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Wider deutsches Unrecht

Vorabdruck: Der Jurist, Publizist und Antifaschist Heinz Düx setzte sich gegen Berufsverbote und Aufrüstung ein. Als Untersuchungsrichter des ersten Frankfurter Auschwitzprozesses schrieb er Rechtsgeschichte

Von Friedrich-Martin Balzer *

In diesen Tagen erscheint das Buch »Heinz Düx, Justiz und Demokratie. Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945. Gesammelte Schriften (1948–2013)«. jW veröffentlicht hier eine unter Weglassung von zahlreichen Fußnoten und weiterführenden Hinweisen stark vom Autor selbst gekürzte Fassung der Einleitung des von ihm herausgegebenen Titels.
Wir dokumentieren diesen Text im Folgenden.



Heinz Düx, distanzierter Insider der bundesdeutschen Justiz und radikaldemokratischer Außenseiter der politischen Publizistik, gehört zu den herausragenden demokratischen Juristen und Antifaschisten der Bundesrepublik. Die Gesamtausgabe seiner Schriften gibt Antworten auf die Frage: »Was für ein Staat war die BRD?« Sie enthält Beiträge zum Verständnis der westdeutschen Nachkriegsgeschichte und nimmt Stellung zu den verpaßten und verhinderten Gelegenheiten zur Erneuerung von Justiz und Demokratie. Mit überzeugender Treffsicherheit wird so die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland lebendig.

Juristische Karriere

Geboren wird Düx am 24. April 1924 als Sohn des Mechanikermeisters Heinrich Düx und seiner Ehefrau Sophie, geborene Beutel, in Marburg. Seine Eltern und Großeltern betreiben ein Fahrzeuggeschäft (Handel und Reparatur) am Pilgrimstein und in der Bahnhofstraße [1].

Seine Jugend verbringt er in Marburg. Nach dem Besuch der Grundschule absolviert er 1942 das Abitur an der Oberrealschule. Wegen Krankheit muß er nicht zum Militärdienst. Auch der Jugenddienstpflicht in der Hitlerjugend kann er sich weitgehend entziehen. Seine von der öffentlichen Propaganda abweichenden Meinungen äußert er trotz der damit verbundenen Gefahren. Von HJ-Führern wird er wegen seiner schon damals eigenwilligen Frisur als »Tangojüngling« bezeichnet und schikaniert. Der für eine Klassenzeitung vorgesehene Spottvers auf Düx »In der linken Ecke sitzt der Heinz, das ist der Staatsfeind Nummer eins« kann durch Intervention eines Lehrers verhindert werden.

Unmittelbar nach dem Abitur kann Düx 1942 das Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg aufnehmen. Dort kommt er in Kontakt mit einer kleinen Gruppe von Regimegegnern, vor allem aus Luxemburg, die er mit von ihm abgehörten Nachrichten der BBC, von Radio Moskau (Nationalkomitee Freies Deutschland) und von Radio Beromünster (Schweiz) versorgt.

Im Sommer 1944 darf er nicht weiter studieren und muß im Bahnbetriebswerk Marburg arbeiten. Als Anfang 1945 der Volkssturm als letztes Aufgebot rekrutiert wird, setzt er sich mit dem Fahrrad zu entfernten Verwandten in den Vogelsbergkreis ab. Nach dem Einmarsch der US-amerikanischen Armee am 28. März 1945 kehrt er alsbald nach Marburg zurück und kann sein Jurastudium fortsetzen. Nach dem 8. Mai 1945 tritt Düx der KPD in Marburg bei. Zusammen mit dem Romanisten Professor Werner Krauss (KPD) und dem späteren außerplanmäßigen Professor Joachim Grunau gehört er dem Entnazifizierungsausschuß der Universität für die juristische Fakultät an.

Am 21. November 1946 besteht er mit 22 Jahren die erste Staatsprüfung – mit dem Prädikatsexamen »gut«. Im Januar 1948 legt er die mündliche Prüfung im Promotionsverfahren ab. Sein Dissertationsthema lautet: »Die freie Gewerkschaftsbewegung, ihr Wesen und ihr Einfluß auf die Rechtsentwicklung von der Gründung bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges«.

