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Wer stoppt die "Killer-Roboter"?

Nichtregierungsorganisationen fordern das Verbot sogenannter autonomer Waffen

Von Wolfgang Kötter *

„Killer-Roboter“ auf der internationalen Agenda

Im Genfer „Palais des Nations“ begannen am Dienstag (13.5.14) Beratungen von Regierungsexperten zu sogenannten autonomen Waffen. Das Thema ist in den letzten Monaten im Gefolge der wachsenden internationalen Kritik am Einsatz bewaffneter Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge/Unmanned Aerial Vehicles - UAV) immer stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Denn noch krasser als beim ferngesteuerten Töten werden hier Entscheidungen über Leben und Tod sich selbst steuernden Maschinen, den „Killer-Robotern“, übertragen, die als Waffe im Rahmen ihrer Programmierung eigenständig handeln, ohne dass der Mensch entscheidend oder korrigierend eingreift.

Im vergangenen November hatten die 117 Mitgliedstaaten der Inhumane-Waffen-Konvention auf ihrer Jahreskonferenz das jetzige Expertenmeeting einmütig beschlossen. Der Vorsitzende, Frankreichs Botschafter Jean-Hugues Simon-Michel, hält das Treffen für einen ersten Schritt, um ein gemeinsames Verständnis für die aufgeworfenen Fragen zu erreichen. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen im UN-Menschrechtsrat in Genf. Der Sonderberichterstatter Christof Heyns forderte in einem Bericht zunächst ein Moratorium von Maschinen, die ohne menschliches Zutun töten. Später sollte eine internationale Konvention die Produktion und die Verwendung der Waffensysteme genau regeln oder für immer verbieten. Bereits mehrere UNO-Gremien wie der Sicherheitsrat, die Vollversammlung und der Abrüstungsbeirat des UN-Generalsekretärs haben sich mit dem Problem autonomer Waffen beschäftigt. Zu den diskutierten Themen gehören Fragen der Ethik, der Menschenrechte, des Völkerrechts, des Kriegsvölkerrechts, der Nichtverbreitung und der internationalen Sicherheit. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon ruft alle Mitgliedstaaten dazu auf, wachsam gegenüber den Konsequenzen neuer und neu entstehender Waffen und ihrer Technologien zu sein. Sie sollten einen Dialog darüber führen, um die potentiell schwerwiegenden humanitären Auswirkungen besser zu verstehen.

Weltweite Warnungen vor autonomen Waffen

Die Kritiker von autonomen Waffen warnen, dass bei deren Einsatz der Befehlsweg in militärischen Strukturen verschwimmt und es schwierig wird, etwa die Schuldigen bei Kriegsverbrechen zu identifizieren. Außerdem wären Menschen neben der physischen Entfernung vom Ort der Auseinandersetzung auch losgelöster von der Entscheidung und der Ausführung zu töten. Roboter seien seelen- und gewissenlose Tötungsmaschinen, denen weniger noch als Drohnenpiloten zugetraut werden könne, Situationen im jeweiligen Kontext zu bewerten und danach zu handeln. Dadurch steige die Gefahr, dass unbeteiligte und unschuldige Zivilisten getroffen werden dramatisch an. Zudem scherten sich Roboter nicht um das Völkerrecht oder die Menschenrechte. Zweifellos würde der Einsatz derartiger Waffensysteme ohnehin gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen, das ausdrücklich darauf ausgerichtet ist, Zivilisten bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu schützen.

Wie bereits gegen andere heimtückische Waffen organisiert sich die Zivilgesellschaft und mobilisiert zu Protest und Aktion. Ähnlich wie beim Einsatz bewaffneter Drohnen befürchten Menschenrechtsgruppen unterschiedsloses Morden, Kontrollverlust und fehlende Verantwortung beim Einsatz automatischer Kriegsmaschinen. Angeführt vom irischen Professor für künstliche Intelligenz an der Universität Sheffield Noel Sharkey und die durch ihr Engagement gegen Landminen bekannt gewordene Friedensnobelpreisträgerin Jody Williams aus den USA gründete sich im Frühjahr vergangenen Jahres in London die „Kampagne gegen Killer-Roboter“ (Campaign to stop Killer Robots). Die in ihr vereinten 51 Nichtregierungsorganisationen aus 24 Ländern fordern ein völkerrechtlich verbindliches internationales Abkommen zum Verbot derartiger Waffen. Die Kampagne arbeitet nach dem Vorbild anderer Netzwerke von humanitären und Abrüstungsorganisationen. Durch ihr Wirken und die Zusammenarbeit mit abrüstungswilligen Regierungen sind bereits mehrere internationale Abkommen wie die Konventionen gegen Anti-Personenminen und Streumunition und auch der weltweite Waffenhandelsvertrag entstanden.

