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Ukraine im Krieg:

Bringt Minsk den Frieden?

Von Hannes Hofbauer *

Wer sich die Fernsehaufnahmen vom Treffen der vier Staatschefs am 12. Februar 2015 in Minsk angesehen hat, dem wird die Körpersprache und noch mehr der Gesichtsausdruck des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko in Erinnerung geblieben sein. So sieht niemand aus, der erfolgreich verhandelt hat. Poroschenkos Mimik war die eines Verlierers. Russlands Wladimir Putin hingegen gab den Strahlemann. Es war ihm gelungen, eine Vereinbarung zwischen Kiew und den Separatisten aus dem Osten der Ukraine zu Stande zu bringen, die auch von den zwei wichtigsten EU-Staaten anerkannt wurde; mehr noch: ein paar Tage später verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat die Resolution 2202, mit der das Minsker Abkommen auch international Anerkennung fand. Die Moskauer Diplomatie hatte einen vollen Erfolg gelandet.

Das Minsker Abkommen

Nur drei Monate nach dem gescheiterten Assoziierungsabkommen, mit dem die Europäische Union Ende November 2014 die Ukraine ökonomisch und militärisch an den Westen binden wollte, existierte die ukrainische Territorialität nicht mehr. Am 16. März 2014 votierten die EinwohnerInnen der Krim gegen einen Verbleib beim jungen ukrainischen Staat, woraufhin Moskau die Halbinsel – je nach Sichtweise – annektierte bzw. den Aufnahmeantrag der Krimer Behörden in die Russländische Föderation positiv beschied. Einen Monat später entsandte Kiew Truppen in den Osten des Landes und begann eine Militäroperation gegen föderalistische und sezessionistische Kräfte im Donbass, bei der ganze Ortschaften dem Erdboden gleichgemacht wurden und Tausende StaatsbürgerInnen, die man als die eigenen für sich reklamierte, zu Tode kamen. Die USA nutzten die territorial zerfallende und politisch geschwächte Ukraine, um wirtschaftlichen, geopolitischen und – vorläufig indirekt – militärischen Druck auf Russland auszuüben. Die EU war und ist in ihrer Ostpolitik gespalten, wobei die Scharfmacher in Warschau, dem Baltikum und Stockholm – nicht zufällig Gebiete, von denen aus in früheren Zeiten Teile der heutigen Ukraine verwaltet wurden – sitzen. Und Russland setzt auf eine Mischung aus Diplomatie und – offiziell indirekte – militärische Unterstützung der Aufständischen. Das Abkommen von Minsk, an dem die USA nicht beteiligt waren, bildet den vorläufigen Höhepunkt der russischen Krisenlösungsbemühungen.

Was steht nun genau in diesem Minsker Papier, das auch einen Monat nach seiner Unterzeichnung den Leitfaden für eine mögliche Lösung der ukrainischen Krise abgibt? Trotz seiner nur 13 kurz gehaltenen Paragraphen (vielleicht auch wegen der prägnanten Kürze) spricht es eine klare Sprache. Gleich zu Anfang geht es um die Herstellung eines Waffenstillstandes, dem eine Entmilitarisierung folgen soll. Die Umsetzung des ursprünglich mit 15. Februar 2015 terminisierten Waffenstillstandes verzögerte sich. Dies war der unterschiedlichen Interpretation geschuldet, wo sich zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Frontlinie befunden hatte. Für die ostukrainischen Separatisten waren die zu diesem Zeitpunkt rund um das Städtchen Debaltsewo (an der Verbindungsstrecke von Donetzk und Luhansk gelegen) kämpfenden Kiewer Einheiten eingekesselt, das heißt, die Frontlinie verlief in deren Rücken. Die Aufforderung, unter Zurücklassung des militärischen Gerätes aus dem Donbass abzuziehen, war in dieser Sichtweise logisch. Die Generalität in Kiew bestritt jedoch bis zuletzt die Einkesselung ihrer Truppen und sah dementsprechend den Frontverlauf an deutlich anderer Stelle, nämlich wesentlich näher bei der Großstadt Donetzk. Ein kurzer, aber opferreicher Waffengang bestätigte die Position der Separatisten, die sich als Selbstverteidigungskräfte sehen. Mittlerweile zogen beide Seiten die schweren Waffen hinter die je nach Waffengattung vereinbarten Linien zurück und sind dabei, eine entsprechend der Waffenstärke abgestufte Sicherheitszone zwischen 50 km und 140 km zu schaffen.

