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Gericht verbietet kurdische Zeitung

Pressefreiheit in der Türkei eingeschränkt

Von Martin Dolzer, Istanbul *

Die auflagenstärkste kurdische Oppositionszeitung »Günlük« (Täglich) ist jetzt vom Gericht in Istanbul für zwei Monate verboten worden. Auslöser waren zwei Artikel.

Am Mittwoch vergangener Woche verbot die 12. Kammer des Schwurgerichts von Istanbul die der kurdischen Oppositionspartei DTP nahestehende Zeitung »Günlük« für zwei Monate. Die beanstandeten Artikel waren am 1. und 2. Juni erschienen. Sie enthielten nach Auffassung des Gerichts »Propaganda für eine illegale Organisation«. Gemeint war die verbotene Kurdische Arbeiterpartei (PKK).

In der Türkei haben Journalisten, die einer unabhängigen Pressetradition nachgehen, nach wie vor ein schweres Leben. Seit 2006 wurden 27 Tageszeitungen, überwiegend solche der linken und kurdischen Opposition, 61 Mal, meist vorübergehend, geschlossen. Auch die lange Zeit einzige kurdischsprachige Zeitung -- »Azadiya Welat« -- wurde bereits vier Mal zeitweilig und schließlich endgültig verboten. Die ebenfalls kurdischsprachige Nachfolgezeitung »Rojew« musste ihr Erscheinen Ende April dieses Jahres gänzlich einstellen.

Mittlerweile kam es zu mehreren Protestkundgebungen gegen die Schließung der »Günlük«. In Izmir protestierten Mitglieder des Menschenrechtsvereins IHD, der DTP, des Kulturzentrums MKM, der sozialistischen Parteien SDP, EMEP, ÖDP und ESP sowie die Initiative der Friedensmütter. »Gerade in einer Zeit, in der eine Diskussion über die Lösung der kurdischen Frage auf der Tagesordnung steht, ist so eine Schließung nicht akzeptabel«, meinten die Beteiligten. Auch Wissenschaftler und der türkische Friedensrat kritisierten, dass momentan zwar die kurdische Frage in den Medien und in der Regierungspartei AKP diskutiert werde, die gewählten kurdischen Vertreter und die Presseorgane der kurdischen Bevölkerung jedoch ausgegrenzt und kriminalisiert würden. Die Zensurpraxis der Regierung müsse beendet werden, um eine Atmosphäre der Entspannung zu schaffen, hieß es. Darüber hinaus müssten der Waffenstillstand der PKK unbegrenzt fortgesetzt und die in den letzten Wochen intensivierten Militäroperationen sofort beendet werden.

Das jüngste Verbot der »Günlük« steht in einer langen, schlechten Tradition der Einschränkung freier Meinungsäußerung. Seit den 90er Jahren wurden über 40 Redaktionen endgültig geschlossen und hohe Haft- oder Geldstrafen gegen verantwortliche Redakteure und Angestellte verhängt. Zudem fielen mehr als 40 Journalisten politisch motivierten Morden zum Opfer. In den letzten Wochen kam es darüber hinaus vermehrt zu Übergriffen von Polizei und Militär auf Journalisten türkisch-kurdischer Nachrichtenagenturen.

Auch die im April ausgelöste Welle von Verhaftungen politisch aktiver Kurden hält weiter an. Nachdem türkische Anti-Terror- Einheiten Ende Mai 14 Gewerkschafter des Dachverbandes KESK festgenommen hatten, wurden in den Städten Van und Kars 14 Studierende bei Razzien in Gewahrsam genommen. Der Vorwurf lautet immer wieder »Propaganda für eine illegale Organisation«.

Mit der gleichen Begründung klagte die Staatsanwaltschaft der kurdischen Metropole Diyarbakir letzte Woche auch 54 DTP-Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wegen einer Pressekonferenz an, auf der sie sich besorgt über den Gesundheitszustand des inhaftierten PKK-Politikers Abdullah Öcalan geäußert hatten. Das seitens der Staatsanwaltschaft angestrebte Strafmaß für die Kommunalpolitiker beträgt zehn bis fünfzehn Jahre. Meist werden derartige Verfahren jedoch mit hohen Geldstrafen beendet.lan geäußert hatten. Das seitens der Staatsanwaltschaft angestrebte Strafmaß für die Kommunalpolitiker beträgt zehn bis fünfzehn Jahre. Meist werden derartige Verfahren jedoch mit hohen Geldstrafen beendet.

* Aus: Neues Deutschland, 15. Juni 2009


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