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"Der Nichtverbreitungsvertrag ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen und für die nukleare Abrüstung"

Eine Entschließung des Europäischen Parlaments, in der es auch um den Iran und Nordkorea geht

Im Folgenden dokumentieren wir eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2005. Thema: Die Atomwaffen im Iran und Nordkorea sowie die im Mai 2005 bevorstehende Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.



Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran

Das Europäische Parlament ,

- gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. unter bekräftigendem Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur atomaren Abrüstung, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 2004 [1] zur Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Jahr 2005,

B. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Sicherheitsstrategie und in der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die von der erweiterten Union angenommen wurden, betont wird, wie wichtig die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung sind,

C. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind und dass zwei Mitgliedstaaten Kernwaffenstaaten im Sinne dieses Vertrags sind,

D. unter Hinweis auf die Feststellung im Bericht der hochrangigen Gruppe des UN-Generalsekretärs zur Reform der Vereinten Nationen, wonach die Welt sich einem Punkt nähert, an dem die Schwächung des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und in eine Kette der Weiterverbreitung münden könnte,

1. bekräftigt seine Position, dass der Nichtverbreitungsvertrag von ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen und für die nukleare Abrüstung ist;

2. weist darauf hin, dass das Endziel der Europäischen Union und des Nichtverbreitungsvertrags in der vollständigen Beseitigung von Kernwaffen besteht, und erwartet, dass sich die erklärten und die nicht erklärten Kernwaffenstaaten tatkräftig dieser Angelegenheit widmen und weitere Fortschritte auf dem Weg zur Verringerung und Beseitigung von Kernwaffen erzielen;

3. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, im Geiste eines effizienten Multilateralismus und der Solidarität sowie im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen auf der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags 2005 einheitlich aufzutreten und sich konstruktiv an den Beratungen zu beteiligen; fordert nachdrücklich, dass in ihren Erklärungen neuen Initiativen zur nuklearen Abrüstung und zur Neubelebung der Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen besonderes Gewicht beigemessen wird;

4. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsame Erklärung, wonach die Integrität des Nichtverbreitungsvertrags in vollem Umfang gewahrt werden muss, zu untermauern und eine Stellungnahme zum gemeinsamen Standpunkt sowie zur Strategie der Europäischen Union auf der Überprüfungskonferenz abzugeben und damit den Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zur weltweiten Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln zu unterstützen;

5. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, auf die wirksame Umsetzung von Ziffer 15.3 des Schlussdokuments der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag 2000 hinzuarbeiten, um einen Vertrag zu erreichen, der die Herstellung sämtlicher Waffen, bei denen spaltbares Material eingesetzt wird, wirksam verbietet;

6. fordert die Europäische Union auf, mit ihren internationalen Partnern, einschließlich der NATO, zusammenzuarbeiten und den Grundsatz weiterzuentwickeln und zu propagieren, dass Terroristen oder die, die ihnen Unterschlupf gewähren, daran gehindert werden müssen, Zugang zu Massenvernichtungswaffen oder -material zu erhalten; fordert die Vertragsstaaten auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die in der Resolution 1540 (2004) des UN-Sicherheitsrates, die nichtstaatliche Akteure und die Verbreitung von Kernwaffen betrifft, niedergelegt sind;

7. fordert den Rat und die Kommission auf, ein Programm aufzulegen, mit dem die Verbreitung von Nuklearmaterial, -technologie und -Know-how in der Welt verhindert wird;

8. fordert alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, auf, andere Staaten, die in den Besitz von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern zu gelangen versuchen, vor allem solche, die nicht Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind, nicht zu unterstützen oder zu ermutigen;

9. gibt seiner festen Überzeugung Ausdruck, dass Schritte zur nuklearen Abrüstung wesentlich zur internationalen Sicherheit und zur strategischen Stabilität beitragen und zudem die Gefahr von Diebstählen von Plutonium oder hoch angereichertem Uran durch Terroristen verringern werden; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die von UN-Generalsekretär Kofi Annan und dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), Mohammed El Baradei, vorgeschlagene neue internationale Initiative zu der neuen atomaren Bedrohung zu unterstützen, in der darauf hingewiesen wird, dass die nukleare Abrüstung durch erklärte und nicht erklärte Kernwaffenstaaten sichergestellt werden muss;

10. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, intensiv für die Annahme des Modells für ein Übereinkommen über Kernwaffen zu arbeiten, das bereits bei den Vereinten Nationen hinterlegt worden ist und das einen Rahmen für Maßnahmen in einem rechtsverbindlichen Abrüstungsprozess bieten könnte;

11. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und den Rat auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen und darzulegen, wie sie ihr gemeinsames in der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen niedergelegtes Ziel erreichen wollen, die Rolle des UN-Sicherheitsrates auszubauen und das Fachwissen zu stärken, um der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entgegenzutreten, und insbesondere wie die Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags die unschätzbaren Erfahrungen bei Überprüfungen und Inspektionen, über die UNMOVIC (UN Monitoring, Verification and Inspection Commission) verfügt, bewahren können, zum Beispiel durch eine Liste verfügbarer Sachverständiger;

12. fordert den Rat und die Kommission auf, einen Vorschlag auszuarbeiten, durch den Drittstaaten und die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, nahegelegt wird, die IAEA-Zusatzprotokolle zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

13. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, klare Zusagen für die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung konkreter Projekte abzugeben, die von multilateralen Organisationen wie der IAEA durchgeführt werden, bzw. die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aufzustocken;

14. fordert die Europäische Union auf, auf der Überprüfungskonferenz im Jahr 2005 vorzuschlagen, dass ohne weitere Verzögerung das geeignete unterstützende Organ für nukleare Abrüstung von der UN-Abrüstungskommission eingesetzt wird;

15. fordert die Europäische Union auf, die erforderlichen Mechanismen zur Koordinierung zu entwickeln (die EU-Stelle für die Überwachung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit dem EU-Lagezentrum), um zu gewährleisten, dass die nachrichtendienstlichen Informationen genutzt werden, um Solidarität und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Maßnahmen gegen Massenvernichtungswaffen aufzubauen;

16. betont, wie wichtig und dringend die unverzügliche und bedingungslose Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen im Einklang mit den institutionellen Verfahren ist, damit dieser möglichst rasch in Kraft treten kann; fordert den Rat und die Kommission auf, hierauf im Dialog mit jenen Partnerstaaten zu beharren, die den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und/oder den Nichtverbreitungsvertrag noch nicht ratifiziert haben;

17. fordert die USA erneut auf, der Entwicklung der neuen Generationen nuklearer Gefechtsfeldwaffen (bunkerbusters) Einhalt zu gebieten und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu unterzeichnen und zu ratifizieren; fordert die USA außerdem auf, die Situation bezüglich der Menge und der strategischen Zielsetzung ihrer auf europäischen Stützpunkten stationierten taktischen Nukleararsenale klarzustellen;

18. fordert Israel, Indien und Pakistan auf, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten;

19. begrüßt den von 25 Nobelpreisträgern unterzeichneten Aufruf, in dem die Regierungen der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Indiens, Pakistans, Israels und Nordkoreas aufgefordert werden, Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen, um die Einsatzfähigkeit ihrer Kernwaffensysteme zu reduzieren und damit die Gefahr einer nuklearen Katastrophe zu verringern; befürwortet den vom Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemachten Vorschlag zur Schaffung einer "kernwaffenfreien Zone" im Nahen Osten und fordert zu entsprechenden Anstrengungen auf;

20. erklärt erneut seine Unterstützung für die internationale Kampagne der Bürgermeister - initiiert von den Bürgermeistern Hiroshimas und Nagasakis - zur nuklearen Abrüstung und empfiehlt der internationalen Gemeinschaft, das im Rahmen dieser Kampagne aufgestellte "Project Vision 2020" sorgfältig in Erwägung zu ziehen, das einen Zeitplan für die Abschaffung aller Kernwaffen nahelegt;

21. begrüßt die Aufnahme von Klauseln über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen in die jüngsten Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten und Aktionspläne; betont, dass entsprechende Maßnahmen von allen Partnerstaaten der Europäischen Union ausnahmslos durchgeführt werden müssen;

