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"Die NSA vergißt ihre Feinde nicht"

Der US-Whistleblower Edward Snowden wäre in Deutschland nicht sicher. Das lehrt schon die Entführung eines Deutschen durch US-Geheimdienste vor 22 Jahren. Ein Gespräch mit Jens Karney *


Jens Karney (Jeffrey Martin Carney) wurde im April 1991 von Agenten eines US-Geheimdienstkommandos in Berlin entführt und in die Vereinigten Staaten verschleppt.


Sie haben in den 1980er Jahren als Unteroffizier der Fernmeldeaufklärung der US Air Force in der Radaranlage in Berlin-Marienfelde gearbeitet. Und Sie waren für die Auslandsaufklärung der DDR tätig. In den USA gelten Sie – wie Edward Snowden und Bradley Manning – als Verräter. Was genau haben Sie gemacht?

Ich wurde 1982 nach Marienfelde beordert, wo ich als Sprachenspezialist die Luftstreitkräfte der DDR überwacht hatte. Schon vor meiner Entscheidung, in die DDR zu fliehen, war mir klar, daß vieles, was in Marienfelde betrieben wurde, nicht der Verteidigung von Westeuropa galt und noch weniger dem Erhalt des Friedens. Allein die Tatsache, daß die National Security Agency (NSA) auf unserem kleinen Trümmerberg eine sehr starke, aber heimliche Präsenz aufwies, unterstrich die Wichtigkeit unserer Aufgaben. Mit diesem Wissen war es mir leicht, eine Liste der aktiven sowie geplanten Projekte zu erstellen, die ich für gefährlich einschätzte. In der Regel handelte es sich um Projekte, die die Lahmlegung oder Sabotage der Kapazitäten der elektronischen Kampfführung der Warschauer Vertragsstaaten als Ziel hatten. Ich habe unzählige Provokationen beobachtet und teilweise auch selbst daran teilgenommen, bei denen nicht nur der Luftraum der DDR absichtlich verletzt wurde, sondern auch Flugzeuge und Menschenleben auf beiden Seiten rücksichtslos aufs Spiel gesetzt wurden. Ich sorgte dafür, daß solche Projekte zunichte gemachte wurden, ohne dafür die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu gefährden. Der von mir angerichtete Schaden betrug nach Angaben der USA damals etwa 13 Milliarden Dollar.

Um den historischen Kontext in Erinnerung zu rufen: Am 1. September 1983 wurde das koreanische Zivilflugzeug KAL 007 durch einen sowjetischen Abfangjäger wegen Verletzung des Luftraumes über internationalen Gewässern westlich der Insel Sachalin abgeschossen. Alle 269 Personen an Bord kamen zu Tode. Am 25. Oktober 1983 starteten die USA mit der »Operation Urgent Fury« ihre Invasion in Grenada. Am 2. November desselben Jahres begann »Able Archer 83«, eine europaweite zehntägige NATO-Kommandostabsübung, die einen Krieg mit Atomwaffen simulierte. 1985 flohen Sie in die DDR, 1987 wurden Sie unter dem Namen Jens Karney dort eingebürgert. Nach dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik erhielten sie BRD-Ausweispapiere. Im April 1991 wurden Sie in Berlin auf offener Straße entführt. Was genau ist da passiert?

1987 wurde ich in die DDR eingebürgert. Diese Tatsache wurde in meiner MfS-Akte klar und deutlich erwähnt. Tatsächlich wurde ich Bürger der DDR. Ich ging wählen. Im Winter 1990 erhielt ich einen Reisepaß der DDR. Einige Monate später dann einen Reisepaß der BRD – ohne Probleme. Ich zahlte Steuern und war noch bis in die späten 90er Jahre – lange nach meiner Verschleppung also – beim zuständigen Steueramt gemeldet. Ich zahlte meine Beiträge für die Krankenkasse und die Rente. Diese Rente, wenn auch relativ klein, steht mir auch heute zu. Preußisch korrekt. Bloß deutscher Staatsbürger darf ich nicht sein …

