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Der Menschenrechtsrat der UN - ein Fortschritt?

Von Werner Ruf*

Am 15. März 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Einrichtung eines Menschenrechtsrats. Dieser ersetzt die bisherige Menschenrechtskommission, die zunehmend unter Kritik geraten war, hatten sich doch notorische Folterstaaten in diese Kommission wählen lassen, mit der Folge, dass Kungeleien unter den Mitgliedstaaten eine objektive und kritische Arbeit der in Genf tagenden Kommission zunehmend blockiert und das Gremium in Misskredit gebracht hatten. Der jetzt gewählte Rat besitzt eine hohe Legitimität: 170 der 191 Mitgliedstaaten der VN stimmten dem Resolutionsentwurf zu. Die vier Gegenstimmen kamen von den USA, Israel, Palau und den Marshall-Inseln. Weißrussland, Iran und Venezuela enthielten sich.[1] Der Rat besteht aus 47 Mitgliedern, die jeweils mit der Mehrheit der Stimmen der VN-Generalversammlung gewählt werden müssen. Die Stimmen sind nach Kontinenten quotiert.[2] Im Falle schwerer Verstöße eines Mitglieds des Rates gegen die Menschenrechte kann dieses mit zwei Dritteln der Stimmen abgewählt werden.

Die USA begründeten ihre Gegenstimme damit, dass ihrer Meinung nach das Statut des Rates nicht weit genug gehe. Dies machten sie insbesondere an zwei Punkten fest: (1) Wollten die USA, dass – umgekehrt zur jetzt verabschiedeten Resolution - die Mitglieder mit einer 2/3-Mehrheit gewählt und mit einfacher Mehrheit abgewählt werden können; (2) hatten sie eine direkte Verbindung zwischen dem Menschenrechtsrat und dem Sicherheitsrat der VN gefordert. Im Falle schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen sollte der Sicherheitsrat sich mit der Angelegenheit befassen und ggf. militärische Sanktionen verhängen können. Als Ständiges Mitglied des Rates können die USA allerdings, sollten sie selbst betroffen sein, ihr Veto einlegen. Die hieraus möglicherweise entstehende Ungleichbehandlung zu Lasten kleinerer Staaten war wohl der Hauptgrund, weshalb die Vollversammlung diese Forderung ablehnte. Obwohl diese beiden Forderungen nicht erfüllt wurden, hat US-Außenministerin Rice zugestanden, die Arbeit der Kommission nicht behindern zu wollen, auch soll der auf die USA entfallende Finanzierungsanteil von 4,5 Mio. $ bereitgestellt werden.[3]

Für die Schaffung des Rates hatten sich vor allem Kofi Annan und der Präsident der VN-Generalversammlung Jan Eliasson (Schweden) stark gemacht. Auch wenn Annans Vorstellungen nicht voll verwirklicht wurden, darf die Einrichtung des Menschenrechtsrates als relativer Erfolg bezeichnet werden:
  • Als von den UN etablierter Rat erhält das Gremium ein viel höheres Gewicht als es dies die Kommission zuvor hatte.
  • Vor allem besteht die Möglichkeit, den Rat als Organ der Vereinten Nationen zu etablieren, womit er (formal!) mit anderen Organen wie beispielsweise dem Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) oder auch dem Generalsekretär und dem Sicherheitsrat gleichrangig würde. Dies besagt allerdings wenig, sollte der Rat überhaupt je in den Rang eines Organs erhoben werden.
  • Diese Möglichkeit ergibt sich aus der vorgesehen jährlichen Überprüfung der Arbeit und des Status des Rates nach fünf Jahren.
  • Der Text verweist explizit auf die drei Säulen der VN, Entwicklung, Frieden und Sicherheit, Menschenrechte, zwischen denen so ein direkter Zusammenhang hergestellt wird.
  • Im Gegensatz zur Vorgänger-Kommission wird der Rat in Permanenz tagen und kann deshalb umgehend und unmittelbar auf Menschenrechtsverletzungen reagieren.
  • Er soll vor allem auch zur Prävention im Bereich der Achtung der Menschenrechte beitragen.
  • Er ist verpflichtet (wie übrigens zuvor auch die Kommission), Sachverständige, Sonderberichterstatter und wichtige NGOs zu seinen Beratungen heranzuziehen und zu hören.
  • Bei Wahlen in den Rat ist für jedes kandidierende Mitglied die absolute Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Generalversammlung nötig, wodurch verhindert werden soll, dass notorische Menschenrechtsverletzer gewählt werden.
  • Die Ratsmitglieder selbst verpflichten sich, höchste Standards zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte einzuhalten und unterliegen selbst der Beobachtung durch den Rat wie durch die Vollversammlung.
Ohne Zweifel handelt es sich bei der Einrichtung dieses Rates um einen Kompromiss. Die Drohung der USA, dem Rat nicht beizutreten und möglicherweise ihren Finanzierungsanteil nicht auszuzahlen, hat an vielen Stellen zu Verwässerungen geführt: Ähnlich wie bei der Erarbeitung des Status des Internationalen Strafgerichtshofs wurden gegenüber der Supermacht Konzessionen gemacht, in der Hoffnung, die USA so doch noch ins Boot der Resolution zu bekommen. Aber, wie zu sehen ist, erfolgte das nicht um jeden Preis. Die Zukunft dieses neuen Instituts, vor allem aber seine mögliche Erhebung in den Rang eines Organs der VN wird entscheidend von der Qualität seiner Arbeit abhängen.

