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"Immer feste druff"

Vor 100 Jahren endete die "Zabern-Affäre" mit einem Freispruch

Von Wolfgang Beutin *

Am 10. Januar 1914 endete in Straßburg ein Kriegsgerichtsprozeß, der einen Höhepunkt in einem Konflikt im Reichsland Elsaß zwischen Militär- und Zivilpersonen darstellte. Nicht wenige Forscher sehen in ihm ein Vorspiel zum Ersten Weltkrieg: die Zabern-Affäre (nach dem französischen Stadtnamen Saverne).

Nach der Niederlage Frankreichs 1871 hatte die deutsche Regierung vom Verlierer die Abtretung des Elsaß und Lothringens erzwungen, eines Landes und eines Herzogtums, die bis in die frühe Neuzeit Bestandteile des Reichs gewesen waren. Der Sieger vereinigte sie unter der Bezeichnung Elsaß-Lothringen zu einem Ganzen und unterstellte sie sich als »Reichsland«. Wenn er allerdings erwartete, die Bevölkerung würde die Rückkehr ins Reich freudig bejubeln, täuschte er sich. Die Mehrheit der Bewohner beurteilte den Vorgang zumindest reserviert, gar als Annexion, und verharrte in oppositioneller Haltung. Deshalb suspendierten 1873 die deutschen Behörden in den wichtigsten Städten – Straßburg, Metz und Kolmar – die Gemeinderäte. Für »Meyers Konversations-Lexikon« in der 5. Auflage von 1897 fiel die antipreußische Einstellung der Bevölkerung unter einen wohlbekannten Begriff, der also schon damals Verwendung finden konnte, wo Menschen gegen eine militärische Besetzung Widerstand leisteten: »Terrorismus«.

Im Verlauf der Zeit milderte sich die antideutsche Stimmung graduell. Eine Autonomiebewegung entstand. Der Reichstag genehmigte die Bildung einer selbständigen Landesregierung mit einem Statthalter, zuerst einem Militär, dem Feldmarschall Edwin Freiherr von Manteuffel. Bei alledem ließ die Anspannung doch nie gänzlich nach. Neuerlich stieg sie zu Beginn des neuen Jahrhunderts an, vermehrt zwischen der Bevölkerung und dem Militär, zumal die zivilen Behörden und die militärische Führung nicht an einem Strang zogen. In seinen »Erinnerungen« schmähte ein preußischer Hauptscharfmacher, der Kronprinz Wilhelm, daß sich »durch das fehlende Rückgrat der Zivilbehörden das Militär bereits in der schwierigsten Lage« befand.

Provokateur von Forstner

Die Affäre begann mit einer Zeitungsmeldung Anfang November 1913, wonach der junge, in Zabern stationierte Leutnant Günter Freiherr von Forstner einem Rekruten angesichts von dessen Strafkonto versichert, dies wachse nicht an, wenn er einen »Wackes«, einen Elsässer, niedersteche. Im Gegenteil: »Für jeden dieser Dreckwackes, den du mir bringst, erhältst du zehn Mark.« Bald darauf besagte eine neue Meldung, derselbe Leutnant habe die Rekruten instruiert: »auf die französische Fahne könnt ihr meinetwegen sch…« Dieser Offizier stand auch im Mittelpunkt eines Zwischenfalls im Ort Dettweiler, wo er am 2. Dezember 1913 einem lahmen Schuhmacher den Säbel über den Kopf hieb.

Zugleich gab es Unruhen wegen der Vorfälle um den Leutnant. Elsässer riefen dem Beleidiger und seinen Kameraden Schimpfwörter nach. Volksaufläufe fanden statt. Die Feuerwehr wurde eingesetzt, um die Scharen Protestierender zu vertreiben. Forstners Vorgesetzter, Oberst von Reuter, drohte der Bevölkerung mit dem Alarmzustand. Es wurden Verhaftungen vorgenommen und Strafbefehle verhängt. Neue Demonstrationen. Der Oberst mußte in Urlaub gehen, kehrte jedoch alsbald zurück. Nun machte das Militär bei seinen Repressionen auch vor bekannten Honoratioren nicht mehr Halt. Es verhaftete sie, darunter Mitglieder der Justiz. In einem unterkühlten Keller arretierte es 27 Personen.

Die Denkweise des Obersten spiegelt sich vorzüglich in einem regierungsamtlichen Bericht: Ein Zivilist, Assessor der Kreisdirektion, wendete sich an von Reuter und legitimierte sich, er sei als Vermittler gekommen, um ein Unglück zu verhüten. »Darauf sagte der Oberst, ich betrachte es vielmehr als ein Glück, wenn jetzt Blut fließt.« Aufforderung zu gewaltsamem Vorgehen im Elsaß kam inzwischen auch von höchsten deutschen Stellen. In seinen »Erinnerungen« bestreitet Kronprinz Wilhelm, von ihm sei während der Ereignisse in Zabern das böse Wort gefallen: »Immer feste druff!« Dies sei »der Fälscherphantasie« der »Friedensfreunde« entsprungen. Doch räumt er ein, dem Obersten eine Anfeuerung im Sinne der drei Wörter zugesprochen zu haben: »In Wahrheit hatte ich dem Oberst von Reuter als Kamerad dem Kameraden telegraphiert, er möge nur ja scharf durchgreifen, da das Ansehen der Armee auf dem Spiele stehe.«

