"Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte"
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert klare außen- und sicherheitspolitische Richtlinien. Jahresbericht 2003 vorgelegt (im Wortlaut)
Im Folgenden dokumentieren wir die deutsche Fassung des Jahresberichts (der Bericht ist zweisprachig deutsch-englisch erschienen) - lediglich auf Kapitel 8 ("Jahresrechnung 2003" und auf einen Teil des Anhangs (Kuratorimsmitglieder, Leitbild des Instituts) haben wir hier verzichtet.
Jahresbericht 2003
Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin, August 2004
Vorwort
Menschenrechtspakte, Menschenrechtsdialog
mit islamisch orientierten Ländern, Menschenrechtsschutz
unter den Bedingungen verstärkter
Sicherheitsmassnahmen: Dies sind einige Stichworte
zur Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte
im Jahr 2003. Mit einer Palette von Publikationen
und Fachseminaren trug das Institut zu Strategiebildung
der deutschen Menschenrechtsarbeit
bei, informierte eine Fachöffentlichkeit über aktuelle
Diskussionen, aber auch Hintergründe, und leistete
Beiträge zur Menschenrechtsbildung in Deutschland.
Der folgende Bericht gibt einen Überblick über die
großen Bögen und Tätigkeitsschwerpunkte 2003.
Das Kuratorium, insbesondere die beiden stellvertretenden
Vorsitzenden Dr. Hanna Beate Schöpp-Schilling
und Barbara Unmüßig, erreichte mit großem Engagement
und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
die personelle und konzeptionelle Konsolidierung des
Instituts. Ihnen ebenso wie dem langjährigen Vorsitzenden,
heute der Ehrenvorsitzende des Kuratoriums,
Werner Lottje, gebührt unser herzlichster Dank.
Das Institut arbeitet in einem lebhaften Umfeld und mit
vielen Kooperationspartnern zusammen. Auch ihnen
sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
August 2004
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Heiner Bielefeldt
Direktor
Frauke Seidensticker
Stellvertretende Direktorin
Inhalt
-
Menschenrechte im gesellschaftlichen Lernprozess, Seite 8
- Ausbau menschenrechtlicher Institutionen im internationalen und im europäischen Raum, S. 11
- Schutz vor Diskriminierung, S. 14
- Menschenrechtliche Anforderungen an internationale Sicherheitspolitik, S. 16
- Normativer Universalismus und kulturelle Differenz, S. 19
- Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte, S. 21
- Bibliothek und Dokumentation, S. 23
- Jahresrechnung 2003, S. 25
- Anhang: ul>
-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, S. 26
- Publikationen 2003, S. 27
- Mitglieder des Kuratoriums – Stand 31. Dezember 2003, S. 28
- Leitbild des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V., S. 29
1 Menschenrechte im gesellschaftlichen Lernprozess
Die menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit ist eine
der Kernaufgaben des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Sie trägt zur Entfaltung der emanzipatorischen
Intention der Menschenrechte bei, indem
Menschen in ihren Fähigkeiten unterstützt werden, ihre
Rechte wahrzunehmen und solidarisch für die Menschenrechte
anderer einzutreten.
Mit der Studie „Perspektiven entwickeln – Menschenrechtsbildung
in Deutschland“ von Nils Rosemann und
Claudia Lohrenscheit verfügte das Institut über eine
Grundlage, um erste Akzente im Bildungsbereich zu
setzen. Vor diesem Hintergrund fand im April 2003 die
Gründung des „Netzwerks Menschenrechtsbildung“
statt, ein Zusammenschluss von etwa 30 Fachleuten
der Menschenrechtsbildung aus Schulen, Hochschulen
und zivilgesellschaftlichen Institutionen, die sich seither
regelmäßig treffen, um sich auszutauschen und ihre
Arbeit zu koordinieren.
Ein wichtiger Bestandteil des Netzwerks sind thematische
Arbeitsgruppen. Exemplarisch soll auf die Arbeitsgruppe
„Menschenrechtsbildung und Soziale Arbeit“
hingewiesen werden. Im Rahmen dieser AG treffen
sich monatlich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
die in einem Masterstudiengang „Soziale Arbeit als
Menschenrechtsprofession“ studieren. Die Arbeitsgruppe
wurde eingerichtet, um grundlegende Fragen, Methoden
und Inhalte der Menschenrechtsbildung für die
Berufspraxis gemeinsam zu erarbeiten und um studienbegleitende
Projekte zur Menschenrechtsbildung
zu reflektieren.
