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60 Jahre NATO – Es reicht!

Von Peter Strutynski *

Es gibt verschiedene Zugänge zur NATO. Man kann sich ihr historisch annähern oder über die Analyse ihres gegenwärtigen Tuns beispielsweise in Afghanistan oder im Kaukasus und im Schwarzen Meer. Es gibt auch verschiedene Motive die NATO abzulehnen. Was mich betrifft – und ich spreche hier sowohl als Politikwissenschaftler, als auch als Vertreter des Bundesausschusses Friedensratschlag, also eines Teils der deutschen Friedensbewegung – ist meine Kritik an der NATO fundamental. D.h.
  1. die NATO hat noch nie eine Existenzberechtigung gehabt, sie widersprach von Anfang an den Erfordernissen einer friedlichen Entwicklung der Menschheit nach dem Zweiten Weltkrieg;
  2. die NATO war eine völkerrechtliche Missgeburt;
  3. die NATO trägt die Hauptverantwortung für die Eskalation der Ost-West-Konfrontation im Kalten Krieg;
  4. Nach dem Ende der bipolaren Weltordnung ist die NATO sogar noch gefährlicher geworden.
Ich will versuchen, diese vier Thesen in meinen Überlegungen zu begründen.

Zu 1: Die NATO widersprach von Anfang an den Erfordernissen einer friedlichen Entwicklung der Menschheit

Worum ging es den Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg, der zweiten und größten Menschheitskatastrophe des 20. Jahrhunderts?

Das wichtigste für die Überlebenden des Weltkriegs war, dass ein neuerlicher Krieg unter keinen Umständen mehr sein durfte, und zwar weil er – wie Hiroshima und Nagasaki gezeigt hatten – die Selbstauslöschung der Menschheit zur Folge haben könnte.

Die internationale Nachkriegsordnung sollte entsprechend umgestaltet werden, indem einerseits den durch den Sieg der Anti-Hitler-Koalition geschaffenen neuen Realitäten Rechnung getragen wurde und andererseits eine neue Staatenorganisation über den Weltfrieden wachen sollte. In konzentrierter Form schlug sich dies in der Charta der Vereinten Nationen nieder. Neben dem als „Gewaltverbot“ bekannt gewordenen Prinzip enthält die Charta noch die Garantie der souveränen Gleichheit und territorialen Integrität der Staaten sowie das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten.

Vom allgemeinen Gewaltverbot sollte es lediglich zwei eng definierte Ausnahmen geben können: Einmal das individuelle oder kollektive Recht auf (militärische) Verteidigung im Fall eines gegnerischen Angriffs (Art. 51 UN-Charta). Zum anderen kann der UN-Sicherheitsrat militärische Maßnahmen anordnen, wenn durch Handlungen eines oder mehrerer Staaten der Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedroht sind (Art. 39) und alle friedlichen Mittel zur Streitbeilegung erschöpft sind (Art. 42).

Die Instanz, die über den Weltfrieden zu wachen hatte, war und ist bis heute der UN-Sicherheitsrat. In ihm spiegelt sich vielleicht am deutlichsten das reale internationale Kräfteverhältnis am Ende des Zweiten Weltkriegs wider: Ganz im Gegensatz zur proklamierten „Gleichheit“ aller UN-Mitgliedsstaaten sicherten sich in diesem höchsten Gremium die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs einen ständigen Sitz, der zudem mit einem nur ihnen zustehenden Veto-Recht ausgestattet wurde. Diese Konstruktion war damals verständlich, weil sie allein eine Garantie für die Errichtung eines stabilen Friedens in Europa und in der Welt zu bieten schien. Japan und Deutschland als die Hauptschuldigen am Weltkrieg sollten nie wieder in die Lage kommen, ihr kriegerisches Haupt zu erheben.

Das genügte aber nicht. Die UNO war ja nur der institutionelle Rahmen einer auf Frieden und internationale Sicherheit zielenden Nachkriegsordnung, bezog sich also vorwiegend auf die Beziehungen zwischen den Staaten. Die Verfasstheit der Staaten selbst fiel in deren eigene Zuständigkeit.

