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Wegmarken für den neuen Kurs

Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Peter Struck zur Konzeption und Weiterentwicklung der Bundeswehr

Im Folgenden dokumentieren wir die Ausführungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Peter Struck, anlässlich der Pressekonferenz am 13. Januar 2004 zur Konzeption und Weiterentwicklung der Bundeswehr. Eine erste kritische Stellungnahme aus der Friedensbewegung lesen Sie hier: "Struck übt sich im Tarnen und Täuschen".


Einführung

Im Oktober habe ich dem Generalinspekteur die Weisung gegeben, den neuen Kurs der Bundeswehr auf die neuen Aufgaben auszurichten. Gleichzeitig hatte ich angewiesen, die Planungen der Bundeswehr langfristig mit den finanziellen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen.

Wichtige Marken auf dem Weg zu diesen Zielen möchte ich Ihnen heute vorstellen. Der neue Kurs für die Bundeswehr ist konsequent auf die wahrscheinlicheren Einsätze, nämlich auf Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus ausgerichtet. Unterstützung von Bündnispartnern, der Schutz Deutschlands, Rettung und Evakuierung, Hilfeleistungen sind weitere Aufgaben der Bundeswehr.

Für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung braucht die Bundeswehr nach Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten differenzierte Streitkräfte, die schnell, wirksam und durchhaltefähig gemeinsam mit anderen Streitkräften anderer Nationen eingesetzt werden können.

1. Wegmarke: Fähigkeiten

Dazu ist ein Fähigkeitsprofil erforderlich, welches sechs miteinander verzahnte Fähigkeitskategorien umfasst:
  • Führungsfähigkeit,
  • Nachrichtengewinnung und Aufklärung,
  • Mobilität,
  • Wirksamkeit im Einsatz,
  • Unterstützung und Durchhaltefähigkeit,
  • Überlebungsfähigkeit und Schutz.
Aufgrund der geografischen Erweiterung der möglichen Einsatzgebiete und um das Zusammenwirken mit Verbündeten auch weiterhin gewährleisten zu können, müssen die bisher nicht vorhandenen Teilfähigkeiten "Strategische Verlegung", "weltweite Aufklärung" sowie "leistungsfähige und interoperable Führungssysteme und mittel" mit Priorität hergestellt werden. Die Grundfähigkeit zur Flugkörperabwehr ist auch mit Blick auf die Landesverteidigung weiter auszubauen.

Bei allen Planungen ist ein angemessenes Schutzniveau der Kräfte im Einsatz sicher zu stellen. Die gestiegenen Anforderungen erfordern ein uneingeschränkt bundeswehrgemeinsames Denken und Handeln. Im Vordergrund stehen daher nicht die Fähigkeiten der einzelnen Organisationsbereiche, sondern die Fähigkeiten der Bundeswehr als Ganzes. Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen.

Der Verzicht auf einzelne Fähigkeiten ist möglich, wenn diese von anderen Streitkräften geleistet oder übernommen werden können. Darüber besteht mit meinen Kollegen in der NATO und der EU Konsens. Insgesamt muss die Bundeswehr als Ganzes in der Lage sein, sich an multinationalen Operationen im Rahmen des gesamten Einsatzspektrums von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung angemessen zu beteiligen.

2. Wegmarke: Operative Vorgaben

Die Bundeswehr wird seit Beginn der 90er Jahre zunehmend mit Auslandseinsätzen im Rahmen der VN, NATO, EU sowie OSZE beauftragt.

Friedensstabilisierende Einsätze haben in aller Regel zum Ziel, die Voraussetzungen für den Aufbau staatlicher bzw. gesellschaftlicher Strukturen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit zu schaffen ("Nation Building"). Sie beinhalten z. B. das Trennen von Konfliktparteien, das Durchsetzen von Embargomaßnahmen oder den Schutz anvertrauter Bevölkerung und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Stabilität. Die friedensstabilisierenden Einsätze spiegeln die aktuelle Einsatzrealität der Bundeswehr wider.