Das Militär strebt nach autonomen Waffen

Medienberichten zufolge verfügen bereits mehr als 20 Länder über Kampfdrohnen und Experten erwarten, dass Kampfroboter innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte in allen modernen Armeen der Welt vorhanden sein werden. Sie gehen davon aus, dass sich die Forschung hin zu autonomen Systemen entwickelt, die ohne menschlichen Einfluss entscheiden und reagieren. Befürworter versprechen, dass der Krieg der Roboter das Leben von Soldaten schütze. Kritiker befürchten hingegen eine „Playstation-Mentalität“ bei den Anwendern und warnen, dass immer mehr Zivilisten zu den Opfern gehören werden. Eine Art von Killer-Roboter kommt derzeit bereits im Grenzgebiet zwischen Nord- und Südkorea und in Israel zum Einsatz. In den USA und Großbritannien wird bereits an Robotern gearbeitet, die in Kriegen kämpfen können.

So testet die US-Armee zurzeit Kampfroboter, die selbstständig kämpfen und ihre Gegner töten. Bei einem mehrtägigen Event in Fort Benning im US-Bundesstaat Georgia stellten im vergangenen Oktober mehrerer Firmen ihre neusten Robotermodelle vor. Den Höhepunkt der Vorführung bildete ein Vergleichsschießen verschiedener Typen von Maschinengewehren mit automatischer Munitionsnachladung. Neben der Schießvorführung bewiesen die Kampfroboter auch ihre Manövrierfähig in schwierigem Gelände sowie auf bewaldetem Terrain.

Das Strategiepapier „Unmanned Integrated Systems Roadmap“ für den Zeitraum von 2013 bis 2038 zeigt, dass das US-Verteidigungsministerium Kampfrobotern eine zentrale Rolle zumisst. „Die Autonomie unbemannter Systeme wird in zukünftigen Konflikten, die mit Technologie gekämpft und gewonnen werden, von entscheidender Bedeutung sein", heißt es in dem Papier. In Zukunft will das Pentagon unbemannte Systeme nach eigenen Angaben unter anderem für Aufklärung, Terrorbekämpfung, im Kampf gegen Massenvernichtungswaffen und bei Einsätzen in umstrittenen Gebieten anwenden.

Nach den USA ist China die zweitgrößte Drohnenmacht. Ihre Luftwaffe verfügt Medienberichten zufolge über mehrere Hundert Kampfdrohnen. Auch für Russland kündigt Vizepremier Rogosin an, dass automatische Steuerungssysteme für die Streitkräfte, ein automatisches System zur Kampffeld-Steuerung, die Sichtbarmachung des Kampffelds und Robotertechnik die wichtigsten Bereiche des künftigen Rüstungsprogramms bis 2025 sein werden. Bis 2020 will Russland 320 Milliarden Rubel in die Entwicklung und in den Ankauf von Drohnen investieren bestätigt ebenfalls der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu. Zurzeit werden in Russland mehrere schwere Drohnen entwickelt. In Kürze soll die Armee auch mit Drohnen mittlerer und größerer Reichweite ausgerüstet werden. Informationen aus dem Verteidigungsministerium zufolge sind in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte zu erkennen, bis zur Serienproduktion von Drohnen wie in den USA werden aber noch drei bis fünf Jahre vergehen. Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ informiert darüber, dass ebenso Indien, Iran, Pakistan, Südafrika, Südkorea und die Vereinigten Arabischen Emirate Kampfroboter entwickeln.

Auch wenn das Problem autonomer Waffen vergleichsweise schnell auf die internationale Agenda gelangt ist und sich die Zivilgesellschaft weltweit unverzüglich zum Widerstand organisiert hat, ist nicht gewiss, ob es gelingen kann, noch rechtzeitig zu verhindern, dass derartige Waffen massenhaft den Weg in die Waffenarsenale finden werden.

Autonome ferngesteuerte Waffensysteme

Das US-Militär lässt zurzeit die größte Helikopter-Drohne der Welt entwickeln: den Black Knight Transformer. Der Black Knight fährt, schwimmt und fliegt - wie ein Hubschrauber, ein Geländewagen und ein Boot in einem. Bemannt oder unbemannt kann er große Lasten aufnehmen oder sogar ein Lazarett transportieren. In seinem Inneren hat der Black Knight Platz für acht Personen oder Ladung von bis zu 720 kg. Die Heckluke lässt sich leicht von Güterrampe auf Personenzustieg umrüsten Er ist fast zehn Meter lang und verfügt über acht Propeller. Auf dem Boden - im Gelände oder auf Straßen - erreicht der Black Knight eine Geschwindigkeit wie ein Kleinwagen. Künftig soll das Fahrwerk auch noch durch einen Schiffsrumpf schwimmtauglich werden. Die Helidrohne wird derzeit getestet.