Die zweite juristische Staatsprüfung legt Düx am 24. November 1950 mit dem Prädikatsexamen »gut« ab. Vom 15. Januar bis 26. März 1951 ist er als Hilfsrichter beim Landgericht Kassel tätig und anschließend bis zum 15. Mai 1951 in das hessische Justizministerium abgeordnet. Auf eigenen Antrag wird er aus dem Staatsdienst entlassen und wirkt in der Folgezeit als Anwaltsassessor und Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt/Main. Am 1. Juli 1954 kehrt Düx in den Justizdienst zurück und wird am 1. Dezember 1956 als Landgerichtsrat beim Landgericht Frankfurt/Main übernommen. Ab 1. Oktober 1960 ist er als Untersuchungsrichter in politischen Strafsachen bei diesem Landgericht tätig, insbesondere ist er mit den Auschwitz- und Euthanasieverfahren befaßt. Am 1. März 1966 wird er zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht Darmstadt ernannt und am 20. Februar 1967 als Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Frankfurt/Main versetzt. Hier ist er mit Entschädigungs- und Rückerstattungssachen befaßt.

In der dienstlichen Beurteilung vom 13. November 1968 werden vor allem seine »gewissenhafte Arbeitsweise«, seine »erschöpfende und gewandte Begründung der in klarem, leichtverständlichem Stil abgefaßten Urteilsentwürfe« sowie seine »überdurchschnittlichen Kenntnisse auf wirtschaftlichem Gebiet, insbesondere bei der Auswertung von Bilanzen, der Bewertung der Entwicklung von Wirtschaftsunternehmungen und der Beurteilung bank- und börsenrechtlicher Fragen« hervorgehoben. Als »engagierter Demokrat« habe Düx gute Beiträge zur Klärung vieler durch das Bundesrückerstattungsgesetz entstandenen Rechtsfragen geleistet. Im Dienstleistungszeugnis anläßlich seiner Bewerbung zum Vorsitzenden eines Senats am Oberlandesgericht vom 1. September 1970 werden seine »ausgezeichneten Kenntnisse der jüngeren deutschen Geschichte und sein vitales Interesse für soziale Fragen« gelobt.

»Demokratische Radikalität«

Am 24. Dezember 1970 wird Düx zum Vorsitzenden eines Zivilsenats, der sich überwiegend mit Rückerstattungs- und Entschädigungsfragen befaßt, ernannt. Zehn Jahre später heißt es, er habe als Untersuchungsrichter im Auschwitzprozeß »hervorragende Aufklärungsarbeit« geleistet. Er sei ein »ausgezeichneter Kenner des gesamten Wiedergutmachungs- und Rückerstattungsrechts«. Seine Kenntnisse habe er »uneigennützig« mit seinen Senatskollegen geteilt. Die Tätigkeit des Senats habe »internationalen Respekt« erlangt. Als »sehr engagierter politischer Denker, dem Freiheit ein extrem hohes Gut« sei, gerate er wegen seiner »demokratischen Radikalität« gelegentlich in »Mißverständnisse«.

Mit »demokratischer Radikalität« ist wohl die antifaschistische Arbeit gemeint, die Heinz Düx mit profundem Wissen, reflektierter Einschätzung und aus tiefster Überzeugung u.a. als Präsidiumsmitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten und Antifaschistinnen (VVN-BdA) leistet. Seine langjährigen Begegnungen mit ehemaligen Widerstandskämpfern und antifaschistischen Persönlichkeiten hinterlassen auf ihn zeitlebens prägenden Einfluß.

Als Richter und Mitglied von SPD, der Gewerkschaft ÖTV und der Vereinigung demokratischer Juristen (VdJ) stellt er einen »Orientierungspunkt in einer Zeit ohne Leitfiguren« für die seit 1968 nachwachsende Generation fortschrittlicher Juristen dar. In einem Geburtstagsartikel zu seinem 65. Geburtstag heißt es, daß er »auf der Klaviatur des positiven Rechts (fast?) noch besser zu spielen versteht als auf dem heimischen Piano«. Die »Ausnahmeerscheinung der bundesdeutschen Justizszene« sei wegen seiner inhaltlichen und persönlichen Durchsetzungsfähigkeit »zu einem der wenigen Motoren bei der juristischen Aufarbeitung des deutschen Faschismus« geworden. Als Querdenker sei Heinz Düx »Auslöser manch heftiger, aber fruchtbarer Diskussion« gewesen.

