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UN-Menschenrechtsrat: Hoffen auf Genfer Erfolgsgeschichte

Kritiker warnen vor Wiederholung von Fehlentwicklungen der aufgelösten UN-Kommission

Von Olaf Standke*

Heute (19. Juni 2006) tritt der neu geschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen erstmals in Genf zusammen.

Die Erwartungen sind hoch, wenn nun ein Lieblingsprojekt von UN-Generalsekretär Kofi Annan offiziell seine Arbeit aufnimmt. Auf dem Weltgipfeltreffen vergangenen September in New York als eines der wenigen Reformprojekte für die UNO beschlossen und nach zähem Tauziehen um Aufgaben wie Zusammensetzung des Gremiums vergangenen Monat mit der Wahl der 47 Mitgliedsländer auf die Schiene gebracht, werden zur Auftaktsitzung am Genfer Sitz der Vereinten Nationen heute rund 100 Minister aus aller Welt erwartet. Eröffnen wird sie die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour. Die Kanadierin hat an die Mitgliedsländer des Rats appelliert, aus dem neuen Staatenforum eine »Erfolgsgeschichte« zu machen. Sie rief dazu auf, die regelmäßige Kontrolle der Menschenrechtslage in den 191 UN-Ländern sehr gründlich vorzunehmen. Die Zeiträume zwischen den Überprüfungen dürften nicht zu groß werden.

Doch ob die Nachfolgeeinrichtung der viel gescholtenen UN-Menschenrechtskommission diesen Forderungen und Hoffnungen gerecht werden kann, bezweifeln Kritiker schon jetzt. Sie stoßen sich etwa an diversen Mitgliedsländern, die doch selbst den Maßstäben der nunmehr höchsten Instanz für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen nicht gerecht würden. Mexiko ist da nur ein Bespiel. »Es besteht ein Widerspruch zwischen den Verstößen gegen die Menschenrechte, die in unserem Land begangen werden, und seinem Image im Ausland, das Mexiko jetzt sogar für den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat bestimmt hat«, betont David Velasco, Direktor des Menschenrechtszentrums »Miguel Agustín Pro Juárez«, und erinnert an die jüngsten brutalen Übergriffe der Polizei auf Demonstranten in San Salvador Atenco unweit der Hauptstadt. Nach Angaben von Bürgerrechtsorganisationen wurden über 200 Menschen verhaftet, zahlreiche Menschen brutal verprügelt, Frauen nach der Verhaftung sexuell belästigt und missbraucht, Häuser ohne Durchsuchungsbefehl durchkämmt. Ein 14-jähriger Junge fand den Tod.

Laut Velasco kein Einzelfall und erneuter Beweis dafür, dass »in Mexiko ständig gegen Menschenrechte verstoßen wird«. Auch »Human Rights Watch« beklagt die fortgesetzte Straflosigkeit in dem lateinamerikanischen Land. Es sei höchste Zeit, Menschenrechtsverstöße, Polizeigewalt und Folter in den Gefängnissen zu ahnden. Doch die 47 Ratsmitglieder hätten Mexiko »wegen des hohen internationalen Respekts, den sich das Land im Bereich der Menschenrechte verdient hat«, einstimmig zum ersten Vorsitzenden des neuen UN-Gremiums gewählt, so das mexikanische Außenministerium in einer Stellungnahme. »Ich würde gerne glauben, dass die neue Position Mexikos dazu führt, die Schuldigen von Atenco ohne Ausnahme zu verfolgen und zu bestrafen«, meint David Velasco, hat da aber seine Zweifel.

Nach Angaben von Amnesty International wurden im Vorjahr Menschen in 104 Staaten gefoltert und in 53 Ländern zum Tode verurteilt. Der neue UN-Menschenrechtsrat muss nach Ansicht der Organisation deshalb dafür Sorge tragen, dass die Menschenrechte überall gleich respektiert werden – »ob in Darfur oder Guantánamo, in Tschetschenien oder China«. Der Ökumenische Rat der Kirchen mit Sitz in Genf warnte eindringlich vor der Wiederholung von Fehlentwicklungen, die das Vorgängergremium weitgehend gelähmt hätten. Die Praxis doppelter Maßstäbe, Blockabstimmungen und die Instrumentalisierung der Menschenrechtsagenda hätten die Arbeit der bisherigen Kommission bestimmt und zu ihrem unrühmlichen Ende beigetragen.

