Regierung verweigert "Auskünfte über mögliche Lagerorte und mögliche Transporte nuklearer Waffen"
Nichtssagende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage - Die Fragen selbst haben es aber in sich
"Die Bundesregierung will zu der Frage, ob im rheinland-pfälzischen
Bundeswehr-Standort Büchel 20 Atombomben lagern, die für den Einsatz
durch Piloten und Flugzeuge der Bundeswehr bestimmt sein sollen, keine
Auskunft geben. Das macht sie in ihrer Antwort (16/568) auf eine Kleine
Anfrage der Linksfraktion (16/424) deutlich. Nach ihrer Auffassung dient
insbesondere das Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen
und Störungen auf eventuell gelagerte Nuklearwaffen und damit möglichen
Risiken für die Bevölkerung und für die Umwelt vorzubeugen. Die
Regierungen wolle wie bisher bei dem Grundsatz bleiben, insbesondere
keine Auskünfte über mögliche Lagerorte und mögliche Transporte
nuklearer Waffen zu erteilen."
Soweit eine Meldung des Informationsdienstes "Heute im Bundestag" (hib).
Man könnte den Vorgang auch weniger sachlich schildern und die Arroganz
und Schludrigkeit der "Antwort" der Bundesregierung hervorheben. 28
Fragen hatte die Fraktion der Linken im Bundestag am 20. Januar 2006
gestellt. Am 6. Februar erging die schriftliche Antwort der
Bundesregierung. Von den 28 Fragen wurde gerade einmal ein Drittel
beantwortet. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde dagegen auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung bzw. an - nichtssagende -
Quasi-Antworten zu anderen Fragen hingewiesen. Und die Vorbemerkung der
Bundesregierung hat es in sich: Generell wird hier lapidar mitgeteilt,
dass die Bundesregierung aus "Geheimhaltungsgründen" "keine Auskünfte
über mögliche Lagerorte und mögliche Transporte nuklearer Waffen" geben
werde.
Trotz der Inhaltslosigkeit der Antwort der Bundesregierung scheint uns
ihre Dokumentation gerechtfertigt: Zeigt sie doch nicht nur die
strukturellen Grenzen parlamentarischer Kontrolle, sondern auch den
rüden Umgangston der Exekutive gegenüber einer Opposition, die man nicht
dem herrschenden "Konsens der Demokraten" zurechnet. Und: Informativ ist
das Dokument durchaus. Enthält es doch die investigativen und gut
recherchierten Fragen.
Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, 08.02.2006
Drucksache 16/568
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des
Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Februar 2006 übermittelt. Die
Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype [hier:
kursiv] – den Fragetext.
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Alexander
Ulrich, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE.
– Drucksache 16/424 –
Atomwaffen in Deutschland
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem am 2. Mai 1975 erfolgten
Beitritt zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
völkerrechtlich verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper
oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder
mittelbar anzunehmen“ (Artikel II). Im „Vertrag über die abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland“ (2+4-Vertrag) vom 12. September 1990
bekräftigten beide deutsche Regierungen den „Verzicht auf Herstellung
und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und
chemische Waffen“ (Artikel 3 Abs. 1).
Laut einer Studie des Washingtoner Rüstungskontrollexperten Hans M.
Kristensen, die im Februar 2005 vom „Natural Resources Defense Council“
(NRDC) unter dem Titel „U. S. Nuclear Weapons in Europe“ veröffentlicht
wurde und auf freigegebenen US-Regierungsdokumenten sowie der Auswer-
tung von Satellitenaufnahmen basiert, lagern auf dem
rheinland-pfälzischen Bundeswehr-Standort in Büchel 20 Atombomben, die
für den Einsatz durch Piloten und Flugzeuge der Bundeswehr bestimmt
sind. Weitere 90 Atomwaffen waren, der NRDC-Studie zufolge, Anfang 2005
in Ramstein stationiert. Unbestätigten Medienberichten zufolge sollen
diese in Ramstein gelagerten Atomwaffen im Frühjahr 2005 wegen dort
stattfindender Bauarbeiten an einen unbekannten Ort gebracht worden sein
(DER SPIEGEL vom 6. Juni 2005, die tageszeitung vom 9. Juni 2005).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung misst dem Schutz und der Sicherheit der eventuell in
der Bundesrepublik Deutschland lagernden Nuklearwaffen in
Übereinstimmung mit den Bündnispartnern, unabhängig von Veränderungen
der sicherheitspolitischen Lage höchste Bedeutung zu.
Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen
neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen
besonders die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen
und Störungen auf eventuell gelagerte Nuklearwaffen und damit möglichen
Risiken für Bevölkerung und Umwelt vorzubeugen.
Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen
Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der
bisherigen Praxis auch in der Zukunft insbesondere aus
Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben und
insbesondere keine Auskünfte über mögliche Lagerorte und mögliche
Transporte nuklearer Waffen geben.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf dem Bundeswehr-Standort
Büchel in Rheinlad-Pfalz mehr als 15 Jahre nach Ende des Kalten Krieges
weiterhin Atomwaffen gelagert werden, und wenn ja, wie viele?
Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die auf dem US-Stützpunkt
Ramstein in Rheinland-Pfalz gelagerten Atomwaffen im Jahr 2005 wegen
dort stattfindender Bauarbeiten oder aus anderen Gründen vorübergehend
abgezogen wurden?
Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Wurden vormals in Ramstein gelagerte Atomwaffen an einen anderen Ort
auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gebracht, und wenn
ja, wohin, und ist geplant, diese nach Ramstein zurückzubringen, und
wenn ja, wann?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Kann die Bundesregierung versichern, dass sie jederzeit und präzise
durch die zuständigen US- Behörden über Anzahl, Art und Lagerung der in
Deutschland befindlichen Atomwaffen informiert wird?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Ankündigungen
der damaligen Bundesminister Dr. Peter Struck und Joseph Fischer vom Mai
2005, sich für einen Abzug der Atomwaffen aus Deutschland einzuset- zen,
als offizielle Bestätigung dafür zu werten ist, dass weiterhin Atomwaf-
fen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind?
Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Wann steht die nächste Überprüfung der für die Stationierung von
Atomwaffen in Deutschland relevanten Abkommen mit den Vereinigten
Staaten, wie zum Beispiel das „Atomic Stockpile Agreement“, das „Atomic
Cooperation Agreement“ und das „Service-Level-Agreement“, an?
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zur ver-
traglichen Regelung einer möglichen Stationierung von US-Nuklearwaffen
in Deutschland unterliegen der Geheimhaltung. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
7. Hätte eine Weigerung der Bundesregierung, weiterhin Piloten und Flug-
zeuge der Bundeswehr für den Einsatz mit US-Atomwaffen zur Verfü- gung
zu stellen, vertragsrechtliche Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Werden die Zielgebiete für den eventuellen Einsatz von Atomwaffen
durch Piloten und Flugzeuge der Bundeswehr durch die US-Regierung oder
durch die Bundesregierung bestimmt?
Die Entscheidungsprozesse finden unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten
in der NATO statt.
9. Welche der Waffentypen B61-3, B61-4 und B61-10 mit welcher Spreng-
kraft sind für den Einsatz durch Piloten und Flugzeuge der Bundeswehr
vorgesehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Inwieweit greift die Bundesregierung bei der Planung von Atomwaffen-
einsätzen durch Piloten und Flugzeuge der Bundeswehr auf öffentlich
zugängliche Einschätzungen und Berechnungen der US-Regierung zu
voraussichtlichen Opferzahlen beim Einsatz von Atomwaffen zurück?
Die Bundesregierung plant keine Atomwaffeneinsätze.
11. Hält die Bundesregierung die Lagerung US-amerikanischer Atomwaffen
auf deutschem Boden und die Praxis der „nuklearen Teilhabe“ mit der
Schlussfolgerung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH)
von 1996 vereinbar, wonach die Bedrohung durch oder die Anwendung von
Atomwaffen generell in Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt
verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und insbesondere den
Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts steht?
Die geltende Verteidigungsstrategie des Atlantischen Bündnisses (NATO)
und damit auch die Politik der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik
Deutschland sind mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz vereinbar. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. Oktober 1996
(Bundestagsdrucksache 13/5906) verwiesen.
12. Hält die Bundesregierung den Einsatz von Atomwaffen zum Zweck der
Demonstration der Fähigkeiten und des eigenen Einsatzwillens eines Staa-
tes für vereinbar mit dem Völkerrecht und würde sie einem Staat, der
solch eine Doktrin vertritt, die Infrastruktur für Atomwaffeneinsätze
zur Verfügung stellen, und wenn ja, welchen Staaten?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Hält die Bundesregierung den Einsatz von Atomwaffen zur
Sicherstellung der Überlegenheit über gegnerische konventionelle
Streitkräfte für vereinbar mit dem Völkerrecht und würde sie einem
Staat, der solch eine Doktrin vertritt, die Infrastruktur für
Atomwaffeneinsätze zur Verfügung stellen, und wenn ja, welchen Staaten?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Unter welchen Umständen betrachtet die Bundesregierung die
Beteiligung von Staaten an der Vorbereitung von Atomwaffeneinsätzen bzw.
an den Einsätzen selbst als völkerrechtlich gerechtfertigt?