Nicht auf Mißverständnisse zurückzuführen sind die politischen Widerstände gegen das amtliche und publizistische Wirken von Heinz Düx. Am 15. Oktober 1975 wird er Gegenstand einer von der CDU beantragten Debatte im hessischen Landtag, in der seine Beteiligung an einem internationalen Hearing »Berufsverbote in der BRD« am 7. Juni 1975 in der Stadthalle Bonn, seine Mitgliedschaft im Präsidium der VVN-BdA und im Vorstand der VdJ in Anlehnung an entsprechende Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeprangert wird. Wortführer in der Debatte ist der Marburger Abgeordnete Friedrich Bohl, später Minister im Bundeskabinett unter Helmut Kohl. Der hessische Justizminister Karl Hemfler (SPD) kontert laut Sitzungsprotokoll vom 15. Oktober 1975 die Angriffe der CDU mit der Aussage, daß es sich »beim Kollegen Düx um einen äußerst begabten, vielleicht einen der versiertesten Richter überhaupt in der Justiz« handele. Düx selbst weist die Angriffe unter Bezugnahme auf die in Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungsfreiheit zurück. Doch trotz der Abfuhr durch den Justizminister gibt sich die CDU nicht geschlagen. 1982 wiederholt sie ihre Attacke und beantragt – vergeblich – die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Düx.

Obwohl zeitweise mit KPD, ÖTV, SPD, VVN-BdA, der Fédération Internationale des Résistants (FIR) und der VdJ assoziiert, trägt der Film von Wilhelm Rösing aus dem Jahre 2011 seinen Titel zu Recht: »Der Einzelkämpfer – Richter Heinz Düx«. Für Düx ist eine Organisation keine dauerhafte politische Heimat, sondern eine zeitlich begrenzte Operationsbasis. Bei all seinen gesellschaftlichen Kontakten bleibt er ein kämpferischer Individualist und zitiert gern eine Bemerkung von Hans Litten: »Zwei sind für meine Partei schon zuviel.«

Mit dezidiert verfassungsrechtlicher Argumentation greift Düx in die Debatten über die »Berufsverbote« ein und kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Anne Lenhart vom 6. Februar 1975, wonach Kranke, Minderbegabte und Mitglieder »extremistischer« Parteien für den öffentlichen Dienst ungeeignet seien. Für Düx weist diese Trinität bestürzende Parallelen zur Nazizeit auf. »Damals gab es auch drei Gruppen, die – ohne daß ein besonderer Zusammenhang zwischen ihnen bestand – besonderer Verfolgung ausgesetzt waren: 1. Juden und Zigeuner, 2. psychisch Kranke oder Abnorme, 3. Sozialdemokraten, Kommunisten und andere politische Gegner. Zwar waren damals die Angehörigen dieser Trinität unmittelbarer Todesgefahr ausgesetzt, aber die heute drohende Vernichtung der beruflichen Existenz ist auch kein unerheblicher Eingriff in das menschliche Leben. Ein Eingriff, der sich unter schockierender Verletzung verfassungsrechtlicher Normen wie Artikel 21, 9, 33 und 4 Grundgesetz vollzieht. Eine demokratische Verfassung kann nicht nur durch unmittelbare Gewalt wie im Jahre 1933 oder 1973 in Chile beseitigt werden; man kann sie auch Stein für Stein, ohne daß es ein oberflächlicher Betrachter richtig bemerkt, abtragen.«

Weitere Themen von Düx sind u.a. die Verteidigung des grundgesetzlich geschützten Asylrechts, das Plädoyer für das Widerstandsrecht und das Friedensgebot des Grundgesetzes. Lange vor der Friedensbewegung der 1980er Jahre weist Düx auf die Friedenspflicht des Grundgesetzes nach Artikel 25 und Artikel 26 hin. »Auch rechtlich gesehen ist Aufrüstung ein Verbrechen«, lautet das Thema seines Vortrages auf der Bamberger Friedenswoche im Jahre 1982.