Infolge des Verrats einiger weniger MfS-Offiziere kamen die US-Geheimdienste allmählich auf meine Spur. Die ersten Hinweise zu meiner Person wurden ironischerweise über den Verfassungsschutz weitergeleitet. Dort glaubte man ganz naiv, von den USA vor einer eventuellen Verhaftung informiert zu werden. Agenten der Air Force Office of Special Investigations (AFOSI) war es schließlich gelungen, mich aufzuspüren. Im Winter 1990/1991 lauerten sie auf den Bahnhöfen der U-Bahnlinie 2, wo ich damals als Fahrer arbeitete. Unter direkter Führung des ­AFOSI-Hauptquartiers in Washington und vom Büro des damaligen US-Botschafters Vernon Walters in Bonn wurde die Verhaftung ohne Wissen oder Genehmigung der zuständigen deutschen Behörden dirigiert. Am 21. April 1991 wurde ich auf der Straße von bewaffneten Mitgliedern der ­AFOSI entführt und zum Flughafen Tempelhof gebracht. Mir wurde jeder Kontakt zu deutschen Behörden verweigert, obwohl ich deutscher Staatsbürger war. Auch das Recht auf einen Anwalt wurde mir abgesprochen. Am nächsten Morgen wurde ich nach Frankfurt am Main geflogen, von dort ging es mit einer weiteren Maschine weiter – Destination: USA.

Dort wurde nach mehreren Tagen entschieden, im Verfahren gegen mich nicht die Todesstrafe zu verlangen. Menschen, denen die Todesstrafe droht, werden aus Deutschland nicht ausgeliefert. Dabei hatte sowieso keiner die Deutschen gefragt. Die ­AFOSI-Agenten meinen noch heute, sowas hätten sie damals nicht nötig gehabt.

Was hat die Bundesregierung gegen das Kidnapping eines Bundesbürgers, der Sie waren, von deutschem Boden unternommen?

1997 erschienen in den deutschen Medien mehrere Artikel über meine illegale Verschleppung. Erst danach reagierte die Regierung der BRD mit einer Protestnote – einer Demarche – an die US-Regierung in Washington, und zwar wegen der Verletzung der deutschen Souveränität. Gleichzeitig informierten mich die deutsche Botschaft und das Konsulat in Chicago, daß sie mir nicht helfen könnten, da ich kein deutscher Staatsbürger sei.

Nach Verbüßung einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe in Fort Leavenworth wollten Sie zurück nach Deutschland und hier leben. Warum ist Ihnen das nicht möglich?

Nach langer Vorbereitung und mit viel Hilfe von Freunden und Bekannten aus Deutschland zog ich im Herbst 2010 nach Berlin. Trotz einer festen Anstellung war es mir und meinem Adoptivsohn aus finanziellen Gründen nicht möglich, in Deutschland zu bleiben. Staatliche Hilfen wurden mir verwehrt. Ohne deutschen Paß mußten wir schließlich zurück in die Staaten.

Die Frage meiner Staatsbürgerschaft hing allein von einer nicht mehr auffindbaren Urkunde ab. Ohne dieses DDR-Papier war ich für die Behörden nur einer von zigtausenden Ausländern, die Deutschland als Heimat wählten. Der einzige Unterschied: Ich mußte zurück nach Hause, während andere bleiben durften.

Es war absurd: Einerseits meinte das deutsche Konsulat in Chicago, die Frage meiner Staatsbürgerschaft könne auf Grund der vielen verschwunden Dokumente der HVA nicht bestätigt werden. Dann aber hieß es, ich müsse gerade ein solches verschwundenes Dokument vorlegen – und kein anderes.

Das heißt, Sie waren still und heimlich ausgebürgert worden?

So kann man das sagen. Als ich 2003, kurz nach meiner Entlassung, aus dem Gefängnis meine beiden abgelaufenen Pässe sowie den DDR-Ausweis im deutschen Konsulat in Toronto vorlegte, herrschte Unsicherheit. »Ich will nach Hause«, sagte ich. Ein schneller Anruf nach Deutschland, danach die kalte Antwort: »Tja, Herr Karney, Sie will doch keiner …«

Bis heute will niemand darüber reden. Es ist für die Bundesregierung natürlich peinlich, so vom großen Bruder Amerika behandelt zu werden. Doch warum soll ausgerechnet ich dafür zahlen? Wenn meine MfS-Akte gegen mich benutzt wurde und wird, dann kann sie auch in meinem Sinne benutzt werden. Als Letztes kommt das Argument, daß die Ausstellung eines neuen BRD-Personalausweises gegen das sogenannte öffentliche Interesse verstößt. Als wäre die Auszahlung von Renten an ehemalige SS-Legionäre in den baltischen Staaten irgendwie hochmoralisch.

Nach dem Besuch des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele beim US-Whistleblower Edward Snowden in Moskau wird darüber spekuliert, ob dieser gerne nach Deutschland kommen würde. Kanzlerin Angela Merkel hat bereits abgewunken. Könnten Sie Snowden dazu raten?

Ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, daß man Edward Snowden so etwas vorschlägt. Sehen Sie, weder die deutsche Souveränität noch das internationale Recht haben verhindert, daß ich unter den Nasen der deutschen Behörden mit Waffengewalt verschleppt wurde. Niemand kann sagen, was Snowden in Rußland erwartet. Eins ist aber klar: Deutschland wäre für ihn lediglich eine Zwischenstation Richtung USA und Knast. Wladimir Putin meinte, Rußland vergißt seine Freunde nicht. Dafür vergißt die NSA ihre Feinde nicht.

Interview: Rüdiger Göbel

* Im Sommer hat Jens Karney seine Memoiren »Against All Enemies – An American’s Cold War Journey« (700 Seiten, 21,40 Euro) im Selbstverlag veröffentlicht. Bezug über Amazon. Weitere Informationen im Internet: www.against-all-enemi.es

Aus: junge Welt, Mittwoch, 6. November 2013



Whistleblower im Regen

Transparency: Deutschland bietet zu wenig Schutz vor Strafverfolgung

Von Jana Frielinghaus **


Die Bundesrepublik tut zu wenig, um Menschen, die Mißstände in Unternehmen und Behörden aufdecken, vor Mobbing, Kündigung und Prozessen zu bewahren. Dies wird in einem am Dienstag von der Antikorruptionsorganisation Transparency International veröffentlichten Bericht zum Whistleblowerschutz in 27 EU-Mitgliedsstaaten festgestellt. Der Report bescheinigt nur vier Ländern Verhältnisse, in denen Leute, die bei Korruption, Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten und Verbrauchern etc. Alarm schlagen, nicht zu viel riskieren. Gute Noten bekamen Großbritannien, Luxemburg, Rumänien und Slowenien. In der BRD und 15 weiteren Staaten gebe es nur einen »eingeschränkten Schutz«, sagte Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, gestern in Berlin. Lediglich Beamte müßten hierzulande keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten.

Mit welchen Belastungen verantwortungsbewußte und kritische Mitarbeiter rechnen müssen, zeigt der Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Mißstände beim landeseigenen Berliner Krankenhauskonzern Vivantes publik gemacht hatte. Sie verlor ihren Job. Deutsche Gerichte befanden die Kündigung für rechtens, erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte 2011 das Gegenteil fest. Müller appellierte an Kanzlerin Angela Merkel (CDU), endlich eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen – und an die SPD, ihre im Bundestagswahlprogramm formulierten Ziele umzusetzen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europarat fordern Deutschland seit langem auf, den Schutz für Whistleblower in der Privatwirtschaft zu verbessern. Der letzte Versuch einer gesetzlichen Regelung wurde 2008 in der großen Koalition von Union und SPD unternommen. In Reaktion auf den Gammelfleischskandal sollte Beschäftigten das Recht zugestanden werden, sich an außerbetriebliche Stellen zu wenden, wenn der Unternehmer dem Verlangen nach Abhilfe nicht nachkommt. Ein gemeinsamer Gesetzesvorschlag von Justiz- und Arbeitsministerium (beide SPD-geführt) sowie vom Verbraucherressort (CSU) wurde jedoch nicht vom Kabinett verabschiedet. In der vergegangenen Legislaturperiode war es zuerst die Linkspartei, die 2011 eine Gesetzesinitiative zum Whistleblowerschutz in den Bundestag einbrachte; Anfang und Mitte 2012 folgten ähnliche Anträge von SPD und Grünen. Die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP sahen jedoch keinen Handlungsbedarf.

Unterdessen lobte Rainer Frank, Leiter der »Arbeitsgruppe Hinweisgeber« bei Transparency, bei deutschen Unternehmen wachse die Bereitschaft, »interne Whistleblowersysteme einzurichten«. Bedauerlicherweise setze sich die Wirtschaft nicht für Regelungen auf gesetzlicher Ebene ein.

Edward Snowden, den Transparency Deutschland kürzlich gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler und der Anwälteorganisation IALANA mit dem »Whistleblower-Preis« geehrt hat (siehe jW vom 2.9.), bezeichnete Müller als den »weltweit gefährdetsten« Hinweisgeber. Sie erneuerte die Forderung an die BRD, dem ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Asyl zu gewähren. Gleichzeitig lobte Sie den »hohen Schutz der Bürgerrechte« in den Vereinigten Staaten. Der werde nur durch Gesetze wie den Patriot Act konterkariert. Mit der exzessiven Bespitzelung von Bürgern und Politikern auch in der BRD seien die US-Dienste »über das Ziel hinausgeschossen«, bedauerte Müller. Gleichwohl bleibe die »deutsch-amerikanischen Wertegemeinschaft« von zentraler Bedeutung.

www.transparency.de

** Aus: junge Welt, Mittwoch, 6. November 2013


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