Genau hier aber liegen die Probleme: Werden sich die 47 Mitglieder des Rates überhaupt finden lassen, die in Menschenrechtsfragen ohne Fehl und Tadel sind? Könnte nicht die Wahl so vieler Mitglieder wieder zu Kompromissen und Absprachen führen, die eine transparente, objektive und effiziente Arbeit des Gremiums genauso ineffizient werden lassen, wie dies bereits bei der Kommission der Fall war? Führen nicht die Sitzverteilung und das Boykottieren des Rates durch die USA, die weiterhin die Menschenrechtsverletzungen Anderer als Kriegsgrund verstehen, dazu, dass vor allem die Länder des Südens mit Verurteilungen zu rechnen haben werden, die Großen aber und darunter vor allem die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates von Verurteilungen ausgenommen bleiben? Diese Befürchtung brachten Vertreter von Staaten des Südens in der Aussprache über die Resolution zum Ausdruck. Vor allem aber: Welches Gewicht besitzt der Rat, solange ihm der mächtigste Staat der Welt nicht beitritt?

Damit bleibt die Frage, inwieweit der mit großem Aufwand schließlich geschaffene Rat nicht letztlich doch ein Popanz ist, der aufgrund interner Widersprüche und Koalitionen wie aufgrund des Fernbleibens der USA handlungsunfähig bleiben wird. Entscheidend wird hierfür letztlich die Arbeit des Rates selbst sein. Gelingt es ihm, die selbst gesetzten Ziele einigermaßen zu erreichen, wird er seine Autorität stärken und vielleicht in fünf Jahren die Rolle spielen können, die ihm im Statut zugeschrieben worden sind. Er ist, wie auch der Internationale Strafgerichtshof, ein Wechsel auf die Zukunft. Und er ist Teil eines Prozesses, der die Menschrechtsfrage immer mehr zum Bestandteil einer sichereren, menschlicheren und durch die zivilisatorische Errungenschaft des Rechts geschützte Welt machen könnte. Naiv wenn nicht falsch wäre es allerdings, allein dem neu geschaffenen Rat die Verantwortung für seine eigene Zukunft zuzuschreiben. Solange die USA wie Europa aus wirtschaftlichen Interessen und um einer gerade auf Verletzung der Menschenrechte basierenden Stabilität willen Foltersysteme in der ganzen Welt unterstützen, wird auch das beste VN-Gremium keine entscheidende Veränderung der Gewaltverhältnisse in der Welt erreichen können.

Dennoch ist durch Schaffung dieses Rates die Frage der Menschenrechte in der internationalen Tagesordnung weiter nach oben gerückt. Alle Staaten der Welt sind gefordert, sich an diesen Standards deutlicher zu orientieren als bisher. Und die Bush-Administration und mit ihr die Herrschaft der Neo-Konservativen gepaart mit schon geradezu fanatisch betriebenem Neo-Liberalismus dürften wohl nicht von Ewigkeit sein, nicht zuletzt aufgrund der sich weltweit formierende Gegenwehr. Und vielleicht besinnt sich eine andere US-Regierung auf die große Menschenrechtstradition ihres Landes, auf die US-Botschafter John Bolton in der Abschlussdebatte über die Resolution so wortreich hingewiesen hat. Der - wünschenswerte – Beitritt der USA hätte allerdings zur Folge, dass auch sie der internationalen Überprüfung der Menschenrechtssituation in ihrem Lande zustimmen müssten.

Fußnoten:
  1. An der Abstimmung haben nicht teilgenommen: Zentralafrikanische Republik, Demokratische Volksrepublik Korea, Äquatorial-Guinea, Georgien, Kiribati, Liberia und Nauru.
  2. Sitzverteilung: 13 für Afrika, 13 für Asien, 6 für Osteuropa, 8 für Lateinamerika, 7 für West-Europa und die restlichen Staaten.
  3. FAZ, 18. März 2006.
* Prof. Dr. Werner Ruf, Kassel, ehemaliger Hochschullehrer für Internationale Beziehungen an der Universität Kassel; AG Friedensforschung an der Uni Kassel.


Dieser Beitrag erschien in der Zeitschrift Kritische Ökologie, Ausgabe 65 (2006).

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