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Friedensforscher empfehlen: Kampfdrohnen ächten, Rüstungsexporte einschränken

Presseerklärung der Herausgeber des Friedensgutachtens 2013 / Vorstellung am 4. Juni 2013 von Marc von Boemcken, BICC

2014 wollen die USA und ihre Verbündeten ihre kämpfenden Truppen aus Afghanistan abziehen. Der von den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ausgelöste Krieg zeigte erneut, dass sich State Building nicht mit primär militärischen Mitteln betreiben lässt. Massive Militärinterventionen wie in Afghanistan oder im Irak dürften bald der Vergangenheit angehören. Auch in Syrien, wo der Bürgerkrieg inzwischen mehr als 80.000 Opfer gefordert hat, zögern die maßgeblichen Staaten des Westens militärisch einzugreifen. Die Lage der Bevölkerung ist verzweifelt, Flüchtlingsströme schwellen an. Beide Seiten sehen sich in einem existenziellen Endkampf, beide setzen auf Sieg und werden darin politisch und mit Waffen vom Ausland bestärkt.

Niemand hat ein Patentrezept, wie sich dieser Bürgerkrieg jetzt noch stoppen lässt, es gibt keine einfache Lösung. Die EU konnte sich zuletzt nicht auf eine Verlängerung des Waffenembargos gegen Syrien einigen. Damit ist der Weg frei, die syrischen Oppositionsgruppen mit Waffen zu versorgen. Doch die Risiken sind erheblich.

Im Friedensgutachten 2013 zeigen wir politische Handlungsoptionen zum Umgang mit dem Bürgerkrieg in Syrien auf und weisen auf die damit jeweils verbundenen Widersprüche, Risiken und Folgeprobleme hin. Zu den Optionen, die wir diskutieren, gehören auch Versuche, mit diplomatischen Mitteln eine politische Lösung zu finden. Die Gefahr, dass sich der syrische Bürgerkrieg zu einem Flächenbrand ausweitet, könnte die Mächte, die ihn von außen unterstützten, doch noch zum Umdenken bewegen. Eine Chance bietet die für Juni vorgesehene Konferenz. In einem internationalen Verhandlungsprozess müssten Iran und Russland wie auch die USA, die EU, die Türkei und die arabischen Monarchien zusammenarbeiten, um auf die Protagonisten des Bürgerkriegs hinreichenden Druck ausüben zu können und so das Blutvergießen zu beenden. Auch müssten sich alle Beteiligten verpflichten, den Bürgerkriegsparteien keine Waffen mehr zu liefern.

Derweil tritt der 2001 ausgerufene „Krieg gegen den Terror“ in eine neue Phase ein. Primäres Ziel ist nicht länger die Transformation ganzer Gesellschaften; vielmehr geht es darum, in sogenannten gefährlichen Räumen Risiken zu minimieren. Dies geschieht unter anderem durch das gezielte Töten von Terrorverdächtigen oder Aufständischen, auch in Ländern, mit denen gar kein Krieg geführt wird. Exekutionen durch die Exekutive – ohne Kriegserklärung, ohne politische Kontrolle und ohne rechtsstaatliches Verfahren: Das verstößt gegen das Völkerrecht und ist politisch wie ethisch inakzeptabel.

Sogenannte Targeted Killings werden von Spezialkräften durchgeführt, immer öfter aber auch von bewaffneten Drohnen. Letztere versinnbildlichen den „schlanken“ Krieg per Fernsteuerung wie kein anderes Waffensystem. Die damit verbundenen Gefahren gehen indes weit darüber hinaus. Wenn man zu militärischen Mitteln greifen kann, ohne das Leben eigener Soldaten zu riskieren, sinkt die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt. Zudem lässt eine bereits absehbare Entwicklung befürchten, dass Entscheidungen über Leben und Tod bald gar nicht mehr von Menschen, sondern von autonomen Algorithmen getroffen werden. Diese Automatisierung des unerklärten Krieges ist keine Science Fiction. Die technologischen Voraussetzungen sind bereits da, die Programme geschrieben. Wenn sich am Ende der Mensch am Joystick als die größte Fehlerquelle der neuen Kriege herausstellt, liegt es auf der Hand, den Menschen aus Entscheidungsschlaufen herauszunehmen. Der weltweite Run auf modernste Kampfdrohnen hat schon begonnen. Wir stehen an der Schwelle zur Robotisierung des Krieges.