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 zeigt,
dass der Gerichtshof zur Kenntnis nimmt, dass die Staatenpraxis noch
nicht zu einem generellen Verbot von Nuklearwaffen gelangt ist. Er
bezeichnet folgerichtig den Besitz von Nuklearwaffen durch die
Kernwaffenstaaten und die zugrunde liegende Abschreckungsstrategie nicht
als völkerrechtswidrig.
Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist
politischer Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und
jeder Art von Krieg.
Die Bundesregierung hält am Ziel der weltweiten Abschaffung aller
Massenvernichtungswaffen, auf die Deutschland völkerrechtlich
verbindlich verzichtet hat, fest.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 und die Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der F.D.P. vom 28.
Dezember 1998 (Bundestagsdrucksache 14/241) verwiesen.
15. Wähnt die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland in einer
die Existenz des Staates bedrohenden Notwehrsituation, gegen die keine
andere Abwehr als der Einsatz von Atomwaffen möglich ist, oder fürchtet
sie, dass solch eine Situation innerhalb kurzer Zeit eintreten kann?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Welche Konsequenzen für die Rechtslage der Piloten und Vorgesetzten
der Piloten, die an Übungen für Atomwaffeneinsätze beteiligt sind, hat
das am 21. Juni 2005 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG 2 WD 12.04), in dem unter anderem festgestellt wird, dass keiner
der Verträge mit der Nato und den Vereinigten Staaten eine Verpflich-
tung der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet, völkerrechtswidrige
Handlungen zu unterstützen?
Aus dem Urteil des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom
21. Juni 2005 (BVerwG 2 WD 12.04) ergeben sich insoweit keine
Konsequenzen für die Rechtslage der Piloten und Vorgesetzten.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die zum Einsatz von
Atomwaffen vorgesehenen und ausgebildeten Bundeswehr-Piloten sowie deren
Vorgesetzte sich nicht an einem Völkerrechtsbruch im Sinne von § 10 Abs.
4 des Soldatengesetzes beteiligen werden?
In der Bundeswehr ist unter anderem durch Ausbildung und Dienstaufsicht
sichergestellt, dass Soldaten keine völkerrechtswidrigen Handlungen
vornehmen.
Deutsche Soldaten erhalten gemäß § 33 des Soldatengesetzes unter anderem
im Rahmen ihrer Laufbahn- und Verwendungsausbildung völkerrechtlichen
Unterricht, in dem sie auch über ihre völkerrechtlichen Pflichten und
Rechte im Frieden und im Konflikt unterrichtet werden.
Das Soldatengesetz schreibt in § 10 Abs. 4 unter anderem vor, dass
Befehle nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts erteilt werden.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Pflicht stellt ein Dienstvergehen
dar. Begeht ein Soldat ein Dienstvergehen, verpflichtet dies den
jeweiligen Disziplinarvorgesetzten, den Verstoß nach den Regeln der
Wehrdisziplinarordnung zu ermitteln und ggf. zu ahnden.
18. Für das Anfliegen welcher Art von Zielen trainieren die in Büchel
stationierten Bundeswehr-Piloten und wo liegen diese Ziele?
Es existieren weder definierte Ziele noch Zielplanungen. Die Besatzungen
des in Büchel stationierten Verbandes üben gemäß NATO- und nationaler
Vorschriften ihre Befähigung zum Einsatz.
19. Welche Ziele auf dem Territorium potentieller militärischer Gegner
der Bundesrepublik Deutschland liegen innerhalb des Aktionsradius,
jeweils mit und ohne Luftbetankung, der in Büchel stationierten
Tornado-Kampfjets der Bundeswehr?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, spätestens für das
Jahr 2015 die letzten Tornado-Kampfjets außer Dienst zu stellen, und
wenn nicht, in welchem Jahr dann?
Die Nutzung des Waffensystems Tornado ist in reduzierter Stückzahl über
das Jahr 2020 hinaus geplant. Der Zeitpunkt der endgültigen
Außerdienststellung ist noch nicht festgelegt.
21. Plant die Bundesregierung weiterhin, den Eurofighter nicht für den
Einsatz mit Atomwaffen zu befähigen (Bundestagsdrucksache 15/3609,
Antwort auf Frage 44) und bedeutet dies, dass mit der
Außerdienststellung der Tornado-Kampfjets die Beteiligung von Piloten
und Flugzeugen der Bundeswehr an Atomwaffeneinsätzen beendet wird?
Es ist derzeit nicht geplant, das Waffensystem Eurofighter zu befähigen,
Atomwaffen zu tragen. Die Entscheidungen über eine zukünftige
Ausgestaltung der Nuklearstreitkräfte des Bündnisses erfolgen in der
NATO gemeinschaftlich und im Konsens.
