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Die konfliktfördernde Rolle von Diamanten:

Zerschlagung der Verbindung zwischen dem illegalen Handel mit Rohdiamanten und bewaffneten Konflikten als Beitrag zur Konfliktverhütung und -regelung - Resolution 55/56 der UN-Generalversammlung

Im Folgenden dokumentieren wir eine von der Generalversammlung der Vereintgen Nationen im Dezember 2000 verabschiedeten Resolution, die sich grundlegend mit dem Problem der "Blutdiamanten" (im Dokument "Konfliktdiamanten" genannt) befasst.
Informationen über den dazu gehörenden "Kimberley-Prozess", auf den die Resolution verweist, gibt es hier: "Straßenfeger Blutdiamanten".



RESOLUTION 55/56

Verabschiedet auf der 79. Plenarsitzung am 1. Dezember 2000, ohne Abstimmung, auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs A/55/L.52 und Add.1, eingebracht von: Angola, Australien, Belgien, Botsuana, Burkina Faso, Costa Rica, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Finnland, Gabun, Gambia, Griechenland, Indien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lesotho, Luxemburg, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Papua-Neuguinea, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Schweden, Sierra Leone, Simbabwe, Slowenien, Spanien, Südafrika, Swasiland, Vereinigte Republik Tansania, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.

55/56. Die konfliktfördernde Rolle von Diamanten: Zerschlagung der Verbindung zwischen dem illegalen Handel mit Rohdiamanten und bewaffneten Konflikten als Beitrag zur Konfliktverhütung und -regelung

Die Generalversammlung,

mit dem Ausdruck ihrer Besorgnis über das Problem der Konfliktdiamanten, die in einer Reihe von Ländern Konflikte schüren, und über die katastrophalen Auswirkungen dieser Konflikte auf den Frieden und die Sicherheit der Menschen in den betroffenen Ländern,

im Bewusstsein, dass Konfliktdiamanten Rohdiamanten sind, mit denen Rebellenbewegungen ihre militärischen Aktivitäten finanzieren, so auch Versuche, rechtmäßige Regierungen zu untergraben oder zu stürzen,

in der Erkenntnis, dass die weitaus meisten der weltweit produzierten Rohdiamanten rechtmäßigen Ursprungs sind,

sowie in der Erkenntnis, dass der rechtmäßige Handel mit Diamanten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung vieler Länder auf der ganzen Welt leistet,

im Bewusstsein, dass dem Problem der Konfliktdiamanten die ernste Sorge der internationalen Gemeinschaft gilt und dass alle beteiligten Parteien, namentlich die Diamanten produzierenden, verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder, sowie die Diamantenindustrie in die Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems eingebunden werden sollten,

in Anerkennung der Notwendigkeit, das Problem der Rohdiamanten anzugehen, die aus Gebieten von Diamanten produzierenden Ländern stammen, die von einem anderen Land militärisch besetzt sind,

betonend, dass diese Maßnahmen wirksam, pragmatisch und mit dem Völkerrecht, einschließlich der einschlägigen Handelsbestimmungen und -verpflichtungen, vereinbar sein sollen und weder den laufenden rechtmäßigen Diamantenhandel erschweren noch die Regierungen oder die Industrie, insbesondere die kleineren Produzenten, in ungebührlichem Maße belasten und die Entwicklung der Diamantenindustrie behindern dürfen,

unter Hinweis auf alle einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, namentlich seine Resolutionen 1173 (1998) vom 12. Juni 1998, 1295 (2000) vom 18. April 2000 und 1306 (2000) vom 5. Juli 2000, sowie die Resolution 1304 (2000) vom 16. Juni 2000,

unter Hervorhebung der weiteren wichtigen Initiativen, die bereits zur Bewältigung dieses Problems ergriffen wurden, insbesondere von den Regierungen Angolas und Sierra Leones und anderen wichtigen Diamanten produzierenden, verarbeitenden, ausführenden und einführenden Ländern sowie von der Diamantenindustrie und der Zivilgesellschaft, einschließlich der Schaffung des Weltdiamantenrats durch die Industrie,

mit Genugtuung über die von den Diamanten produzierenden Ländern Afrikas ergriffene Initiative zur Einleitung eines Prozesses offener Konsultationen mit den Regierungen, der Industrie und der Zivilgesellschaft, des sogenannten Kimberley- Prozesses, in dessen Rahmen diese Frage behandelt werden soll,

