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Alles Terror?

Die Antiterrordatei zeigt, wie wenig das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei noch wert ist

Von Ines Wallrodt *

Die Antiterrordatei soll Anschläge verhindern und führt dazu Informationen aus höchst unterschiedlichen Quellen zusammen. Ob damit der Unterschied zwischen Polizei und Geheimdienst noch besteht, ist eine der spannendsten Fragen, die Karlsruhe beantworten muss.

»Wer dort drin steht, wird als Terrorist gelten.« Auf diesen Punkt brachte der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland die Kritik der Opposition an der zentralen Antiterrordatei von Polizei und Geheimdiensten, als Union und SPD 2006 ihre Einrichtung beschlossen. Vielleicht landet nicht gleich der Gemüsehändler eines Verdächtigen auf der Liste, aber sein unbescholtener Onkel könnte durchaus ins Visier geraten und somit bei Nachrichtendiensten genauso aktenkundig sein wie bei der örtlichen Polizei. Denn anders als der Name nahelegt, erfasst die Antiterrordatei weit mehr als aktive Unterstützer terroristischer Vereinigungen. Der Kreis der Betroffenen ist um ein Vielfaches größer.

Hinein gelangen Personen, die Gewalt welcher Art befürwortet haben sollen, was nicht nur den Bezug zu Terrorismus offen, sondern auch den Unterschied zwischen Gesinnung und Tat verschwinden lässt. Die Datei enthält Informationen, die das Bundeskriminalamt über vermutete Störer des G8-Gipfels in Heiligendamm zusammengestellt hat genauso wie seine Einträge erkennungsdienstlich behandelter Personen. Unüberschaubar wird es schließlich, weil Menschen gespeichert werden, die selbst weder Anschlagspläne hegen, noch Gewalt predigen, noch etwas von solchen Bestrebungen in ihrem Umfeld wissen. Es genügt, dass sie mit Personen in Kontakt stehen, bei denen es Anhaltspunkte für terroristische Ziele oder »Gewaltbefürwortung« gibt. Kriterien für diese Einstufungen liefert das Gesetz nicht. Nach Auskunft der Bundesregierung sind fast 18 000 Personen in der Datenbank gespeichert, die Mehrzahl sollen ausländische Staatsbürger sein. Eingespeist werden ihre Daten von Zoll und Polizei, von allen Verfassungsschutzbehörden, vom Bundesnachrichtendienst bis hin zum Militärischen Abschirmdienst. Ihnen allen ist auch der Zugriff erlaubt.

Die Antiterrordatenbank ist eines von vielen Instrumenten, mit denen der Staat seine Sicherheitsorgane seit den Anschlägen vom 11. September 2001 aufgerüstet hat. Sie lässt sich im Grunde nicht isoliert betrachten. Die Reichweite von Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Sicherheitsgesetze ist daher begrenzt. Nötig wäre eine Gesamtschau, die allerdings weniger Karlsruhe zu liefern hätte, als die Politik. Doch die Regierungen der letzten zehn Jahre haben darauf verzichtet, ihre Hyperaktivität in diesem Bereich zu hinterfragen. Auch die nun erstmals geplante Evaluierung der Sicherheitsgesetze ändert daran nichts. Die Ergebnisse der dafür eingesetzten Kommission werden zu spät vorliegen, als dass davon vor der Bundestagswahl noch politische Konsequenzen zu erwarten sind.

Gleichwohl kommt der im März 2007 gestarteten Antiterrordatei eine besondere Bedeutung zu. Zum einen schreibt sie die Entwicklung fort, dass fast alle Gesetze zur Terrorabwehr den Unterschied zwischen Polizei und Geheimdiensten durch überlappende Zuständigkeiten und gemeinsame Abwehrzentren verwischen. Zugleich markiert sie einen qualitativen Sprung. Erstmals dürfen die für Strafverfolgung zuständigen Behörden die gleichen Datenbestände nutzen wie die Stellen, deren Geschäft verdeckte Operationen, Mutmaßungen, Verdächtigungen sind. In der Datei vermischen sich somit polizeilich ermittelte Fakten mit ungesicherten und unüberprüfbaren Annahmen der Geheimdienste über terroristische Bestrebungen.

