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Illegale Praxis

Die UN-Vollversammlung befaßte sich erstmals mit dem Einsatz von Kampfdrohnen

Von Knut Mellenthin *

Seit rund zehn Jahren werden regelmäßig unbemannte Flugkörper, sogenannte Drohnen, zur Tötung von Menschen benutzt, hauptsächlich von den USA. Am Freitag wurde das Thema zum ersten Mal von der Vollversammlung der Vereinten Nationen diskutiert. Übertönt von dem geräuschvollen Theater um Kanzlerin Angela Merkels abgehörtes Handy blieb die menschenrechtlich sehr viel wichtigere Debatte um die ferngesteuerten Mordmaschinen in den deutschen Medien fast unbeachtet.

Zwei Zwischenberichte lagen der Vollversammlung vor: Der eine vom Briten Ben Emmerson, dem UN-Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Schatten der »Terrorismusbekämpfung«. Der andere vom Südafrikaner Christof Heyns, dem Berichterstatter zu außergerichtlichen, summarischen und willkürlichen Tötungen. Beide Berichte bezogen auch Tötungen durch Angriffe mit Flugzeugen, Hubschraubern und Raketen mit ein und waren nicht ausschließlich auf US-Aktionen beschränkt.

Gegenwärtig sind es jedoch nur drei Länder, die bewaffnete Drohnen für Tötungsoperationen einsetzen: neben den Vereinigten Staaten, in sehr viel geringerem Umfang, auch Großbritannien und Israel. Während sich die ersten beiden grundsätzlich bereit erklärt haben, mit den UN-Berichterstattern zu kooperieren, lehnt Israel ausdrücklich jede Zusammenarbeit ab.

Sowohl Emmerson als auch Heyns stellen fest, die Drohneneinsätze erfolgten in einem derzeit weitgehend rechtsfreien Raum. Die »internationale Gemeinschaft« müsse erst einen Konsens über die Verwendung der Flugkörper herstellen. Das Hauptproblem sei nicht das Fehlen von Rechtsgrundsätzen und -vorschriften, sondern der absolute Mangel an Transparenz. Die drei Staaten, die diese Waffensysteme einsetzen, verweigern in der Regel jede noch so geringfügige Information der Öffentlichkeit über Voraussetzungen, Zwecke und Folgen ihrer Operationen. Nicht einmal deren Stattfinden wird offiziell gemeldet. Staaten, die auf diese Weise Menschen töten, seien verpflichtet, im größtmöglichen Ausmaß unverzüglich die Folgen ihrer Einsätze zu untersuchen und detaillierte öffentliche Erklärungen dazu abzugeben, besonders wenn der Verdacht besteht, daß »Zivilisten« betroffen waren, heißt es in den Schlußfolgerungen Emmersons. Staaten, die bewaffnete Drohnen benutzen, müßten die rechtlichen Grundlagen für ihren Einsatz, die operativen Verantwortlichkeiten, die Kriterien der Zielauswahl und die Auswirkungen der Angriffe offenlegen, forderte Heyns.

In der Debatte stellten vor allem die Diplomaten Venezuelas und Brasiliens die Legitimität der Tötungsaktionen grundsätzlich in Frage. Der venezolanische Vertreter wies darauf hin, daß höchstens ein Zehntel der Opfer überhaupt »gezielt angegriffene Personen« seien, und sprach von einer »Form der kollektiven Bestrafung«. Besonders fiel auf, daß auch Rußland und China, die sich bei diesem Thema bisher extrem zurückgehalten hatten, jetzt die Praxis der US-Regierung kritisierten. Die Drohnenangriffe seien »ein leerer Raum im internationalen Recht, in dem es Mißbräuche« gebe, sagte der chinesische Vertreter. »Die Prinzipien der UN-Charter, die Souveränität aller Staaten und die legitimen Rechte der Bürger aller Länder« müßten respektiert werden.

Der Repräsentant Pakistans bekräftigte, daß alle Drohnenangriffe gegen sein Land illegal seien und sofort eingestellt werden müßten. »Die psychologischen Auswirkungen der Drohneneinsätze auf die Verwandten der Zivilpersonen, die auf unmenschliche Weise getötet werden, fördern Gefühle des Hasses und radikalisieren noch mehr Menschen. Drohnenangriffe sind deshalb kontraproduktiv.«

Nach einem Besuch in Pakistan hatte Emmerson schon im März konstatiert, daß es nach Angaben der pakistanischen Regierung seit 2004 mindestens 330 Drohnenangriffe gegeben habe. Dabei seien mindestens 2200 Menschen, darunter 400 »Zivilisten«, getötet und weitere 600 verletzt worden. Die Attacken seien »eine Quelle der Radikalisierung zum gewalttätigen Extremismus unter jüngeren männlichen Paschtunen« und trügen so zur »Verewigung des Kreislaufs der Gewalt« bei.

