Türkei: "Große Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen und Umsetzung in der Praxis"
Bericht einer internationalen Menschenrechtsdelegation nach Ankara und Istanbul
Im Folgenden dokumentieren wir einen Bericht einer Menschenrechts-Delegation in die Türkei vom 16. bis 20. Januar 2005, während der sich die Teilnehmer über die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan auf der Insel Imrali, die Perspektiven für eine politische Lösung der kurdischen Frage sowie über Fragen der Menschenrechtsentwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Beitritt der Türkei informiert haben. Der Bericht ist uns am 28. Februar 2005 per e-mail zugesandt worden von RA Rainer Ahues, für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, RA Dr. Rolf Gössner, Präsident der Deutschen Sektion der Internationalen Liga für Menschenrechte, Prof. Dr. Norman Paech, Mitglied der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie u. Menschenrecht sowie der Vereinigung demokratischer JuristInnen in der BRD, und von RAin Heide Schneider-Sonnemann.
Bericht über die Türkei-Reise einer internationalen Menschenrechtsdelegation
nach Ankara und Istanbul vom 16. bis 20. Januar 2005
Anlässlich der öffentlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
in Straßburg im Prozess Abdullah Öcalan gegen die Republik Türkei im Juni 2004 fassten einige
dort anwesende Juristen aus der Republik Südafrika und der Bundesrepublik Deutschland
den Entschluss, eine gemeinsame Delegation zu bilden und in die Türkei zu reisen.
Trotz des immer noch anhängigen Prozesses vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
machen Berichte der internationalen Medien und zahlreiche Beschwerden der Anwälte
von Herrn Öcalan die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass sich die verschärften Bedingungen
seiner Isolationshaft und die Behinderung der Besuche seiner Familienangehörigen
und seiner Anwälte nicht geändert haben. Ziel der Reise war dementsprechend, Herrn Öcalan
in seinem Gefängnis auf der Insel Imrali einen Besuch abzustatten, um uns persönlich einen
Eindruck von den Haftbedingungen zu verschaffen. Unser Antrag zu diesem Besuch wurde
jedoch vom Justizminister der Türkei „aus Sicherheitsgründen“ abgelehnt. Desgleichen war er
aus „Zeitgründen“ nicht zu einem Gespräch mit der Delegation bereit.
Eng mit der Haftsituation und der zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte ist die Kurdische Frage verbunden. Bei den anstehenden Verhandlungen
über den Beitritt der Türkei zur EU wird die Lösung der Kurdischen Frage einen zentralen
Platz einnehmen müssen. Es war daher das zweite Ziel der Delegation zu erkunden, welche
politische Lösung die gegenwärtige Regierung für die Gewährung und Garantie der verfassungsrechtlichen
und internationalen Menschenrechte für die kurdische Bevölkerung auf
türkischem Territorium erwägt und bereithält.
An der Delegation nahmen teil:
-
Essa Moosa, Richter am South African High Court
- Jacobens Johannen Moses, Rechtsanwalt, Mitglied der National Association of Democratic
Lawyers, South Africa
- Rainer Ahues, Rechtsanwalt, für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein,
Deutschland
- Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Präsident der Deutschen Sektion der Internationalen
Liga für Menschenrechte
- Prof. Dr. Norman Paech, Hochschullehrer, Mitglied der Europäischen Vereinigung
von Juristen für Demokratie und Menschenrechte und der Vereinigung demokratischer
Juristinnen und Juristen in der BRD
- Heide Schneider-Sonnemann, Rechtsanwältin.
Die Delegation führte eine Reihe von Gesprächen mit Parteien, Organisationen und Vereinen,
die sie vorher darum gebeten hatte. Außer mit dem Justizministerium konnte nur mit der Republikanischen
Volkspartei CHP kein Termin vereinbart werden. Die Gespräche mit den übrigen
Institutionen und ihren Repräsentanten werden im Folgenden entsprechend ihrer zeitlichen
Reihenfolge inhaltlich zusammenfasst. Die Gespräche sind geführt worden
-
in Ankara mit: AK-PARTi (Regierungspartei), European Union Commission im Türkischen
Parlament, IHD – Menschenrechtsorganisation, Türkische Rechtsanwaltskammer,
MAZLUM-Der: Menschenrechtsorganisation, DEHAP – Prokurdische Partei;
- in Istanbul mit: IHD-Menschenrechtsorganisation, GÖC-Der: Verein der Vertriebenen,
YAKAY-Der: Verein der Angehörigen der Verschwundenen, TUAD: Verein der Familien
von Gefangenen, TOHAV: Stiftung für Gesellschafts- und Rechtsstudien, Freedom
Group.
Zusammenfassung und Forderungen
1. Alle unsere Gespräche fanden in einer sehr offenen und freimütigen Atmosphäre statt. Das
gilt insbesondere auch für die Gespräche mit den Vertretern der offiziellen und regierungsnahen
Institutionen. Allerdings wurde aus den Gesprächen mit den zahlreichen Menschenrechtsorganisationen
und aus verschiedenen Medienberichten deutlich, dass die offiziellen
Darstellungen der Probleme überwiegend beschönigend, wenn nicht gar falsch und
auf jeden Fall nicht sehr realitätsnah waren.
Im Rahmen des Annäherungsprozesses an die Europäische Union hat die Türkei in den
vergangenen Jahren tatsächlich vielerlei Anstrengungen für einen demokratischen Umbau
und für Reformen unternommen. Dies ist grundsätzlich als positiv zu werten. Doch in allen
unseren Gesprächen sind wir auf das Problem einer großen Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen
und Umsetzung in der Praxis gestoßen. Dabei gehen unsere Gesprächspartner
aus den Menschenrechtsorganisationen davon aus, dass sich Mentalität und Denken
in der türkischen Regierung und im Staatsapparat noch nicht wirklich grundlegend
geändert haben. Die eingeleitenden Reformen seien eher halbherzig, bewirkten jedenfalls
noch keine wirklich substantiellen Veränderungen.
2. Die Verweigerung unseres Besuches bei Abdullah Öcalan „aus Sicherheitsgründen“ liegt
wohl vor allem daran, dass das Militär und nicht das Justizministerium die Kontrolle über
das Gefängnis in Imrali hat. Nach unserer Reise wurde Herrn Öcalan, der den Besuch unabhängiger
Ärzte gefordert hatte, ein Besuch von Psychologen angekündigt. Da Herr Öcalan
gem. § 125 Türk. StGB als Terrorstraftäter verurteilt worden ist, kann er nach der
Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe unter erschwerten Bedingungen
gem. Art. 1 Teil B Ges. Nr. 4771 v. 3.08.2002 bis zu neun Jahren in Einzelhaft
gehalten werden. Eine Möglichkeit frühzeitiger Haftentlassung auf Bewährung gibt es
nicht, die lebenslange Haft wird laut Gesetz bis zum Tode vollstreckt.
Unsere offiziellen Gesprächspartner zeigten sich relativ unbeeindruckt von den Klagen
der Angehörigen und Anwälte, wegen der immer wieder behinderten Kontaktmöglichkeiten.
Sie wähnten die Haftbedingungen in Übereinstimmung mit internationalem Recht,
wir hingegen sehen in ihnen eine unzulässige Form der Isolationshaft. Isolationshaft widerspricht
den universellen Menschenrechten, weshalb derartige Maßnahmen nicht hingenommen
werden dürfen. Isolation ist eine Methode, die dazu geeignet ist, die Persönlichkeit
und den Willen von politisch Gefangenen zu brechen. Deshalb wird diese Methode
auch als "weiße Folter" bezeichnet.
Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat in der Vergangenheit bereits die Aufhebung
der Isolationshaft und eine spürbare Verbesserung der Haftbedingungen angemahnt.
Doch weder die Türkei noch der Europarat sind bisher den Empfehlungen des CPT gefolgt.
An den verschärften Bedingungen der Isolationshaft sowie an der Behinderung der
Besuche seiner Familienangehörigen und seiner Anwälte hat sich auch in letzter Zeit
nichts geändert. Ende 2004 wurde das Rechtsanwaltsbüro, das Abdullah Öcalan verteidigt,
durchsucht und sämtliche Unterlagen beschlagnahmt, weshalb es seinen Rechtsvertretern
nur eingeschränkt möglich ist, die Rechte ihres Mandanten wahrzunehmen.
Der Fall Öcalan ist unseres Erachtens nach wie vor ein Politikum von hohem Rang. Seine
Haftbedingungen müssen im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen, anders als bisher, zentraler Verhandlungsgegenstand werden. Der Fall Öcalan ist ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit
der türkischen Menschenrechtsentwicklung.
3. Unsere regierungsnahen Gesprächspartner beharrten darauf, dass es sich bei Herrn Öcalan
um einen gewöhnlichen Kriminellen handele, dessen Fall von der Kurdenfrage zu trennen
sei. Das zeigt beispielhaft, dass ein grundsätzliches Umdenken in der Kurdenfrage bei Regierung,
Militär und Parteien noch nicht eingesetzt hat. Die offizielle Politik ist noch weit
davon entfernt, die Identität der Kurden als gleichberechtigtes Volk mit gleichen Rechten
und Freiheiten anzuerkennen. Trotz mancher gesetzlicher Veränderungen wird z.B. die
Kurdische Sprache immer noch mit zahlreichen Behinderungen, Schikanen, Verboten und
Verfolgungen faktisch unterdrückt. Eigene Kurdische Radio- und TV-Sender gibt es nicht,
es kommt immer wieder vor, dass die Übertragung kurdischer Lieder mit Sendeverboten
sanktioniert wird. Die beiden wöchentlichen Halbstundensendungen im staatlichen Fernsehen
sind nichts anderes als ins Kurdische übersetzte Propagandasendungen. Nach wie
vor ist Artikel 81 des Parteiengesetzes in Kraft, der den politischen Parteien die Benutzung
jeder anderen Sprache außer Türkisch verbietet, sei es bei der Veröffentlichung ihrer
Programme, Statuten oder Materialien, in geschlossenen Sitzungen oder auf öffentlichen
Veranstaltungen etc.
Nachdem Kongra Gel am 1. Juni 2004 den Waffenstillstand aufgekündigt hat, weil die
Angriffe des Militärs auf Kurdische Wohngebiete nicht aufhörten, haben sich die militärischen
Auseinandersetzungen wieder intensiviert. Viele Kurdische Ortschaften werden
seitdem wieder in Mitleidenschaft gezogen. Das berüchtigte Dorfschützersystem ist entgegen
der Ankündigung nicht abgeschafft worden. Es wird auf die Rückkehrer Druck
ausgeübt, sich selbst als Dorfschützer zur Verfügung zustellen. Entschädigung bekommen
nur die, die eine Erklärung unterschreiben, nach der ihre Häuser und Felder durch die
PKK zerstört worden sei. Die Anzahl der Rückkehrer ist wegen dieser Bedingungen äußerst
gering.
Selbst wenn die Türkische Regierung unter dem Druck der EU vor allem in der Gesetzgebung
etliche Verbesserungen vorgenommen hat, so müssen wir doch feststellen, dass sie
bisher nur wenig zur Lösung der Kurdischen Frage beigetragen hat - nach wie vor werden
Kurden unterdrückt, nach wie vor werden ihnen Grundrechte vorenthalten. Anstatt immer
wieder auf militärische und polizeiliche Mittel zurückzugreifen, müsste die Regierung ein
umfassendes Programm für die politische, sozial-ökonomische und kulturelle Gleichberechtigung
des Kurdischen Volkes entwickeln. Solange sie dazu nicht bereit ist, kann ein
Beitritt zur EU nicht empfohlen werden. Wir sind allerdings der Auffassung, dass gerade
der Einfluss der EU bei den Beitrittsverhandlungen der wirksamste Faktor für eine friedliche
und politisch gerechte Lösung des Kurdenproblems sein kann. Wir fordern daher die
EU auf, die Kurdenfrage zu einem zentralen Element ihrer Verhandlungen zu machen.
4. Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) bereits in
zahlreichen Verfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere
systematische Folterungen, verurteilt worden, teilweise auch zu hohen Schadensersatzleistungen
an die Opfer. Die meisten Verurteilungen betreffen Vorfälle aus den Jahren 1993
bis 1996. Damals gab es sehr viele Fälle von Folter, „ungesetzlicher“ Tötungen, Menschen
verschwanden und Dörfer wurden zerstört. Doch auch Vorfälle aus jüngerer Zeit
wurden vor dem EuGMR verhandelt und endeten überwiegend mit einer Verurteilung der
Türkei.
Die EU-Beitrittsverhandlungen werden von vielen, auch von Menschenrechtsorganisationen,
als historische Chance für die Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei gesehen.
Doch unsere Gesprächspartner bei den Menschenrechtsorganisationen bestätigten uns
übereinstimmend, dass die schlechte Menschenrechtslage, trotz einiger Verbesserungen, immer noch anhalte. Einschränkungen von Grundrechten und –freiheiten, Beschränkungen
der Meinungsfreiheit - insbesondere für Presse und Rundfunk - seien nach wie vor an
der Tagesordnung, auch Verletzungen der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungs- und
Religionsfreiheit. Weiterhin würden Oppositionelle verfolgt, nach wie vor gebe es Folter.
Dieser Befund wird auch von Amnesty International bestätigt.
Nach Angaben der Menschenrechtsvereinigung IHD sind im 1. Halbjahr 2004 in der Türkei
rund 700 Fälle von Folter bekannt geworden (2003: waren es im selben Zeitraum fast
tausend). Die Dunkelziffer liegt erheblich höher, weil sich viele Folteropfer aus Scham
oder Angst vor Repressalien nicht an die Öffentlichkeit wagen. Auch im zweiten Halbjahr
2004 gibt es Hunderte mutmaßlicher Folterfälle (s. dazu in der Anlage der IHD-Report).
Zwar geht die Zahl der Fälle zurück, dafür nehmen Berichte über verfeinerte Foltermethoden
zu, die weniger bleibende Spuren hinterlassen – etwa Elektroschocks, Abspritzen mit
kaltem Wasser aus Hochdruckgeräten, Prügel, erzwungenes Ausziehen, sexuelle Belästigungen,
Scheinhinrichtungen, Androhung von Vergewaltigungen und psychischer Terror,
Schlafentzug und Verweigerung von Essen, Trinken, Toilettengang.