Darüber hinaus muss Deutschland ein hinlängliches, aus allen Teilbereichen zusammengesetztes Streitkräftekontingent als Beitrag für den Fall kriegerischer Auseinandersetzungen vorhalten. Die dazu erforderlichen militärischen Fähigkeiten unterscheiden sich wesentlich von denen des "Nation Building". Sie erfordern den Einsatz von Waffengewalt im Rahmen streitkräftegemeinsamer vernetzter Operationen hoher Intensität. Dies kann nur in einem engen Zusammenwirken von Land-, Luft- und Seestreitkräften im Verbund mit alliierten Streitkräften unter Nutzung moderner Informationstechnik (Vernetzte Operationsführung, engl.: Network Centric Warfare) erreicht werden.

Zur Bemessung des deutschen Beitrages zu multinationalen Operationen sind insbesondere folgende Verpflichtungen gegenüber NATO, EU und VN zu berücksichtigen:
  • - Eine durchgängige Beteiligung an der NATO Response Force (NRF) erfordert das ständige Bereithalten eines streitkräftegemeinsamen Dispositivs. Dieses bindet mit Vor- und Nachbereitung sowie Bereitschaftsphase ca. 15.000 Soldaten.
  • Im Rahmen des European Headline Goal hat Deutschland zugesagt, lageabhängig ein erstes Kontingent mit bis zu 18.000 Soldatinnen und Soldaten bereitzuhalten.
  • Im Rahmen des United Nations Standby Arrangement System hat Deutschland den Vereinten Nationen modern ausgerüstete Beiträge (u.a. Transport-, Sanitäts-, Feldjäger- und Pionierkräfte, Seefernaufklärer für Überwachungsaufgaben, Minenabwehreinheiten) angezeigt. Planerisch sind hierzu bis zu 1.000 Soldaten vorzuhalten.
  • Zusätzlich sind Kräfte in einem Umfang von ca. 1.000 Soldaten für eine grundsätzlich in nationaler Verantwortung durchzuführende Evakuierungsoperation vorzuhalten.
    Dabei gilt der Grundsatz: Kräfte und Mittel der Bundeswehr, die der NATO, EU oder den VN angezeigt werden, sind grundsätzlich aus einem Kräftedispositiv von 35.000 Bundeswehrangehörigen verfügbar zu machen (Single Set of Forces).
  • -Außerdem fordern die VPR, als Beitrag zum Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger ein angemessenes Dispositiv bereitzuhalten. Hilfeleistungen im Inland müssen überwiegend durch Kräfte geleistet werden, die nicht in Einsätzen gebunden und damit in Deutschland verfügbar sind.
Alle Kräfte müssen im Falle einer sich abzeichnenden Verschlechterung der politischen Lage als Kern für eine notwendige Rekonstitution dienen. So bleiben wir selbstverständlich auch für die unwahrscheinlicher gewordene Notwendigkeit klassischer Landesverteidigung gerüstet.

