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BKA-Mann ahnungslos

Im Hamburger PKK-Prozeß offenbart leitender Ermittler weitgehende Inkompetenz

Von Martin Dolzer *

Im Prozeß gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay hat der leitende BKA-Ermittler im Zeugenstand völlige Ahnungslosigkeit über den kurdisch-türkischen Konflikt offenbart.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47jährigen Kurden vor, daß er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland – abgesehen von der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Paragraph 129b Strafgesetzbuch) – werden ihm und bundesweit fünf weiteren Kurden nicht vorgeworfen. Der Strafprozeß wurde am 13. August vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eröffnet.

Am Mittwoch wurde der leitende Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Struktur der PKK als Zeuge befragt. In einer Erklärung kritisierte die Verteidigung, daß dieser kaum Wissen über die politische Situation in der Türkei, in Kurdistan und im Mittleren Osten sowie über die politische Entwicklung der PKK hat. Seine Einschätzungen zur Struktur der PKK und der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) sowie deren politische Ziele seien jedoch wesentlicher Bestandteil der Anklage. Noch gravierender ist, daß auch die Verfolgungsermächtigung des Justizministeriums, die für 129b-Verfahren Voraussetzung sind, offenbar auf dessen Einschätzungen beruhen.

Der Zeuge mußte bei Fragen nach seinem Wissen über die Konzepte der PKK und der KCK einräumen, daß er für die Beurteilung der Struktur hauptsächlich auf vor dem Jahr 2006 gesammelte, zusammengefaßte Informationen weiterer BKA-Beamte zurückgegriffen hat. Die Situation in der Türkei und die konkrete Umsetzung der Politik von PKK und KCK habe er nicht betrachtet, da ihm das als nicht wichtig erschienen sei. Er habe hauptsächlich nach Straftaten ermittelt, so der leitende Beamte. Ein Beschluß der KCK sei ein weitgehend ideologischer Text, »den ich ehrlich gesagt in weiten Teilen nicht verstanden habe«, so der Beamte. Die PKK wolle noch immer einen eigenen Staat, darauf würde jedenfalls ihr Konzept der »demokratischen Autonomie« hinauslaufen, da kein Staat eine autonome Verwaltung, oder eine eigene Fahne innerhalb der Staatsgrenzen dulden würde. Die Verteidigung hielt dagegen, daß der Zeuge offenbar in völligem Unwissen Beurteilungen abgebe, da genau das z.B. im Nordirak, im Baskenland, in Schottland und vielen weiteren Regionen der Fall sei.

Wie sich in der weiteren Befragung zeigte, wußte der Zeuge weder von der kurdischen Autonomieregion im Nordirak noch von Menschenrechtsverletzungen gegenüber der kurdischen Bevölkerung in der Türkei oder Friedensgesprächen zwischen Regierung und PKK. Auch über die im Parlament vertretene Demokratische Friedenspartei BDP konnte er keine Auskunft geben. Völkerrechtliche Aspekte und politische Hintergründe wären für seine Ermittlungen nicht relevant gewesen, so der Beamte. »Über Syrien weiß ich hauptsächlich aus dem Fernsehen.« All das hinderte den Beamten nicht daran, in Aktenvermerken zu behaupten, die PKK sei eine terroristische Organisation, die in allen vier Teilen Kurdistans einen Alleinvertretungsanspruch habe und mit der KCK gleichzusetzen sei.

Allein in Anbetracht der fachlichen Unkenntnis des BKA-Beamten sollte der Prozeß gegen Ali Ihsan Kitay, wie sämtliche weiteren 129b-Verfahren gegen Kurden sofort ausgesetzt werden, da die Anklage sowie der Haftbefehl in wesentlichen Teilen auf dessen Einschätzungen beruhen, kritisierte die Bundestagsabgeordnete Heidrun Dittrich (Die Linke) in einer Erklärung. Der Paragraph 219b StGB sei »aufgrund der Aufhebung der Gewaltenteilung und gravierender juristischer und handwerklicher Fehler ohnehin verfassungswidrig«.

* Aus: junge Welt, Freitag, 21. September 2012


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