Neben den Zwischenberichten der beiden UN-Berichterstatter wurden in der vorigen Woche auch drei Untersuchungen von sogenannten Nichtregierungsorganisationen veröffentlicht. Die am Dienstag in einer abgesprochenen Aktion gleichzeitig vorgelegten Papiere von Amnesty International (ai) und Human Rights Watch konzentrierten sich jeweils auf ein Land: der Report von ai auf Pakistan, der von HRW auf Jemen. Dieses Land war auch Gegenstand einer bereits Mitte Oktober veröffentlichten Studie der Schweizer Organisation Alkarama. Die endgültigen Berichte von Emmerson und Heynes werden erst im nächsten Jahr erwartet.

* Aus: junge Welt, Montag, 28. Oktober 2013


CIA verschenkt Geheimdokumente

US-Regierung versucht mit Hilfe eines Staats-Leaks, Drohnenangriffe gegen Pakistan zu rechtfertigen

Von Knut Mellenthin **


Am vorigen Mittwoch trug Pakistans seit Juni regierender Premierminister Nawaz Sharif dem US-Präsidenten Barack Obama die Forderung nach sofortiger Beendigung aller Drohnenangriffe gegen sein Land vor. Wenige Stunden zuvor hatte die Washington Post einen langen Artikel unter der reißerischen Headline »Geheime Dokumente enthüllen den expliziten Charakter der Vereinbarung zwischen den USA und Pakistan über die Drohnenangriffe« veröffentlicht. Der Text vermochte allerdings den Anspruch und die politische Intention dieser Überschrift nicht ganz einzulösen.

Daß Pakistan, trotz ständig wiederholter Proteste, im Grunde mit den amerikanischen Drohnenoperationen insgeheim völlig einverstanden sei, ist seit Jahren ein Hauptpunkt der Selbstrechtfertigungen der US-Regierung. Das Argument erinnert indessen an die Verteidigung eines Vergewaltigers vor Gericht. Zwar kommt auch ein Untersuchungsbericht der UNO zur Einschätzung, es gebe »starke Hinweise«, daß zwischen 2004 und 2008 Offiziere des pakistanischen Militärs und Geheimdienstes amerikanischen Angriffen zugestimmt hätten. In einzelnen Fällen hätten sogar hochrangige Regierungsvertreter ihr »stillschweigendes Einverständnis« signalisiert. Der Bericht konstatiert aber auch, daß nicht die Kooperation mancher Dienststellen, sondern nur die Zustimmung einer legitimen Regierung Militäreinsätze einer fremden Macht rechtlich begründen könne. Pakistan war jedoch bis ins Jahr 2008 hinein ohne eine solche Regierung und wurde von einem General beherrscht, der sich ins Präsidentenamt geputscht hatte.

Das Material, auf das sich der Enthüllungsartikel der Washington Post stützte, stammt aus dem Zeitraum von Ende 2007 bis Ende 2011. So soll demonstriert werden, daß das »stillschweigende Einverständnis« auch nach dem Ende der Militärherrschaft fortbestanden habe. Grundlage des Artikels ist eine anscheinend sehr umfangreiche Sammlung von streng geheimen Dokumenten der CIA und Memoranden pakistanischer Dienststellen, die der Washington Post in offensichtlicher und eindeutiger politischer Absicht zur Verfügung gestellt wurde. Die Obama-Regierung, die normalerweise nicht einmal das Stattfinden von Drohnenangriffen bestätigen will, hat – nicht zum ersten Mal – zum Mittel des staatlich sanktionierten »Leaks« gegriffen. Daß Journalisten sich zu Gehilfen solcher Manöver machen, ist bedauerlich. Daß einer von ihnen Bob Woodward ist, der durch die Aufklärung der Watergate-Affäre bekannt wurde, stimmt traurig.

Die in der Überschrift suggerierte Vereinbarung oder Übereinkunft (»agreement«) zwischen den Regierungen in Washington und Islamabad ergibt sich allerdings aus dem Artikel nicht. Beispielsweise stellt die durchaus glaubwürdige Behauptung, daß Pakistans früherer Botschafter in den USA, Husain Haqqani, von der CIA ständig über Drohnenoperationen unterrichtet wurde, kein Argument dar: Der Mann war offensichtlich den USA weit stärker verbunden als seinem eigenen Land und müßte mit einem Verratsprozeß rechnen, wenn er nach Pakistan zurückkehren würde.