Kabinettsorder von 1820

Derweilen erreichten die besorgniserregenden Nachrichten über die Vorfälle in Zabern auch den Reichstag. Am 3. und 4. Dezember 1913 kam es dort zu sehr heftigen Debatten, an denen sich viele Abgeordnete beteiligten. Die Verteidigung des Vorgehens der Armee-Angehörigen übernahmen vor allem zwei führende Politiker: Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg sowie der Kriegsminister Erich von Falkenhayn. Das Parlament mißbilligte mit den Stimmen aller bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokraten gegen die konservative Fraktion (293: 54) das Verhalten der Regierung in der Zaberner Affäre.

Eine Woche später begann in Straßburg die kriegsgerichtliche Aufarbeitung des Geschehenen. Am 11. Dezember 1913 mußten sich drei Musketiere rechtfertigen, die von Forstners Satz über die französische Fahne in die Öffentlichkeit getragen hatten, was gegen einen Befehl von Reuters verstieß. Alle drei erhielten Arreststrafen, und bezeichnend: die einzigen, die in der Folge abgebüßt werden mußten. Im zweiten Prozeß war von Forstner angeklagt wegen vorsätzlicher Körperverletzung und rechtswidrigen Waffengebrauchs. Das Urteil lautete auf eine Gefängnisstrafe von 43 Tagen, wurde aber im Berufungsverfahren aufgehoben.

Der größte, daher am meisten aufsehenerregende Prozeß war vom 5. bis 10. Januar 1914 der gegen von Reuter. Die Anklage gegen ihn (und ähnlich gegen einen Mittäter, den Leutnant Schadt) lautete: Er habe sich in fortgesetzter Handlung die Exekutive in Zabern widerrechtlich angeeignet, bei der Einsperrung von Zivilpersonen eine Tätigkeit ausgeübt, die ihm nur kraft eines öffentlichen Amts zugestanden hätte, und sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Am 10. Januar 1914 endete das Verfahren mit dem Freispruch beider Angeklagten. Das Gericht berief sich dabei auf eine aus verstaubten Akten mühsam ausgegrabene Kabinettsorder von 1820, die es dem Militär erlaubte, bei Unruhen im Innern und nicht mehr zureichenden Kräften der »Zivilbehörde« einzugreifen.

Der Bürgermeister von Zabern, Knoepfler, nannte den Prozeß »jene unwürdige Parodie einer Gerichtsverhandlung, in der alle Begriffe von Recht und Gesetz über den Haufen geworfen wurden«. Eine Woche nach dem Freispruch, am 18. Januar, verlieh Kaiser Wilhelm II. dem Obersten von Reuter den »Roten-Adler-Orden« 3. Klasse.

Fast ein Jahrhundert danach mußte eine spätere Generation Deutscher, die von jenem Orden nichts mehr weiß, voller Entsetzen beobachten, wie höhere Instanzen in Deutschland einen Obersten Klein, um vieles blutiger als jener kaiserzeitliche von Reuter, wiederum auszeichneten: mit der Beförderung zum General.

* Aus: junge Welt, Samstag, 4. Januar 2014


Quellentexte

»Ein Warnzeichen für die Zukunft«

Nicht die »Anarchie« ist in Deutschland »ausgebrochen«, sondern die wahre Ordnung in Deutschland, die Säbelherrschaft des halbfeudalen preußischen Grundbesitzes hat sich verschärft und ist ans Licht getreten. Wenn die deutsche Bourgeoisie Ehrgefühl hätte, wenn sie Verstand und Gewissen hätte, wenn sie glaubte, was sie spricht, wenn bei ihr Wort und Tat nicht auseinandergingen – mit einem Wort, wenn sie nicht eine Bourgeoisie wäre, die einem nach Millionen zählenden sozialistischen Proletariat von Angesicht zu Angesicht gegenübersteht –, sie würde »anläßlich« des »Vorfalls« in Zabern republikanisch. So aber wird sich die Sache auf platonische Proteste bürgerlicher Politikaster – im Parlament beschränken.

W. I. Lenin, 29. November 1913 (Werke, Band 19. Berlin 1968, S. 510 f.)


War die ganze Angelegenheit ein Ausdruck für die mit Zündstoff geladene Atmosphäre in Deutschland am Vorabend des Weltkrieges, so deutete das geschlossene Vorgehen der großen Mehrheit des Reichstages an, welche Meinung in den verschiedensten Schichten des Volkes über die herrschende Politik vorhanden war.

Die Abstimmung über den Fall Zabern war im Grunde eine Abstimmung über das in Deutschland herrschende System und bedeutete insofern ein Warnzeichen für die Zukunft. Soziale und nationale Auseinandersetzungen von äußerster Schärfe, der Zwang für die herrschende Klasse, durch ständig steigende nationalistische und chauvinistische Verhetzung die Wirksamkeit der antiimperialistischen und antimilitaristischen Kräfte einzuengen, charakterisieren die Tiefe der politischen Krise.

Fritz Klein im »Lehrbuch der deutschen Geschichte«, Band 9. Berlin 1969




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