Diese grundsätzliche Offenheit gegenüber den gesellschaftspolitischen Grundlagen der Staaten fand indessen keine Anwendung auf die „Feindstaaten“ Japan und Deutschland. Denn es war erkannt worden, dass Militarismus, Faschismus und Krieg vor allem ökonomische Ursachen hatten, die in einem besonders stark auf die Interessen des schwer- und rüstungsindustriellen Großkapitals zugeschnittenen aggressiven Kapitalismus/Imperialismus zu suchen waren. Als Lehren daraus wurde beispielsweise für Japan eine Friedensverfassung erlassen. Japan verzichtet nach Art. 9 auf das Recht jedes anderen Staates auf eigene Streitkräfte und begnügt sich mit der Aufstellung von „Selbstverteidigungskräften“. Dass gegen diesen Artikel später massiv verstoßen wurde und Japan heute über eine der modernsten Armeen der Welt verfügt, ist Ergebnis der Westbindung des Landes und seiner antikommunistischen Grundorientierung.

Auch für das Nachkriegsdeutschland galt zunächst der antifaschistische und antimilitaristische Konsens der Siegermächte, der sich am nachhaltigsten im Potsdamer Abkommen vom August 1945 niederschlug. „Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet“, heißt es darin und die dafür notwendigen Maßnahmen lauteten:
  • Demilitarisierung: „Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann …“
  • Denazifizierung: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; … jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“.
  • Dezentralisierung: Das hieß einmal Entflechtung und Entmachtung großkapitalistischer Konzerne und Trusts als auch „Dezentralisation der politischen Struktur“.
  • Demokratisierung: „Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), … wiederhergestellt. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.“
Nicht nur die alliierten Siegermächte, sondern auch die demokratischen Bewegungen in fast allen europäischen Ländern waren nach dem Zweiten Weltkrieg davon überzeugt, dass der Kapitalismus alter Art nicht mehr zeitgemäß war. In der öffentlichen Meinung war er weitgehend desavouiert, weil mit ihm die gar nicht so weit zurück liegenden verheerenden Folgen der Weltwirtschaftskrise (1929/30) und der Raubzug der deutschen Banken und Industriekonzerne während des Zweiten Weltkriegs assoziiert wurden. Die Überwindung monopolkapitalistischer Eigentums- und Machtverhältnisse und die gesellschaftliche Kontrolle der Schlüsselindustrien und Finanzinstitute gehörten damals fast zum Allgemeingut der Demokraten und Sozialisten. Dass sich im Zuge der Nachkriegsentwicklung eine Reihe von Staaten eine andere Gesellschaftsordnung gab (in Mittel- und Osteuropa mit massiver Unterstützung durch die Sowjetunion), entsprach genauso dem Trend der Zeit wie die starken radikaldemokratischen und kommunistischen Bewegungen in Ländern der westlichen Hemisphäre wie Griechenland, Frankreich oder Italien.

Zu 2: Die NATO war eine völkerrechtliche Missgeburt

Die Gründung der NATO 1949 war dagegen von Anfang an ein problematischer Akt, der so gar nicht zur Charta der Vereinten Nationen passen wollte. Die UNO war als ein System kollektiver, das heißt auf Gegenseitigkeit beruhender Sicherheit aller Staaten gedacht und organisiert worden. Ein Militärpakt dagegen geht von aktuellen oder potenziellen Gegnern aus, ist also ausschließend (exklusiv) und nimmt in Kauf, dass die Ausgeschlossenen sich ebenfalls zusammenschließen. Beide – oder noch mehr - Seiten geraten also in das bekannte „Sicherheitsdilemma“, wonach die militärische Organisation des eigenen Schutzes zum Bedrohungsempfinden der anderen Seite beiträgt, die nun ihrerseits sich militärisch zu schützen versucht. So werden dann jegliche Rüstungsanstrengungen als Verteidigungs- oder „Nachrüstungs“-Maßnahmen dargestellt – und zwar auf beiden Seiten. Die NATO widersprach also von Anfang an den Grundsätzen des modernen Völkerrechts.

Der Missgeburt NATO sollte man ihren Fehler aber nicht ansehen. Daher hüllte sie sich in ein völkerrechtliches Mäntelchen. Ihre Gründungsurkunde, der „Washingtoner Vertrag“ vom 4. April 1949, atmete so sehr den Geist der UN-Charta, dass man den entstehenden Militärpakt fast für eine Unterorganisation der Vereinten Nationen halten konnte. Schon in der Präambel bekunden die Vertragsparteien „ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und allen Regierungen in Frieden zu leben“. Artikel 1 und Art. 7 des NATO-Vertrags sind so stark an Formulierungen der UN-Charta angelehnt, dass man sich fragen muss, warum es eines solchen Bündnisses überhaupt bedarf.