Die »deutsche Frage« beschäftigt ihn bis 1989 intensiv. Vergeblich kämpft er gegen den Mythos der Fortexistenz des »Deutschen Reiches«. Juristisch war für Düx das »Deutsche Reich« mit dem 8. Mai 1945 tot. Es konnte mithin nicht in Gestalt der 1949 gegründeten Bundesrepublik fortleben. Düx 1989: »Einer natürlichen Person, die sich mit einem verstorbenen Massenmörder identifiziert, könnte man nur mit Kopfschütteln begegnen. Es ist daher unbegreiflich, daß ein neu gegründeter Staat für sich in Anspruch nimmt, mit einem Staat, dessen hervorstechendstes Merkmal die Begehung von Völkermord war, identisch zu sein.« Das Beharren auf der »Einheit der Nation« und die Negation eines DDR-Staatsbürgerrechtes müsse, so Düx, »bei der DDR zwangsläufig zur Annahme von Annexionsabsichten seitens der Bundesrepublik führen«. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag von 1973 zwischen der BRD und der DDR, wonach die DDR nicht als Ausland zu gelten habe, unterzieht er sogleich einer scharfen verfassungsrechtlichen Kritik. Insofern stellt die vorliegende Gesamtausgabe auch einen Beitrag zur vergleichenden Geschichtsschreibung über die beiden deutschen Staaten dar.

Braune Kontinuitäten in der BRD

Zum 35. Jahrestag der Befreiung von deutschem Faschismus und Krieg erklärte Düx: »Der 8. Mai 1945 war nicht nur für die vom Faschismus unterdrückten Völker, sondern auch für die deutschen Demokraten ein Tag der Befreiung. Aber trotz der damaligen totalen Kapitulation der deutschen Faschisten ist deren Geist in unserem Lande noch allgegenwärtig und versucht, in einer brutalen und einer subtileren Variante wieder Macht zu erlangen. Die Grund- und Freiheitsrechte sind bedroht und sogar schon von der subtileren Variante des Faschismus real beschnitten. Die Berufsverbote sind insoweit das augenfälligste Beispiel. Die Verschärfung der weltpolitischen Situation wird der faschistische Ungeist für seine Zwecke zu nutzen suchen, denn eine Welt des Unfriedens und der Konfrontation ist der geeignete Nährboden für den Bazillus des menschenverachtenden Faschismus. Deshalb ist gerade jetzt der Widerstand gegen den Faschismus um so notwendiger.«

Von 1969 bis 1985 kommentiert er in 79 Beiträgen der antifaschistischen Wochenzeitung Die Tat die politische Entwicklung der Bundesrepublik in nüchterner, klarer, sachlich begründeter Weise. Als Mitherausgeber und Autor der 1973 ins Leben gerufenen Vierteljahresschrift Demokratie und Recht kämpft Düx für eine demokratische und antifaschistische Justiz in der Bundesrepublik. Sein Nachwort zu »Hitlers Blutjustiz« wird von Emil Carlebach als das Beste bezeichnet, was zu diesem Thema geschrieben wurde.

Neben seiner umfangreichen publizistischen Tätigkeit als kritischer Kommentator der bundesdeutschen Geschichte tritt er außerberuflich auf zahlreichen Veranstaltungen mit Vorträgen an die Öffentlichkeit. Im Jahre 1972 spricht er vor Mitgliedern und Gästen des Zentralen Arbeitsausschusses des »Fränkischen Kreises« und fragt mahnend »Wiederholen Staat und Justiz den Kurs der 1920er Jahre?« 1975 redet er auf einem internationalen Symposium in Paris zum Thema »Alle Kräfte für die Abrüstung vereinen«. Zum 70. Geburtstag von Wolfgang Abendroth hält er einen vielbeachteten Vortrag, der in der von Peter Römer herausgegebenen Sammelschrift »Der Kampf um das Grundgesetz. Über die politische Bedeutung der Verfassungsinterpretation« enthalten ist. Ebenso wie Abendroth und Helmut Ridder bedient sich auch Düx der historisch-genetischen Verfassungsinterpretationsmethode, die u.a. durch Rückgriff auf die Beratungen des Parlamentarischen Rates den Willen des Verfassungsgebers belegt. Auf einem Seminar von Jungsozialisten und VVN referiert er 1978 über das unbewältigte Problem der Naziverbrechen unter dem Titel: »Warum die Mörder immer noch unter uns sind«.

