Sollte es den Initiatoren des Antrags im Bundestag “und den Organisationen, die dahinter stehen, ermöglicht werden, ihr Ziel zu erreichen, wird es nicht zu vermeiden sein, daß die Türkei und die hier lebenden knapp drei Millionen Türken aus dieser Haltung Konsequenzen ziehen”, drohte der türkische Botschafter. Im Falle einer Annahme “dieses oder eines Antrags dieser Art” prophezeite Irtemcelik, würde “ungeachtet der Bemühungen von offizieller Seite, dies zu verhindern, der Schaden in den Beziehungen ein Ausmaß und eine Dimension erreichen (sic!), welcher heute nicht absehbar ist.”

Wie Bergner zugab, hatte man bei der Formulierung des Antrags bewußt, auf den Begriff “Völkermord” verzichtet, denn es gehe “ausdrücklich nicht darum, die türkische Republik oder gar ihre Bevölkerung auf die Anklagebank zu setzen.” Sicher kann man die heutige türkische Bevölkerung nicht wegen des von der jungtürkischen Regierung vor neunzig Jahren verübten Völkermords auf die Anklagebank setzen. Auf die Anklagebank gehört allerdings die Republik Türkei, weil sie nicht nur den Völkermord leugnet, sondern darüber hinaus fortfährt, auch die letzten Spuren armenischer Existenz in Kleinasien systematisch zu vernichten. Bergners Parteifreund Friedbert Pflüger brachte eine weiteres Argument vor, warum man den Begriff Völkermord nicht im Antrag verwendet wollte: “Es wird die Türkei wenig beeindrucken, wenn wir hier, wie das andere Parlamente getan haben, die Entscheidung treffen, daß auch wir der Meinung sind: Das ist Völkermord.” Tatsache ist aber, daß erst durch die Anerkennung des Völkermords seitens mehrerer europäischer Staaten und Institutionen das Schweigen über das Verbrechen in der Türkei beendet wurde.

Die Rot-Grüne Regierung und die türkische Völkermordleugnung Bei der Debatte im Bundestag wurde deutlich, daß vor allem die Vertreter der Regierungsfraktionen bemüht waren, die Türkei nicht zu brüskieren. Zwar stimme seine Fraktion der Feststellung von Historikern zu, daß es sich bei den Vorgängen um Völkermord gehandelt habe, meinte der Grünenabgeordnete Kuhn, doch er warnte zugleich vor einer “falschen Zuspitzung”. Es gehe vielmehr darum, in dem innertürkischen Diskussionsprozeß die “zarte Pflanze einer Erinnerungskultur zu unterstützen.” “Ich bin der Überzeugung, daß man manchmal geschichtliche Probleme auch dadurch erleichtern kann, indem man in der Gegenwart anfängt. Und deswegen möchte ich betonen, daß es sehr viel helfen würde, in der Versöhnung zwischen dem armenischen Volk und der Türkei jetzt endlich die Grenzen zu öffnen, normale diplomatische Beziehungen aufzunehmen und das jeweils ohne Vorbedingung”, schlug der Parteikollege des Außenministers vor. Doch es sollte ihm eigentlich bekannt sein, daß Armenien seit der Unabhängigkeit niemals irgendwelche Vorbedingungen für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Türkei gestellt hat, auch nicht die Anerkennung des Völkermords. Die EU ist bis heute nicht in der Lage gewesen, die Türkei zur Beendigung ihrer Blockadepolitik gegenüber ihren armenischen Nachbarn zu bewegen.

Auffallend bei dieser Debatte ist, daß niemand von irgendeiner Form der Entschädigung spricht. Mit dem Völkermord fiel praktisch das gesamte Vermögen der Deportierten und Ermordeten an die türkisch-muslimische Bevölkerung, wobei sich am meisten die Mitglieder der Regierungspartei “Komitee für Einheit und Fortschritt” bereicherten. Wenn man bedenkt, daß die Armenier und Griechen die wirtschaftlich bedeutendste Bevölkerungsgruppe bildeten, dann kann man sich vorstellen, in welchem Umfang sich vor allem die türkische Elite – aber auch die mit ihnen verbündeten kurdischen Feudalherren – in den Jahren 1915-1923 bereichert haben.

