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Mehr als ein Hilfsorgan des Bundestages? Scheidender Wehrbeauftragter zieht Bilanz. Interview mit Hellmut Königshaus

Ein Beitrag in der NDR-Sendereihe "Streitkräfte und Strategien" *

Andreas Flocken (Moderator):
Fünf Jahre war Hellmut Königshaus Wehrbeauftragter des Bundestages. In der kommenden Woche geht seine Amtszeit offiziell zu Ende. Der Wehrbeauftragte ist so etwas wie der Anwalt der Soldaten. Sie können sich jederzeit an den Wehrbeauftragten wenden, ohne Einhaltung des Dienstweges.
Zum Abschluss seiner Tätigkeit habe ich mit Hellmut Königshaus gesprochen. Zunächst habe ich ihn gefragt, was für ihn in den fünf Jahren die größte Herausforderung war:


Interview Andreas Flocken / Hellmut Königshaus

Königshaus: Also ich glaube, es war zunächst mal die Diskussion über die Ausrüstung und Ausstattung im Einsatz. Damals, im Grunde genommen zur Hochzeit der Gefechtshandlungen in Afghanistan, als es um die Frage ging, was brauchen die Soldaten und wie können wir sie eigentlich so ausstatten, dass ihre Rechte gewahrt sind. Das war damals zu meiner Zeit ganz am Anfang nicht gewahrt. Und das hat sich im Laufe der Zeit dann massiv verbessert.

Flocken: Dafür mussten Sie sich am Anfang aber auch viel Kritik vom Verteidigungsministerium gefallen lassen. Sie sind ziemlich hart angegangen worden...

Königshaus: ...Nicht nur von denen.

Flocken: Gehört das generell zur Arbeitsbeschreibung eines Wehrbeauftragten, dass er ein besonders dickes Fell haben muss und sehr viel Kritik einstecken muss?

Königshaus: Ja, das gehört dazu. Aber wie gesagt, es geht ja hier darum, dass man eine klare Aufgabe hat, die man dann auch vernünftig wahrnehmen muss. Und dazu gehört, dass man sich nicht abschrecken lässt von irgendwelchen Kommentierungen, wie ich sie mir damals anhören musste. Im Ergebnis, und das ist ja dann, wenn man so will, auch eine Art Genugtuung, hat sich ja dann herausgestellt, dass alles das, was mir dort kritisch vorgehalten wurde, sich als falsch erwiesen hat. Insbesondere die Frage der Ausstattung wurde dann genauso gelöst, wie ich sie seiner Zeit gefordert hatte.

Flocken: Bei welchen Fällen aber haben Sie beim Verteidigungsministerium auf Granit gebissen? Wo konnten Sie nichts bewegen?

Königshaus: Also „nichts bewegen“ stimmt wahrscheinlich nicht. Aber ich weiß ja nun nicht, inwieweit die geringfügigen Veränderungen, die gegenüber der ursprünglichen Konzeption [der Bundeswehr] dann vorgenommen wurden, auf meine Intervention zurückzuführen ist. Ich fürchte, nur ganz wenig.

Flocken: Was meinen Sie damit konkret?

Königshaus: Ich meine die Neuausrichtung [der Bundeswehr], dort insbesondere das Standortkonzept. Mir ging es ja seinerzeit darum, dass wir diese Chance nutzen. Denn alle Soldaten sind ja im Prinzip von dieser Neuausrichtung erfasst worden. Fast alle mussten auch irgendwann umziehen. Mir ging es darum, dies zu nutzen, um die Truppe nach bestimmten Fähigkeitsbereichen dann auch neu zu ordnen, bzw. zusammenzufassen. Und zwar so, dass jeder Soldat, im Regelfall jedenfalls, wenn er in seiner Verwendungsreihe bleibt, egal, welche Funktion er dann übernimmt, dass er in dieser Region bleiben kann. Das wurde von vornherein immer sehr kritisch abgetan mit dem Argument, man braucht ja schließlich überall Ärzte und überall Feldjäger. Und deshalb hat man diese Chance nicht ergriffen. Mit der Folge, dass es für viele Soldaten weiterhin notwendig ist, viel zu pendeln, eben wegen dieser diffusen Verteilung von allen möglichen Fähigkeiten quer über das Land.