Hinzu kommen zwei bemerkenswerte Einschränkungen der Reichweite des Militärbündnisses. Einmal betraf dies seine geografische Begrenzung auf das „nordatlantische Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses“ (Art. 6). Militäroperationen außerhalb dieses Raums, also „out of area“ – seit dem Krieg gegen Jugoslawien und dem neuen „Krieg gegen den Terror“ schon fast zur Regel geworden – waren nicht vorgesehen und vertragswidrig.

Die zweite Einschränkung ist inhaltlicher Art und wird bis zum heutigen Tag in der öffentlichen Debatte gern übersehen: Nach Artikel 5 des NATO-Vertrags verpflichten sich die Vertragspartner zum Beistand für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder angegriffen werden. Ausdrücklich wird hierbei auf das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51. der UN-Charta verwiesen. Es bleibt den NATO-„Parteien“ aber vollkommen selbst überlassen, welcher Art ihr Verteidigungsbeitrag ist, „indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“

Einer solchen Völkerrechtslyrik widersprach die politische Intention der NATO. Deren Gründung war das letzte Glied einer Reihe von Maßnahmen der westlichen Siegermächte zur Eindämmung dessen, was seiner Zeit die kommunistische Weltrevolution genannt wurde. Spätestens mit der „Eisernen-Vorhang“-Rede Churchills im Jahr 1946 und der ein Jahr später formulierten Truman-Doktrin war klar geworden, dass der Zweite Weltkrieg in einen Kalten Krieg mündete, dessen Kontrahenten, die Sowjetunion und die USA, zwei gegensätzliche Gesellschaftssysteme vertraten.

Die Hauptsorge der Sowjetunion galt der eigenen Sicherheit, wozu die Bildung eines cordon sanitaire, eines Systems vorgelagerter befreundeter Staaten entsprechend der in Teheran, Jalta und Potsdam vereinbarten Hemisphären diente. Es war, wie der große Historiker des 20. Jahrhunderts, Eric Hobsbawm, feststellte, eine defensive, auf Sicherung des Status quo und auf den inneren Machterhalt gerichtete Außenpolitik.

Die Hauptsorge der USA hingegen galt der Abwehr des vermeintlich aggressiven Kommunismus und dessen Eindämmung (containment) bzw. Zurückdrängung (Roll back). Dies begann mit der militärischen Bekämpfung von Aufständen in der eigenen Hemisphäre (z.B. Griechenland) und der Ausarbeitung von Putschplänen, die eine Machtübernahme durch damals starke kommunistische Parteien verhindern sollten (Frankreich und Italien). Dem dienten auch die Einrichtung von Militärstützpunkten rings um die Sowjetunion sowie die Gründung von Militärallianzen in Asien und im pazifischen Raum (CENTO, SEATO und ANZUS).

Von einer Mitgliedschaft der 1949 gegründeten alten Bundesrepublik in der NATO konnte zu Beginn noch keine Rede sein. Die westliche Welt war noch nicht bereit, den Nachfolgestaat des Dritten Reiches umstandslos in die eigene Wertegemeinschaft aufzunehmen. Die Furcht vor einem möglicherweise wieder erwachenden deutschen Militarismus war nach wie vor allgegenwärtig. Diese Furcht war auch 1955 noch nicht vergessen, als Westdeutschland der NATO beitrat. Der damalige Generalsekretär der NATO, Lord Ismay, brachte die durchaus gemischte Gefühlslage des Bündnisses darin zum Ausdruck, dass er ihr die dreifache Aufgabe zuwies, „to keep the Russians out, the Americans in and Germany down“.

Zu 3: die NATO trägt die Hauptverantwortung für die Eskalation der Ost-West-Konfrontation im Kalten Krieg

Die Geschichte der NATO wird heute vielfach als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet, und zwar von denjenigen, die zur Westbindung und zur Restauration kapitalistisch-imperialistischer Verhältnisse keine Alternative gelten lassen wollten. Das sind auch diejenigen, die die „Freiheit“ im Westen genauso gut aufgehoben sahen wie sie deren totale Unterdrückung im Osten behaupteten. Sie sahen auch nie ein Problem darin, dass durch die Ost-West-Blockkonfrontation die Welt nicht nur 40 Jahre lang in Atem gehalten, sondern auch an den Rand einer atomaren Katastrophe gedrängt wurde. Ich erinnere hier vor allem an den NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979, der die Aufstellung neuer atomarer Mittelstreckenraketen (der sog. Cruise Missiles und Pershing II) in Westeuropa vorsah, womit das Ziel verfolgt wurde, einen atomaren Enthauptungsschlag gegen die Sowjetunion durchzuführen. Ein zweifelhafter „Erfolg“ war auch die gigantische nukleare und konventionelle Hochrüstung der beiden Blöcke, die den Volkswirtschaften ebenso gigantische Mittel zur Lösung dringender Menschheitsprobleme wie Hunger, Armut und Massenarbeitslosigkeit entzog.