Kenntnis nehmend von der Ministererklärung, die zum Abschluss der am 21. September 2000 in Pretoria abgehaltenen Tagung zur Frage der Diamanten herausgegeben wurde [1],

sowie Kenntnis nehmend von dem Kommuniqué, das auf der am 25. und 26. Oktober 2000 in London abgehaltenen Zwischenstaatlichen Tagung über Konfliktdiamanten herausgegeben wurde [2],

1. fordert alle Staaten auf, die Maßnahmen des Sicherheitsrats vollständig durchzuführen, die gegen die Verbindung zwischen dem Handel mit Konfliktdiamanten und der Lieferung von Waffen, Treibstoff oder sonstigem verbotenem Material an Rebellenbewegungen gerichtet sind;

2. legt allen Staaten eindringlich nahe, die Anstrengungen zu unterstützen, die die Diamanten produzierenden, verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder sowie die Diamantenindustrie unternehmen, um Mittel und Wege zur Zerschlagung der Verbindung zwischen Diamanten und bewaffneten Konflikten zu finden, und spricht sich für weitere angemessene Initiativen zu diesem Zweck aus, namentlich für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung;

3. erklärt, dass dringend und sorgfältig erwogen werden muss, wirksame und pragmatische Maßnahmen zur Bewältigung des Problems der Konfliktdiamanten auszuarbeiten, die folgende Elemente enthalten:

a) Schaffung und Anwendung eines einfachen und funktionierenden internationalen Zertifikationssystems für Rohdiamanten; b) einzelstaatliche Zertifikationssysteme als Hauptgrundlage des Systems;

c) die Notwendigkeit der Anpassung einzelstaatlicher Praktiken an international vereinbarte Mindestnormen;

d) das Ziel der breitestmöglichen Beteiligung;

e) die Notwendigkeit konzertierter Maßnahmen der Diamanten verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder;

f) die Notwendigkeit angemessener Regelungen, die sicherstellen, dass das System angewandt wird, unter Achtung der Souveränität der Staaten;

g) die Notwendigkeit der Transparenz;

4. begrüßt das Angebot der Regierung Namibias, in Fortsetzung der Dynamik des Kimberley-Prozesses eine Fachtagung der führenden Diamanten verarbeitenden, ausführenden und einführenden Länder der Welt einzuberufen, um die technischen Aspekte des vorgesehenen internationalen Zertifikationssystems für Rohdiamanten zu behandeln;

5. legt den am Kimberley-Prozess beteiligten Ländern nahe, die Erweiterung der Teilnehmerschaft daran zu erwägen, um allen wichtigen Staaten mit maßgeblichem Interesse an der Weltdiamantenindustrie die Teilnahme an weiteren Tagungen zu ermöglichen, und in enger Zusammenarbeit mit der Diamantenindustrie und unter Berücksichtigung der Auffassungen der in Betracht kommenden Teile der Zivilgesellschaft die zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Ausarbeitung detaillierter Vorschläge für das vorgesehene internationale Zertifikationssystem für Rohdiamanten voranzubringen;

6. ersucht die am Kimberley-Prozess beteiligten Länder, der Generalversammlung spätestens auf ihrer sechsundfünfzigsten Tagung einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen;

7. beschließt, den Punkt "Die konfliktfördernde Rolle von Diamanten" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechsundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.

Fußnoten
  1. A/55/638, Anlage.
  2. A/55/628, Anlage.
Quelle: Vereinte Nationen, Resolutionen und Beschlüsse der fünfundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung, Band I: Resolutionen 5. September – 23. Dezember 2000; Generalversammlung Offizielles Protokoll, Fünfundfünfzigste Tagung, Beilage 49 (A/55/49), Vereinte Nationen, New York 2001, S. 94-95


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