Vom 27. bis 29. November 2003 wurde eine Konferenz
zum Thema „Das Recht auf Bildung für alle“ in Kooperation
mit der UNESCO, der Fakultät für Erziehungsund
Bildungswissenschaft an der Universität Oldenburg
und der Paulo Freire Kooperation durchgeführt.
Die Konferenz war die erste größere Veranstaltung, die
die Themen Bildung, Menschenrechte und Befreiungspädagogik in Deutschland auf eine Agenda setzte. Sie richtete sich vornehmlich an die deutsche Fachöffentlichkeit,
zog jedoch auch Interessierte aus dem
europäischen und außereuropäischen Ausland an. Bei
insgesamt 140 Teilnehmenden waren eine Vielzahl
unterschiedlicher Länder vertreten (Polen, Georgien,
Ungarn, Frankreich, USA, Brasilien, Chile, Argentinien,
Peru, Paraguay, Südafrika, Burundi). Ein Ergebnis der
Konferenz ist eine Initiative in Südafrika, die für 2005
die Durchführung einer Folgekonferenz auf dem afrikanischen
Kontinent anstrebt. Hierbei steht das Institut
beratend zur Seite. Insgesamt werden die Konferenzergebnisse
in Form einer Publikation bei der Zeitschrift
für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik
aufbereitet, unter dem Titel „Menschenrechtsbildung
am Ende der UN-Dekade für Menschenrechtsbildung“.
Im Bereich der Weiterbildung wurden mehrere Pilotseminare
konzipiert, durchgeführt und ausgewertet.
In diesem Rahmen kristallisiert sich als ein Schwerpunkt
der Menschenrechtsbildung die berufliche Ausund
Fortbildung heraus. Menschen aus unterschiedlichen
Berufsfeldern und Institutionen nahmen an
den Seminaren teil: Fachleute aus juristischen und
Lehrberufen, der Sozialarbeit und der Polizei sowie
Pädagoginnen und Pädagogen.
Das Institut bereitet auch eine Reihe von Materialien
vor, die breite Anwendung in der menschenrechtlichen
Bildungsarbeit finden sollen:
Die Arbeiten zur Übersetzung des umfangreichen
COMPASS - Handbuchs zur Menschenrechtsbildung
für die schulische und außerschulische Jugendarbeit
kommen gut voran. Der COMPASS wurde vom
Europarat erarbeitet und soll jetzt in verschiedene
europäischen Sprachen übersetzt werden. Geplant ist
die Herausgabe der deutschen Ausgabe von COMPASS
gegen Ende 2004.
Das Knowledge Tool ist ein multimediales Lernprogramm
zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das von
der European School of Governance im Auftrag des
Instituts erarbeitet wurde. Es richtet sich an Studierende
juristischer, politik- und sozialwissenschaftlicher
Fächer und leitet sie an, sich eigenständig Inhalte
und Verfahren der Europäischen Menschenrechtskonvention
anzueignen. Zusätzlich zu diesem Online-Tool ist ein Handbuch für Schülerinnen und Schüler
der Sekundarstufe II erarbeitet worden. Dieses enthält
neben Grundinformationen über das europäische
Menschenrechtsschutzsystem für Schülerinnen und
Schüler auch Übungen und Hinweise für Lehrkräfte
zur Integration von Menschenrechtsbildung in den
Unterricht.
Das seit der Gründung des Instituts durchgeführte
Colloquium zu Fragen des nationalen und internationalen
Menschenrechtsschutzes fand auch im Jahr
2003 regen Zulauf. Die Vorträge deckten ein breites
Themenspektrum ab, das von der Einführung in Instrumente
des internationalen Menschenrechtsschutzsystems
bis hin zu ausgewählten Aspekten der Arbeit
von Menschenrechtsorganisationen auf der nationalen
Ebene reichte.
2 Ausbau menschenrechtlicher Institutionen im internationalen und im europäischen Raum
Menschenrechte enthalten nicht nur einen ethischen
Anspruch, sondern sind immer zugleich auf
politisch-rechtliche Institutionalisierung hin angelegt.
Das „Empowerment“, auf das sie zielen, manifestiert
sich vor allem in der Ausgestaltung rechtlicher Positionen
und Verfahren, die eine öffentlich kontrollierte
Durchsetzung verbürgter Rechte gewährleisten sollen.
