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Tunesiens Verfassung nimmt Gestalt an

Geschlechtergleichheit in mindestens einem Artikel / Abstimmung über Gesamttext in Aussicht

Von Astrid Schäfers, Tunis *

Tunesien ist das erste arabische Land, das in seiner Verfassung die Gleichheit von Mann und Frau festschreibt.

Mit großer Mehrheit beschloss die tunesische verfassungsgebende Versammlung am Montag Artikel 20 des Verfassungsentwurfs: »Alle männlichen und weiblichen Staatsbürger haben dieselben Rechte und Pflichten, vor dem Gesetz sind sie gleich, ohne Benachteiligung.« 159 der 169 abstimmenden Abgeordneten, votierten mit Ja. Der Beschluss geht auf einen Kompromiss zwischen der noch regierenden islamistischen Ennahda-Partei und der weitgehend laizistischen Opposition zurück. Die Regierungskoalition aus Ennahda und den konservativen Parteien CPR (Kongress für die Republik) sowie Ettakol war in den letzten Monaten immer stärker unter Druck geraten, nachdem zahlreiche Abgeordnete aus Protest gegen als politisch angesehene Morde an Chokri Belaid und Mohamed Brahmi die konstituierende Versammlung verlassen hatten.

Der nun beschlossene Paragraf zu den Geschlechterrollen wird schon lange debattiert. Im Sommer 2012 hatte Ennahda einen Entwurf in die Versammlung eingebracht, in dem es hieß, Frau und Mann seien »komplementär« zueinander. Dies stieß bei den Oppositionsparteien und tunesischen Frauenrechtsvereinen auf massive Kritik. »Dieser Vorschlag war für uns ein Skandal. Sie wollten damit die tunesischen Frauenrechte aushebeln«, sagt die Sprecherin der Oppositionspartei Al Massar, Zakia Hamda gegenüber »nd«.

Der tunesische Verein der demokratischen Frauen, die Association Tunisienne des Femmes Démocrates (ATFD) und die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch sowie Amnesty International halten aber auch die jetzt beschlossene Formulierung für unzureichend. »In der Verfassung müsste stehen, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz gleich sind«, erklärte die ehemalige Vorsitzende des ATFD, Ahlem Belhadj. Der Verein fordert, dass in der neuen Verfassung die Nichtdiskriminierung von »Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion und politischer Meinung« verankert wird. »Dennoch ist der Artikel 20 ein großer Erfolg«, räumte Belhadj ein.

Als maßgeblich für den Bestand der bisherigen Frauenrechte und für Chancengleichheit wird jedoch Artikel 40 angesehen. Dieser enthält auch das Recht der Frau auf Abtreibung – eine Forderung, die über das in den 50er Jahren von Präsident Habib Bourguiba erlassene Personenstandsrecht Code du Statut Personnel (CSP) hinausgeht. »Seit zwei Tagen streiten wir uns über Artikel 40 und konnten uns bisher nicht einigen. Wir werden aber bei diesem Artikel keinen Kompromiss eingehen«, sagte die Abgeordnete von Al Massar, Nadia Shaadane, dem »nd«.

Shaadane fordert nicht nur den Erhalt der aus dem CSP hervorgehenden Rechte für Frauen, sondern auch die Abschaffung von Privilegien für Männer. Die islamistischen Parteien aber weigerten sich, jegliche Regelungen, die über die Verfassung von 1959 hinausgingen, zu akzeptieren. Daher rechne sie nicht damit, dass der Artikel angenommen werde. Allerdings haben die Islamisten bereits aufgegeben, den Islam als Rechtsgrundlage in der Verfassung festschreiben zu wollen.

Auch bei den Diskussionen über das Kapitel »Rechte und Freiheiten« des Verfassungsentwurfs herrscht weiter Uneinigkeit. Es sei noch nicht gelungen, die Todesstrafe abzuschaffen, so Hamda. In Artikel 21 heißt es: »Das Recht auf Leben ist heilig. Niemand darf dieses beeinträchtigen, außer in extremen Fällen, die per Gesetz festgelegt sind.« Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte es am vergangenen Freitag ab, den Wortlaut zu ändern, obwohl die Todesstrafe in Tunesien schon seit Anfang der 90er Jahre als ausgesetzt gilt.

»Wir sind weit davon entfernt, die Forderungen der Revolution umzusetzen«, heißt es in der tunesischen Tageszeitung »La Presse« vom Dienstag. Die Schwachstellen gingen auf die Heterogenität der im Oktober 2011 gewählten verfassungsgebenden Versammlung zurück. Der Verfassungsrechtler Slim Laghmani weist zudem auf Verwechslungen zwischen Menschen- und Staatsbürgerrechten im aktuellen Verfassungsentwurf hin und kritisiert die starke Stellung des Präsidenten.

Der gesamte Verfassungstext muss von zwei Dritteln der 217 Mitglieder der Versammlung gebilligt werden. Noch vor dem dritten Jahrestag der Revolution, dem 14. Januar, soll abgestimmt werden. Danach sollen die Ausarbeitung eines Wahlgesetzes und die Einsetzung einer Kommission zur Organisation der Wahlen erfolgen.

Im Dezember hatte Ennahda auf Druck der Opposition und unter Vermittlung des Gewerkschaftsverbandes sowie der tunesischen Menschenrechtsliga einer Übergangsregierung zugestimmt. Premierminister Ali Larayedh soll bis Donnerstag zurücktreten und den Weg für eine neue Regierungsbildung durch den vor wenigen Wochen gewählten Mohamed Ennaceur freimachen.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch, 8. Januar 2014


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