Künftig sollen Staaten ihren Sitz im Rat verlieren, wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen. Weltkirchenrat wie Amnesty fordern zudem eine stärkere Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und nichtstaatlichen Institutionen in die Arbeit des UN-Gremiums. Dazu gehöre auch ein ungehinderter Zugang zu Tagungen des Menschenrechtsrats.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Herta Däubler-Gmelin (SPD), jedenfalls glaubt, dass der neue Rat, dem auch Deutschland angehört, über bessere Mechanismen als die aufgelöste Kommission verfüge. Und da sich die Mitgliedstaaten einer strengen Prüfung ihrer Menschenrechtssituation unterziehen müssten, sei selbst die Wahl umstrittener Länder zu begrüßen. Doch ist die frühere Bundesjustizministerin ohne Illusionen: »Es wird nicht von heute auf morgen besser. Da kann man nicht blauäugig sein.« Auch Michael Leutert, der menschenrechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, begrüßt grundsätzlich die Einrichtung des Rates, der letztlich ein Kompromiss sei, »da weltweite Menschenrechtsverletzungen jetzt permanent thematisiert werden«. Er erhofft sich z. B. durch die Möglichkeit der geheimen Abwahl aus dem Rat zumindest eine Sensibilisierung in Menschenrechtsfragen. Offen bleibe aber leider noch, welche Rolle die NRO spielen können, Zwölf Monate will sich der Rat nun geben, um seinen Arbeitsstil zu finden und eine effektive Arbeitsstruktur aufzubauen. Schon jetzt steht fest, dass er mindestens drei Mal im Jahr tagen wird. Die Menschenrechtkommission kam nur einmal jährlich zusammen.

Sitze für alle Weltregionen

Der Menschenrechtsrat tritt an die Stelle der als unwirksam kritisierten und aufgelösten UN-Menschenrechtskommission. Als Unterorgan der Vollversammlung der Vereinten Nationen steht er auch in der UN-Hierarchie zwei Stufen höher als das Vorgängergremium. Seine Hauptaufgabe ist die Überprüfung der Menschenrechtssituation in allen 191 UN-Ländern. Über seine Zusammensetzung entscheidet die Generalversammlung in New York. Dem Rat gehören 47 Mitgliedsländer an, die für ihre geheime Wahl die absolute Mehrheit im Plenum benötigen, mindestens aber 96 Stimmen. Alle Weltregionen sollen angemessen vertreten sein und dürfen eine bestimmte Zahl von Plätzen besetzen – für Afrika und Asien sind je 13 vorgesehen, Lateinamerika und die Karibik stellen zusammen acht Vertreter, die Gruppe »Westliches Europa und andere« (mit den USA) sieben. Osteuropa kann sechs Mandate beanspruchen.

Eine reguläre Wahlperiode dauert drei Jahre. Um einen jährlichen Austausch zu gewährleisten, scheidet ein Teil der Gründungsmitglieder jedoch schon nach ein oder zwei Jahren aus. Die Staaten können dem Rat höchstens zwei Legislaturperioden hintereinander angehören, dann müssen sie ein Mal aussetzen. Die Vollversammlung soll bei der Wahl die jeweilige Menschenrechtspolitik der kandidierenden Länder berücksichtigen. Bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen ist auch die Abwahl eines Mitglieds möglich, jedoch nur mit Zweidrittelmehrheit der Vollversammlung.

Die gewählten Mitglieder sind (Dauer in Klammern):
  • Afrika: Algerien (1 Jahr), Dschibuti (3), Gabun (2), Ghana (2), Kamerun (3), Mali (2), Mauritius (3), Marokko (1), Nigeria (3), Sambia (2), Senegal (3), Südafrika (1), Tunesien (1).
  • Asien: Bahrain (1), Bangladesch (3), China (3), Indien (1), Indonesien (1), Japan (2), Jordanien (3), Malaysia (3), Pakistan (2), Philippinen (1), Saudi-Arabien (3), Sri Lanka (2), Südkorea (2).
  • Lateinamerika und Karibik: Argentinien (1), Brasilien (2), Ecuador (1), Guatemala (2), Kuba (3), Mexiko (3), Peru (2), Uruguay (3).
  • Osteuropa: Aserbaidshan (3), Polen (1), Rumänien (2), Russland (3) Tschechien (1), Ukraine (2).
  • Westliches Europa und andere Staaten: Deutschland (3), Finnland (1), Frankreich (2), Großbritannien (2), Kanada (3), Niederlande (1), Schweiz (3).
Deutschland erhielt in seiner Gruppe mit 154 Stimmen die höchste Stimmenzahl. Zu den gescheiterten Ländern gehören u.a. Iran, Irak, Venezuela, Ungarn, Armenien, Albanien und Georgien. Die USA traten nicht an. Die Organisation »Reporters sans frontières« (RSF, Reporter ohne Grenzen) mit Sitz in Paris bezeichnete die Wahl von zehn Staaten als »skandalös«: Algerien, Aserbaidshan, Bangladesch, China, Kuba, Nigeria, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien und Tunesien. Dass diese Staaten, in denen »die Rechte von Journalisten und die Meinungsfreiheit massiv verletzt« würden, aufgenommen worden seien, lasse von der Arbeit des neuen Menschenrechtsrats »das Schlimmste« erwarten, hieß es in einer Erklärung.

Theoretisch haben nun die afrikanischen und asiatischen Staaten eine Mehrheit von 26 gegenüber 21 Stimmen der Osteuropäer, Lateinamerikaner und Westeuropäer. Doch rechnen diplomatische Beobachter angesichts wechselnder Interessenlagen nicht damit, dass es bei den Voten konstante Blockmehrheiten geben wird.

* Aus: Neues Deutschland, 19. Juni 2006


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