Kann man angesichts dieser Fakten immer noch von systematischer Folter in der Türkei
sprechen? Nach dem Anti-Folter-Komitee der UN liegt systematische Folter vor, „wenn
sie nicht nur zufällig an einem bestimmten Ort und einer bestimmten Zeit stattfindet, sondern
als Angewohnheit weit verbreitet und absichtlich in einem großen Teil des Landes
angewandt wird“. Richtig scheint zu sein, dass der türkische Staat oder einzelne staatliche
Organe die Folter nicht mehr anordnen oder decken. Deshalb kommt der EU-Bericht über
den Stand der Reformen von Ende letzten Jahres auch zu dem Ergebnis, dass in der Türkei
nicht mehr systematisch gefoltert werde. Statt dessen spricht der Bericht davon, es kämen
„immer noch viele Fälle von Folter und Misshandlungen vor“. Türkische und internationale
Menschenrechtsorganisationen (u.a. IHD, Human Rights Watch, amnesty international)
haben auch in der zweiten Hälfte 2004 auf eine Vielzahl von Folterfällen hingewiesen,
die im übrigen vermehrt bei inoffiziellen, also nicht registrierten Festnahmen
durch zivile Polizeibeamte vorkommen. Es handele sich nach Zahl und Struktur keineswegs
um einzelne „Amtswalterexzesse“. Deshalb spricht etwa der IHD weiterhin von systematischer
Folter.
Wir, die Mitglieder der Menschenrechtsdelegation, fordern auf Grundlage der während unserer
Türkei-Reise gewonnenen Erkenntnisse:
-
die Einrichtung einer ständigen europäischen Kommission zur Überwachung der Reformen
hinsichtlich der Menschenrechte in der Türkei, an der auch NGOs der Türkei und aus
EU-Staaten zu beteiligen sind,
- regelmäßige, unangekündigte ad-hoc-Besuche auf Polizei- und Haftstationen zur Vorbeugung
gegen Folter und Misshandlung, die von Vertretern unabhängiger Überwachungskommissionen
durchzuführen sind,
- die sofortige Aufhebung der Isolationshaft für Abdullah Öcalan und die Unterlassung
sämtlicher Willkürhandlungen, die den Kontakt mit Familienangehörigen und Rechtsanwälten
beeinträchtigen. Darüber hinaus fordern wir die Möglichkeit uneingeschränkter Information
per Zeitung, Magazinen, Radio und TV,
- die Entsendung einer unabhängigen Ärztekommission, um den Gesundheitszustand Öcalans
zu untersuchen, schnellstens geeignete medizinische Maßnahmen zu ergreifen und alle
gesundheitsschädigenden Bedingungen abzustellen. Es ist höchste Eile geboten – wenn
diese Haftbedingungen nicht zu einer Hinrichtung auf Raten führen sollen,
- ein Amnestiegesetz für die direkt und indirekt Beteiligten an der türkisch-kurdischen Auseinandersetzung
(ausgenommen: Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen, Kapitalverbrechen,
Schwerverbrechen, die eigenhändig begangen wurden),
- die Entlassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer gewaltfreien
politischen Betätigung, wegen ihrer politischen Gesinnung bzw. Meinungsäußerungen
inhaftiert worden sind,
- die Erleichterung der Rückkehr vertriebener Kurden in ihre Heimatorte sowie Rückkehr-
und Aufbauhilfe für ihre Dörfer und Häuser, auch mit EU-Mitteln (von 1984, dem Beginn
des kriegerischen Kurdistankonflikts, bis 1999 wurden nach türkischen Angaben in der
Südosttürkei 353.000 Menschen aus 3.428 Dörfern „evakuiert“; die tatsächliche Zahl der
Vertriebenen wird von NGOs auf über zwei Millionen geschätzt),
- die Einstellung der Praxis, von rückkehrwilligen Vertriebenen eidesstattliche Erklärungen
zu verlangen, dass sie von „Terroristen“ der PKK vertrieben worden seien (Hintergrund:
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind Hunderte Schadensersatzklagen
Vertriebener gegen die Türkei anhängig; es geht um viele Millionen Euro),
- unverzügliche Abschaffung des „Dorfschützersystems“, jener rund 60.000 Mann zählenden,
staatlich besoldeten „Miliz“, die den rechtmäßigen Besitzern häufig die Rückkehr in
die Dörfer, aus denen sie vertrieben worden waren, verweigern oder erschweren, teilweise
auch in schwere Straftaten verwickelt sind.
Zusammenfassung und Forderungen sind vorerst die der deutschen Teilnehmer.
R. Ahues, R. Gössner, N. Paech, H. Schneider-Sonnemann
Bremen/Hamburg/Hannover, den 20. Februar 2005
Anlage:
Zusammenfassende Gesprächsprotokolle
1. AK-Parti mit Dengir Mir Firat (Stellv. Parteivorsitzender), RAin Nimet Çubukçu
(AKP-Abgeordnete von Istanbul)
Mit einem historischen Rekurs auf die Anfänge der Türkischen Republik und ihrer eindrucksvollen
Reformleistung wies Herr Firat auf die erheblichen Reformbemühungen der aktuellen
Regierung hin, die zu weitgehenden Änderungen im Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht
geführt hätten. In den letzten 18 Monaten seien mehr Reformen umgesetzt worden
als in den letzten 18 Jahren.
Es sei zudem falsch, die Fragen zum Prozess gegen Abdullah Öcalan und zu den Haftbedingungen
mit der kurdischen Frage zu vermengen. Bei Öcalan handele es sich um ein ähnliches
Problem wie in Deutschland seinerzeit bei Baader-Meinhof, also um ein Problem normaler
Kriminalität. Öcalan sei kein Kriegsgefangener (POW), sondern ein gewöhnlicher Krimineller.
Auf den Einwand, bei Imrali handele es sich um eine Form der Isolationshaft (solitary
confinement), entgegnete Herr Firat: Die Haftbedingungen auf der Insel Imrali hielten sich
vollkommen innerhalb des internationalen Rechts, an welches sich die Türkei bei der Vollstreckung
ihrer Urteile halte. Nach Türkischem Gesetz könne ein Gefangener für acht Jahre in
isolierte Haft genommen werden. Man betrachtete die Unterbringung von Öcalan auf Imrali
nicht als Isolationshaft, sie sei notwendig zum Schutz des Lebens des Gefangenen selbst und
mit internationalem Recht vereinbar. Ärztliche Versorgung und alle notwendigen Dienste seien
vorhanden. Auch ein internationales Monitoring der Bedingungen sei gewährleistet und
habe bereits sowohl durch die UNO wie durch Amnesty International (ai) stattgefunden. Diese
Institutionen hätten nichts gegen die Bedingungen einzuwenden gehabt. Die Türkei sei jedoch
nicht verpflichtet, jedem eigenhändige Überprüfungen zu gestatten. Auf Nachfragen bestand
Herr Firat darauf, dass der Fall Öcalan nicht mit dem Fall Mandela vergleichbar sei, da
es sich bei ihm nicht um den Kampf um das Recht auf Freiheit der Rede etc. gehandelt habe,
sondern um 30000 Tote, die er zu verantworten habe, also um kriminelles Handeln. Wenn wir
das anders sähen, so sei das unsere Meinung, die er aber nicht teilen könne.
Die Besuchsregelungen für Imrali seien die gleichen wie die für alle Verurteilten in Gefängnissen:
einmal die Woche zwei Stunden. Während des Verfahrens hätten ihn die Anwälte regelmäßig
besuchen können. Sicherlich gäbe es Unterschiede zwischen deutschen und türkischen
Regelungen. In der Türkei könne sich noch vieles bessern, aber sie stände nicht am
schlechtesten da. Auch in der Türkei änderten sich das soziale Leben und die sozialen Standards
und es sei unklar, welchen Einfluss das auf die Situation Öcalans haben werde. Solange
es aber keine Amnestie geben werde oder er nicht stürbe, werde er in Haft bleiben.