Das wichtigste Menschenrechtsgremium auf internationaler
Ebene ist die Menschenrechtskommission (MRK)
der Vereinten Nationen (VN), die jährlich im Frühjahr
in Genf tagt. Abgesehen von der Zuständigkeit für die
Schaffung und Weiterentwicklung menschenrechtlicher
Normen und Institutionen bietet die MRK eine Gelegenheit,
zentrale Menschenrechtsthemen zu diskutieren.
Zusammen mit dem Forum Menschenrechte veranstaltete
das Institut am 20. und 21. Oktober 2003
eine Fachtagung zur MRK, die unter dem Titel „Menschenrechte
in der Defensive?“ stand. Im Mittelpunkt
stand eine Diskussion zur Krise der MRK – besonders
Konflikte über die Beobachtung der Menschenrechtssituation
in einzelnen Ländern und regionale Blockbildung.
Das Institut und das Forum Menschenrechte
wollten mit Unterstützung von Fachleuten aus Genf
Vorschläge für eine wirkungsvollere Arbeitsweise der
Kommission diskutieren. Die Ergebnisse wurden in Form
einer Publikation in Deutschland und an der 60. Sitzung
der Menschenrechtskommission 2004 breit gestreut.
Mit der Broschüre „Die deutsche Menschenrechts-
Berichterstattung gegenüber den Vereinten Nationen
(während der 14. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestags)“ von Anja Mihr hat das Institut in das
komplexe Berichtssystem an die Menschenrechts-
Vertragsorgane der Vereinten Nationen eingeführt;
parallel dazu stellt, ebenfalls von Mihr verfasst, „Die
Berichterstattung zu Deutschland in Europäischen Menschenrechtsinstitutionen“ das etwas anders angelegte
Berichtssystem im Rahmen des Europarats vor.
Über das Berichtssystem hinaus bieten aber einige
Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen –
teilweise im Rahmen von freiwilligen Zusatzprotokollen
– weitere Durchsetzungsmechanismen, insbesondere
die Möglichkeit von Individualbeschwerden.
Mit einer internationalen Konferenz setzte das Institut
im Jahr 2003 seine Arbeit zur Bekanntmachung der
Durchsetzungsmechanismen der VN-Frauenrechtskonvention
CEDAW fort. Im Rahmen der Konferenz
„The Optional Protocol to CEDAW – Mitigating Violations
of Women’s Human Rights“ im März 2003 in
Berlin schulten internationale Expertinnen Teilnehmende
aus NGOs und Frauenorganisationen aus zehn
Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens
in der Anwendung des Abkommens und dem Einsatz
des Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahrens.
Alle Teilnehmenden kamen aus Ländern, die das
Zusatzprotokoll zu CEDAW bereits ratifiziert haben.
In Form eines Expertenseminars mit Fachleuten aus
sieben europäischen Ländern und Vertretungen fünf
europäischer Regierungen wurde auch das Projekt
eines Zusatzprotokolls für den Internationalen Pakt
für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
erörtert. Um die internationalen Diskussionen voranzubringen,
erarbeitete das Seminar ein pointiertes
Thesenpapier, das in die Vorbereitungen der 59. Sitzung
der MRK einfloss. Um die bereits existierenden Beschwerdeverfahren
bekannt zu machen, übersetzte das
Institut eine entsprechende Handreichung des VNHochkommissariats
für Menschenrechte; die deutsche
Fassung trägt den Titel „Menschenrechtsschutz Vereinte
Nationen. Individualbeschwerdeverfahren“.
Massive Menschenrechtsverletzungen – Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschheit, Völkermord
– fallen unter Umständen in den Zuständigkeitsbereich
des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen
Statuten im Jahre 2002 in Kraft getreten sind. Das Institut
veranstaltete am 27. und 28. Juni 2003 gemeinsam
mit der deutschen Sektion von amnesty international
und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen
eine öffentliche Konferenz zum Internationalen
Strafgerichtshof, die auf breites Interesse stieß.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe forderte der Bundestag im Januar
2003 die Bundesregierung auf, in den 7. Menschenrechtsbericht
einen knapp gefassten Nationalen
Aktionsplan in Form eines eigenständigen Kapitels zu
integrieren. Auf Anregung des Auswärtigen Amts hat
das Institut daraufhin eine Studie über den Anspruch
und die Durchführung „nationaler Aktionspläne“ zu
Menschenrechten erstellt. Die Grundlage dafür bilden
sowohl einschlägige Vorgaben und Empfehlungen
des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte als
auch die Erfahrungen einiger vergleichbarer Länder mit
nationalen Aktionsplänen. Das Institut empfiehlt der
Bundesregierung in der von Frauke Weber verfassten
Studie „Ein Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte
in Deutschland?“ die Erstellung eines kurzen,
aber substantiellen Nationalen Aktionsplans zu ausgewählten
Schwerpunkten. Die Empfehlungen wurden
mit Vertretungen von Regierung, Parlament, der
Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutiert. 2004
fand eine Vorstellung des Instituts hierzu im Bundestagsausschuss
für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe statt.