22. Hat die Bundesregierung die Frage eines Abzugs der Atomwaffen aus
Deutschland, wie vom damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr.
Peter Struck, im Mai 2005 in Ramstein angekündigt (vgl. dpa-Meldung vom
6. Mai 2005), bei der Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe am 9. Juni
2005 oder in anderen NATO-Gremien seitdem vorgebracht und wie intensiv
wurde die vom damaligen Bundesminister Dr. Peter Struck angekündigte
Initiative durch Gespräche mit anderen europäischen
Stationierungsländern vorbereitet?
Der damalige Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, hat die
Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe am 9. Juni 2005 intensiv
vorbereitet und hierzu auch vorbereitende Gespräche geführt. Die
Sitzungen dieses Gremiums der NATO – wie auch der anderen Gremien in
diesem Zusammenhang – unterliegen der Geheimhaltung. Deshalb können zu
den dort gemachten Äußerungen von Dr. Peter Struck und der anderen
Verteidigungsminister des Atlantischen Bündnisses hier keine
weiterführenden Aussagen gemacht werden.
23. Hat der Abzug der US-Atomwaffen aus Griechenland im Jahr 2001 nach
Auffassung der Bundesregierung zu einer Krise innerhalb der NATO
geführt, die Beziehungen Griechenlands zu den Vereinigten Staaten
verschlechtert oder die Sicherheit Griechenlands gefährdet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
24. Ist die Bundesregierung der gleichen Auffassung wie
US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld (vgl. DER SPIEGEL vom 31.
Oktober 2005), wonach die Entscheidung über eine Stationierung von
US-Atomwaffen in Deutschland nicht in der Hand der US-Regierung, sondern
der Bundesregierung Deutschland liegt?
Die der Frage zugrunde liegende Äußerung des amerikanischen
Verteidigungsministers ist dem zitierten Interview nicht zu entnehmen.
25. Ist die Bundesregierung von der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz
seit Mai 2005 darum gebeten worden, auf einen Abzug der Atomwaffen
hinzuarbeiten, und wenn ja, wann und mit welchen Konsequenzen?
Es liegt der Bundesregierung kein entsprechender Antrag der Regierung
des Landes Rheinland-Pfalz vor. Das Bundesministerium der Verteidigung
wurde mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei des Landes
Rheinland-Pfalz vom 10. November 2005 über einen Beschluss des Landtages
Rheinland-Pfalz vom 20. September 2005 zum Abzug von Atomwaffen aus
Rheinland-Pfalz informiert.
26. Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, die von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag von 1998
festgeschriebene Initiative wieder aufzunehmen, die darauf abzielte, den
Ersteinsatz von Atomwaffen aus dem NATO-Strategiekonzept zu strei- chen,
und wenn ja, was?
Am 20. April 1999 wurde das Strategische Konzept der NATO von den
Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten verabschiedet. Es
enthält eine umfassende Darstellung der Bündnisstrategie, die alle
Bündnispartner bindet und die auch von der Bundesregierung ohne
Einschränkung mitgetragen wird.
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der auf der NVV-
Überprüfungskonferenz im Mai 2005 vorgetragenen expliziten Kritik der
Vertreter Ägyptens und Malaysias an der Praxis der „nuklearen Teilhabe“?
Im Rahmen der Beziehungen mit Ägypten und Malaysia pflegt die
Bundesregierung ebenso wie die EU einen intensiven Dialog über Fragen
der Abrüstung und Nichtverbreitung. Diesen Dialog wird die
Bundesregierung auch in Zukunft fortsetzen, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Vorbereitung der nächsten Überprüfungskonferenz zum
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV).
28. Würde sich ein Abzug der in Deutschland gelagerten Atomwaffen nach
Auffassung der Bundesregierung positiv oder negativ auf die Unterstüt-
zung anderer Staaten für den NVV und die nukleare Nichtverbreitung ins-
gesamt auswirken?
Der NVV beinhaltet auch das Ziel der vollständigen Abschaffung aller
Kernwaffen. Diesem Ziel, das in einem schrittweisen Ansatz verfolgt
wird, ist auch die Bundesregierung verpflichtet. Sie geht hierbei von
einem positiven Zusammenhang zwischen Nichtverbreitung und Abrüstung
aus. Seit den Spitzenzeiten des „Kalten Krieges“ wurde die Anzahl der in
Europa stationierten Nuklearwaffen der NATO auf Grundlage der geltenden
Strategie des Atlantischen Bündnisses um mehr als 95 Prozent verringert.
Quellen:
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech usw. und der Fraktion
der LINKEN; BT-Drucksache 16/568
Antwort der Bundesregierung, BT-Drucksache 16/568
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