Die wachsende Abscheu von Heinz Düx gegenüber vielen seiner Landsleute intensiviert sich nach dem Kriege durch deren Weigerung, Verantwortung für das zu übernehmen, was mindestens mit ihrer stillschweigenden Duldung geschah. Als Zeitzeuge der Verfolgung von Juden und Sinti in Marburg will er allen Opfern Gerechtigkeit widerfahren lassen: Juden, Sinti und Roma, Euthanasieopfern, Zwangssterilisierten, Kommunisten wie Angehörigen anderer politischer und religiöser Zusammenschlüsse, Kriegsdienstverweigerern, Zwangsarbeitern und Homosexuellen. Die weitgehende Fortexistenz der personellen und ideologischen Kontinuitäten im Kalten Krieg ist mit seinem Schamgefühl über die Nazi-(Kriegs)verbrechen unvereinbar.

Insgesamt überwiegt die Schlußstrichmentalität. Selbst der SPD-Bundestagsabgeordnete und Pfarrer Hans Merten erklärte 1952 im Bundestag, daß »die Prozesse gegen NS-Täter nicht dem Willen der Gerechtigkeit gedient haben, sondern daß sie politische Prozesse (…) gewesen sind. (…) Wir müssen Schluß machen (…) mit der Rechtspraxis, deren Grundlagen von dem Willen zur Rache und zur Vergeltung diktiert sind«, dies sei schließlich »die Herzensangelegenheit des ganzen deutschen Volkes«.

Am Ende registriert Düx nur »Stückwerk«: Täter werden begünstigt, für Opfer bleiben lediglich »Almosen« bzw. »Brosamen vom Herrentisch«1 übrig. Seine wiederholten Anhörungen als Sachverständiger vor dem Rechts- und Innenausschuß des Bundestages in Sachen Rehabilitierung und Entschädigung ändern daran wenig. Auch die nach den Anhörungen beschlossene Härteausgleichsleistung stellt, so Düx, im Verhältnis zu den tatsächlichen Schäden der Betroffenen eine Zumutung dar.

Nach Düx erfolgte der Schadensausgleich, gemessen an zivilrechtlichen Ersatzansprüchen, nur in beschränktem Umfang. Ein nicht unerheblicher Teil der Verfolgten wurde extrem benachteiligt oder ging sogar völlig leer aus. »Diese Benachteiligungen haben eindeutig ihre Ursache darin, daß Denkstrukturen der faschistischen Ära in der Zeit nach 1945 weiterwirkten. Es wäre allerdings unrichtig, insoweit von einer durchgängigen Kontinuität zu sprechen. Wie in allen sonstigen Lebensbereichen ist auch bei einer Betrachtung der Wiedergutmachung wahrnehmbar, daß der vorüberziehende Zeitfluß leichte bis mittlere Brauntöne aufweist. Ich würde sagen, es handelt sich um eine verdünnte Kontinuität.«

Düx läßt sich jedoch, ebenso wenig wie vor ihm Hans Litten (1903–1938) und nach 1945 Hermann Langbein (1912–1995) und Fritz Bauer (1903–1968), durch die ihm entgegengebrachte Ablehnung beeindrucken. Die von Düx verfaßten biographischen Porträts seiner antifaschistischen Vorbilder enthalten Beschreibungen, die auch auf ihn selbst zutreffen. Ebenso wie der Rechtsanwalt Litten, der im »Eden-Prozeß« 1930 Hitler couragiert vor den Schranken des Gerichts in die Enge treibt, sprengt Düx die Welt seiner sozialen Herkunft.

Mit Fritz Bauer verbindet ihn die tiefe Abneigung gegen den weit verbreiteten Rechtsnihilismus. Als Verteidiger von Demokratie und Liberalität läßt sich Düx ebensowenig einschüchtern wie Bauer und opponiert gegen Täterbegünstigung und Verdrängungsmentalität.

An Hermann Langbein bewundert Düx die Klarheit seiner Sprache und Gedankengänge, Pathos und Schwülstigkeit strikt meidend. Sein Auftreten ist stets nüchtern-sachlich, höflich und distanzwahrend. Seine Ermittlungen sind ernsthaft um Objektivität bemüht und meiden jede Übertreibung.