3 Schutz vor Diskriminierung
Das allgemeine Diskriminierungsverbot folgt aus der
gebotenen Achtung der Menschenwürde, die jedem
Menschen gleichermaßen zukommt, und steht deshalb
im Zentrum menschenrechtlichen Denkens. Im Rahmen
gesellschaftlicher Lernprozesse, die wesentlich durch
die Selbstorganisationen Betroffener vorangetrieben
worden sind, hat sich die Sensibilität für Diskriminierungen
in den letzten Jahrzehnten erheblich erhöht. Das
deutsche Vollzugsdefizit in der Umsetzung der EU-Anti-
Diskriminierungsrichtlinien zeigt aber, dass es auf dem
Weg zu einer konsequenten Anti-Diskriminierungspolitik
noch erhebliche Hindernisse zu überwinden gilt.
Das Institut tritt für eine umfassende Anti-Diskriminierungspolitik
ein.
Im Juni 2003 stellte das Institut seine Studie „Rassismus
und Diskriminierung – Internationale Verpflichtungen
und nationale Herausforderungen für die Menschenrechtsarbeit
in Deutschland“ von David Nii Addy vor.
Die Studie bietet einen systematischen Überblick über
die menschenrechtlichen Verpflichtungen und Empfehlungen
zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung
auf internationaler und europäischer Ebene. Auf der
Grundlage von Kommentaren internationaler Organe
zur Situation in Deutschland sowie von best-practice-
Beispielen aus anderen Staaten entwickelt der Autor
Eckpfeiler für eine umfassende deutsche Anti-Diskriminierungspolitik.
Die Ergebnisse der Studie dienen
dem Institut als Leitlinien für Politikberatung, Forschung
und Fortbildung. Dies gilt insbesondere für seine Rolle
in den politischen Prozessen der Umsetzung der EUAnti-
Diskriminierungsrichtlinien und der Erstellung eines
Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus in der Nachfolge
der 3. Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban.
Im Rahmen des Prozesses der Erstellung eines Nationalen
Aktionsplans gegen Rassismus speiste das Institut
die Ergebnisse seiner Studie in verschiedene Gremien
ein. Zudem leistete es Beiträge durch strategische Beratung
sowie durch Informationen über die Gestaltung
von Nationalen Aktionsplänen, wie etwa die konsultative
Erarbeitung prioritärer Ziele und konkreter Maßnahmen,
sowie die Etablierung eines fortlaufenden
innerstaatlichen Monitoring der Umsetzung des Planes.
Zur deutschen Umsetzung der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinien
beriet das Institut verschiedene Ministerien
und den Deutschen Bundestag. Einen Schwerpunkt
legte es dabei auf die Bedeutung von effektiven,
unabhängig agierenden und für die Betroffenen zugänglichen
Antidiskriminierungsstellen für die praktische
Umsetzung und theoretische Begleitung von
Anti-Diskriminierungsgesetzgebung. Daher lud das
Institut im November 2003 Vertretungen von Regierung,
Parlament, Zivilgesellschaft sowie der Sozialpartner
zu einem „Fachgespräch über die Umsetzung der Anti-
Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union: Ausgestaltung
von Anti-Diskriminierungsstellen in Deutschland“
ein. Als Referenzen dienten dabei Beispiele aus
anderen Staaten ebenso wie die Empfehlungen menschenrechtlicher
Institutionen, etwa der Europäischen
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz.
Mit der konzeptionellen Frage der Verbindung des Diskriminierungsverbots
mit dem Schutz von Minderheitenrechten
beschäftigte sich die Konferenz „Consolidating
Antiracism and Minority Rights: Critical Approaches“,
die das Institut im Juni 2003 gemeinsam mit dem
Menschenrechtsinstitut der Abo Akademi University
und der University of Lapland in Berlin veranstaltete.
