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Einsatz der Bundeswehr im Innern?

Von Burkhard Hirsch *

Manchmal ist es schwer, keine Satire zu schreiben. Es geht ja nicht nur um die Fußballweltmeisterschaft, bei der die Gefahren für die innere Sicherheit so hoch geredet werden, dass man sich fast in einen Hochsicherheitstrakt wünscht und sich jeder Angeber, der etwas auf sich hält und endlich mal in die Medien kommen will, versucht fühlen muss diese Chance zur Provokation zu nutzen. Und dann sieht man im Fernsehen diese klugen Soldaten in der ständig kreisenden luftbetankten AWACS-Maschine vor ihren Bildschirmen sitzen oder diese hochmotivierten Piloten des Jagdgeschwaders Richthofen zu ihren Tornados zum Blitzstart rennen. Und dann wird der Kommentar des TV-Reporters über das, was sie dann tun sollen, etwas unbestimmter. Dann wird der Mantel militärischer Nächstenliebe ausgebreitet.

Nicht nur jetzt, sondern seit geraumer Zeit wird dem Bürger bei jeder Gelegenheit erklärt, dass die Bundeswehr ein neues Einsatzspektrum benötigt, dass sie Deutschland am Hindukusch verteidigt (allerdings nicht gegen Heroin, das dort reichhaltig gewonnen und dann nach Europa transportiert wird), dass sie im Indischen Ozean auf hoher See wegen »enduring freedom« Terroristen jagt (auch die dort häufigeren Seeräuber?), dass sie in Bosnien wegen der religiösen und ethnischen Unduldsamkeiten der undankbaren Bewohner leider noch bleiben muss und in Kinshasa Wahlen schützt, mit anderen Worten, dass sie gebraucht wird und dass wir gebraucht werden, ein schönes Gefühl.

»Einsatz der Bundeswehr im Innern« – ein schönes Wort. Das klingt so klinisch sauber, sozusagen aseptisch. Warum sollte sie – wird rhetorisch gefragt – ausgerechnet bei uns nicht das tun dürfen, was sie in Bosnien, Serbien, oder sonst wo tun soll, nämlich im jeweiligen Inland zu schützen, wen und was auch immer? Schließlich ist doch überall Inland, auch im Ausland!

Die Antwort ist einfach: Eben weil wir nicht in Bosnien, Serbien oder sonst wo leben, sondern in der Bundesrepublik, in einem Staat mit durchaus und demokratisch geregelten Verhältnissen, in dem kein Bürgerkrieg tobt oder droht und in dem die Probleme der Kriminalität von der Polizei bewältigt werden.

Aber haben nicht auch andere demokratische Länder eine Art Inlandsheer, das wir früher Landsturm II nannten, wie etwa die Nationalgarde oder die Carabinieri – um nur zwei bekannte Beispiele zu nennen? Das stimmt und wir haben auch so etwas. Wir haben den Bundesgrenzschutz – jetzt Bundespolizei genannt – mit der immer noch legendären GSG9, die Einsatzhundertschaften und Bereitschaftspolizeien der Länder und die SEK’s, die zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität besonders ausgebildeten und ausgerüsteten Sondereinsatzkommandos der Polizei mit beachtlicher Einsatzstärke. Wir haben sie immer noch und sie haben sich keineswegs nach dem Ende der RAF und des Kalten Krieges in Luft aufgelöst, auch wenn man wenig von ihnen hört.

Niemand hat bisher Einsätze der Bundeswehr im Inland vermisst. Wer durch südamerikanische Städte geht und die dort üblichen Militärstreifen mit ihren Maschinenpistolen oder uniformierte Kräfte mit großkalibrigen Revolvern im Holster am Eingang von Banken, guten Hotels und Einkaufszentren stehen sieht, den beschleicht nicht gerade das Gefühl größerer Sicherheit.

Wir haben eine Wehrpflichtarmee. Ob und wann wir den Bürger in Uniform gegen den Bürger in Zivil, unter Umständen gegen die eigenen Landsleute einsetzen wollen, das war bei Einführung der Wehrverfassung eine heikle und die Öffentlichkeit aufwühlende Frage. Dabei geht es nicht nur darum, den Ländern notwendige Hilfskräfte bei Flutgefahren, Waldbränden oder Eisenbahnunglücken zur Verfügung zu stellen. Sie brauchen diese und dem steht nichts im Wege. Aber wir wollen nicht, dass sich die Länder zur Sanierung ihrer Haushalte ersparen können, ausreichende Polizeikräfte auszubilden und auszurüsten um dann an ihrer Stelle Wehrpflichtige oder kriegsmäßig ausgebildete Berufssoldaten als ungelernte Hilfspolizisten einsetzen zu müssen. Dann könnte man obendrein alle langjährigen und erfolgreichen Bemühungen um die Deeskalierung innerer Auseinandersetzungen vergessen. Und wir wollen auch nicht, dass eine Bundesregierung sich kurzerhand auf Notstand beruft und die Bundeswehr zur Lösung politischer Probleme in Bewegung setzt. Das ist keine blasse Theorie, sondern wurde durchaus überlegt, z. B. bei Wackersdorf und bei Autobahnblockaden.