22. betont, dass zur Abwehr jeder Gefahr für die Sicherheit irgendeines Staates eine Verpflichtung seitens der internationalen Gemeinschaft erforderlich ist; betont die Notwendigkeit stärkerer regionaler und multilateraler Sicherheitsstrukturen im Nahen Osten, auf dem indischen Subkontinent und im Nordosten Asiens, um den Druck in Richtung der Verbreitung von Kernwaffen zu verringern und die Einstellung von Nuklearprogrammen zu erreichen;

23. fordert, dass alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten geprüft werden, um eine friedliche Beilegung der Konflikte im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen zu gewährleisten;

Iran

24. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Sekretär des obersten Sicherheitsrates des Iran, Hassan Rowhani, am 27. Februar 2005 bekräftigt hat, Teheran werde sein Recht auf Urananreicherung gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag nicht aufgeben, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, nicht länger verwirrende und widersprüchliche Erklärungen zu verbreiten;

25. nimmt zur Kenntnis, dass Russland und der Iran am 27. Februar 2005 einen Vertrag über die Lieferung nuklearer Brennstäbe unterzeichnet haben, der dem Iran die Möglichkeit gibt, im nächsten Jahr seinen ersten Kernreaktor in Bushehr in Betrieb zu nehmen, und nach dem Teheran verpflichtet ist, alle abgebrannten Brennstäbe nach Russland zurückzuführen;

26. fordert den Rat auf, gegenüber der Regierung Russlands eine Initiative zu ergreifen, damit Garantien gegeben werden, dass deren jüngste Vereinbarung mit dem Iran über die Lieferung von Nuklearmaterial nur auf Zwecke der zivilen Nutzung ausgerichtet ist, und damit die diplomatischen Bemühungen der Europäischen Union unterstützt werden; geht davon aus, dass die IAEA die Lieferung von Brennstäben von Russland an den Iran sorgfältig überwacht;

27. begrüßt die vom Generaldirektor der IAEA, Mohammed El Baradei, Ende Januar 2005 abgegebene Erklärung zu den von den Nuklearsicherheitsinspektoren der Organisation in den letzten 15 Monaten erzielten Fortschritten bei der Erfassung der Art und des Umfangs des iranischen Nuklearprogramms;

28. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Pariser Vereinbarung vom 15. November 2004, in der der Iran die Verpflichtung übernommen hat, sein Urananreicherungsprogramm auszusetzen, und den Ansatz der EU-3 zum Dialog mit den iranischen Staatsorganen zu dem Zweck, für eine friedliche und diplomatische Lösung der mit dem Iran zusammenhängenden Nuklearfragen zu sorgen, und verlangt objektive Garantien der Regierung des Iran bezüglich der nichtmilitärischen Bestimmung seines Nuklearprogramms;

29. fordert den Iran auf, sein Festhalten am Nichtverbreitungsvertrag zu bekräftigen und die endgültige Einstellung der Urananreicherung zu beschließen, somit nachhaltiges Vertrauen in die friedliche Natur seiner Absichten zu schaffen und den Weg für eine kooperative Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Iran zu bereiten; betont, dass die Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit einer zufriedenstellenden Lösung der Nuklearfrage und der Ergreifung von Überprüfungsmaßnahmen einhergehen sollten, die Befürchtungen ausräumen;

30. fordert den Rat und die Kommission auf, Verhandlungen mit den iranischen Staatsorganen über den Transfer von Technologie und Know-how sowie über finanzielle Unterstützung für erneuerbare Energiequellen einzuleiten;

31. fordert das iranische Parlament auf, die parlamentarische Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Nichtverbreitungsvertrag zum Abschluss zu bringen;

32. fordert die Regierung der USA auf, den diplomatischen Ansatz der Europäischen Union zur Lösung dieses Problems ohne Einschränkung zu unterstützen; betrachtet dieses Thema als für eine erneuerte transatlantische Agenda wesentlich und begrüßt die jüngste amerikanische Erklärung hierzu sowie frühere Zusagen, dass die USA keine präventiven militärischen Schritte gegen den Iran unternehmen werden;