Die Tatsache, dass die Angehörigen und Anwälte Öcalan nicht immer regelmäßig besuchen
könnten, läge meistens an den schlechten Wetterbedingungen, das Transportboot Imrali 9 sei
ihnen oft nicht gewachsen. Die Anwälte hätten jedoch auch ihre Rechte missbraucht, weil sie
als Übermittler politischer Botschaften und Instruktionen von Öcalan fungiert hätten. Er selber,
Dengir Firat, sei z. B. darin erwähnt und angegriffen worden. Wenn jetzt zwei der
Anwälte verschwunden seien, so sei das ihre persönliche Entscheidung.
Die Kurdische Frage sei im Kern eine Frage unzureichender demokratischer Regelungen über
das Recht auf Sprache, die individuellen Rechte und kulturellen Freiheiten gewesen. Nach 15
Jahren militärischer Zusammenstöße mit der PKK habe diese jetzt den Kampf verloren. Die
meisten der strittigen Fragen seien jetzt gelöst, allerdings sei dies nicht ein Ergebnis des
Kampfes. Die Kurden hätten jetzt erkannt, dass die friedliche Auseinandersetzung auf demokratischer
Basis viel wirksamer sei. Sie wollten jetzt nur die kriminellen Aktivitäten überdecken.
Nun aber liege das gerichtliche Verfahren in der Hand der EU, die Entscheidung werde man respektieren. Als die Verhandlungen über die Aufnahme der Türkei in die EU begannen,
hätte die Regierung die Kopenhagener Kriterien anerkannt. Diese seien allerdings nur Minimalkriterien
für die Türkei, über die sie hinausgehen wolle. In zwei Jahren seien bereits Veränderungen
durchgeführt worden, die wie eine Revolution gewirkt hätten.
Gefragt nach der Strafrechtsnovelle, die am 1. April 2005 in Kraft treten soll, und die in § 49
den Gebrauch anderer Sprachen außer dem Türkischen durch Politiker und Politikerinnen
nach unserer Information mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 20 Jahren ahndet,
meinte er, dass es so etwas nicht gäbe, dass es sich um reine Propaganda handele. In solchen
Fällen könne zwar die Partei verboten werden, aber eine Gefängnisstrafe gäbe es nicht. Die
AK-Partei wolle dieses Verbot jedoch auch ändern.
Das Problem der Minderheiten sei kompliziert und noch nicht gelöst. Im 19. und 20. Jahrhundert
sei der Minderheiten-Begriff auf die verschiedenen Ethnien unabhängig von der religiösen
Zugehörigkeit bezogen worden. Im Vertrag von Lausanne von 1923 sei für religiöse Minderheiten
eine juristische Regelung vorgesehen worden. Im 21. Jahrhundert werde jedoch das
Verständnis erweitert: praktisch jeder könne jetzt zu einer Minderheit gehören wie etwa die
Homosexuellen. Die Deutsche Verfassung gehe offensichtlich noch von einem alten Verständnis
des Minderheitenkonzeptes aus. Die Demokratie im 21. Jahrhundert bedeute die Bewahrung
und Garantie der Rechte der kleineren Gruppen. Auch in der EU gäbe es keine einheitliche
Meinung über Minderheiten. Die türkische Republik werde sich nach einem der EUStaaten
richten, dessen Namen Herr Firat allerdings hier nicht nennen wolle.
Abschließend meinte Herr Firat, dass Desinformation in diesem Bereich das größte Problem
sei. Würde man in der Türkei Menschen kurdischer Abstammung fragen, so würde sich keiner
mit Imrali beschäftigen. Sie wollten vor allem in ihre leeren Dörfer zurückkehren und Gleichberechtigung
sowie sozialen Fortschritt genießen. Im übrigen seien die Kurden in den Nachbarländern
der Türkei in den jeweiligen Gesellschaften isoliert. Das sei in der Türkei ganz anders,
z.B. sei die größte kurdische Stadt Istanbul, und überall in der Türkei würden Kurden
wie auch Menschen anderer Ethnien leben, im Nationalparlament seien über 100 kurdische
Abgeordnete. Das Problem der Kurden sei das gleiche wie das aller türkischen Menschen: der
Ausbau der demokratischen Rechte, die Überwindung der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten.
Staatliche Rundfunksender würden inzwischen in kurdischer Sprache senden (zweimal
eine halbe Stunde pro Woche).
2. European Union Commission im Türkischen Parlament, Yaşar Yakiş (Vorsitzender),
Ali Riza Alaboyun (Stellv. Vorsitzender)
Diese Kommission des Türkischen Parlaments ist mit Angelegenheiten der EU befasst, insbesondere
mit dem EU-Beitritt. Ihr Vorsitzender ist der frühere Außenminister und jetzige Parlamentsabgeordnete
Yaşar Yakiş. Die Kommission prüft vor allem die Türkischen Gesetze
auf ihre Übereinstimmung mit dem acquis communautaire der EU. Sie steht in Verbindung
mit der Menschenrechtskommission, die beim Premierminister angesiedelt ist, und begleitet
deren Arbeit.
Herr Yakiş berichtete, dass seit 2002 acht Gesetzespakete bzw. Artikelgesetze bearbeitet und
beschlossen worden seien, die den Menschenrechtsbereich betreffen, so u.a. Teile des Strafrechts,
das Vereinigungsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Parlament habe
sich insoweit an die sog. Prioritätenliste der EU gehalten. So sei inzwischen etwa die Todesstrafe
auch in Terrorismusfällen abgeschafft worden. Man habe die Meinungsfreiheit gestärkt
und lasse inzwischen auch Rundfunksendungen in anderen als der türkischen Sprache
zu (u.a. arabisch und kurdisch). Tatsächlich könnten aber nach wie vor politische Parteien
verboten werden, die auf ethnischer Basis gegründet wurden. Mit dem Hinweis auf 40
Ethnien in der Türkei rechtfertigte Herr Yakiş diese Diskriminierung im Vereinigungsrecht, und fügte hinzu: Schließlich gebe es in Griechenland – einem EU-Mitgliedsstaat – und in
Bulgarien – einem EU-Kandidaten – ebenfalls Restriktionen gegen türkische Organisationen
und Parteien. Doch in der Türkei könnten auch ethnische Parteien, wie die DEHAP, arbeiten -
es sei ihnen lediglich verwehrt, politische Propaganda und Kampagnen in Kurdischer Sprache
durchzuführen. Solche Restriktionen gehörten zum Recht eines jeden Staates.
Auf die Frage, ob denn immer noch eine Ansprache auf Kurdisch im Parlament ins Gefängnis
führen könne, wie es Leyla Zana erging, meinte er: Leyla Zana sei in erster Linie nicht wegen
ihrer Kurdischen Ansprache im Parlament, sondern wegen ihrer Kontakte zur terroristischen
PKK verurteilt worden.
Die Parlamentskommission sehe durchaus die Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung
der Reformgesetze; doch sie gebe zu bedenken, dass Mentalitäten nicht über Nacht verändert
werden könnten. Die Umsetzung der Reformgesetze brauche deshalb entsprechend
Zeit. Noch sei die Demokratie in der Türkei nicht die beste in der Welt.