Finnische und deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
unterschiedlicher Disziplinen trugen zur
Diskussion über Konzepte von Gleichstellung und Gleichberechtigung,
Rechte auf Differenz und besondere
Behandlung, Integration und Partizipation bei. Die Ergebnisse
werden in Form einer Buchpublikation „Rethinking
Non-Discrimination and Minority Rights“ einem
deutschen und internationalen Fachpublikum vorgestellt.
4 Menschenrechtliche Anforderungen an internationale Sicherheitspolitik
Der Kampf gegen Terrorismus, so notwendig er ist,
so effektiv er geführt werden muss, führt zunehmend
auch zu schweren Verletzungen der Menschenrechte
und des humanitären Völkerrechts. Die auch
von demokratischen Regierungen überzogen praktizierte
Geheimhaltung trägt wesentlich hierzu bei. Auch
wenn sicherheitspolitische Erwägungen und menschenrechtliche
Normen in Konflikt zueinander geraten
können – wofür der aktuelle Kampf gegen den Terrorismus
leider zahlreiche Beispiele bietet – ist es verhängnisvoll,
von vornherein einen Gegensatz zwischen
beiden zu unterstellen. Die Wahrung der Menschenrechte
muss Teil einer aufgeklärten Sicherheitspolitik
werden, die sich auf das Vertrauen und das bürgerschaftliche
Engagement der Menschen stützt. Eine
stärkere Beteiligung von Frauen muss ein wesentliches
Element sein. Das Institut versucht, durch Publikationen,
Fachgespräche, Medieninterviews, Menschenrechtsbildung
und eigene Forschungsarbeit dazu beizutragen,
dass sich das Bewusstsein für eine an den Menschenrechten
orientierten Sicherheitspolitik weiter festigt.
Seit der Gründung des Instituts war das Thema internationale
Sicherheitspolitik präsent, zuerst – 2002 – mit
einem Fachgespräch zum Thema der menschenrechtlichen
Erfordernisse bei der Bekämpfung des Terrorismus.
Im Mittelpunkt standen vor allem das Selbstverteidigungsrecht
der Staaten nach Art. 51 der VNSatzung
und das Verhältnis zwischen internationalen
Antiterrormaßnahmen und dem VN-Menschenrechtsschutz.
2003 wurde die Forschung zum Thema Sicherheitspolitik
verstärkt. Als Ergebnis wurde im Juli 2003 die
Studie „Internationale Terrorismusbekämpfung und
Menschenrechte“ veröffentlicht, die sich mit der
Frage der Definition von Terrorismus, den Entwicklungen
in Afghanistan und mit Strategien der Terrorismusbekämpfung
in ausgewählten Ländern - USA, England
und Israel - befasste. Die Empfehlungen konzentrieren
sich darauf, ein besseres Monitoring der militärischen
Aktivitäten sowie effektive, unparteiische Untersuchungen
der Verletzungen der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechts einzufordern. Staaten müssen
ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen, über
ihre Aktivitäten im Ausland angemessen zu berichten.
Die Studie fand großes Interesse und führte zu einer
lebhaften Berichterstattung vor allem in den Print-,
aber auch den elektronischen Medien. Aktualisierte Teile
der Studien erschienen in zwei weiteren Veröffentlichungen
und wurden auf einer wissenschaftlichen
Tagung zu Menschen- und Bürgerrechten in Nürnberg
vorgetragen.
Weiterhin wurde die Studie des International Council
on Human Rights Policy, eine Genfer Nichtregierungsorganisation,
„Menschenrechte nach dem 11. September“
in deutscher Sprache veröffentlicht, die sich
besonders mit den Folgen für die Menschenrechtsbewegung
befasst. Von der Menschenrechtsbewegung
wird gefordert, neue Menschenrechtsthemen aufzugreifen:
Dazu zählen die rechtliche Verantwortung von
bewaffneten Gruppen und Vorschläge zur Schwächung
des Völkerrechts, um die Terrorismusbekämpfung zu
verschärfen.
Zur deutschen Debatte über die Zulässigkeit von Folter
in Extremfällen, die im Rahmen der Ermittlungen
gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner
aufkamen, nahm das Institut mit seinem Policy Paper
„Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland“ Stellung,
das eine gute Medienresonanz hatte. Es setzte sich
klar für ein absolutes Verbot der Folter ein und wandte
sich gegen jede Aufweichung des Verbots. Im August
2003 führte das Institut überdies ein Fachgespräch
durch, an dem NGOs, Ministerien und eine Polizeiorganisation
beteiligt waren.