Die Vereinbarung von Minsk beinhaltet über die Fragen der unmittelbaren Entmilitarisierung sowie den Gefangenenaustausch hinaus auch (geo)politisch und wirtschaftlich weit reichende Vorstellungen. So verpflichtet sich Kiew in Punkt 11 zur Durchführung einer Verfassungsreform bis Jahresende 2015, die eine Föderalisierung und Dezentralisierung des Landes zum Ziel hat; und zwar – wie es im Juristensprech heißt: – „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gesonderten Kreise der Gebiete Donetzk und Luhansk, die mit den Vertretern dieser Kreise abgestimmt ist“ {1]. In den Anmerkungen wird klar, wie stark das Minsker Abkommen den Einfluss Kiews auf Donetzk und Luhansk schmälert. Da ist die Rede von einer garantierten Amnestie für alle, die sich an den Kämpfen beteiligt haben, was die offizielle ukrainische Wahrnehmung der Separatisten als „Terroristen“ Lügen straft. Mehr noch: den in Kiew propagandistisch noch immer als Verbrecher dargestellten Verwaltungsorganen im Osten wird in der Vereinbarung von Minsk de facto die Macht übergeben. Zwar verbleibt alles unter dem Deckmantel ukrainischer Gesetze, doch diese müssen so föderal ausgerichtet sein, dass die lokale Selbstverwaltung inklusive Ernennung der Gerichte und Staatsanwälte nicht ohne Zustimmung der örtlichen Machthaber, die sich einer Wahl zu stellen haben, erfolgen kann; zudem wird Donetzk und Luhansk die Aufstellung einer eigenen Volksmiliz „mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ ermöglicht. In anderen Worten: die Ukraine verliert ihr Gewaltmonopol im Osten; zudem verpflichtet sich Kiew, eine wirtschaftliche Zusammenarbeit des Donbass mit Russland zu unterstützen, was de facto auf einen autonomen Status der aufmüpfigen Region hinausläuft. Die formale einheitliche – ukrainische – Staatsklammer bleibt bestehen, wird auch von Moskau anerkannt und für gut befunden, doch die ukrainische Staatsmacht verliert im Osten ihr Durchgriffsrecht.

Bei der Durchsicht des Minsker Abkommens fällt vor allem ein großer Widerspruch auf, an dem der Konflikt – jenseits von möglichen provokativen Vorgängen an der militärischen Front – jederzeit auch politisch-diplomatisch neu entflammen kann. Während einerseits über eine Verfassungsreform die Grundlagen für die Autonomie der Region innerhalb der ukrainischen Staatlichkeit implementiert werden sollen, beharrt Kiew andererseits auf einer Formulierung, die den ganzen Minsker Maßnahmenkomplex als temporäre Erscheinung sieht. Immer wieder bezieht sich das Abkommen auf eine „zeitweiligen Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donetzk und Luhansk“, wie sie von der Werchowna Rada in Kiew bereits nach der ersten, mehr oder weniger gescheiterten Minsker Vereinbarung vom 19. September 2014 verabschiedet wurde. Während die Interpretation des Wörtchens „zeitweilig“ einen großen Spielraum erlaubt, wird die anvisierte Verfassungsreform als eine endgültige betrachtet; zur Auflösung dieses Widerspruchs könnten Hitzköpfe auf beiden Seiten versucht sein, erneut zur Waffe zu greifen.

Umstritten ist auch die Größe des Territoriums bzw. der „einzelnen Kreise der Gebiete Donetzk und Luhansk“, wie es im Text heißt. Während die Kiewer Führung davon ausgeht, dass es sich dabei um jenes Land handelt, das unmittelbar vor der ersten Minsker Vereinbarung Mitte September 2014 von den Rebellen gehalten wurde, nehmen diese an, dass sich das Friedenspapier auf ein wesentlich größeres Gebiet bezieht; nämlich auf jenes Territorium, das die Separatisten am Vorabend von Minsk II, also Mitte Februar 2015, in Besitz und Verwaltung genommen hatten. Neben großen Landstrichen zwischen Donetzk und Luhansk hat sich das Einflussgebiet der Rebellen zwischenzeitlich insbesondere um den Flughafen Donetzk, einen durchgängigen Zugang zum Asowschen Meer und die Verbindungsstraße zwischen den beiden Städten erweitert. Konflikte um die Auslegung der Gebietsgröße sind vorprogrammiert, zumal viele im Donbass auch die Hafenstadt Mariupol zu ihrem Territorium rechnen. In dieser knapp 50 Kilometer von der russischen Grenze entfernt gelegenen Stadt befindet sich mit den Hafenanlagen nicht nur ein wichtiges Tor zur Welt, sondern auch das Stahlkombinat „Asowstal“, wofür die Donbasser Kohle die Energie liefert.