Der Verfassungsgeber hatte reichhaltige Vorbilder und Erfahrungen. Man nannte das damals nicht geschönt „Einsatz der Bundeswehr im Innern“, sondern in schlichter Sprache: „Ausrufung des Belagerungszustandes“. Das bedeutete nach der Preußischen Verfassung von 1851 die Übertragung der Exekutive auf die Militärbefehlshaber. Nach der Verfassung von 1871 konnte der Kaiser für alle Landesteile des Reiches – natürlich ausgenommen für Bayern – den Kriegszustand erklären. Auch der Weimarer Reichspräsident konnte zur Wiederherstellung von »Sicherheit und Ordnung« mit bewaffneter Macht einschreiten und bürgerliche Rechte reihenweise aufheben.

Das Grundgesetz setzt dem klare Grenzen. Die Bundeswehr darf nur dann eingesetzt werden, wenn es die Verfassung ausdrücklich vorsieht, nicht vielleicht, nicht durch Auslegungskünste der Minister, sondern ausdrücklich, mit klaren, eindeutigen Worten, das heißt also mit Wissen und Wollen der Rechtsgemeinschaft. Sie kann auf Wunsch der Länder bei schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen helfen und dabei allenfalls das örtliche Polizeirecht anwenden. Die Bundesregierung kann sie einsetzen bei bürgerkriegsähnlichen Kämpfen, wenn die Polizeien der Länder nicht ausreichen oder nicht tätig werden wollen. Die Bundeswehr ist zur Verteidigung da. Sie wird bei militärischen Angriffen auf das Bundesgebiet und bei internationalen Einsätzen im Rahmen der NATO und auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen eingesetzt. Das sollte reichen.

Es gibt aber Viele, die sich damit nicht zufrieden geben.

Da ist jener Soldat, der beim ersten internationalen Einsatz der Bundeswehr als erster in Somalia aus dem Flugzeug kletterte mit den Worten: „Zurück in der Familie.“ Eine merkwürdige Familie muss er haben. Es ging ihm wohl darum, deutlich zu machen, dass man endlich als richtiger vollwertiger Soldat diesen ganzen elenden historischen Ballast abwerfen können muss, diese lästige Erinnerungskeule an Krieg und Verbrechen, dass man doch wohl mal wieder frisch anfangen kann. Wo die Fahne weht, ist der Verstand in der Trompete.

Da sind aber auch die etwas kühler kalkulierenden Herren innerhalb und außerhalb der Bundeswehr, die sich nach neuen Aufgaben umsehen, da wir doch von Freunden geradezu umzingelt sind und eine militärische Bedrohung unseres Landes jetzt und in absehbarer Zukunft, soweit irgend erkennbar, ausscheidet. Das kann neben der Freude über den Frieden auch unangenehme Konsequenzen haben. Der zahlenmäßige Umfang, der Aufbau und die Kosten der Armee und die allgemeine Wehrpflicht geraten in immer stärkere öffentliche Zweifel. Womit erwerben wir mehr Sicherheit, mit immer teureren Waffen oder mit größeren Aufwendungen für die politische, soziale und kulturelle Sicherheit bestimmter Problemländer in unserer Region?

Und da sind schließlich Politiker, die aufgeschreckt von den Attentaten des 11. Sept. 2001 und dem Sperrholzflieger in Frankfurt die amerikanische Redewendung vom »war on terrorism« wörtlich nehmen und dasitzen wie die Regisseure, die »action« rufen, Handlungsfähigkeit und Tatkraft darstellen wollen, die vom »Krieg im Inland« faseln und damit die Katze aus dem Sack lassen: Dass es nicht nur darum geht, ob die Bundeswehr im Inland für die örtliche Polizei zu deren Entlastung Hand- und Spanndienste in Form von Objektschutz leisten soll, sondern darum, die Bundeswehr im Inland von den Grundsätzen des Polizeirechts zu lösen.

Sie sollen unter Missachtung grundlegender Werte unserer Verfassung und unter erklärter Missachtung eines ausdrücklichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Passagierflugzeug mitsamt den unschuldigen entführten Insassen abschießen können, ohne wegen Mordes oder Totschlags vor Gericht gestellt zu werden. Sie sollen wie im Krieg unter Hinnahme von Kollateralschäden töten dürfen. Wo gehobelt wird, da fallen eben Späne, da darf man nicht kleinlich sein.

Ein Terrorangriff, heißt die simple Forderung, ist ein Verteidigungsfall. Heilige Einfalt, man sieht den Tornado-Piloten förmlich, der das entführte Flugzeug anfliegt und den Täter über Bordfunk fragt: Sind Sie ein Terrorist? Nein, wird der antworten, ich bin nur ein Verrückter. Tja, dann ist es wohl kein »war on terrorism« und der Verteidigungsminister kann nicht »action« rufen, was er im Verteidigungsfall übrigens ohnehin nicht könnte, weil dann die Kanzlerin zum IBUK wird, zur Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt.

Angst essen Seele auf. Wir sollten aufhören, unsere Verfassung weiter zu demolieren. Innere Sicherheit hat auch etwas mit dem inneren Frieden einer Gesellschaft zu tun. Und der ist nicht zu bekommen, wenn man sich in einem dauernden Kriegszustand befindet.

Einsatz der Bundeswehr im Inland? Ja, natürlich. Die nächste Flut kommt bestimmt.

* Dr. Burkhard Hirsch, Rechtsanwalt, Bundestagsvizepräsident a. D.


Dieser Beitrag erschien in: Wissenschaft & Frieden 3/2006, S. 5-6 (Gastkommentar)

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