Zum Fall Öcalan, der nicht als Freiheitskämpfer, sondern als Krimineller gelte: Falls der Europäische
Gerichtshof entscheiden sollte, dass das Strafverfahren gegen Abdullah Öcalan vor
dem Türkischen Staatssicherheitsgericht nicht fair abgelaufen sei, werde das Verfahren neu
aufgerollt. Was seine Haftbedingungen anbelangt, so könne man das nicht über Nacht ändern,
aber man bemühe sich, sie dem internationalen Standard anzupassen. Im übrigen sei diese
Frage nicht auf der EU-Agenda.
Was die Kurdische Frage anbelangt, gab Herr Yakiş zu bedenken, dass selbst Leyla Zana der
Ansicht sei, dass es sich bei den Kurden in der Türkei nicht um eine Minderheit handele, sondern
um einen tragenden Teil der Gesellschaft – die Kurdische Frage also auch kein Minderheitenproblem
sei.
Auf die Frage, ob denn Anstrengungen unternommen würden, den gewaltsamen Konflikt zwischen
Türkischem Staat und dem Kurdischen Teil der Bevölkerung aufzuarbeiten, denn
schließlich habe auch das türkische Militär und die Polizei schwere Verbrechen begangen,
war die Antwort: Ja, die vertriebenen Kurden würden mit Unterstützung der Türkischen Regierung
in die Kurdischen Gebiete zurückgeführt und laut Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte stünden ihnen auch Schadensersatzansprüche zu. Das Dorfschützerprogramm
solle aufgehoben werden und jene Dorfschützer, die gegen Gesetze verstoßen
haben, sollten bestraft werden.
3. IHD - Ankara, Menschenrechtsorganisation, Yusuf Alataş (Präsident)
Der IHD wurde 1986 auf dem Höhepunkt der politischen Repression in der Türkei gegründet.
Die international bekannte Vereinigung ist die größte Menschenrechtsorganisation der Türkei;
sie hat über 30 Zweigstellen und etwa 80.000 Mitglieder. Etliche IHD-Aktivisten sind von
türkischen Sicherheitskräften getötet worden. 1999 gab es einen polizeilichen Überfall auf das
IHD-Büro in Ankara, bei dem der damalige Vorsitzende Akin Birdal durch insgesamt neun
Schüsse schwer verletzt wurde. Die Einschusslöcher in der Bürotür, durch die geschossen
worden war, sind noch zu sehen.
Der IHD ist unabhängig von Staatsgeldern und öffentlicher Förderung. Er ist offen für alle
Gruppen und Personen, die von staatlicher Repression und Menschenrechtsverletzungen betroffen
sind. Der Kurdenkonflikt bildet aber einen Schwerpunkt der Arbeit. Der IHD gibt regelmäßige
Berichte zur Situation und Entwicklung der Menschenrechte in der Türkei heraus.
Herr Alataş war der Ansicht, dass sich trotz unterschiedlicher Reformen im Menschenrechtsbereich
an der beispiellosen Haftsituation Öcalans auf der Gefängnisinsel Imrali bislang
nichts zum Besseren geändert habe – im Gegenteil. Der IHD mahne eine unverzügliche Beendigung der Isolationshaftbedingungen an, denn die Lösung dieses Problems sei ein ganz
wichtiges Element der Veränderung in der Türkei. Die Forderung müsse allerdings noch weiter
gehen und eine Amnestie für Politische Gefangene umfassen.
Die bislang eingeleiteten Reformen seien im Großen und Ganzen noch kaum umgesetzt worden
– es gebe allenfalls symbolische Verbesserungen. Die Menschenrechtslage sei nach wie
vor prekär. So seien in den letzten zwei Monaten vier Kurden von unbekannten Tätern getötet
worden. Und die Folterungen seien in letzter Zeit nur unwesentlich zurückgegangen, sie seien
nach wie vor an der Tagesordnung und zwar nicht nur bei politischen Gefangenen.
4. Türkische Rechtsanwaltskammer, RA Özdemir Özok (Präsident)
In der Türkei gibt es etwa 52.000 Rechtsanwälte, die von der nationalen Rechtsanwaltskammer
repräsentiert werden, davon 18.000 allein in Istanbul, 8.500 in Ankara.
Gefragt nach seiner Einschätzung der Haftbedingungen auf Imrali, räumte Herr Özok ein,
dass es in der Türkei viele politische Gefangenen gebe, um die sie sich zu kümmern hätten.
Herr Öcalan sei nur einer von ihnen, dessen Situation sie jedoch wie auch die der anderen beobachten
würden. Sie würden sich immer für faire Verfahren und gegen die Anwendung von
Gewalt, sei es von Organisationen oder des Staates, einsetzen. Deshalb hätten sie auch den
Weg Öcalans mit Mitteln der Gewalt immer kritisiert, würden jedoch den demokratischen
Kampf auf gewaltfreier Basis und mittels Verhandlungen unterstützen. Was der Türkei fehle,
sei die europäische Aufklärung - den Gesetzen des Staates zu gehorchen, stecke den Türken
aber gleichsam in den Genen. In der Ostregion der Türkei hätten noch bis heute viele alte feudale
Regeln Gültigkeit. Er sei selbst Mitglied einer prokurdischen Jugendorganisation gewesen,
die sich gegen die feudale Erbschaft aufgelehnt habe. Später habe sich die Organisation
in eine ethnische (Kurdische) Organisation gewandelt.
Zur Situation Öcalans auf Imrali meinte Herr Özok, dass sich die Einzelhaft daraus erkläre,
dass der Verurteilte der Führer einer Organisation gewesen sei, die sich gegen den Staat gestellt
und mit Gewalt versucht habe, Forderungen durchzusetzen. Trotzdem habe die Rechtsanwaltskammer
Zweifel an seinen Haftbedingungen, und sie habe diese auch schon beanstandet.
Die beiden Anwälte Öcalans, die verschwunden seien, hätten sich an die Kammer gewandt.
Das türkische Recht gebe den Rechtsanwälten nach einer (rechtskräftigen) Verurteilung
prinzipiell kein Recht mehr, ihren verurteilten Mandanten zu besuchen, es sei denn im
Fall einer Berufung, einer Wiederaufnahme des Verfahrens oder einer zivilgerichtlichen
Schadensersatzklage. Öcalans Anwälte hätten jedoch ihre bisherigen Besuche offensichtlich
dazu benutzt, politische Botschaften Öcalans weiter zu vermitteln. Nur die Angehörigen hätten
nach einer Verurteilung noch das Recht zu Besuchen; die Anwaltskammer hätte bei der
Regierung nach einem neuen Boot nachgefragt, um diese Besuche zu gewährleisten.
Auf den Einwand, dass auch Gesetze des Staates unfair und diskriminierend sein können, und
auf die Frage, was die Kammer gegen solche Gesetze unternehme, meinte Herr Özok: Die Situation
in der Türkei sei nicht vergleichbar mit der Südafrikas zur Zeit der Apartheid. So habe
es dort eine heftige Diskriminierung gegeben, wie sie in der Türkei nie vorgekommen sei.
Auch habe es eine Kluft zwischen der Armut von 90 % der Bevölkerung und dem Reichtum
des Rests wie in Südafrika in der Türkei nie gegeben.
Vor einigen Jahren habe die Kammer eine Kommission gebildet, die die Gefängnisse beobachte.
Sie teile allerdings nicht die Behauptungen Öcalans über seine persönliche Situation.
