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Erleichterung in Afrika

Einstellung des Prozesses gegen Kenias Präsidenten vor Internationalem Strafgerichtshof begrüßt

Von Simon Loidl *

Ende vergangener Woche ist der Prozess des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta geplatzt. Chefanklägerin Fatou Bensouda zog die Anklage zurück, da es zuwenig Beweise für die Taten gebe, die Kenyatta zur Last gelegt wurden. Dem Präsidenten und seinem Vize, William Ruto, sowie dem Journalisten Joshua Arap Sang hatte der IStGH vorgeworfen, nach der Präsidentschaftswahl in Kenia im Jahr 2007 zu Gewalt angestiftet und ethnische Unruhen geschürt zu haben. Deshalb seien sie für Mord, Vertreibung und Vergewaltigung verantwortlich. Bei den Unruhen waren mehr als 1.000 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Die Angeklagten wiesen die Anschuldigungen stets zurück.

Kenyatta und Ruto, die derzeit koalieren, vertraten 2007 die beiden einander bekämpfenden Lager. Der bei der Abstimmung im Frühjahr 2013 ins Amt gewählte Kenyatta soll 2007 Mitglieder der Mungiki-Sekte organisiert haben. Diese griffen auf seiten der Bevölkerungsgruppe der Kikuyu in die Auseinandersetzungen ein, der auch der damals wiedergewählte Präsident Mwai Kibaki angehörte. Ruto soll für die andere Seite Milizen zur Unterstützung von Anhängern des unterlegenen Kandidaten Raila Odinga mobilisiert haben.

Das Verfahren gegen Kenyatta war bereits im Dezember 2010 vom damaligen IStGH-Chefankläger Luis Moreno Ocampo eingeleitet worden. Im Januar 2012 wurde die Klage schließlich zugelassen, danach dauerte es noch einmal anderthalb Jahre bis zum Prozessbeginn. Die Angeklagten kooperierten mit dem Gericht, und so reiste Kenyatta mehrmals zu Anhörungen und zum Beginn des eigentlichen Prozesses nach Den Haag. Der Anklage gingen allerdings viele Zeugen verloren. Internationale Medien berichteten über mutmaßliche Einschüchterungen oder Bestechung von Personen, die zunächst bereit gewesen waren, gegen den Präsidenten und seine Mitangeklagten auszusagen. Anfang Dezember gab das Gericht der Anklage schließlich eine Woche Zeit, um stichhaltige Beweise vorzulegen oder die Anklage zurückzuziehen. Bensouda entschied sich für letzteres und gab an, dass die »mutmaßliche strafrechtliche Verantwortung« Kenyattas nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne. Kenyatta forderte in einer ersten Reaktion, dass auch die anderen Verfahren in Zusammenhang mit den Unruhen von 2007 eingestellt werden.

Von Beginn an hatten die Untersuchungen und Vernehmungen für großes Aufsehen gesorgt. Immerhin stand mit Kenyatta zum ersten Mal ein amtierender Staatschef vor dem Tribunal. In Kenia und anderen afrikanischen Ländern sorgte die Tatsache für Kritik, dass ein weiteres Mal gegen einen afrikanischen Politiker vorgegangen wurde. Tatsächlich betreffen alle laufenden offiziellen Ermittlungen des IStGH afrikanische Länder - neben Kenia geht es um Vorkommnisse in Uganda, der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Sudan, Libyen, Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) und Mali. Vorermittlungen fanden und finden auch in Ländern anderer Kontinente statt, doch der häufig geäußerte Eindruck, dass es sich bei dem Tribunal um eine Einrichtung im Interesse westlicher Mächte handelt, besteht auch hier.

Viele afrikanische Medien begrüßten deshalb das Ende des Verfahrens gegen Kenyatta. Ein Kommentator des kenianischen Star schrieb etwa, dass diese Entwicklung Anlass zu einem Ausbau der rechtsstaatlichen Kapazitäten in Kenia geben sollte. Bereits im vergangenen Jahr hatte Kenia den IStGH aufgefordert, das Verfahren an die eigene Justiz zu verweisen. Vertreter der Afrikanischen Union hatten dieses Ansinnen unterstützt.

Im Editorial des ruandischen New Star wurde am Wochenende erneut auf die »Neigung zu selektiver Justiz« des IStGH hingewiesen. Die Urheber von Massenvernichtung und Menschenrechtsverletzungen in den mächtigen Staaten würden von dem Tribunal ignoriert. Zudem wäre das Geld für die Untersuchungen sinnvoller angelegt, wenn damit das Justizsystem der einzelnen Länder gestärkt würde.

In westlichen Medien wurde das Ende des Kenyatta-Prozesses freilich ganz anders eingeschätzt. »Afrika nabelt sich ab« war etwa ein Kommentar der Neuen Zürcher Zeitung betitelt, in dem der Autor von einem »Fiasko« sprach.

* Aus: junge Welt, Freitag, 12. Dezember 2014


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