Zwischen Krieg, Diplomatie und Sanktionen

Mit dem Minsker Abkommen ist der Moskauer Diplomatie ein Husarenstück gelungen. Vor der von den Donbasser Selbstverteidigungskräften aufgebauten militärischen Drohkulisse, zu deren Stärke Russland nicht unwesentlich beigetragen hat, knüpfte der Chefdiplomat des Kreml, Außenminister Sergej Lawrow, die Fäden für eine mögliche Nachkriegsordnung. Geht es nach Minsk II wäre Moskau mit dieser Ordnung mehrfach gedient. Ein wesentliches industrielles Herzstück der Ukraine, so zerstört es im Moment auch sein mag, läge fernab Kiewer Einflusses und wäre in der Lage, mit Russland ohne Umwege über die ukrainische Zentrale wirtschaftlichen Austausch zu betreiben. Gleichzeitig ersparte sich Moskau die Kosten für Wiederaufbau und nötige Reformvorhaben bzw. könnte solche dosiert einsetzen, ohne für absehbare soziale und ökonomische wie ökologische Desaster verantwortlich gemacht werden zu können. Und zum Dritten hätte man mit einer Lösung ohne Donbasser Eigenstaatlichkeit auch die quirligen und teilweise auf Sowjetnostalgie setzenden national-bolschewistischen Separatisten in die Schranken gewiesen. Manche ihrer Ideen, wie der Wunsch nach Enteignung örtlicher Oligarchen, kommen im Kreml gar nicht gut an.

Noch einen Trumpf hat Moskau mit Minsk II in der Hand. Nach dem Bittgang Angela Merkels und Francois Hollands nach Moskau am 6. Februar 2015 ist es – nicht zuletzt über die Internationalisierung der Vereinbarung mittels UNO-Resolution 2202 – gelungen, zumindest einen Teil der Europäischen Union in die Pflicht zu nehmen. Ein Scheitern von Minsk II wäre auch ein Scheitern der deutschen und französischen Außenpolitik.

Dieses Moskauer Szenario wird vor allem von den USA, aber auch von einer Reihe osteuropäischer und skandinavischer Staaten sowie von Großbritannien mit großem Missfallen beäugt. In Minsk standen die USA abseits. Sie reagierten mit dem Weiterdrehen der Sanktionsspirale und schafften es sogar, Länder sie Deutschland und Frankreich, die gleichzeitig auf Dialog und Frieden setzten, mit ins Boot zu holen. Wie es sich anfühlt, deeskalierend und eskalierend zeitgleich in derselben Sache aufzutreten, darüber wird in ein paar Jahren gegebenenfalls in den Memoiren der deutschen Kanzlerin nachzulesen sein. Die Parallelität von Friedensbemühungen und verschärften Sanktionen zeigt indes, dass der Westen eine Doppelstrategie fährt und die Ukraine-Krise ihm bzw. der führenden Kraft USA nur als Transmissionsriemen für vorerst wirtschaftliche und politische Attacken gegen Russland dient. Eins propagandistisch gut begleitete „falsche Flagge“-Aktion könnte in so einer angespannten Lage auch über die Ukraine hinausgehende militärische Reaktionen auslösen, die unabsehbar für Europa wären.

Konfliktpotential birgt auch die innenpolitische Lage in Kiew selbst. Poroschenko ist längst nicht so beliebt, wie westliche Medien und Politik ihn gerne darstellen. Da ist zum einen die extreme Rechte, die es über ihre militante Präsenz auf dem Majdan und ihr mörderisches Auftreten gegenüber Oppositionellen wie z.B. in der blutigen Nacht von Odessa am 2. Mai 2014 bis zum Waffengang im Donbass geschafft hat, zum militärischen Faktor im Land zu werden. Zum anderen kommt auch aus der Mitte der Gesellschaft heftige Kritik am Führungsstil des Präsidenten, dem viele vorwerfen, tausende junge Leben im Osten des Landes zu verheizen. Am Majdan, so heißt es, hätten wir nicht dafür gekämpft, um unsere Burschen in den Krieg zu schicken; von der immer schlechter werdenden sozialen Lage ganz zu schweigen. Erst Anfang März 2015 beschloss die Werchowna Rada eine weitere Erhöhung der Energiepreise um 40% (um 50% waren sie sogleich nach Antritt der neuen Regierung angehoben worden), kürzte Pensionen und erhöhte Steuern.