Zudem erwähnte Herr Özok die Einrichtung eines Executional Court in den letzten drei
Jahren, der die Gefängnisse beobachte. Das Gefängnis auf Imrali sei davon allerdings als
„Sonderfall“ ausgenommen.
Sollte die Türkische Verfassung von 1990 oder nationales Recht nicht in Übereinstimmung
mit internationalem Recht sein, so habe letzteres Vorrang und nationales Recht werde unwirksam.
Die Wirksamkeit internationalen Rechts werde anerkannt. Man werde alles unternehmen,
europäische Standards zu erreichen. Abschließend betonte Herr Özok, dass sich die
Kammer auf das freie Individuum, sein freies Denken und seine Erziehung zu einer freien
Persönlichkeit konzentrieren würde. Ihr höchstes Interesse sei es, dass alle nach dem Gesetz
gleich behandelt würden. Im Zusammenhang mit besonderen Delikten gäbe es allerdings auch
eine besondere Behandlung.
5. MAZLUM-Der, Menschenrechtsorganisation (Ankara), Ayhan Bilgen (Präsident)
Diese zweitgrößte Menschenrechtsorganisation in der Türkei ist zehn Jahre alt und religiös
(islamisch) orientiert. Sie bemüht sich insbesondere um Religionsfreiheit. Sie besteht aus insgesamt
18 Gruppen und hat etwa 5.000 Mitglieder. Sie arbeitet in allen Menschenrechtsbereichen
und entfaltet diverse Aktivitäten, wie etwa Demonstrationen, öffentliche Kampagnen
und Dialoginitiativen - seit 1997 verstärkt im Zusammenhang mit der kurdischen Frage.
Zur Zeit, berichtete Herr Bilgen, arbeite Mazlum-Der verstärkt an zwei Projekten: Das eine
beschäftige sich mit den Vertriebenen und Flüchtlingen aus den östlichen Nachbarstaaten Afghanistan
und Iran, das andere arbeite mit islamischen Religionslehrern an der Menschenrechtsbildung.
Darüber hinaus engagiere sich die Organisation im Demokratisierungsprozess
und bei der Entwicklung der Zivilgesellschaft.
Herr Bilgen beklagte eine Art Blockade insbesondere in der kurdischen Frage zwischen Parlament,
Regierung und Staat, den er weitgehend mit dem Militär identifizierte. Das größte
Problem sei die Selbstdefinition des durch das Militär geprägten Staates, der das Kurdenproblem
vornehmlich als Sicherheitsproblem begreife. Dieser Staat würde nie mit Organisationen
oder Parteien sprechen, die nach seiner Vorstellung die Sicherheit gefährden würden. Die
Angst vor der kurdischen Frage werde als Vorwand gegen weitere Schritte zur Demokratisierung
benutzt. Vor einigen Monaten sei z.B. ein Gesetzentwurf der Regierung, der die Übertragung
einzelner Kompetenzen von der zentralen auf die lokale Ebene vorsah, durch die Intervention
des Militärs gestoppt worden, welches keine Dezentralisierung wolle. Private TVSender
würden nach wie vor bedroht, wenn sie die Kurdische Frage ansprechen wollten. Im
staatlichen TV-Programm würde das Wort Kurdisch nicht verwendet.v
Herr Bilgen äußerte die Vermutung, dass sich die Regierung zwischen zwei Ängsten bewege:
der einen, nicht die Erwartungen der Bevölkerung zu erfüllen, und der anderen, dass sich das
Militär mit einem Putsch gegen weitergehende Reformen wenden könnte. Das Militär sei
nach wie vor das Rückgrat des Staates, insofern spiele es in allen Überlegungen eine zentrale
Rolle. Es sei das größte Hindernis für den Reform- und Demokratisierungsprozess.
6. DEHAP (Ankara): Nazmi Gür (zuständig für Internationale Beziehungen), Naci Kutlay
Die prokurdische Partei hat ein klares Programm für die Demokratisierung der Türkei und zur
Lösung der kurdischen Frage. Nach Auskunft von Herrn Gür, sieht die Partei im EU-Beitritt
eine wichtige Chance für die Entwicklung von Menschenrechtsstandards und die Lösung der
Kurdischen Frage in der Türkei.
Die jüngsten Veränderungen seien zwar nicht zu unterschätzen, aber im Vergleich mit europäischen
Standards doch sehr begrenzt. Zudem habe die Regierung kein klares Programm – weder
für die Demokratisierung noch für die Lösung der Kurdischen Frage.
Die Kurdische Sprache sei zwar inzwischen zugelassen, allenfalls aber symbolisch (30-
Minuten-Sendungen auf staatlichen Sendern, keine eigenständigen kurdischen Programme
oder gar Radio- oder TV-Sender). Erst vor kurzem sei in Diyarbakir ein privater Sender wegen
eines Kurdischen Liedes geschlossen worden. Es gebe inzwischen private Kurdisch-
Kurse, aber z.B. keine Ausbildung von Kurdisch-Lehrern.
Die Regierung habe zwar ein Programm zur Rückführung von Kurdischen Vertriebenen in die
Kurdischen Dörfer aufgelegt, aber eine wirkliche Lösung dieses Problems sei nicht in Sicht,
auch kein Ausgleich für die erlittenen Folgen, allenfalls Scheinlösungen. Eine Kooperation in
dieser Angelegenheit mit ausländischen Hilfsorganisationen sei nicht möglich. Nach wie vor
müssten die Betroffenen unterschreiben, dass sie seinerzeit nicht etwa vor dem Militär, sondern
vor Terroristen hätten fliehen müssen. Nur wenn sie unterschreiben, dass ihre Häuser
und Dörfer von der PKK zerstört worden seien, dann hätten sie die Möglichkeit, ein wenig
Ausgleich zu bekommen. Außerdem müssten sie die Dorfschützer bei ihrer Rückkehr akzeptieren.
7. IHD - Istanbul, RAin Eren Keskin (Vorsitzende), Ibrahim Kaya (stellv. Vorsitzender)
Frau Keskin (2001 von der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen mit dem
Hans-Litten-Preis ausgezeichnet) schrieb die Schwierigkeiten, an den Haftbedingungen in Imrali
etwas zu ändern, vor allem dem Umstand zu, dass das Gefängnis nicht durch die Regierung,
sondern durch das Militär geführt und bewacht werde. Insofern seien dem zuständigen
Staatsanwalt die Hände gebunden. Das Militär sei nach wie vor die bestimmende Kraft in der
Türkei. Der Nationale Sicherheitsrat, in dem neben Generälen auch Politiker sitzen, bestimme
praktisch die Politik. Das Militär als Teil der türkischen Bourgeoisie sei ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor und kontrolliere ganze Wirtschaftsbereiche, etwa in der Banken- und Versicherungsbranche.
38 % der Wirtschaftsunternehmen gehörten dem Militär, welches keine Steuern zahle. Es gäbe auch internationale Investoren in diesen Betrieben (wie z.B. Renault).
Der zivile Sektor sei vom militärischen an sich streng getrennt, Offiziere könnten z.B. erst
nach ihrer Pensionierung Mitglied einer Partei werden. Alle Parteien wollten dieses militärindustrielle
System zwar ändern. Doch einmal an der Regierung, würden sie ihre Pläne zurückstellen
und Kompromisse machen, um an der Macht zu bleiben.