Flocken: Da konnten Sie also nicht viel bewegen. D.h. im Grunde genommen, dass Sie die Stationierungsentscheidung oder das Stationierungskonzept durchaus als einen Fehler sehen oder eine Chance, die nicht genutzt worden ist.

Königshaus: Nicht nur das. Ich sehe die Frage auch weiterhin als noch nicht gelöst an. Wir haben in vielen Bereichen durchaus noch die Möglichkeit, zumindest geringfügige Korrekturen vorzunehmen. Wie gesagt, eine komplette Neuausstattung, also eine Clusterung nach Fähigkeitsbereichen, das wird nicht mehr gelingen. Denn ich will auch nicht, dass eine von mir für unglücklich gehaltene Neuordnung nun nochmal auf den Kopf gestellt wird und die Soldaten dann wieder auf verschiedene Bereiche neu verteilt werden. Aber dort, wo es noch möglich ist, dort möchte ich schon, dass man sich darüber noch einmal Gedanken macht. In einigen Bereichen ist es mir durchaus gelungen, genauso wie natürlich auch anderen, die ebenfalls darauf hingewirkt haben, auch die Ministerin zu überzeugen. Beispielsweise, dass die Luftlandeschule nun in Altenstadt bleibt. Das tut mir zwar leid für Oldenburg [in Niedersachsen]. Aber das war eine Entscheidung, die, wie ich finde, zunächst verfehlt gewesen war und die jetzt den Soldaten zu Gute kommt.

Flocken: Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen riesigen Apparat. Sie selbst als Wehrbeauftragter konnten in der Regel Beschwerden nicht selbst nachgehen, sondern nur mit Nachdruck auf Korrektur und Überprüfung bitten. Das muss doch für den Wehrbeauftragten manchmal sehr frustrierend sein. Man kann fast sagen, dass der Wehrbeauftragte in ganz bestimmten Situationen, ich sag es mal so, Bittsteller ist. Gibt es dafür Beispiele?

Königshaus: Nein. Erstens ist er es nicht, und zweitens: so war es auch nicht. Der Wehrbeauftragte hat natürlich Rechte, die im Wehrbeauftragtengesetz, aber letzten Endes auch im Grundgesetz klar vorgegeben sind. Und daran hat sich die Truppe auch zu halten. Und sie hält sich auch daran. Das Ministerium auch. In einigen Bereichen gab es allerdings durchaus eine Auffassung, wie Sie sie vermutet haben. Da musste man sich durchsetzen. Aber im Prinzip ist es so...

Flocken: Wo war das so?

Königshaus: Beispielsweise hatten wir einen durchaus heftigen Disput mit dem damaligen Verteidigungsminister über die Frage, wieweit die Informationsrechte des Wehrbeauftragten gehen. Und ich hatte seinerzeit durch den Wissenschaftlichen Dienst untersuchen lassen, ob ich gegebenenfalls diese Frage auch zum Bundesverfassungsgericht geben kann und zwar mit dem Ziel, dass ich mich dort eben dann tatsächlich durchsetzen kann. Die Antwort war „Ja“. Und daraufhin wurden, wenngleich widerwillig, meine Positionen dann auch akzeptiert. Der entscheidende Punkt ist ja – der Wehrbeauftragte ist nicht weisungsbefugt, das ist schon richtig. Aber er ist eben jederzeit in der Lage, die Verantwortungen klarzustellen. Er kann jederzeit notfalls auch seinen Auftraggeber, das Parlament, einschalten. Und das hat natürlich schon erhebliche Wirkung.

Flocken: Sie blicken zurück auf eine fünfjährige Amtszeit. Hat es in dieser Zeit auch Beispiele gegeben, wo das Verteidigungsministerium Sie falsch informiert hat oder Sachverhalte bestritten hat, die sich im Nachhinein als doch wahr herausgestellt haben?