Anscheinend sind die deutschen Politiker, die für eine türkisch-armenische Versöhnung werben, der folgenden Auffassung: die Armenier sollten sich damit begnügen, daß die Türkei der Opfer der “tragischen Ereignisse von 1915-16” gedenkt und sich mit den Armeniern aussöhnt. Dies würde bedeuten, daß die jungtürkische Regierung letztlich ihr Ziel erreicht hätte: die armenische Bevölkerung Kleinasiens wird vernichtet, das gesamte Eigentum der Deportierten und Ermordeten wird konfisziert. Die Nachkommen der Überlebenden erhalten keinerlei Entschädigung geschweige denn das Recht, in das Land, in dem ihre Vorfahren über 3000 Jahre gelebt haben, zurückzukehren.

Nach der Debatte vom 21. April einigten sich die Bundestagsfraktionen darauf, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Die Regierungsfraktionen setzen durch, daß der Beschluß darüber erst nach dem Kanzlerbesuch in der Türkei und den Wahlen in Nordrein-Westfalen gefällt werden sollte. Die entscheidende Frage war, ob die Vertreter von CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und der SPD in dem interfraktionellen Antrag den Begriff Völkermord verwenden würden oder nicht. “Die Abgeordneten wissen genauso gut wie ich, daß es ein Genozid war. Sie sollten Herz und Verstand zusammennehmen und keine halben Schritte machen und die Dinge so benennen, wie sie waren”, appellierte die armenische Botschafterin an die deutschen Parlamentarier. Wenn es hinter den Kulissen tatsächlich ein heftiges Ringen um den Text gegeben haben sollte, dann haben die Vertreter der Regierungsfraktionen diesen Ringkampf für sich entschieden.

“Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muß zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen” lautete die Überschrift des interfraktionellen Antrags, der fast zwei Monate nach der Debatte am 16. Juni beschlossen wurde. In den drei Seiten kommt das Wort Völkermord nicht vor. Bereits im zweiten Absatz wird “besonders das Werk von Dr. Johannes Lepsius, der energisch und wirksam für das Überleben des armenischen Volkes gekämpft hat”, geehrt. Der evangelische Theologe und Publizist Lepsius hatte bereits Ende des 19. Jahrhundert, als es unter Sultan Abdul Hamid zu Armeniermassakern gekommen war, angefangen sich für die Armenier einzusetzen. Lepsius war aber auch zugleich ein überzeugter Anhänger des deutschen Kaisers und des deutschen Imperialismus.[4] “Insgesamt wird das Ausmaß der Massaker und Deportationen in der Türkei immer noch verharmlost und weitgehend bestritten”, heißt es in der Begründung weiter. Eine Verharmlosung müssen sich allerdings auch die deutschen Parlamentarier vorwerfen lassen.

Abnicken, Enttäuschung und verpaßte Gelegenheit

Die Behandlung der Armenierfrage in den vergangenen fünf Jahren hat gezeigt, daß CDU/CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP aus Rücksichtnahme auf die Türkei keine klare Position bezogen haben. Vielmehr haben vor allem die Regierungsparteien einen Standpunkt vertreten, der fast identisch ist mit denen der türkischen Regierung. “Aus grundsätzlichen Erwägungen sind wir aber dagegen, einen parlamentarischen Beschluß über die förmliche Feststellung eines Völkermords an den Armeniern herbeizuführen. Unserer Meinung nach ist eine offizielle Bewertung historischer Ereignisse die Aufgabe der Geschichtswissenschaft und nicht irgendwelcher fremder Parlamente”, schrieb Gernot Erler, der stellvertretende Vorsitzende de SPD-Fraktion, am 8. Mai 2001 an seine Fraktionskollegen und begründete damit die Ablehnung des von der PDS eingebrachten Entwurfes für die Anerkennung des Völkermord. Im Prinzip hat die SPD diese Position bis heute beibehalten. Als die CDU/CSU die Frage auf die Tagesordnung des Bundestags setzen ließ, ging es der rot-grünen Regierung im wesentlichen um Schadensbegrenzung. Es hat keinen Beschluß gegeben, in dem der Bundestag die historische Tatsache des Völkermords förmlich festgestellt hat. Und entsprechend der türkischen Forderung wird auch die Bildung einer “Historiker-Kommission” unterstützt.