Am 1. Dezember 2003 veranstaltete das Institut
seine erste Vortragsveranstaltung zum Thema „Menschenrechte
und Internationale Sicherheitspolitik“.
Vor rund hundert Gästen sprachen Prof. Dzidek Kedzia,
Abteilungsleiter im VN-Hochkommissariat für Menschenrechte,
und Claudia Roth, die Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt. Beide wiesen auf die
erheblichen Probleme hin, die eine deutlich verschärfte
Sicherheitspolitik für einen wirksamen Schutz
der Menschenrechte mit sich gebracht hat. Sie regten
eine stärkere Orientierung an einem Begriff menschlicher
Sicherheit statt an nationaler oder staatlicher
Sicherheit an, wie er innerhalb der VN seit Mitte der
90er Jahre diskutiert wird.
5 Normativer Universalismus und kulturelle Differenz
Der Universalismus der Menschenrechte hat seinen
normativen Grund in der Würde des Menschen als
eines auf Selbstverantwortung und gesellschaftliche
Mitverantwortung angelegten Subjekts. Menschenrechte
entfalten daher stets eine „kulturkritische“ Wirkung
gegenüber autoritären Traditionen, zum Beispiel
im Bereich des Geschlechterverhältnisses. Sie
erlauben als Rechte gleicher solidarischer Freiheit
eine – wenn auch nicht unbegrenzte – Vielfalt kultureller
Weltdeutungen und Lebensformen. Der Universalismus
der Menschenrechte wird nicht nur durch
kulturrelativistische Gegenentwürfe – etwa im Namen
„asiatischer Werte“ oder „islamischer Menschenrechtserklärungen“
- bedroht, sondern auch durch die
vereinnahmende Gleichsetzung der Menschenrechte
mit der „westlichen Kultur“ unterminiert.
Besondere Brisanz kommt – verstärkt seit den Terroranschlägen
des 11. September 2001 – der Frage nach
dem Verhältnis von Menschenrechten und islamischer
Tradition zu. Eine kritische Pointe gegen kulturrelativistische
Dialoginszenierungen setzte die Islamwissenschaftlerin
Anna Würth mit ihrer Studie „Dialog
mit dem Islam als Konfliktprävention? Zur Menschenrechtspolitik
gegenüber islamisch geprägten Staaten“.
Die Studie erschien im September 2003 und fand breite
Resonanz. Die Publikation war Anlass für eine
fachöffentliche Präsentation der Studie am 24. November
2003. Das Institut wirkte auch bei der Anhörung
zum Thema Menschenrechte und islamisches Recht des
Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags
am 30. September 2003 mit. Bei dieser Gelegenheit
sowie in zahlreichen öffentlichen Vorträgen und in der
Politikberatung setzte sich das Institut dafür ein, die
innerislamische Menschenrechtsdebatte stärker zur
Kenntnis zu nehmen und Dialogprojekte mit islamisch
geprägten Ländern strikt an international verpflichtenden
Menschenrechtsnormen zu orientieren.
Mit der Teilnahme an den Runden Tischen im Rahmen
des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der
islamischen Republik Iran in Brüssel erhält das Institut
konkreten Einblick in ein aktuelles Dialogprojekt; im
Oktober 2003 in Brüssel war es mit einem Vortrag
über die Presse- und Meinungsfreiheit präsent.
6 Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte
Das internationale Menschenrechts-Schutzsystem ist
entscheidend von Nichtregierungsorganisationen
und Frauen und Männern vorangebracht worden, die
sich unter oft hohen persönlichen Risiken für bedrohte
Gruppen, für Frauenrechte, für Meinungsfreiheit
oder wirtschaftliche und soziale Rechte einsetzen.
Zivilgesellschaftliches Engagement trägt zum Menschenrechtsschutz
einzelner bei, deckt Missbräuche
oder Schwächen des staatlichen Menschenrechtsschutzes
auf und entwickelt neue Konzepte. Ohne
Druck aus der Zivilgesellschaft sind autoritäre Systeme
nicht geneigt, ihrer Verantwortung für den Menschenrechtsschutz
nachzukommen. Entsprechender Druck ist
aber auch im Rahmen demokratischer Systeme wichtig.