Königshaus: Ja. Da muss ich nur an die Situation Gorch Fock erinnern. Daran denken Sie ja wahrscheinlich auch.

Flocken: Eine Offiziersanwärterin war damals tödlich verunglückt. Was ist danach konkret passiert?

Königshaus: Wir hatten dort natürlich bestimmte Vorgänge. Die hatte ich festgestellt und durch meine Mitarbeiter feststellen lassen. Und da kam zunächst einmal ein Bericht aus dem Marinekommando, der sagte, na ja, das ist alles halb so wild, das stimmt alles gar nicht, alles übertrieben und überzogen.

Flocken: Was ist denn da genau festgestellt worden?

Königshaus: Es ging u.a. um die Frage, ob denn dort zum Beispiel vernünftig geprüft wird, ob jemand, der in die Segelausbildung geht, dazu körperlich und auch von seiner psychischen Situation her überhaupt in der Lage ist. Ob Höhenangst besteht und vieles mehr. Dort hat man sich bis dahin lediglich auf die Frage der Borddiensttauglichkeit im Allgemeinen gestützt. Das ist natürlich etwas anderes, ob man auf einem Tender fährt und dafür tauglich ist, oder ob man in die Segelausbildung geht. Es ging auch um die Frage, ob es eine vernünftige Segelkonzeption gibt, ob alle möglichen Sicherungseinrichtungen da sind, damit Unfälle vermieden werden. Da wurde zunächst gesagt: Nein, da kann man gar nichts verändern. Die Ideen, die der Wehrbeauftragte hat, die seien alle völlig unpraktikabel. Und siehe da, es hat sich dann doch herausgestellt, das geht doch. Man hat an der Saling die Umstiegshilfe aufgebaut. Selbstverständlich kann sich inzwischen auch die Bugwache einpicken, also sichern. Da wurde vorher gesagt, das gehe alles gar nicht. Schon aus Praktikabilitätsgründen und vieles mehr. Und insbesondere ist nun sichergestellt worden, dass die Gorch Fock als Segelschulschiff eben auch als das eingesetzt wird, wofür sie da ist: Nämlich in erster Linie für die Ausbildung und nicht zur Repräsentation in Seegebieten, für die sie gar nicht geeignet ist.

Flocken: Die Bundeswehr hat sich seit ihrer Gründung vor 60 Jahren grundlegend geändert. Die Streitkräfte sind auf Auslandseinsätze ausgerichtet worden und seit der Ukraine-Krise rückt wieder die Bündnisverteidigung in den Mittelpunkt. Das Amt des Wehrbeauftragten hat sich dagegen seit mehr als 50 Jahren praktisch nicht geändert. Ist das angesichts der geänderten Rahmenbedingungen nicht auch notwendig? Müsste es nicht auch beim Amt des Wehrbeauftragten eine Reform geben?

Königshaus: Also ich wüsste nicht wo, denn seine Aufgaben sind klar beschrieben. Er hat die Rechte der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Grundrechte, zu wahren. Und er hat natürlich eben auch bei der parlamentarischen Kontrolle mitzuwirken. Ich wüsste nicht, was die veränderte außenpolitische, sicherheitspolitische Situation mit der Notwendigkeit parlamentarischer Kontrolle oder mit dem Schutz der Grundrechte sich irgendwie verändert hätte. Das bleibt weiterhin bestehen.

Flocken: Aber braucht man nicht mehr Personal, um jetzt in der komplexen Bundeswehr, denn die wird ja auch immer komplexer, auch entsprechend die Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten zu schützen? Königshaus: Also bisher kann ich sagen, die Ausstattung, die ich habe, die ist knapp, aber auskömmlich.

Flocken: Wie viele Mitarbeiter haben Sie denn?