Deutschland bildet hier keine Ausnahme. Die fehlgeschlagene Beschaffung der Euro-Hawk Drohnen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung plant, nach der Wahl im Herbst die Bundeswehr mit Kampfdrohnen auszustatten. Sie reiht sich damit in einen internationalen Trend ein, an dessen Ende nichts weniger als der Kontrollverlust über die Kriegsführung stehen kann. Wir bezweifeln, dass diese Entwicklung nicht mehr aufzuhalten ist. Menschen haben sie angestoßen, Menschen können ihr auch einen Riegel vorschieben. Wir fordern eindringlich, dass Deutschland auf die Beschaffung bewaffneter Drohnen verzichtet und sich stattdessen für ein internationales Verbot dieser Waffensysteme einsetzt – ist das Aufrüsten mit Kampfdrohnen erst einmal in vollem Gange, kann es dafür zu spät sein.

Drohnenangriffe sind Symptom größerer strategischer Veränderungen. Statt State Building im Kontext großer Militärinterventionen zu betreiben, agieren westliche Staaten zunehmend aus der Distanz. Dazu gehört auch die Lieferung von Waffen an vermeintliche Stabilitätsgaranten in Krisen- und Konfliktregionen.

„Ertüchtigung statt Einmischung“ lautet eine griffige Formel, mit der die Bundesregierung versucht, das exorbitante Wachstum deutscher Rüstungsexporte in Regionen mit akuten Krisen und in autoritäre Staaten zu rechtfertigen. Regionale „Gestaltungsmächte“ und „Partner“ sollen durch Waffenlieferungen „ertüchtigt“ werden, in ihrem Umfeld für Sicherheit und Stabilität zu sorgen. Tatsächlich erteilt diese Bundesregierung Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern so großzügig wie keine zuvor. Allein im Jahr 2012 genehmigte sie Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien im Wert von 1,24 Mrd. Euro – das ist mehr als in den letzten 13 Jahren zusammen. In das benachbarte Katar bewilligte sie unlängst die Lieferung von Panzern im Wert von fast zwei Mrd. Euro.

Wir fordern erstens, Deutschlands Rüstungsexporte restriktiver zu handhaben. Grundsätzlich sind Waffen nicht in Drittstaaten außerhalb der NATO und EU zu liefern, schon gar nicht in Krisenregionen. Jede Ausnahme muss gut begründet sein, auch und vor allem unter friedenspolitischen Gesichtspunkten. Bisher ist die Bundesregierung eine überzeugende Begründung für massive Waffenexporte in die Golfmonarchien und andere Krisenregionen schuldig geblieben. Viele Regierungen, die Kriegsgerät aus Deutschland beziehen, treten die Menschenrechte mit Füßen. Die Bundesrepublik beteiligt sich an der massiven Aufrüstung der Golfmonarchien, die vornehmlich gegen Iran gerichtet ist. Diese Politik ist indes ganz und gar ungeeignet, Iran davon abzuhalten, Atomwaffen zu entwickeln.

Wir verlangen zweitens, dass sich die Bundesregierung einer öffentlichen Debatte über Sinn und Zweck von Rüstungsexporten stellt. Die Praxis, dass die Exekutive im Bundessicherheitsrat hinter verschlossenen Türen über Waffenlieferungen diskutiert und entscheidet, gehört auf den Prüfstand. Es kann nicht sein, dass die Regierung in ihrem Rüstungsexportbericht die Öffentlichkeit über Exportgenehmigungen erst dann informiert, wenn sie viele Jahre zurückliegen. Die Exekutive sollte bereits im Zuge der Voranfragen seitens der Rüstungsunternehmen für mehr Transparenz im Genehmigungsverfahren sorgen.