Russland testet seit Februar 2014 eine aus den Emiraten erworbene Drohne „United 40“, die eventuell auch selbst produziert werden soll. Mit 100 Stunden Flugzeit, einer Spannweite von 20 Metern und einer Raketenlast bis zu 400 kg gehört das Modell zu den größeren. Ein unbemannter Panzer vom Typ „Armata“ wird nach Angaben des russischen Verteidigungsministeriums zurzeit im Maschinenbauwerk Uralwagonsawod im Gebiet Swerdlowsk gebaut. Die Entwicklung wurde bereits auf der Rüstungsmesse in Nischni Tagil am Ural gezeigt und die Erprobung der Maschine hat begonnen. Laut Vizepremier Dmitri Rogosin wird die russische Armee 2017 erste Armata-Panzer erhalten.

Die israelische Marine nutzt zum Schutz ihrer Küsten schon seit einiger Zeit unbemannte, ferngesteuerte Festrumpfschlauchboote. Sie sind mit Elektronik ausgerüstet, haben ein Radar sowie Infrarot für Nachteinsätze. Die vom Rüstungshersteller Rafael gebauten Protector-Modelle sind zudem mit einem ferngesteuerten Maschinengewehr bewaffnet. Der Luftfahrtkonzern Israel Aerospace Industries (IAI) hat jetzt ein schnelles, unbemanntes, kleineres Kampf- und Aufklärungsschiff vorgestellt. Die Speedbootdrohne mit dem Namen Katana soll zum Schutz von Ölplattformen und gegen Terroranschläge auf Schiffe oder Hafenanlagen eingesetzt werden.

In Europa besitzen Frankreich, Griechenland, die Niederlande und Schweden die französische Aufklärungsdrohne „Sperwer B“, die bewaffnet werden kann. Italien verfügt über sechs unbewaffnete „Predato“. US-Präsident Obama bot Rom 2012 deren Bewaffnung an. Frankreich hat zwölf unbewaffnete „Reaper“ in den USA bestellt, zwei wurden bereits geliefert und in der Hauptstadt von Niger, Niamey, in Westafrika stationiert. Großbritannien hat seit Februar 2014 seinen „Reaper“-Bestand auf zehn verdoppelt. Polen plant die Anschaffung von Kampfdrohnen zwischen 2014 und 2018. Die Niederlande wollen vier „Reaper“ – zunächst unbewaffnet – bestellen. Sie sollen Ende 2017 einsetzbar sein.

Quellen: RIA/Focus/junge welt/Spiegel


Das Übereinkommen über "Verbote und Einsatzbeschränkungen für bestimmte konventionelle Waffen, die unnötige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken" (Inhumane-Waffen-Konvention)

Das Rahmenabkommen besteht bisher aus fünf Protokollen: Protokoll I verbietet den Einsatz von Splitterwaffen, die im menschlichen Körper mit Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können und deshalb deren operative Entfernung erschweren. Protokoll II schränkt die Anwendung von Landminen ein und ächtet den Einsatz aller als Spielzeug oder Gebrauchsgegenstand getarnten Sprengkörper, der sogenannten booby traps. Protokoll III untersagt die Verwendung von Brandwaffen wie Flammenwerfern und Napalm einschließlich von Phosphorgeschossen. Protokoll IV verbietet Blendlaserwaffen, die den Sehnerv und die Netzhaut des menschlichen Auges zerstören und Gegner innerhalb von zwei Millionstel Sekunden irreparabel blenden. Protokoll V verpflichtet zur Räumung der Kriegsschauplätze von explosiven Kampfmittelrückständen wie nicht explodierte Granaten, Streumunition, Bomben und Blindgänger.



Die Genfer Konventionen

Das humanitäre Völkerrecht gilt in bewaffneten Konflikten und hat zum Ziel, unnötige Leiden und Schäden zu vermeiden. Verankert ist es in den sogenannten vier Genfer Konventionen von 1949 und ihren zwei Zusatzprotokollen von 1977. Es legt für die Konfliktparteien Folgendes fest:
  • Zivilpersonen und zivile Objekte dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden.
  • Der Angriff auf militärische Ziele ist verboten, wenn mit unverhältnismäßigen Verlusten unter der Zivilbevölkerung oder unverhältnismäßigen Schäden an zivilen Objekten oder der Umwelt zu rechnen ist. Die Konfliktparteien müssen alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte treffen.
  • Der Gebrauch von Zivilpersonen als Schutzschilder ist verboten.
  • Der Missbrauch der in den Genfer Konventionen festgelegten Embleme ist verboten.
  • Waffen, die unnötige Leiden oder massive Umweltschäden verursachen, sind verboten - so etwa biologische und chemische Waffen, Anti-Personenminen und Brandwaffen.
Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)



* Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags erschien im "neuen deutschland" vom 14. Mai 2014.


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