3. Wegmarke: Kräftekategorien

Aus diesen unterschiedlichen Einsatzoptionen werden differenzierte Strukturen und Ausrüstungen abgeleitet. Dies geschieht durch eine streitkräftegemeinsame Einteilung der Bundeswehr in drei Kräftekategorien, die jeweils aufgabenorientiert auszubilden, auszurüsten und einzusetzen sind:
  • Eingreifkräfte sind vorrangig vorgesehen für multinationale, streitkräftegemeinsame vernetzte Operationen hoher Intensität in allen Dimensionen (Land, Luft-, See-, Welt- und Informationsraum). Sie können friedenserzwingende Maßnahmen gegen einen vorwiegend militärisch organisierten Gegner bei möglichst geringen eigenen Verlusten durchsetzen und damit die Voraussetzungen für friedensstabilisierende Operationen schaffen.
    Die Eingreifkräfte bestehen aus höchst modern ausgerüsteten und reaktionsfähigen Land-, Luft- und Seestreitkräften sowie der erforderlichen streitkräftegemeinsamen Unterstützung und umfassen insgesamt ca. 35.000 Soldatinnen und Soldaten.
    Aus diesem Kräftedispositiv werden die deutschen Beiträge zur NRF, zu weiteren NATO- oder EU-Operationen im oberen Intensitätsspektrum sowie zur Rettung und Evakuierung generiert.
  • Stabilisierungskräfte sind vorgesehen für streifkräftegemeinsame militärische Operationen niedriger und mittlerer Intensität und längerer Dauer im breiten Spektrum friedensstabilisierender Maßnahmen.
    Sie müssen in der Lage sein, sich gegen einen teilweise militärisch organisierten Gegner sowie asymmetrisch kämpfende Kräfte bei möglichst geringen Verlusten durchsetzen zu können. Hierzu benötigen sie einen Kern schwerer Kräfte, der aber nicht für Gefechtshandlungen hoher Intensität ausgelegt sein muss.
    Die Stabilisierungskräfte müssen gemeinsam befähigt sein
    • zum Trennen von Konfliktparteien,
    • zum Überwachen von Waffenstillstands-vereinbarungen,
    • zum Ausschalten friedensstörender Kräfte,
    • zur Durchsetzung von Embargomaßnahmen,
    • zur Abwehr örtlich begrenzter Angriffe regulärer und irregulärer Kräfte gegen eigene Kräfte, Mittel und Einrichtungen sowie gegen anvertraute Zivilpersonen,
    • zum Schutz der Bevölkerung, staatlicher Autorität und öffentlicher Infrastruktur im jeweiligen Einsatzgebiet,
    • zur Schaffung der Voraussetzungen für den Aufbau staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen im engen Zusammenwirken mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen,
    • zum Überwachen und Beherrschen von Räumen, Einrichtungen und Verbindungslinien zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
    Zwischen den Stabilisierungskräften und Eingreifkräften besteht ein operatives Wechselspiel.
    Die Stabilisierungskräfte werden einschließlich der streitkräftegemeinsamen integralen Unterstützung ca. 70.000 Soldatinnen und Soldaten umfassen. Damit ist der zeitlich abgestufte Einsatz von bis zu 14.000 Kräften, aufgeteilt auf bis zu fünf verschiedene parallel laufende Operationen, möglich.
  • Unterstützungskräfte sind vorgesehen
    • für die umfassende, streitkräftegemeinsame und durchhaltefähige Unterstützung der Einsätze im gesamten Intensitätsspektrum sowie
    • für den Grundbetrieb der Bundeswehr. Dazu gehören u.a. die Führungs- und Ausbildungsorganisation der Bundeswehr.
      Die Unterstützungskräfte werden 137.500 militärisches Personal umfassen. Darin ist ein Ausbildungsumfang in einer Größenordnung von 40.000 Stellen für Zeit- und Berufssoldaten, die in Ausbildung sind, eingeschlossen. Die Ausplanung weiterer 10.000 Soldatinnen und Soldaten steht unter Vorbehalt des Generalinspekteurs.
      Auch ein Teil der insgesamt ca. 75.000 zivilen Dienstposten der Bundeswehr wird für Aufgaben gebraucht, die funktionell dem Bereich der Unterstützungskräfte zugeordnet sind.
Dies alles bedeutet, dass die Bundeswehr unter Beibehaltung der fünf militärischen Organisationsbereiche (Heer, Luftwaffe, Marine, SKB, Zentraler Sanitätsdienst) nach einem vollkommen neuen System von Kräftekategorien entwickelt wird.

Gegenüber der bisherigen Planung wird es einen weiteren Abbau von 35.000 Haushaltsstellen im militärischen und 10.000 Haushaltsstellen im zivilen Bereich geben. Die Rückführung der Zahl der Zivilbeschäftigten erfolgt unter strenger Beachtung der tarifrechtlichen Vereinbarungen und in enger Abstimmung mit den Personalvertretungen sowie Gewerkschaften und Verbänden, die Partner der Modernisierungsvereinbarung sind.

Wir werden damit den Anteil der Personalkosten zugunsten von Investitionen deutlich reduzieren können, gleichzeitig die Personalstruktur an die neue Bundeswehr anpassen.