Der oben zitierte UN-Bericht, der eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen 2004 und 2008 vermutet, konstatiert zugleich auch, daß die pakistanische Regierung seit Mitte 2010 regelmäßig nach jedem Angriff Protestnoten nach Washington geschickt habe und daß mindestens zweimal die Drohnenangriffe durch einstimmig verabschiedete Resolutionen des Parlaments in Islamabad verurteilt wurden. Selbst »stillschweigende Zustimmung« in der Vergangenheit könnte nicht rechtfertigen, daß Obama die Operationen gegen den klaren Willen der jetzigen pakistanischen Regierung fortsetzen läßt.

** Aus: junge Welt, Montag, 28. Oktober 2013

Dokumentiert: »Gewaltspirale«

Aus dem Bericht von UN-Sonderberichterstatter Ben Emmerson nach einem Besuch in Pakistan im März 2013:

Bei Gesprächen mit einer Abordnung von Stammesältesten aus Nordwasiristan erfuhr der Sonderberichterstatter, daß es bei den Drohnenangriffen immer wieder Verluste in der Zivilbevölkerung gibt. Häufig sind erwachsene Männer, die mit normalen täglichen Tätigkeiten beschäftigt sind, die Opfer solcher Militärschläge. Die Ältesten hoben hervor, daß ein Außenstehender, der mit paschtunischen Stammessitten nicht vertraut ist, leicht Gefahr läuft, Ziele falsch zu identifizieren. Alle paschtunischen Stammesangehörigen haben ein ähnliches Erscheinungsbild wie Mitglieder der pakistanischen Taliban. Dazu gehört ähnlich aussehende, oft nicht unterscheidbare Stammeskleidung. Außerdem ist es seit langer Zeit Tradition bei den paschtunischen Stämmen, daß alle erwachsenen Männer ständig mit einem Gewehr herumlaufen.

Nach Einschätzung der Stammes­ältesten sind zivile Verluste ein ganz häufiges Vorkommnis. Die Bedrohung durch solche Angriffe flöße der gesamten Gemeinschaft Furcht ein. Sie unterstrichen, daß die Drohnenangriffe ihre bestehenden Stammesstrukturen schwer beschädigt und ihre Lebensweise zerstört hätten. Die dortigen Stammesgesetze, das Paschtunwali, schreibe als Reaktion auf den Verlust von Menschenleben Vergeltungsaktionen vor. (…) Dadurch werde eine neue Generation radikalisiert.

Diese Einschätzung wurde vom Minister für Menschenrechte bestätigt. Im Verlauf der Arbeiten an Pakistans Periodischem Überblick für den Menschenrechtsrat (der UN) hielt der Minister im März 2012 Beratungen ab, bei denen eingeschätzt werden sollte, ob die Drohnenangriffe zu einer verstärkten Radikalisierung in den FATA (den »Stammesgebieten«, die direkt der Regierung in Islamabad unterstellt sind – d. Red.) geführt hätten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung, auch wenn sie weitgehend auf der Schilderung von Einzelbeispielen beruhten, hätten die Schlußfolgerung unterstützt, daß die Angriffe häufig als Quelle der Radikalisierung zu gewalttätigem Extremismus unter jüngeren paschtunischen Männern angeführt würden und dadurch den Kreislauf der Gewalt verewigen.

[Übersetzung: Knut Mellenthin]



Voll auf Risiko

Washington auf Kriegskurs

Von Knut Mellenthin ***


Selbst einige Diplomaten aus Ländern der Europäischen Union unterstützten am Freitag in der UN-Vollversammlung die Forderung nach größerer Transparenz der US-amerikanischen Drohnenangriffe. Aber die US-Regierung stellt sich auf den Standpunkt, die ganze Welt müsse sich ohne sachliche Beweisführung mit der Behauptung begnügen, daß die Tötungsflüge »notwendig, legal und gerechtfertigt« seien. Selbst dann, wenn sie, wie im Fall Pakistans, dem vielfach erklärten Willen der Regierung des betroffenen Landes widersprechen, also eindeutig dessen Souveränität verletzen.

Die Administration in Washington maßt sich in immer größerem Umfang Rechte einer Weltregierung, einer Weltpolizei und eines Weltgerichtshofs an. Alle drei Gewalten sind, sämtlichen konstitutionellen Prinzipien zum Hohn, in wenigen Händen vereinigt. Sie unterliegen keiner demokratischen Legitimation, Rechenschaftspflicht und Kontrolle – weder in den USA selbst noch auf internationaler Ebene. Die Tendenz zu dieser Anmaßung ist zwar nicht neu, wurde aber massiv verstärkt und wird immer unverfrorener propagiert, seit Barack Obama im Januar 2009 das Präsidentenamt übernahm.