Von einem “ausgewogenen und konstruktiven gemeinsamen Antrag” sprach dann auch erleichtert der stellvertretende außenpolitische Sprecher der SPD, Markus Meckel. Lob gab es am Ende auch für die CDU, denn sie habe “die Debatte nicht als Munition gegen einen türkischen EU-Beitritt benutzt”, gab Stefan Reinecke in einem Kommentar in der "tageszeitung" (taz) vom 16. Juni zu. Der Regierung in Ankara war es trotzdem nicht ausgewogen genug. Erdogan konnte nicht verstehen, warum der Bundeskanzler, der sich doch bei seinem Besuch in der Türkei der türkischen Haltung in der Armenierfrage angeschlossen habe, den Bundestagsbeschluß nicht verhindert habe. Der Bundestag sei offenbar Opfer armenischer Lobbyisten geworden, meinte der von Schröder enttäuschte türkische Ministerpräsident. Daß im Antrag selbst nicht von "Völkermord" die Rede ist und der Begriff nur in der Begründung auftaucht, war für ihn anscheinend auch kein Trost.

Wenn man sich die Reaktionen der Türkei in den vergangenen Monaten anschaut, dann fällt auf, daß sie insgesamt vergleichsweise mild ausfielen. Auch in Deutschland kam es nicht zu größeren Protesten, wie es durchaus zu erwarten gewesen wäre. Die türkischen nationalistischen, faschistischen und islamistischen Vereinigungen sind in Deutschland relativ gut organisiert. Nach der Bundestagsdebatte hätten sie, falls Ankara es gewollt hätte, verstärkt in Aktion treten können. Erst am 19. Juni, also drei Tage nach der Verabschiedung der Resolution, fand in Berlin eine Demonstration statt. Angeblich sollten 50.000 Demonstranten kommen, doch am Ende waren es lediglich 1.500.

“Trotz dringender Eingaben vieler deutscher Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Kirchen ... unterließ es die deutsche Reichsleitung, auf ihren osmanischen Verbündeten wirksamen Druck auszuüben”, heißt es in der Begründung des Antrags. Die heutige Regierung in Berlin hatte sowohl 2001 als auch in den folgenden Jahren, spätestens am 16. Juni die Möglichkeit “wirksamen Druck” auf ihren Verbündeten in Ankara auszuüben. Sie hatte die Gelegenheit, durch eine klare Benennung und Verurteilung des Verbrechens als Völkermord “ein Stück historische Gerechtigkeit zu schaffen.”[5] Sie hat diese historische Chance nicht genutzt.

Fußnoten:
  1. Die Zeit, 26.05.05
  2. C. Bergner, Rede im Bundestag, 21.04.05
  3. Antwort auf eine “Kleine Anfrage” der PDS vom 13.03.01
  4. Ausführlicher dazu in: Wolfgang Gust, Der Völkermord an den Armeniern 1915/16, Springe 2005
  5. Prof. Schoeps, Der Tagesspiegel, 11.05.05
* Toros Sakarian, Mitarbeiter am Armenocide Projekt von Wolfgang Gust und Vorstandsmitglied des Fördervereins Armenocide e.V.


Dieser Beitrag erschien in: inamo (Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.), Nr. 43, Herbst 2005

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