4. Wegmarke: Standorte

Personalumfänge, veränderte Strukturen und das Gebot größtmöglicher Effizienz wirken sich natürlich auf die Stationierungsplanung aus. Die Bundeswehr ist heute in 621 Standorten stationiert. Durch das Ressortkonzept Stationierung 2001 ist bereits eine Reduzierung auf 505 Standorte entschieden.

Bis Ende 2004 werden weitere Standortentscheidungen zu treffen sein. Die Beachtung militärischer und betriebswirtschaftlicher Grundsätze wird zu einer Schließung von ca. 100 weiteren Standorten führen.

5. Wegmarke: Material und Ausrüstung

Die zukünftigen Einsatzaufgaben der Bundeswehr erfordern eine zweckentsprechende, wirksame, moderne Ausrüstung der Streitkräfte, die nicht aus der unveränderten Fortsetzung der bisherigen Beschaffungen unter dem Gesichtspunkt der Landesverteidigung resultieren kann.

Zur Neuausrichtung auf den militärischen Bedarf der Zukunft wurde die bisher geltende Beschaffungsplanung in Gänze analysiert. Sie wird jetzt auf die Zukunftsanforderungen für militärische Einsätze zugeschnitten. Wichtig dabei ist, dass zukünftige Beschaffungen immer unter dem streitkräftegemeinsamem Ansatz gewertet werden.

Deshalb werde ich noch in diesem Jahr das Parlament bitten, der vorgesehenen ersten Ausbaustufe des streitkräftegemeinsamen Führungsinformationssystems zuzustimmen. Mit ihm wird die Bundeswehr einen wesentlichen Schritt in Richtung "vernetzte Operationsführung" gehen. Damit erübrigen sich weitere Lose des Führungsinformationssystems Heer, dessen bereits existierende Elemente in dem neuen System genutzt werden können.

Mit dem Aufklärungssystem SAR LUPE, mit den Seefernaufklärern MPA 3C ORION, die wir von den Niederlanden kaufen, und mit dem luftgestützten Bodenaufklärungssystem AGS im NATO-Rahmen werden wir eine streitkräftegemeinsame Aufklärung aufbauen. Die Beschaffung einer Marine-Drohne wird deshalb nicht weiter verfolgt.

Die Beschaffung geschützter Transporter wie DURO, DINGO und MUNGO wird vorrangig betrieben. Bei all diesen Fahrzeugen wird der jeweilige Bedarf noch abschließend festzulegen sein. Das gilt auch für das GTK. Auf der Gegenseite werden wir dafür die Beschaffung von ca. 10.000 ungepanzerten LKW hintanstellen.

Um die Wirksamkeit im Einsatz zu erhöhen, werden wir einsteigen in das transatlantische Kooperationsvorhaben MEADS zur Modernisierung der Luftverteidigung. Dafür verzichten wir auf zusätzliche Lose im Lenkflugkörperbereich bei MARS und bei der Kampfwertsteigerung von PATRIOT.

Wir halten an allen Systemen fest, die auf das neue Bedrohungsszenario ausgerichtet sind. Das gilt auch für das künftige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiere, PUMA, sowie für das im Heer so wichtige Vorhaben "Infanterist der Zukunft" und das Projekt TIGER. Dieser wird mit dem Panzerabwehrflugkörper PARS 3 LR (1. Los) ausgerüstet. Auch die Beschaffung für den NH 90 gilt in der vertraglichen Vereinbarung unverändert fort.

Die Modernisierung der Marine wird durch die Beschaffung weiterer U-Boote 212 A als auch durch die Vorbereitung der Realisierung der zukünftigen Fregatten der Klasse 125 vorangetrieben. Gleiches gilt für den Marinehubschrauber MH 90, dessen Beschaffungszahlen unwesentlich zurückgenommen werden sollen. Mit dem Schiff/Luft-Flugkörper Standard Missile 2 wird die wesentliche Bewaffnung der Fregatten 124 in der Hauptaufgabe "Flugabwehr im Verbandschutz" realisiert.