Auch das Institut stellt in seinen Recherchen immer
wieder auf die Informationen von den zahlreichen,
internationalen oder nationalen Menschenrechtsorganisationen
über Ländersituationen ab und schließt in
Politikberatungsprozessen an zivilgesellschaftliche
Initiativen an. Exemplarisch wurde mit dem von Stefanie
Schiffer erarbeiteten Buch „Russland auf dem Weg zum
Rechtsstaat? Antworten aus der Zivilgesellschaft“
einer deutschen Öffentlichkeit die überaus lebendige
russische Menschenrechtsszene vorgestellt. Buchpräsentationen
auf der Frankfurter Buchmesse und in Berlin
waren der Anlass für Diskussionen zur Lage der Frauen
in Russland, zu gravierenden Missständen im russischen
Militär oder den Schrecken des Tschetschenienkonflikts
im Vorfeld der Präsidentenwahlen. Das Buch soll
die Arbeit der russischen Organisationen im deutschsprachigen
Raum bekannt machen und Anstöße zu
längerfristiger Zusammenarbeit zwischen deutschen und
russischen Akteuren der Menschenrechtsarbeit geben.
7 Bibliothek und Dokumentation
Die wissenschaftliche Spezialbibliothek im Deutschen
Institut für Menschenrechte enthält Standardwerke,
Zeitschriften und neuere Forschungsliteratur zum
internationalen und europäischen Menschenrechtsschutz
und zur Lage der Menschenrechte im In- und
Ausland. Einen Schwerpunkt der Sammlung bildet der
Bereich Menschenrechtsbildung. Die im Aufbau befindliche
Dokumentation enthält insbesondere menschenrechtliche
Verträge und Vereinbarungen sowie Dokumente
zur deutschen Berichterstattung gegenüber
den Vereinten Nationen und die Berichterstattung zu
Deutschland in europäischen Menschenrechtsschutzinstitutionen.
Im Jahr 2003 wurden 862 neue Publikationen erworben,
der Gesamtbestand ist dadurch auf circa 2500 Bände
gestiegen. Die Bibliothek hat 55 Zeitschriften abonniert,
zum Teil in elektronischer Form, und hat Zugang zu
allgemeinen und fachlichen Datenbanken im Internet.
Bücher, Zeitschriften, Aufsätze, elektronische Veröffentlichungen
und die Publikationen des Instituts
werden seit August 2003 in einer über das Internet
zugänglichen Datenbank erfasst und mit Hilfe einer im
Institut entwickelten dreisprachigen (deutschen, englischen
und französischen) Systematik und Schlagwortliste
inhaltlich erschlossen. Der gesamte Bestand ist
auch in den deutschen Bibliotheksverbünden GBV
(Gemeinsamer Bibliotheks-Verbund) und KOBV (Kooperativer
Bibliotheksverbund Berlin/Brandenburg) nachgewiesen.
Darüber hinaus informieren regelmäßig
erstellte Neuerwerbungslisten und Zeitschrifteninhaltsdienste
über aktuelle Veröffentlichungen. In kommentierten
Link-Sammlungen gibt es Hinweise auf elektronische
Informationsquellen im Internet.
In der öffentlich zugänglichen Präsenzbibliothek stehen
Arbeitsplätze, PCs und ein Fotokopierer zur Verfügung.
Auskünfte werden auch telefonisch oder per E-Mail
erteilt. Auf Anfrage werden Fachrecherchen im Internet
durchgeführt.
Die Bibliothekarin hält Kontakt zum internationalen
Netzwerk der Menschenrechtsdokumentationsstellen
HURIDOCS (Human Rights Information and Documentation
Systems, Genf) und hat im Mai 2003 in
Wien erstmalig an dem jährlichen Treffen des European
Coordination Committee on Human Rights Documentation
teilgenommen. Sie ist außerdem Mitglied in
deutschen bibliothekarischen Fachverbänden, unter
anderem im Berufsverband Information und Bibliothek
und in der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken.
8 Jahresrechnung 2003
(...)