Nordkorea

33. ist zutiefst besorgt, dass Nordkorea am 10. Februar 2005 erklärt hat, es verfüge über Kernwaffen, und seine Beteiligung an den Sechs-Parteien-Gesprächen über sein Nuklearprogramm auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hat,

34. nimmt die Erklärung Nordkoreas zur Kenntnis, wonach dessen Endziel in einer kernwaffenfreien Koreanischen Halbinsel besteht, und fordert Nordkorea nachdrücklich auf, seine Verpflichtungen im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags einzuhalten; fordert die Regierung Nordkoreas und die anderen beteiligten Parteien nachdrücklich auf, konkrete Verhandlungsschritte zu unternehmen und einen konstruktiven Ansatz zu wählen;

35. fordert Nordkorea nachdrücklich auf, dem Nichtverbreitungsvertrag wieder beizutreten, seine Entscheidung über den Rückzug aus den Sechs-Parteien-Gesprächen rückgängig zu machen und die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu ermöglichen, damit eine friedliche Lösung für die Krise auf der Koreanischen Halbinsel gefunden werden kann;

36. fordert Nordkorea und die USA nachdrücklich auf, eine rasche Lösung der gegenwärtigen Krise zu ermöglichen, und zwar zunächst durch das Angebot der USA, die Lieferungen von schwerem Heizöl als Gegenleistung für eine überprüfte Aussetzung des Betriebs der Anlage Yongbyon wiederaufzunehmen, um eine weitere Verschärfung der derzeitigen Lage zu vermeiden;

37. fordert den Rat nachdrücklich auf, nochmals in Erwägung zu ziehen, Südkorea 4 Millionen EUR für die Kosten der Aussetzung der KEDO-Initiative (Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel) zu zahlen, in Anbetracht des Umstands, dass diese Initiative in der jüngeren Vergangenheit eine wesentliche Rolle gespielt hat; räumt ein, dass sie sehr wohl dazu dienen könnte, künftig die Bereitstellung konventioneller Energie zu gewährleisten;

38. vertritt die Auffassung, dass sich die Europäische Union für verstärkte Bemühungen einsetzen sollte, Nordkorea den Verzicht auf die weitere Nutzung der Kernenergie, mit garantierten Energielieferungen als Gegenleistung, zu ermöglichen;

39. fordert den Rat und die Kommission auf, finanzielle Unterstützung für Lieferungen von schwerem Heizöl anzubieten, um den Primärenergiebedarf Nordkoreas zu decken, und fordert die Kommission und den Rat auf, die notwendigen Schritte im Hinblick auf eine Beteiligung der Europäischen Union an künftigen Sechs-Parteien-Gesprächen zu unternehmen und dabei deutlich zu machen, dass die Europäische Union der Maxime "No Say, No Pay" (ohne Mitsprache kein Geld) in ihrem Umgang mit der Koreanischen Halbinsel folgen wird;

40. ist sich darüber im Klaren, dass die Behauptungen, wonach Nordkorea über ein vollwertiges Programm für hoch angereichertes Uran verfügt und Uran an Libyen geliefert hat, der gegenwärtigen Krise zu Grunde liegen; fordert angesichts der Tatsache, dass keine dieser beiden Behauptungen erhärtet worden ist, eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament, um den Vorwürfen nachzugehen;

41. fordert den Rat und die Kommission auf, ihm innerhalb einer angemessenen Frist einen Fortschrittsbericht zu den Ergebnissen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags 2005 vorzulegen;

42. empfiehlt, dass eine offizielle Delegation des Parlaments an der Überprüfungskonferenz teilnimmt;

43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem amtierenden Ratsvorsitz, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, den Regierungen und Parlamenten des Iran und Nordkoreas sowie allen Unterzeichnerstaaten des Nichtverbreitungsvertrags und der IAEA zu übermitteln.

Fußnote:

[1] ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.

Quelle: Europäisches Parlament: Vom Parlament angenommene Texte. Donnerstag, 10. März 2005. Vorläufige Ausgabe


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