Wie wackelig die gegenwärtige ukrainische Führung im Sattel sitzt, zeigt auch ein Vorstoß des Oligarchen Dmitri Firtasch, der Anfang März 2015 im Wiener Palais Ferstl mit der Idee an die Öffentlichkeit ging, einen privaten Fonds zur „Rettung der Ukraine“, wie er sagt, aufzulegen. Mit diesem Milliarden-schweren Fonds will Firtasch, der von den USA wegen dubioser Machenschaften gesucht wird und sich in Österreich auf Kaution auf freiem Fuß bewegen kann, an den politischen Institutionen vorbei ein „Modernisierungsprojekt“ starten. Leistet er sich damit einen PR-Gag zur besseren Selbstdarstellung im Angesicht drohender Prozesse oder sind das ernsthafte Überlegungen, ein Land über einen Privatfonds zu leiten? Die Liste jener, die Firtasch für das Projekt an Land gezogen hat und die daran glauben, lässt zweiteres befürchten. Sie reicht vom österreichischen Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger über den SPD-Mann Peer Steinbrück und Ex-EU-Kommissar Günther Verheugen und dessen Kollegen Lord Peter Mandelson, Polens Ex-Premier Wlodimierz Cimoszewicz bis zu den umtriebigen Franzosen Bernard Kouchner und Bernard-Henry Lévy. Sie alle werfen sich für die endgültige Oligarchisierung der Politik ins Zeug und folgen Firtasch’ Verständnis, wie ein Land zu führen sei. Auf die Frage, warum sein Top-Mann Spindelegger, der in Österreich reichlich wenig zustande gebracht hat, mit dem Firtasch-Fonds in der Ukraine etwas bewegen können sollte, antwortete der im Gas-, Titan- und Immobiliengeschäft reich gewordene 49-Jährige: „In Österreich war er Politiker, der von Wahlen abhängt war wie ein Drogensüchtiger. Jetzt ist er Privatmann. Er braucht von den Ukrainern nicht gewählt zu werden.“ Soviel Oligarchie war nie.

Washington hält sich bedeckt

Ob die Vereinbarung von Minsk hält, hängt sehr wesentlich von einem daran weitgehend Unbeteiligten ab. Wenn die USA entscheiden, die vorerst diplomatisch ruhig gestellten Nationalisten in Kiew entsprechend zu bewaffnen, wäre das Minsker Papier bald wertlos. Schon einmal gelang es Washington, damals mit politischem Druck, die Lösung einer Krise im Osten in einer ähnlichen Situation zu torpedieren. Man schrieb das Jahr 2003 und in langwierigen Verhandlungen zwischen Chisinau, Tiraspol und Moskau hatten sich alle drei Seiten auf das sogenannte Kozak-Memorandum, benannt nach dem russischen Delegationsleiter, geeinigt. Es ging um die Wiederannäherung von Moldawien und dem abtrünnigen Transnistrien, direkt an der ukrainischen Grenze gelegen. Vereinbart war eine asymmetrische Föderation innerhalb des moldawischen Staatsgebietes mit einer weitreichenden transnistrischen (und einer gagausischen) Autonomie. Russische Truppen wären für eine bestimmte Frist als Vermittler im Land geblieben, die moldawische Staatlichkeit in den Grenzen von 1991 akzeptiert worden. Wladimir Putins Staatskarosse samt Leibwächtern waren schon in Chisinau gelandet, der Präsident am 23. November 2003 in Moskau auf dem Weg zum Flughafen, da tauchte der US-amerikanische Botschafter beim moldawischen Präsidenten Wladimir Woronin auf; und obwohl dieser dem Kozak-Memorandum bereits zugestimmt hatte, verweigerte er unter Washingtons Einfluss die Unterschrift. Putin brach die Reise ab und das moldawisch-transnistrische Problem ist bis heute nicht gelöst.

Was für die Lösung der Ukraine-Krise mehr Hoffnung gibt, ist ein seit 2003 erstarktes Russland, das es diesmal im Vorfeld geschafft hatte, Deutschland und Frankreich mit ins Boot von Minsk zu holen; genau diese Stärke und das zumindest im Fall der Krim gezeigte schnelle und kompromisslose Vorgehen ist es aber auch, das nicht nur konservative Kreisen in den USA als inakzeptabel und bedrohlich für die eigenen Weltmachtansprüche begreifen. Das Wort „Njet“ hat man bis zur Absage von Viktor Janukowitsch an das EU-europäische Assoziierungsabkommen im November 2013 über 20 Jahre lang nicht mehr gehört gehabt. Die Frage bleibt, ob das Moskauer „Njet“ zur vollständigen Einverleibung der Ukraine in die westlichen Wirtschafts- und Militärstrukturen, das auch gegen den Willen großer Teile der örtlichen Bevölkerung im Osten und Süden des Landes durchgezogen werden sollte, diesmal in Washington und Brüssel verstanden wird.

Von Hannes Hofbauer ist zuletzt erschienen: „Die Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter“ (Wien 2014).



Anmerkung:
    Vgl. das Abkommen von Minsk vom 12. Februar 2015 in der Übersetzung von Andreas Stein (ukraine-nachrichten.de), siehe: http://ukraine-nachrichten.de/ma%C3%9Fnahmenkomplex-umsetzung-minsker-vereinbarungen_4202_politik

* Erschienen in: Wiener "Volksstimme" (Nr. 4/2015) am 6. April 2015 ("Minsk II und die Folgen")


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