Königshaus: Wir haben im Amt etwa 55 Mitarbeiter. Also die, die tatsächlich dort in der Sache eingeschaltet sind und natürlich nicht jetzt Pförtnerdienste und solche Dinge ausüben. Und ich glaube, damit kommen wir hin.

Flocken: Die Bundeswehr ist inzwischen eine Freiwilligenarmee. Die Wehrpflicht ist ja ausgesetzt worden. Inwiefern hat das auch die Arbeit des Wehrbeauftragten verändert?

Königshaus: Also zuletzt gar nicht. Ich habe das auch immer wieder verglichen mit den Zahlen in der Vergangenheit. D.h., bevor ein Soldat einen, ich sag mal, Mitteilungsdruck, einen Beschwerdedruck oder einen Eingabedruck verspürt, dass er sich an den Wehrbeauftragten wendet, vergehen in der Regel einige Monate, in denen er versucht, das Problem erstmal selbst zu lösen. Und der Wehrpflichtige, der zuletzt nur noch sechs Monate im Dienst war, der sah ja schon an dem Tag, an dem er die Kaserne betreten hat und eingekleidet wurde, das Ende seiner Dienstzeit. D.h., zum Schluss hatten wir von Wehrpflichtigen kaum mehr Eingaben. Insofern hat sich nichts geändert. Aber ich möchte dran erinnern, dass das Amt des Wehrbeauftragten im Grundgesetz verankert wurde, noch bevor die Wehrpflicht eingeführt worden ist. Das heißt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es steht im Grundgesetz auch kein Wort davon, dass der Schutz der Grundrechte nur für Wehrpflichtige gelte. Nein, da steht drin, dass dies für die Soldatinnen und Soldaten gilt. Und das Gleiche gilt natürlich für die parlamentarische Kontrolle.

Flocken: Die Soldaten sind ja jetzt Freiwillige. Sie sind Profis und Spezialisten. Und sie machen genau das, was ihnen gesagt wird. Damit könnte aber auch das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform und das Konzept der Inneren Führung in der Tendenz eine Schieflage bekommen. Muss der Wehrbeauftragte nicht in einer Freiwilligenarmee noch stärker darauf achten, dass das Konzept der Inneren Führung möglicherweise nicht verloren geht zugunsten eines Professionalismus bei den Soldaten? Ist das nicht auch eine Aufgabe des Wehrbeauftragten, auf die er sich jetzt stärker in einer Freiwilligenarmee konzentrieren müsste?

Königshaus: Sie haben ja völlig Recht. Deswegen bin ich auch immer wieder erstaunt, dass gefragt wird, es gäbe doch jetzt keine Wehrpflicht mehr, ob man daher dann noch einen Wehrbeauftragten brauche. Gerade, wenn man sagt, die Wehrpflichtigen sollten ursprünglich das Bindeglied in die Gesellschaft hinein sein, damit sich die Streitkräfte sozusagen nicht isolieren, sich nicht selbst abkapseln - umso wichtiger ist es dann, wenn es diese Kontrolle und diese Einwirkungsmöglichkeit nicht mehr gibt, dass man dann noch mehr das Amt des Wehrbeauftragten stärkt. Und das ist ja auch geschehen.

Flocken: Sie waren fünf Jahre Wehrbeauftragter. Was ist aus Ihrer Sicht das größte Problem bei der Führung dieses Amtes?