Drittens verlangen wir, dass über die Frage, ob deutsche Panzer in ein Krisengebiet gelangen, im Bundestag gestritten wird. Diese Frage ist zu brisant für ein geheimes Gremium. Wir bezweifeln die Notwendigkeit des Bundessicherheitsrates. Ihn sieht das Grundgesetz gar nicht vor. Für Bundeswehreinsätze kennt Deutschland aus gutem Grund den Parlamentsvorbehalt. Größere Waffenlieferungen können durchaus ähnliche, wenn nicht sogar schwerer wiegende Folgen haben. Wir fordern deshalb für umfangreiche Rüstungsgeschäfte eine parlamentarische Kontrolle.

Wir verlangen viertens, dass überschüssiges Kriegsgerät der Bundeswehr nicht an Drittstaaten verkauft, sondern verschrottet wird. Wie im Mai 2013 bekannt wurde, beabsichtigt die Bundesregierung, 104 deutsche Kampfpanzer und 50 Schützenpanzer aus Bundeswehrbeständen an Indonesien zu verkaufen. Auch für dieses Geschäft gibt es keine sicherheitspolitische Begründung. Dabei ist die Vernichtung ausgemusterter Waffen für die Bundeswehr kein Novum. Als Soldaten ihr Sturmgewehr G-3 zu Anfang des Jahrtausends gegen ein neues Modell eintauschten, kam ein Großteil der 400.000 Altwaffen in die Schrottpresse. Dieses Verfahren gilt es auch auf schwere Waffensysteme anzuwenden.

Fünftens fordern wir, Sicherheits- und Überwachungstechnologien, die sich besonders zur Repression eignen, auf die Liste der genehmigungspflichtigen Rüstungsgüter zu setzen und ihren Export nach denselben Kriterien zu prüfen. Während der arabischen Revolten nutzten autoritäre Regime Technologien aus Europa, um Oppositionelle aufzuspüren und zu ermorden. Es kann nicht sein, dass die EU die europäische Sicherheitsindustrie fördert, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und gleichzeitig die Frage der Exportkontrolle ausklammert bleibt.

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Rüstungsexportpolitik keine sinnvollen sicherheitspolitischen Ziele. Vielmehr entsteht der Eindruck, sie komme den Sorgen der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie entgegen, die im Zuge von Haushaltseinsparungen Umsatzeinbußen befürchtet. Die Produktionskapazitäten der ohnehin überdimensionierten europäischen wie deutschen Rüstungsindustrie mit Waffenlieferungen an autoritäre Staaten und in Krisenregionen erhalten zu wollen, ist der falsche Weg. Die stiefmütterlich behandelte Rüstungskonversion gehört wieder auf die politische Agenda. Erforderlich sind innovative Strategien, um Kapazitäten in der Rüstungsindustrie auf zivile Produkte umzustellen. Erfolgversprechende Vorhaben verdienen öffentliche Förderung, auch durch die EU. Erfahrungen damit liegen aus den 1990er Jahren vor. Man muss also das Rad nicht neu erfinden.

Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Christiane Fröhlich
E-Mail presse@friedensgutachten.de


Bibliografische Angaben:

Marc von Boemcken, Ines-Jacqueline Werkner, Margret Johannsen und Bruno Schoch (Hg.): Friedensgutachten 2013
des Bonn International Center for Conversion (BICC), der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST), des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
LIT-Verlag: Berlin, Münster usw. 2013; Reihe: Friedensgutachten, 2013, broschiert, 352 Seiten, €12.90
ISBN: 978-3-643-12151-6




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