Gegenüber der sich als »Rechtsstaat« gerierenden BRD, die mit Verachtung auf den »Unrechtsstaat« der DDR herabblickt, ist daran zu erinnern, was Ingo Müller, Autor der »Furchtbaren Juristen«, 2006 wie folgt festhielt: »In der Bundesrepublik und Westberlin wurden Vorermittlungsverfahren gegen 106496 Personen eingeleitet, von denen allerdings nur 4482 verurteilt wurden. Auf dem Gebiet der DDR gab es 12879 Verurteilungen. Das sind doppelt so viele und bezogen auf die Bevölkerungszahl sogar sechsmal mehr. Freisprüche waren in der DDR-Rechtsprechung gegen NS-Täter seltener (BRD 49 Prozent der Anklagen, in der DDR 17 Prozent), die Strafen waren höher, der Prozentsatz der Schreibtischtäter unter den Verurteilten sehr viel höher.«[2]

Historische Person Heinz Düx

Zu behaupten, die »einzementierten Trümmer des Naziregimes«, so eine Formulierung des österreichischen Schriftstellers Robert Neumann, hätten der Demokratie nicht geschadet, ist angesichts des KPD-Verbots, der »Berufsverbote«, restaurativer höchstrichterlicher Urteile und mancher rechts- und verfassungswidriger Aktionen ein Trugschluß. Lediglich von Spannungen und Konflikten in Westdeutschland nach 1945 zu sprechen, käme einer Verharmlosung der erbitterten Auseinandersetzungen gleich, die nach dem Untergang des »Deutschen Reiches« im Rahmen der vom Potsdamer Abkommen festgelegten Bestimmungen und Grenzen des deutschen Territoriums, insbesondere unter den Bedingungen des Kalten Krieges, gesellschaftlich, innerstaatlich und zwischenstaatlich auf beiden Seiten geführt wurden.

Solange der Anspruch des Grundgesetzes in Artikel 1 und 20 im Gegensatz zur Realität steht, die Artikel 25, 26 und 139 des Grundgesetzes sträflich mißachtet, die Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen in den Wind geschlagen werden und der erste Satz des Ahlener Programms der CDU vom Februar 1947 (»Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden«) ein kabarettistisches Schattendasein führt, kann von einem »Ankommen« im Sinne der Anfreundung mit bestehenden Verhältnissen für DDR-Bürger, die ihr antifaschistisches Bewußtsein bewahrt haben, und für westdeutsche Linke keine Rede sein.

Im Vorfeld des 50. Jahrestages des Frankfurter Auschwitzprozesses, der als ein gewisser Lichtblick in der Düsternis der westdeutschen Rechtsprechung über die Verbrechen des Faschismus erscheint und ohne die Mitwirkung des inzwischen im 90. Lebensjahr stehenden Untersuchungsrichters Heinz Düx kaum denkbar gewesen wäre, liegt es nahe, sich seines Lebens und Wirkens zu erinnern. Düx stellt, wie auch der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, eine singuläre und irreguläre Erscheinung von historischem Rang dar, die aufgrund ihres berufsbezogenen Engagements in Praxis und Theorie einen relevanten Platz in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte einnimmt. Mit Gotthold Ephraim Lessing muß jedoch gesagt werden: Düx will weniger erhoben und dafür fleißiger gelesen sein.

Anmerkungen
  1. Von den von Thomas Kuczynski in seinem Gutachten zur Zwangsarbeit auf der Grundlage der von Hans Frankenthal aufgestellten Forderung (»Den ehemaligen Sklavenarbeitern steht zumindest der bis heute nicht ausbezahlte Arbeitslohn zu«) statistisch errechneten 90 Milliarden Euro als Entschädigung für 14 bis 15 Millionen nach Deutschland verschleppte und zur Arbeit in deutschen Wirtschaftsunternehmungen gezwungene Zwangsarbeitskräfte wurden im Zeitraum von Juni 2001 bis Juni 2007 insgesamt 4,4 Milliarden Euro an 1,7 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter aus mehr als 100 Ländern gemäß dem Stiftungsgesetz »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« ausgezahlt.
  2. Zitiert nach Ingo Müller: Die Verfolgung der Naziverbrechen in Ost und West. Vortrag, gehalten während des 45. Bundesweiten Gedenkstättenseminars, Halle (Saale), Mai 2006
Friedrich-Martin Balzer (Hg.): Heinz Düx, Justiz und Demokratie. Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945. Gesammelte Schriften (1948–2013), Pahl-Rugenstein Verlag Nf., Bonn 2013, 982 Seiten, 39,99 Euro.
Vorbestellung über www.friedrich-martin-balzer.de oder verlag@pahl-rugenstein.de

* Aus: junge welt, Freitag, 6. September 2013


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