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Da sei der Ermittlungsbeauftragte vor!

Kanzleramt verweigert die Vorlage der NSA-BND-Selektorenliste und sucht rechtlich unangreifbare Auswege

Von René Heilig *

Nachdem nun selbst das Auswärtige Amt keine völkerrechtlichen Hinderungen erkennen kann, könnte man die Listen mit den von der NSA an den BND übergebenen Suchbegriffen eigentlich öffentlich vorlegen. Doch genau das wollen weder Union noch SPD, obgleich der SPD-Chef Sigmar Gabriel selbst noch vor wenigen Tagen von der Regierung »Rückgrat« und eine Offenlegung zumindest vor dem BND-NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium gefordert hat.

Kurzzeitig war das sogenannte »Treptow-Verfahren« im Gespräch. Der Name leitet sich ab aus einer gemeinsam von Verfassungsschutz und dem Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum genutzten ehemaligen Kaserne in Berlin-Treptow. Danach hätten die Obleute des Untersuchungsausschusses - so wie bei der Untersuchung der NSU-Verbrechen - die geheimen Akten in einem abgeschirmten Raum lesen können. Freilich ohne sich auch nur eine einzige Notiz machen zu dürfen.

Nun aber soll nicht einmal das noch möglich sein. Kanzlerin Angela Merkel und ihr Vize Gabriel sollen sich auf die »Variante Ermittlungsbeauftragter« verständigt haben. Da die Bestellung einer solchen integren Person eigentlich Sache des Parlaments ist, stellte sich der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zur Verfügung, dies als seine Idee zu verkaufen. Seit seinen Verwicklungen in die Edathy-Affäre ist er ein noch treuerer Knappe der Großen Koalition.

Weder das Treptow- noch das Beauftragtenverfahren wird von den Oppositionsvertretern akzeptiert. Sie warnen, dass man die Befugnisse des Untersuchungsausschusses mehr und mehr einengt. Sie sind bereit zur Klage in Karlsruhe - allein es fehlt als Anlass die nachweisbare Weigerung der Regierung, Akten herauszugeben. So tölpelig ist das Kanzleramt dann doch nicht. Im Gegenteil, es besteht der Verdacht, dass die Veröffentlichung von Protokollen des Untersuchungsausschusse im Internet - die übrigens allesamt nichts Geheimes beinhalten - die beste aller Vorlagen ist, um zu tönen, dass man den Abgeordneten keine sensiblen Daten in die Hand geben darf.

Nun also ein Ermittlungsbeauftragter. Das erste Problem dabei: Wer ist für die verschiedenen Parteien akzeptabel? Irgendwie wollte jemand wohl die kritischen Grünen an Bord holen, als öffentlich gerätselt wurde über den angeblichen ehemaligen Spitzenpolitiker dieser Partei, der Regierungs-, aber auch Untersuchungsausschusserfahrung hat und der juristisch gebildet ist.

Bei der Beschreibung bleibt unterm Strich der frühere Bundestagsabgeordnete und ehemalige Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland. Eigentlich soll er sich in einer gerade vom Senat bestellten Kommission um das Thema Flüchtlinge in Berlin kümmern. Doch war der 66-Jährige auch schon im Gespräch, als die Union vor einigen Tagen den neuen Job eines Beauftragten für die Nachrichtendienste ins Gespräch gebracht hat.

Nichts gegen Wielands Recherchekünste, doch beim Thema NSA-Selektoren muss jeder scheitern. Erst hieß es, es gebe 12 000 aktive Suchbegriffe, dann wurden daraus 25 000, die nächste genannte Zahl lag bei 40 000, doch offenbar waren es bereits im Sommer 2013 acht oder neun Millionen. Wie viele davon durch den BND beim Aussaugen von Datenleitungen oder beim Abfangen von satellitenvermittelter Kommunikation rechtswidrig eingesetzt wurden, kann niemand sagen.

Bei Selektoren handelt es sich nicht nur um Namen, um Telefonnummern, um Mail- oder andere Adressen, Kontonummern, Vielfliegerboni, Autonummern und... und... und... Angeblich gibt es mindestens 20 verschiedene Typen von Selektoren. Die wären mit einem Riesenaufwand möglicherweise zuzuordnen. Wobei Experten sagen, dass man im Durchschnitt fünf solcher Selektoren verknüpfen müsse, um das Ziel der Spionage eingrenzen zu können.

Die Mühe hat sich nicht einmal der BND gemacht, als der Skandal über die Amtsschwelle schwappte. Man schaute sich lediglich Selektoren wie E-Mail-Adressen an und entdeckte anhand von Länderkennungen wie .de, Firmennamen wie Eurocopter oder Organisationen wie diplo für diplomatisches Corps rechtlich höchst fragwürdige Ziele. Doch bei 40 Prozent der NSA-Selektoren habe der BND nicht einmal zuordnen können, welches Land sie betreffen.

Es gibt neben dem Versuch, den rechtswidrigen Einsatz von Selektoren zu kaschieren, diverse andere Gründe, weshalb Geheimdienste die Liste geheim halten wollen. Aus Entzifferbarem ließen sich in einzelnen Fällen womöglich doch Aufklärungsschwerpunkte erkennen, die Verknüpfung von menschlicher und elektronischer Spionage könnte nachvollziehbar werden. Der entstehende Strudel würde international so manchen Saubermann mitreißen. Da sei der Ermittlungsbeauftragte vor.

* Aus: neues deutschland, Donnerstag, 21. Mai 2015


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