Dass die deutschen Geheimdienste Informationen über bevorstehende Straftaten an die Polizei weitergeben, stellt das Trennungsgebot noch nicht in Frage. Sie sind dazu bei Gefahr für Leib und Leben verpflichtet. Im Zusammenhang mit den Morden des rechtsextremen NSU-Netzwerks ist gerade das Ausbleiben dieser Mitteilung der Skandal. So hat der Verfassungsschutz nachweislich V-Männer vor geplanten Festnahmen gewarnt. Die Antiterrordatei ist dafür das perfekte Werkzeug, befand der Chaos Computer Club in seiner Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Geheimdienste könnten damit die Anfragen der Polizeien nach verdeckten Daten sehen und entsprechend Maßnahmen ergreifen.

Unproblematisch ist der Informationsaustausch, wie ihn die zentrale Verbunddatei ermöglicht, deshalb nicht. Je mehr sich die Ermittlungsarbeit digitalisiert, desto mehr entscheidet sich hier, was die geforderte Unterscheidung zwischen Geheimdienst und Polizei praktisch noch wert ist. »Wenn die gemeinsame Nutzung der gewonnen Daten zur Dauererscheinung wird, wird das Trennungsgebot unterlaufen«, betont die LINKEInnenexpertin Ulla Jelpke.

Die meisten Anfragen in dem System startet die Polizei. Auf diesem Wege fließen Informationen in ihre Arbeit ein, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen, weil kein Richter dafür seine Zustimmung gegeben hätte. Was spielt es da noch für eine Rolle, dass der Polizei selbst geheimdienstliche Methoden verboten sind? Personell und räumlich sind die Behörden noch getrennt, dafür sind die Informationskanäle vereint.

Zwischen den Sicherheitsbehörden fließen die Informationen leichter, für Bürger stellt sich die Antiterrordatei hingegen als digitaler Hochsicherheitstrakt dar. In der Regel erfährt der Betroffene nichts von seiner Verdatung oder erst, wenn er am Flughafen verhört wird. Wer herausfinden will, ob sein Name in der Datenbank auftaucht, muss sich an die Stelle wenden, die ihn eingespeist hat – wofür derzeit 60 Behörden in Frage kommen. Es steht also nicht eine einzelne Auseinandersetzung an, sondern viele. Selbst wer die Löschung oder Berichtigung bei einer Behörde erreicht, gewinnt die Hoheit über seine Daten nicht zurück. Denn andere Behörden verarbeiten die alten Daten möglicherweise längst weiter. Es ist diese Machtverschiebung zwischen Staat und Bürger, die nun ein weiteres Sicherheitsgesetz vor Gericht gebracht hat.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch, 24. April 2013


Von Erfolg zu Erfolg

Friedrichs Bundesinnenministerium legt Bilanz über die vergangenen vier Jahre vor

Von René Heilig **


Im Herbst werden die politischen Kräfteverhältnisse neu gemischt. Da will die Regierung ihre Leistungen beizeiten ins rechte Licht stellen. Das Innenministerium, so bestätigt Hausherr Friedrich mit seiner Unterschrift, habe »in der gesamten Breite des Aufgabenspektrums ... viele wichtige Vorhaben erfolgreich umgesetzt«.

Innenpolitisches Handeln, so stellt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in der zu Wochenbeginn veröffentlichten Bilanz voran, sei »oft geprägt durch das Abwägen zwischen Sicherheit und Freiheit. Sicherheit bietet die Grundlage, auf der sich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger entfalten kann«.

