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"... den anhaltenden Auswirkungen der Sklaverei und des Sklavenhandels begegnen"

Resolution der Generalversammlung zur Begehung des zweihundertsten Jahrestags der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels

A/RES/61/19

Einundsechzigste Tagung - Tagesordnungspunkt 155

Verteilung: Allgemein
29. Januar 2007

Resolution der Generalversammlung

[ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/61/L.28 und Add.1)]

61/19. Begehung des zweihundertsten Jahrestags der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels

Die Generalversammlung,

in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [1], in der verkündet wurde, dass niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden darf und dass Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen verboten sind,

daran erinnernd, dass beim transatlantischen Sklavenhandel zwischen dem fünfzehnten und dem späten neunzehnten Jahrhundert Millionen von Afrikanern als Sklaven hauptsächlich aus Westafrika zwangsweise auf den amerikanischen Kontinent verschleppt wurden, wo sie den imperialen Mächten der Zeit zur Bereicherung dienten,

im Gedenken an diejenigen, die durch die Sklaverei den Tod fanden, namentlich in Folge der Schrecken der Überfahrt über den Atlantik sowie ihrer Auflehnung und ihres Widerstands gegen die Versklavung,

in der Erkenntnis, dass der Sklavenhandel und die Sklaverei insbesondere in Anbetracht ihres Ausmaßes und ihrer Dauer zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in der Geschichte der Menschheit gehören,

zutiefst betroffen darüber, dass die internationale Gemeinschaft nahezu zweihundert Jahre gebraucht hat, um anzuerkennen, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und stets als solches hätten gelten sollen,

unter Hinweis darauf, dass Sklaverei und Sklavenhandel von der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz, die vom 31. August bis 8. September 2001 in Durban (Südafrika) stattfand, zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt wurden [2],

in der Erkenntnis, dass der Sklavenhandel und das Erbe der Sklaverei die Ursache dafür sind, dass Menschen afrikanischer Abstammung auch heute noch Situationen großer sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit sowie tief verwurzelten Formen von Hass, Intoleranz, Rassismus und Vorurteilen ausgesetzt sind,

unter Hinweis auf die Ziffern 98 bis 106 der Erklärung von Durban2 und insbesondere betonend, wie wichtig die „Schaffung wirksamer Rechtsbehelfe und Wiedergutmachungsmöglichkeiten sowie Ausgleichs- und andere Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene“ sind, die den anhaltenden Auswirkungen der Sklaverei und des Sklavenhandels begegnen sollen,

in Anerkennung der Wissenslücke, die in Bezug auf die Folgen des Sklavenhandels und der Sklaverei sowie die früheren und gegenwärtigen Wechselbeziehungen zwischen den Völkern Europas, Afrikas, Asiens und der Amerikas, einschließlich der Karibik, besteht,

erfreut über die Arbeit des Internationalen wissenschaftlichen Ausschusses für das Projekt "Route der Sklaven" der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der das Ziel verfolgt, diese Wissenslücke zu schließen, und seinem zu gegebener Zeit vorzulegenden Bericht mit Interesse entgegensehend,

unter Hinweis auf die von der Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf ihrer einunddreißigsten Tagung verabschiedete Resolution 28, mit der das Jahr 2004 zum Internationalen Jahr zum Gedenken an den Kampf gegen die Sklaverei und ihre Abschaffung erklärt wurde [3], sowie unter Hinweis darauf, dass diese Organisation den 23. August als Internationalen Tag des Gedenkens an den Sklavenhandel und seine Abschaffung begeht,

feststellend, dass sich die Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels, die maßgeblich zur Abschaffung der Sklaverei beitrug, 2007 zum zweihundertsten Mal jährt,

1. beschließt, den 25. März 2007 zum Internationalen Tag zur Begehung des zweihundertsten Jahrestags der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels zu erklären;

2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, soweit noch nicht geschehen, Bildungsprogramme zu erarbeiten, die kommenden Generationen unter anderem mittels entsprechender Schullehrpläne ein Verständnis der Lehren, der Geschichte und der Folgen der Sklaverei und des Sklavenhandels vermitteln und einprägen sollen;

3. beschließt, am 26. März 2007 eine Sondergedenksitzung der Generalversammlung zum zweihundertsten Jahrestag der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels abzuhalten;

4. ersucht den Generalsekretär, unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, ein Informationsprogramm aufzustellen, um den zweihundertsten Jahrestag der Abschaffung des transatlantischen Sklavenhandels angemessen zu begehen;

5. ersucht den Generalsekretär außerdem, der Generalversammlung auf ihrer zweiundsechzigsten Tagung einen Sonderbericht über die Initiativen vorzulegen, die Staaten ergreifen, um die Ziffern 101 und 102 der Erklärung von Durban im Hinblick darauf durchzuführen, die anhaltenden Folgen der Sklaverei zu bekämpfen und dazu beizutragen, die Würde der Opfer der Sklaverei und des Sklavenhandels wiederherzustellen [2].

59. Plenarsitzung
28. November 2006


Fußnoten
  1. Resolution 217 A (III). In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/grunddok/ar217a3.html.
  2. Siehe A/CONF.189/12 und Corr.1, Kap. I. In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/conf/ac189-12.pdf.
  3. Siehe United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Records of the General Conference, Thirty-first Session, Paris, 15 October-3 November 2001, Vol. 1 und Korrigendum: Resolutions, Kap. V.
* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung (A/61/49 (Vol. I)).

Quelle: www.un.org


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