Die Türkei müsse fundamental verändert werden. Doch sei die Mentalitätsentwicklung noch
nicht sehr weit gediehen. So habe in Diyarbakir ein Drei-Sterne-General den IHD als „Menschenrechtsvampir“
verunglimpft. Entsprechend gebe es bislang nur oberflächliche Veränderungen,
noch kaum substantielle. Keskin sprach insoweit von Demokratiephrasen, entsprechend
müsse man misstrauisch sein.
Im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen sei die Kurdische Frage bislang kaum berücksichtigt
worden. Kurden und ihre Sprache seien nach wie vor gefährdet. Aber trotzdem sei der EUBeitritt
die einzige Chance eines Wandels in der Türkei, auch für die Situation der Menschenrechte
und für eine politische Lösung der Kurdischen Frage - ansonsten drohe ein Rückfall in
finstere Zeiten. Dabei dürfe nicht übersehen werden, dass die EU selbst nicht gerade ein Hort
der Menschenrechte und Demokratie sei. Im übrigen müsse berücksichtigt werden, dass manche
EU-Länder Waffen an die Türkei verkauften, die schließlich im sogenannten Antiterrorkampf
zum Einsatz kämen.
Zur Entwicklung der Folter berichtete Frau Keskin, dass sie zwar offiziell nicht geduldet werde,
faktisch aber weiter bestehe. Man müsse zwischen offiziellem und inoffiziellem Arrest unterscheiden.
Im offiziellen Arrest gäbe es kaum noch offene Folter, anders geartete aber weiterhin
, wie z.B. mittels Hochdruck-Wasserstrahl, Nahrungs- und Schlafentzug etc. Im inoffiziellen
Arrest gäbe es demgegenüber noch alle Formen von Folter, Tötung eingeschlossen.
Man könne nach wie vor von systematischer Folter sprechen. Jüngst hätten sie eine Kampagne begonnen: „Nicht zur Folter schweigen“. Es gebe zwar ein staatliches Monitoring-System,
aber keines durch unabhängige Organisationen.
8. GÖC-Der, Verein der Vertriebenen, Istanbul
GÖC-Der ist eine NGO, die jene Kurden unterstützt, die während der kriegerischen Auseinandersetzungen
in den 80er/90er Jahren vom türkischen Militär zu Tausenden aus ihren Dörfern
in den Kurdischen Gebieten vertrieben worden sind. GÖC-Der kämpft darüber hinaus
gegen staatliche Repression, die sich gegen ethnische Minderheiten oder religiöse Gruppen
(Aleviten, Jesiden etc.) richtet. Niemand in der Türkei kümmere sich wirklich um die Situation
dieser Minderheiten.
Die staatlich vertriebenen Kurden seien zum Großteil in den Westen der Türkei gezogen. Allein
in der 12-Millionen-Stadt Istanbul lebten schätzungsweise etwa drei Millionen Kurden.
Der Kurdische Anteil in der gesamten Türkei liege bei etwa 15 bis 20 Millionen Kurden bei
einer Gesamtbevölkerung in der Türkei von 65 bis 70 Millionen. Eine genaue Statistik sei allerdings
nicht bekannt.
Die vertriebene Kurdische Bevölkerung lebe zum großen Teil in Ghettos und Slums (Gecekondus)
unterhalb der Armutsgrenze. Die Lebensbedingungen seien denkbar schlecht, es gebe
in diesen slums keine Infrastruktur und die medizinische Versorgung sei schlecht. Integrationsbemühungen
des Türkischen Staates suche man vergebens, nach wie vor werde von den
Kurden erwartet, dass sie sich weitgehend assimilieren. Die meisten Kurden hätten Sprachprobleme,
zum Teil sprechen sie nur Kurdisch und könnten sich daher kaum verständigen.
40 Prozent der Kleinkriminalität in Istanbul gehe nach Polizeiangaben auf das Konto von
Kurden und anderen Slumbewohnern. Die Polizei verdächtige sie wohl immer als erstes. Im
übrigen seien Kurden aus staatlich-polizeilicher Sicht ohnehin eine potentielle Gefahr (wegen
ihres Kampfes um ihre Rechte, wegen PKK-Nähe...) und würden dadurch rasch zu Objekten
polizeilicher Unterdrückung und Brutalität.
Nach offiziellen Angaben seien seit 1993 etwa 60.000 Menschen in ihre Dörfer in der Ost-
Türkei zurückgekehrt, aus denen sie vertrieben worden waren. Wie die weitere Rückführung
aussehen soll, sei allerdings vollkommen unklar, schließlich fänden die Betroffenen in aller
Regel völlig zerstörte Dörfer und verminte Gebiete vor. Außerdem machten ihnen staatliche
Repression und das immer noch intakte Dorfschützersystem das Leben schwer. Die Angst vor
den Dorfschützern, Angst vor Vergewaltigung und Folter sei immer noch präsent.
Das vom türkischen Parlament verabschiedete Gesetz zur Wiederansiedlung und Entschädigung
der vertriebenen Kurden sei bisher kaum umgesetzt worden und letztlich ohne Erfolg.
Viele würden auch einen Antrag scheuen, weil sie dann als Terroristen verdächtigt werden
könnten. Es gebe so gut wie keinen finanziellen Ausgleich für erlittene Verluste. Lediglich in
einigen Dörfern seien Fortschritte sichtbar – aber wohl nur wegen des EU-Beitritts. Doch insgesamt
gebe es große Zweifel am Willen zur Umsetzung des Gesetzes, das ohnehin nur bis
Sommer 2005 gelte. Damit ein grundsätzlich anderer staatlicher Umgang mit Kurden und den
rückkehrwilligen Vertriebenen möglich wird, sei insbesondere eine Mentalitätsveränderung in
der türkischen Mehrheitsgesellschaft erforderlich sowie ein Kampf um demokratische Bedingungen
und Entscheidungen. Doch diese Veränderungen schienen noch in weiter Ferne.
9. YAKAY-Der, Verein der Angehörigen der Verschwundenen, Istanbul,
RAin Nermin Celçuk
Diese Organisation ist hervorgegangen aus dem Kampf der sog. Samstagsfrauen von Istanbul,
die zwei Jahre lang jeden Samstag auf das Schicksal ihrer verschwundenen Angehörigen aufmerksam machten und gegen das Schweigen der staatlichen Sicherheitsbehörden protestierten
(1996 sind die Samstagsfrauen von Istanbul von der Internationalen Liga für Menschenrechte
mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille ausgezeichnet worden). Ihr Protest sei wegen
der verstärkten staatlichen Repression schließlich ab 1998 abgebrochen. 2002 sei dann
Yakay-Der gegründet worden, um die Interessen der Angehörigen organisiert vertreten zu
können und gegen staatliche Repression anzukämpfen.
In den 80er und 90er Jahren habe es diverse „dark operations“ der türkischen Sicherheitskräfte
gegeben mit zahlreichen illegalen Tötungen (unknown killings). Die Betroffenen seien von
der Polizei verhaftet worden und nie wieder aufgetaucht. Andere seien in der Öffentlichkeit
erschossen und ihre Körper von Sicherheitskräften weggeschleppt worden, ohne dass die Täter
erkannt und identifiziert werden konnten. Immer wieder würden Massengräber entdeckt
mit menschlichen Überresten, deren Identifizierung allerdings erhebliche Probleme mache.