Für die Luftwaffe gilt: Der EUROFIGHTER als modernes fliegendes Waffensystem der 4. Generation wird in unveränderter Stückzahl von 180 beschafft.

Alle Vorschläge bedürfen noch der detaillierten rüstungwirtschaftlichen Bewertung, auch unter Einbeziehung der Industrie.

Entgegen den veröffentlichten Meldungen vom Wochenende handelt es sich bei all diesen Umstrukturierungen nicht um Ersparnisse, sondern es geht um die Ausrichtung der Bundeswehrplanung auf die neue Struktur und um die dringend erforderliche Angleichung der Planungs- an die Finanzlinie. Dies führt in den nächsten Jahren zu rein planerischen Kürzungen der Betragsgröße von bis zu 26 Milliarden Euro.

Damit wird ein Freiraum eröffnet für gezielte Rüstungsinvestitionen ab 2012. Die Feinausplanung dafür wird in den nächsten Monaten beendet sein.

6. Wegmarke: Wehrpflicht

Der Grundwehrdienst von neun Monaten wird an das veränderte Aufgabenspektrum, so wie es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien dargelegt ist, angepasst.

Schon jetzt leisten die Grundwehrdienstleistenden einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Einsatzbasis in Deutschland. Auch im Rahmen internationaler Einsätze sind Wehrpflichtige unverzichtbar. Gegenwärtig sind rund 25.000 Dienstposten für FWDL in internationalen Operationen vorgesehen.

Darüber hinaus fällt ihnen gerade im neuen Aufgabenprofil der VPR eine wesentliche Rolle beim Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger zu. Auch auf ihren Beitrag zur Abwehr von Folgen aus Naturkatastrophen und Unglücksfällen wollen wir nicht verzichten.

Um die Wehrpflichtigen in all ihren Aufgaben optimal einsetzen zu können, wollen wir künftig ihre zivilberuflichen Qualifikationen noch besser nutzen. Hierzu werden entsprechende Vorgaben umgesetzt. Genauso wollen wir aber bei den Wehrpflichtigen auch die hohe Motivation derjenigen nutzen, denen zivilberufliche Ausbildung noch versagt geblieben ist.

Der Generalinspekteur veranlasst, dass wir auch die Ausbildung unserer Wehrpflichtigen an das veränderte Aufgabenspektrum der Bundeswehr anpassen.

Alle Soldatinnen und Soldaten sollen zu Beginn ihrer Laufbahn im Prinzip gleiche militärische Grundfertigkeiten erlangen ob Grundwehrdienstleistender, freiwillig Wehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat. Dies wollen wir bereits bis Mitte des Jahres umsetzen.

Die laufende Strukturreform der Bundeswehr wird den Wehrpflichtigen künftig eine wichtige Rolle zuordnen. Sollte politisch nach 2006 eine Entscheidung gegen die Wehrpflicht getroffen werden, wird dies natürlich Folgen für die Strukturen haben und Anpassungen verlangen.

Mein Auftrag an den Generalinspekteur ist aber, jetzt die Streitkräftestrukturen so zu gestalten, dass eine andere Wehrverfassung nicht eine völlig neue Reform der Bundeswehr verlangt.

Im übrigen werde ich weiterhin alles dafür tun, die Wehrpflicht zu erhalten.

Ausblick

Bis Ende März 2004 wird ein neuer Bundeswehrplan 2005 erstellt, auf dessen Grundlage bis Ende April der Haushalt 2005 angemeldet wird.

Bis dahin müssen eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen sein zur neuen Konzeption der Bundeswehr, zur neuen Ausrüstungs- und Materialplanung, zu den neuen Grobstrukturen und zum Abbau des militärischen und Zivilpersonals.

Anschließend erfolgt die Feinausplanung der Strukturen. Das Stationierungskonzept liegt spätestens Ende 2004 vor. Das Weißbuch wird im Frühjahr 2005 erscheinen.

Zusammengefasst heißt dies: Die Bundeswehr des 21. Jahrhunderts nimmt Gestalt an.

Wir sind auf gutem Wege.

Quelle: Homepage des Bundesministers für Verteidigung (www.bmvg.de)


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