9 Anhang
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte-
Dr. Heiner Bielefeldt
Direktor/Director -
Frauke Seidensticker
Stellvertretende Direktorin / Deputy Director -
Dagmar Degen
Institutssekretariat / Secretariat of the Institute -
Petra Follmar
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Researcher (Law) -
Dr. Wolfgang Heinz
Wissenschaftlicher Berater / Researcher (Political Science) -
Bettina Hildebrand
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Press and Public Relations/Press Officer -
Dr. Claudia Lohrenscheit
Wissenschaftliche Mitarbeiterin /Researcher (Social Science) -
Anne Sieberns
Bibliothekarin / Librarian -
Sylvia Thiel
Assistentin der Direktion / Assistant to the Directors
Publikationen 2003 / Publications 2003
(available only in the language as given in the title)
Menschenrechte nach dem 11. September. (Übersetzung
eines Berichts des International Council on
Human Rights Policy, Versoix, Schweiz: ”Human Rights
after September 11“, 2002). Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte, 2003. 91 S. ISBN 2-940259-31-3
Jahrbuch Menschenrechte 2004. Hrsg. vom Deutschen
Institut für Menschenrechte und von Gabriele von
Arnim, Volkmar Deile, Franz-Josef Hutter, Sabine Kurtenbach
und Carsten Tessmer in Verbindung mit der
deutschen Sektion von amnesty international, dem
Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte
(Wien) und dem Institut für Entwicklung und Frieden
(Duisburg). Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2003. 369 S.
(suhrkamp taschenbuch 3547) ISBN 3-518-45547-8
Russland auf dem Weg zum Rechtsstaat? Antworten
aus der Zivilgesellschaft. Aus dem Russ. von Andrea
Gotzes. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte,
2003. 239 S. ISBN 3-9808112-7-1. Russische Fassung:
Center for Democracy and Human Rights/Deutsches
Institut für Menschenrechte 2004. 399 S. ISBN
5-94282-240-9
Anna Würth: Dialog mit dem Islam als Konfliktprävention?
Zur Menschenrechtspolitik gegenüber
islamisch geprägten Staaten. Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte, 2003. 71 S. ISBN 3-9808112-6-3
Anja Mihr: Die deutsche Menschenrechts-Berichterstattung
gegenüber den Vereinten Nationen
(während der 14. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestags). Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte,
2003. 31 S. ISBN 3-9808112–4-7
Anja Mihr: Die Berichterstattung zu Deutschland
in Europäischen Menschenrechtsinstitutionen. Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003. 22 S.
ISBN 3-9808112–5-5
Jahresbericht (Annual Report) 2002. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2003. 23 S.
David Nii Addy: Diskriminierung und Rassismus.
Internationale Verpflichtungen und nationale Herausforderungen
für die Menschenrechtsarbeit in
Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte,
2003. 75 S. ISBN 3-9808112-1-2
Wolfgang S. Heinz, Stephanie Schlitt, Anna Würth:
Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
(Oktober 2001 – April 2003). Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003. 67 S.
ISBN 3-9808112-3-9
Menschenrechtsschutz Vereinte Nationen. Individualbeschwerdeverfahren.
(Übersetzung einer Publikation
des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Genf:
”Human Rights Fact Sheet No.7: Complaint procedures“,
2002). Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte,
2003. 39 S. ISBN 3-9808112-2-0
Petra Follmar, Wolfgang S. Heinz, Benjamin Schulz:
Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland. Ein
Beiträg des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003.
11 S. (Policy Paper 1)
In Form von pdf-files auf Website www.institut-fuer-menschenrechte.de erschienen / Available only on the website
www.institut-fuer-menschenrechte.de:
Frauke Weber: Ein Nationaler Aktionsplan für
Menschenrechte in Deutschland? Erfahrungen mit
bereits existierenden Menschenrechtsplänen und Empfehlungen
für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans
für Menschenrechte in Deutschland. Berlin:
Deutsches Institut für Menschenrechte, 2003. 44 S.
Claudia Lohrenscheit, Nils Rosemann: Perspektiven
entwickeln - Menschenrechtsbildung in Deutschland.
Zusammenfassung der Ergebnisse zur Bestandsaufnahme
und Positionsbestimmung des Deutschen
Instituts für Menschenrechte (Februar 2003). 17 S.
Report on the International Seminar: The proposal
for an Optional Protocol to the International
Covenant on Economic, Social and Cultural Rights,
Berlin 30./31. January 2003. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2003. 20 S.
The optional protocol to CEDAW: International
Training Seminar for NGOs and women’s rights
activists. Seminar Documentation, Berlin, 13-15
March 2003. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte,
2003. 28 S.
Menschenrechtsinstrumente: Für Frauen nutzen.
Konferenzdokumentation, Abgeordnetenhaus Berlin,
13. Dezember 2002. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2003. 36 S.
Mitglieder des Kuratoriums – Stand 31. Dezember 2003
(...)
Leitbild des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V.
(...)
Quelle: Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte
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