Das ferngesteuerte Töten ist nur eine von mehreren Formen, in denen sich der Anspruch auf Herrschaft über die Welt manifestiert. Die milliardenfache Ausspähung von elektronischen Kommunikationen in und zwischen allen Ländern der Welt ist eine weitere. Dabei sind die Geheimdienste und Polizeikräfte der USA mit Sicherheit noch weit davon entfernt, die gigantische Datenmenge adäquat verarbeiten zu können. Die US-Regierung läßt auf Vorrat sammeln, und sie will vor allem ihr Recht zementieren, dies absolut unbegrenzt und unkontrolliert tun zu dürfen.

Eine dritte Form sind die Sanktionen gegen Iran. Sie stellen den geschichtlich erstmaligen Versuch dar, ein Land mit ausschließlich wirtschaftlichen und finanziellen Mitteln einer totalen Blockade zu unterwerfen. Um das zu erreichen, praktiziert die US-Regierung erpresserische Maßnahmen und Drohungen gegen Irans Handelspartner. Sie macht sich dabei die Tatsache zunutze, daß die USA immer noch der weltgrößte Absatzmarkt sind und das internationale Finanzwesen dominieren.

Die westlichen Regierungen, darunter nicht zuletzt die deutsche, kooperieren und decken diese Praktiken, solange nicht ausgerechnet ihr eigenes Handy betroffen ist. Sie sind Trittbrettfahrer der US-amerikanischen Bestrebungen und letztlich Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. Anscheinend ignorieren sie dabei das Risiko, daß dieser Griff nach der Weltherrschaft längerfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu militärischen Konfrontationen nicht nur mit Ländern wie Iran, sondern auch mit weit stärkeren wie China und Rußland führen könnte.

*** Aus: junge Welt, Montag, 28. Oktober 2013 (Kommentar)


UN rights experts call for transparency in the use of armed drones, citing risks of illegal use ****

25 October 2013 – Expressing concern about the potential for illegal use of armed unmanned aerial vehicles, or drones, two United Nations human rights experts today called on States to be transparent in their use, to investigate allegations of unlawful killings and to respect the full range of applicable international law.

“Drones are not inherently illegal weapons,” Christof Heyns, the UN Special Rapporteur Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions, acknowledged at a panel that discussed his new report as well as that of Ben Emmerson, Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism.

“But we need to focus on their use,” he stressed, pointing out that more and more States were likely to use the remote-controlled airborne weapons, which can act with lethal force almost simultaneously with detection of targets. “A world where multiple States use such weapons in secrecy is a less secure world.”

He urged concerted effort to maintain protections of the full range of international law in the face of drone use, including human rights and humanitarian standards, the applications of which have become problematic as countries functionally widened the definition of battle zones and appropriate targets in the fight against terrorism and insurgencies.

Mr. Heyns said in addition, that the right to life must be protected as the supreme right, along with the right not to be deprived of life without strong legal rationales.

“Both States using drones and States on whose territory drones are used have their own obligations to respect international standards and prevent violations,” he said in his report,

The report emphasised that the legal framework for maintaining international peace as well as preserving the right to life makes up “a coherent and well-established system.”

Both he and Mr. Emmerson, agreed that crucial in maintaining such human rights protections was transparency on the part of countries that use drones. “I urge States to declassify, to the maximum extent possible, information relevant to their lethal extra-territorial counter-terrorism operations and to release its own data on the level of civilian casualties inflicted through the use of drones,” Mr. Emmerson said.

Mr. Emmerson said his investigation into legal aspects of drone strikes came in the wake of a joint statement by 16 States to consider the issue, following allegations of disproportionate civilian casualties and other deep concerns.

He showed a reconstruction of a drone strike that was alleged to have killed and wounded dozens of civilians when it hit a Jirga, or council of tribal elders in North Waziristan, Pakistan.

He said it was among a number of reconstructions that had examined particular strikes and which showed that it was possible to provide a degree of accuracy in resolving competing claims. “Greater transparency is quite possible,” he said, citing security experts who denied that such transparency cancelled the drone’s tactical advantages.

He maintained that in any case where civilians are alleged to have been killed by a drone, the country responsible for the strike must provide a detailed description of the incident as part of its duty to investigate.

United Nations Special Rapporteurs are independent, unpaid experts in their fields who report to the UN Human Rights Council.

**** UN News Centre, 25 October 2013; www.un.org


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