Damit niemand die angedeutete Dialektik zu sehr in Richtung Bürgerrechte interpretieren kann, fügt Friedrich an: »Die Abwägung darf nicht einseitig zu Lasten der Freiheit gehen.«

Die Antiterrordatei soll Anschläge verhindern und führt dazu Informationen aus höchst unterschiedlichen Quellen zusammen. Ob damit der Unterschied zwischen Polizei und Geheimdienst noch besteht, ist eine der spannendsten Fragen, die Karlsruhe beantworten muss. Mehr Zahlen und Fakten Antiterrordatei

Und so betont Friedrich denn auch zuerst, dass man die unter Rot-Grün installierten Antiterrorgesetze 2011 um weitere vier Jahre verlängert hat. Vermutlich bestehe weiterer gesetzgeberischer Bedarf, weshalb bereits im Januar 2013 eine gemeinsame Regierungskommission von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium die Arbeit aufgenommen hat.

Lobend hebt Friedrich diverse Abwehrzentren und Verbunddateien hervor. Nach dem Vorbild des »seit acht Jahren erfolgreich operierenden Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), in dem sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zwecks Bekämpfung des islamistischen Terrorismus austauschen«, entstand im November 2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ).

Damit steht den Experten von Geheimdiensten, Polizei, Zoll und Justiz eine zusätzliche Kommunikationsplattform zur Verfügung, mit der sie in Echtzeit über »Informationen und Erkenntnisse aus den Phänomenbereichen Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus, Linksextremismus/Linksterrorismus und Spionage/Proliferation austauschen können«.

Nachdem die Rede ist von rund 4500 zumeist gefährlichen Salafisten und sich das Ministerium ob der Erstellung einer Visawarndatei sowie angeblich verbesserter Luftfrachtsicherheit gelobt hat, widmet man sich der »Bekämpfung von rechtsextremistischer Gewalt und Rechtsterrorismus«.

Etwas verwundern muss schon, dass das Ministerium von der »Aufdeckung« der rechtsextremistischen NSU-Terrorzelle spricht. Zur Bilanz der vergangenen vier Jahre gehört vor allem, dass die Aufklärung der zehn rassistisch motivierten Morde und mehrerer Anschläge ausblieb. Wichtig ist dem Innenminister, dass man einen Maßnahmenkatalog vorgelegt hat, »dessen Schwerpunkt auf einer künftig besseren Koordinierung der Arbeit von Polizeien und Verfassungsschutzbehörden liegt«. Herausgestellt wird »die Inbetriebnahme der Verbunddatei Rechtsextremismus (RED)«.

Das nach dem Auffliegen des NSU Ende 2011 eingerichtete Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR) wurde inzwischen in das GETZ integriert. Erwähnt wird die 1000-seitige Materialsammlung zu dem bislang nur vom Bundesrat angestrebten NPD-Verbot. Über die mangelnde Qualität des Materials findet sich kein Wort. Friedrich hebt weiter hervor, dass Bund und Länder 39 rechtsextremistische Vereine verboten haben.

Fast doppelt so lang wie das Kapitel Rechtsextremismus ist das über die »Bekämpfung linksextremistischer Gewalt«. Es ist relativ inhaltsleer, doch gelangen die Autoren des Berichts dennoch zur Wertung, dass - obwohl die Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität sinken - die »gegen Leib und Leben gerichteten linksextremistischen Gewalttaten« zunehmen.

Thema in der Lobesbilanz sind natürlich die angebliche Notwendigkeit einer Onlinedurchsuchungsmöglichkeit sowie Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsverbindungsdaten.

Nicht fehlen kann die »Reform« des Verfassungsschutzes. Dass eine notwendig wurde, liegt - siehe Bericht - nicht etwa am grandiosen Versagen gegenüber den rechtsextremen Feinden der Demokratie. Nein, man will nur »den Modernisierungsprozess weiter vorantreiben«.

** Aus: neues deutschland, Mittwoch, 24. April 2013


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