Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Niedrige Strahlung, hohes Risiko

Immer mehr Forscher bestätigen gesundheitliche Gefahren durch geringe Radioaktivitätsdosis

Von Reimar Paul *

Das erste Standardwerk der westdeutschen Anti-AKW-Bewegung erschien 1975. »Zum richtigen Verständnis der Kernindustrie – 66 Erwiderungen« lautete sein Titel. Die Autoren, eine Gruppe atomkraftkritischer Physiker von der Universität Bremen, reagierten mit dem Buch auf ein Reklameheft der Atomlobby »66 Fragen, 66 Antworten: Zum besseren Verständnis der Kernenergie«.

Die Bremer pflückten Behauptungen der Atomkraftfreunde zur Reaktorsicherheit, Unfallgefahren und Wirtschaftlichkeit auseinander. Und widmeten sich ausführlich auch dem Thema »Radioaktivität und Strahlendosis«. Die Darstellung der Kernkraftbefürworter, wonach es Grenzwerte für radioaktive Strahlung gebe, unterhalb derer sie gesundheitlich unbedenklich ist, sei falsch. Und wörtlich: »Man kennt keine obere Grenze der Ungefährlichkeit und nimmt heute für alle praktischen Überlegungen an, daß die Gefährdung bei Null beginnt.«

Zum damaligen Zeitpunkt war das eine sehr ungewöhnliche These. Denn die offizielle Lehrmeinung ging noch fest davon aus, dass keinerlei Gefahr durch die von den Atomkraftwerken im Normalbetrieb emittierte radioaktive Niedrigstrahlung bestehe – die Risiken wurden gemeinhin geringer eingeschätzt als die Belastungen durch Röntgenuntersuchungen oder die natürliche Radioaktivität. So vertraten etwa die Lehrstuhlinhaber für Medizinische Radiologie an den Schweizerischen Universitäten noch 1971 die Auffassung, »daß das Risiko einer zusätzlichen Belastung … im Vergleich zu den Schwankungen der natürlichen Strahlung überhaupt nicht ins Gewicht fällt«. In Deutschland liegt die natürliche Strahlenbelastung in der Größenordnung von etwa zwei Millisievert (mSv) pro Jahr.

Zu jener Zeit beruhte die Risikoabschätzung hauptsächlich auf den Daten der Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki. Die allerdings waren einer so hohen Strahlendosis ausgesetzt, wie sie im Alltag nicht vorkommt.

Doch durch die »66 Erwiderungen« war die These von den Gefahren der Niedrigstrahlung in der öffentlichen Diskussion. Und sie ließ sich auch nicht mehr daraus verbannen. Einer der Autoren, der Physiker Jens Scheer, verbreitete sie bei Vorträgen und Veranstaltungen in der ganzen Bundesrepublik. Unterstützung erhielt er dabei von seinem US-amerikanischen Freund und Kollegen Ernest J. Sternglass, der in seinem Heimatland bereits seit Mitte der 1960er Jahre vor den unterschätzten Risiken geringerer Strahlung warnte. »Jedes radioaktive Ereignis, jedes Becquerel kann Zellveränderungen und Krebs auslösen«, erklärten Scheer und Sternglass landauf, landab.

Jens Scheer wurde wegen seiner radikalen Gegnerschaft zur Atomkraft angefeindet und wegen der Mitgliedschaft in der maoistischen KPD kriminalisiert. Er verlor vorübergehend seine Professur an der Universität, kam auch mehrfach vor Gericht. 1994 starb er. Seine Thesen aber blieben am Leben und erfuhren immer mehr Unterstützung.

Die Europäische Kommission für Strahlenrisiken (ECRR) stellte 2003 fest, dass herkömmliche Risikomodelle nicht das gehäufte Auftreten von Krebs und Leukämie bei Menschen erklären können, die radioaktiver Strahlung aus künstlichen Quellen ausgesetzt sind – wie etwa die Bewohner in der nahen Umgebung von Atomanlagen. Genannt wurden die Wiederaufbereitungsanlagen Sellafield in Großbritannien und La Hague in Frankreich sowie das AKW Krümmel, in dessen Umkreis es die weltweit größte Häufung von Leukämiefällen gibt.

Drückte sich die ECRR trotz ihres eigenen Befundes noch um eine klare Aussage über die Gefährlichkeit von Niedrigstrahlung, so schrieb die National Academy of Sciences in den USA 2005 in einer viel beachteten Studie, dass selbst kleinste Strahlendosen die Erbinformation verändern, das Immunsystem schädigen und Krebs auslösen können. Eine untere Schwelle für gefährliche Strahlung gebe es nicht. Die Einschätzung stützte sich auf Untersuchungen eines internationalen Forscherteams an 400 000 Arbeitern in Atomkraftwerken aus 15 Ländern. Die Wissenschaftler fanden, dass schon eine geringe Strahlenexposition das Risiko, an einem Krebsleiden zu sterben, um zehn Prozent erhöht. Die maximale erlaubte Jahresdosis für beruflich strahlenexponierte Personen wie etwa Beschäftigte in AKW beträgt 20 mSv, über ein ganzes Berufsleben dürfen jedoch nicht mehr als 400 mSv zusammenkommen. Für die normale Bevölkerung ist neben der natürlichen Strahlung und medizinischen Maßnahmen nur eine Jahresdosis von 1 mSv zulässig.

Die Grenze zwischen Hochdosisstrahlung und Niedrigstrahlung ist allerdings nicht fest bestimmt, inoffiziell liegt sie bei 500 mSv. Ab dieser Dosis zeigen getroffene Zellen schwere Defekte, können sich nicht mehr teilen oder sterben ab. Folgen: Das Immunsystem wird geschwächt, der Magen-Darm-Trakt und andere innere Organe werden geschädigt. Zwischen 1000 und 3000 mSv treten Blutungen und Schleimhautgeschwüre auf. Bei 5000 mSv stirbt die Hälfte der Bestrahlten, ab 10 000 mSv besteht keine Überlebenschance.

Als mögliche Krankheiten infolge von Niedrigstrahlung gelten unter anderem Krebs einschließlich Leukämien, genetische Schäden und schwere Fehlbildungen (Down-Syndrom, Totgeburten), Augenschäden und Infektionsanfälligkeit.

* Aus: Neues Deutschland, 23. April 2011


Zurück zur Kernkraft-Seite

Zurück zur Homepage