Zu den Aufgaben von Yakay-Der gehöre die Ermittlung in solchen Fällen, die Unterstützung
der betroffenen Familien, die oft immer noch große Angst verspürten, des weiteren die Initiierung
von strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Yakai-Der habe eine Kommission von zehn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gebildet,
mit denen eng zusammengearbeitet würde. Darüber hinaus würden Regressansprüche der betroffenen
Familien an den Staat unterstützt. Es gebe seit 2004 ein Gesetz, nach dem Betroffenen
ein Ausgleich zustehe. Dieses Gesetz werde allerdings im Juli 2005 wieder außer Kraft
treten. Allerdings sei die Überprüfung der Fälle und die Beweisführung äußerst schwierig.
Der Staat trage in diesem Zusammenhang zwar eine ganz besondere Verantwortung, der er
jedoch bislang in der Praxis nicht nachkomme. Dies zu forcieren, gehöre zu den dringendsten
Aufgaben von Yakay-Der. Öcalan habe z.B. Untersuchungen durch eine offizielle Truth and
Justice-Commission vorgeschlagen.
Immer noch würden Menschen in der Türkei spurlos verschwinden, wenn auch die Zahl in
den vergangenen Jahren abgenommen habe. 2001 seien zwei verschwunden und jüngst seien
wieder in der Nähe von Merdin zwei Personen Opfer von Tötungen geworden. Seit den 90er
Jahren seien etwa 5.000 Menschen verschwunden oder illegal getötet worden. Yakay-Der habe
für die UNO eine entsprechende Aufstellung gemacht. In den Räumen von Yakay-Der sind
an der Wand die Porträtfotos vieler Verschwundener zu sehen.
10. TUAD, Verein der Familien von Gefangenen, Istanbul
TUAD ist ein Verband von 12 Vereinen, deren Hauptsitz in Diyarbakir ist. Er kümmert sich
um Angehörige von politischen Gefangenen und andere von staatlicher Gewalt Betroffene. Er
kümmert sich auch um die Familie von Abdullah Öcalan und unterstützt deren Kampf gegen
die Isolationshaftbedingungen (üblicherweise seien sonst drei Gefangene in einer Zelle).
Zu den Aufgaben von TUAD gehört die Unterstützung der Gefangenen und ihrer Angehörigen,
rechtliche Betreuung, finanzielle und psychologische Hilfen. Man gehe ebenso wie
TOHAV von etwa 5.000 politischen Gefangenen in der Türkei aus, von denen in den letzten
Monaten etwa 2.500 entlassen worden seien, 2.500 befänden sich noch in Haft. Allein in Istanbul
würden etwa 500 Familien von TUAD betreut. 20.000 seien es bislang landesweit gewesen.
Viele der Kurdischen Betroffenen würden u.a. wegen Aufstands gegen den Staat, Separatismus’
und Meinungsäußerungsdelikten (Beleidigung des Türkischen) verurteilt und oft
viele Jahre im Gefängnis sitzen. Manche der Betreuten seien zu 15 bis 20 Jahren verurteilt
oder bei „Separatismus“ zu lebenslänglich unter erschwerten Bedingungen. Jene zu zeitigen
Strafen Verurteilten müssten regelmäßig dreiviertel der Strafe absitzen, obwohl zweidrittel
normal sei. Diese „Politischen“ gelten als „Überzeugungstäter“, die letztlich nicht „resozialisierbar“
seien. Neben den Einzelbetreuungen startet TUAD auch Kampagnen, u.a. zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, aber auch zur Schließung von Imrali. Das Justizministerium
habe jedoch abgelehnt, da Imrali zur Sicherung Öcalans notwendig sei.
11. TOHAV-Istanbul, Stiftung für Gesellschafts- und Rechtsstudien, RAin Şehnaz TURAN (Vorsitzende)
TOHAV ist eine 1994 von 64 Juristinnen und Juristen gegründete Organisation. Sie betreibt
derzeit ein von der UNO unterstütztes Folter-Rehabilitationszentrum, erteilt Rechtshilfe denen,
deren Rechte vom Staat verletzt werden (z.Zt. 170 Fälle) und widmet sich der Lösung
der Kurdischen Frage sowie anderen Problemen der Minoritäten. Zu letzterem hat sie ein
Buch veröffentlicht, gibt eine Zeitschrift heraus und veranstaltet Trainingsseminare mit Minderheitsgruppen
sowie Diskussionsveranstaltungen, um die Öffentlichkeit für die Probleme zu
sensibilisieren.
Die Kurdische Frage sei ein selbständiges kategoriales Problem im Rahmen der Menschenrechte
und der Demokratisierung. Denn bei ihr ginge es auch um die Probleme der Rückführung
der vertriebenen und geflüchteten Bevölkerung in ihre Heimat, die Entschädigung für
zerstörtes Eigentum, eine Amnestie für Guerillas, die im Ausland sind. Leider sei jedoch die
Kurdische Frage nicht wirklich auf der politischen Agenda der Regierungspartei AK-Parti, die
Kurden seien weder in ihrem Parteiprogramm erwähnt noch fänden sie in der Regierungspolitik
einen Platz. Die AK-Parti gebe sich zwar „modern“, sei aber keine wirklich progressive
Kraft. Doch sei die CHP (kemalistisch-nationalistische Oppositionspartei, die sich als sozialdemokratisch
definiert) noch konservativer in der Kurdischen Frage, von ihr sei zu ihrer Lösung
überhaupt nichts zu erwarten. Der Staat, sprich der Nationale Sicherheitsrat, habe zwar
ein Interesse an der Lösung, habe aber ebenfalls kein Programm. TOHAV verkenne nicht,
dass die Lage insgesamt besser geworden sei – vor zwei Jahren sei TOHAV in Diyarbakir
noch verboten worden - , eine grundsätzliche Veränderung in Richtung einer politischdemokratischen
Lösung der Kurdischen Frage sei jedoch nicht zu verzeichnen. Notwendig
sei dreierlei: die Aussöhnung über die Kurdische Frage, die Lösung konkreter Probleme der
Kurden und die Reintegration des Kurdischen Lebens in die Türkische Gesellschaft.
Es sei die Tendenz zu beobachten, dass im Zuge des Reformprozesses zwar die Individualrechte
ausgebaut und gestärkt würden, nicht jedoch die kollektiven Grundrechte wie Vereinigungs-
, Versammlungs- und Streikrecht oder Parteien-, Minderheiten- und Gewerkschaftsrechte.
12. Freedom Group, Istanbul
Dieser Friedens- und Dialoggruppe gehörten insgesamt acht Leute an, die sich im Herbst
1999 den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden als Zeichen ihres Friedenswillens freiwillig
gestellt und ihre Waffen abgeliefert hatten. Sie folgten damit dem Friedens-Aufruf Öcalans
aus dem Gefängnis und wollten einen Anfang zur friedlichen politischen Lösung der kurdischen
Frage einleiten. Sie wurden jedoch sofort inhaftiert und wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Organisation, der PKK, verurteilt. Drei von ihnen sind nach fünf Jahren Haft
vor zwei Monaten freigelassen worden, vier sind noch inhaftiert und einer ist im Gefängnis an
einem Herzinfarkt gestorben. Sie seien im Gefängnis von Muş normal behandelt worden.
Die Friedensgruppe, die unter Kurden sehr populär ist, will künftig verstärkt die Lösung der
kurdischen Frage politisch vorantreiben und mit NGOs zusammenarbeiten. Neben dieser
Gruppe ist auch eine Friedensgruppe kurz nach ihr aus Europa in die Türkei gekommen. Von
ihr sind fünf Personen vor kurzem entlassen worden.
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