Königshaus: Eigentlich muss ich sagen, Probleme hat das Amt nicht. Ich habe auch keine konkreten Probleme gesehen. Die Probleme liegen immer in den konkreten Aufgabenstellungen, die von außen vorgegeben sind, die also aus der Situation der Streitkräfte kommen. Zurzeit sind die Probleme der Streitkräfte klar beschrieben. Wir haben Probleme bei der Ausrüstung, wir haben Probleme bei dem neu eingeführten Gerät. Das sind die berühmten Rüstungsprojekte, die die Ministerin von der Leyen ja im Rüstungsboard auf den Tisch legen ließ und eigentlich keines in seiner derzeitigen Konzeptionierung, in den Abläufen gebilligt hat. Und das sind natürlich vor allem Fragen, die etwa mit dem Problem Vereinbarkeit Familie und Dienst zu tun haben und auch mit der Unterbringung in den Liegenschaften. Dort haben wir massive Probleme und die müssen dann auch angegangen werden. Diese vermeintlich weichen Faktoren sind aus meiner Sicht eine Frage der Überlebensfähigkeit der Streitkräfte. Denn die besten Waffen, die beste Ausrüstung nützten natürlich nichts, wenn es nicht Menschen gibt, die bereit sind, in die Bundeswehr zu kommen und mit diesem Gerät und mit dieser Ausrüstung dann auch entsprechend die Aufgaben zu erfüllen, die zu tun sind.

Flocken: Ich möchte nochmal zurück zum Amt des Wehrbeauftragten. Es gab ja früher mal den Vorschlag, das damalige Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr dem Wehrbeauftragten zu unterstellen. Daraus ist dann nichts geworden. Haben Sie selber noch eine Vorstellung, wie man ggf. das Amt effizienter machen könnte, weiter stärken könnte?

Königshaus: Der Minister de Maizière hat einmal die Erwägung gebracht, ob man zum Beispiel auch den zivilen Bereich der Bundeswehr, also die Wehrverwaltung, dort mit einbeziehen könnte - weil die Dinge natürlich immer mehr ineinander übergehen. Wir haben Dienststellen, wir haben teilweise Soldaten, die unter Weisungen von Zivilisten arbeiten und umgekehrt. D.h., das ist eine Überlegung, die vielleicht weiter verfolgt werden sollte.

Flocken: Und wie stehen Sie dazu?

Königshaus: Ja, das ist eine durchaus nachvollziehbare Überlegung, weil wir ja oftmals eine Situation hatten, ich selbst habe sie ja auch erlebt, dass manchmal ein bisschen „gespielt“ wird. Der Soldat hat eine Zurückhaltungspflicht, genauso wie der Beamte. Aber der Beamte hat eben andere Rechte sich zu äußern, als der Soldat. Und dann lässt man eben den jeweils anderen sprechen.

Flocken: Der Wehrbeauftragte legt einmal im Jahr seinen Jahresbericht vor. Der wird dann der Öffentlichkeit präsentiert und dem Bundestag übergeben. Reicht das aus oder müsste der Wehrbeauftragte nicht seine Erkenntnisse noch viel öfter der Öffentlichkeit und dem Parlament mitteilen und ein entsprechendes Forum schaffen?

Königshaus: Der Wehrbeauftragte legt, so steht es im Gesetz, mindestens einmal jährlich einen Bericht vor. Der Wehrbeauftragte Königshaus hat gerade am Anfang, als es um die Frage der Ausrüstung im Einsatz ging, eigentlich auch selbst nach Auffassung seiner Auftraggeber, das Parlament, sogar zu häufig sogenannte Mängellisten vorgelegt, in denen er sehr dezidiert aufgelistet hat, wo es aus seiner Sicht noch fehlt. Und hinterher wurde ihm in fast allen Fällen bestätigt: jawohl, das war richtig. Genau das waren die Defizite, die gefüllt werden mussten. Das tut er. Und das gilt natürlich auch in den sonstigen Bereichen. Natürlich bekommt die Öffentlichkeit das in dieser Form nicht mit, wenn er [der Wehrbeauftragte] einen Brief schreibt an den entsprechenden Kommandeur oder an die Ministerin oder den Staatssekretär. Oder eben auch an die Abgeordneten. Oder wenn er im Verteidigungsausschuss, an dem er ja teilnimmt, und dort, allerdings in nicht öffentlicher Sitzung, bestimmte Dinge anspricht, selbstverständlich die Dinge dann darlegt, und auch die Probleme, die er sieht. Aber der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Parlaments. Und es ist das Parlament, das ggf. reagiert.

* Aus: Aus: NDR Info "Streitkräfte und Strategien", 15. Mai 2015


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