Auch wenn diese Geschichte noch nicht geschrieben wurde: Meine These ist, dass alle wesentlichen Rüstungsschübe und alle gefährlichen Zuspitzungen im Kalten Krieg einschließlich der Kuba-Krise 1961, die immer so gern den Sowjets in die Schuhe geschoben wird, vom Westen ausgingen.

Zu 4: Nach dem Ende der bipolaren Weltordnung ist die NATO sogar noch gefährlicher geworden

Das wahre Gesicht der NATO enthüllte sich vielen Menschen eigentlich erst nach dem Ende der Ost-West-Blockkonfrontation. Die Ratlosigkeit der Militärs, Rüstungslobbyisten und Sicherheitspolitiker 1989/91 war aber von erstaunlich kurzer Dauer. Nachdem der äußere Feind nicht nur abhanden gekommen war, sondern sich teilweise sogar zu einem Verbündeten wandelte, erfand sich die NATO neu: 40 Jahre lang als militärisches Bollwerk gegen den vermeintlich aggressiven Kommunismus in Gestalt des Warschauer Pakts unter Führung der atomaren Supermacht Sowjetunion waren mit dem Mauerfall 1989 und der Auflösung von UdSSR und Warschauer Vertrag 1991 unwiderruflich zu Ende. An die Stelle militärischer Bedrohung mussten nun – aus einer Art Selbsterhaltungstrieb des Militärs heraus - neue Arten von Bedrohungen und Risiken konstruiert werden, die eine Aufrechterhaltung des militärisch-industriellen Komplexes rechtfertigten.

Dies gelang der NATO auf kreative Weise. Ob es um die Bevölkerungs“explosion“ in der Dritten Welt ging oder um das Weltklima und die dünner werdende Ozonschicht, um Armut, Verelendung und Migrationsströme (aus dem „Süden“) oder um Engpässe im weltweiten Nahrungsmitteldargebot, um Energieknappheit oder schwer zugängliche andere Ressourcen: Für all diese offenkundig nicht militärischen Risiken erklärte sich die NATO zuständig. Das Zauberwort, von dem sich damals auch die Friedensforschung infizieren ließ, hieß „erweiterter Sicherheitsbegriff“.

Im November 1991 verabschiedete der NATO-Gipfel in Rom ein neues strategisches Konzept. Dieses Konzept, die „Römische Erklärung“, enthielt die strategische Neuorientierung des ursprünglich auf Verteidigung ausgelegten Militärbündnisses. Die Gefahr eines „großangelegten, gleichzeitig an allen europäischen NATO-Fronten vorgetragenen Angriffs“ sahen die NATO-Strategen als „praktisch nicht mehr gegeben“ an. In einer solchen Lage fällt es natürlich schwer, den eigenen Militärapparat weiter zu legitimieren. Also wurde die alte Bedrohung durch eine neue Art von Bedrohung ersetzt. In der Erklärung von Rom heißt es:

„Sie (die neuen „Risiken“, P.S.) sind eher Konsequenz der Instabilität, die aus den ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten, einschließlich ethnischer Rivalitäten und Gebietsstreitigkeiten entstehen können, denen sich viele mittel- und osteuropäische Staaten gegenübersehen.“ (Ziffer 10) Und Ziff. 9 formuliert:

„Im Gegensatz zur Hauptbedrohung der Vergangenheit sind die bleibenden Sicherheitsrisiken der Allianz ihrer Natur nach vielgestaltig und kommen aus vielen Richtungen, was dazu führt, dass sie schwer vorherzusehen und einzuschätzen sind. Die NATO muss fähig sein, auf derartige Risiken zu reagieren …“

Das haben sich die Militärs, die in dieser schwersten Stunde ihres Lebens um eine Zukunftsperspektive ihres Berufsstands rangen, wirklich fein ausgedacht: Um sich vor „unvorhersehbaren“ Risiken „aus allen Richtungen“ zu schützen, kann im Grunde genommen alles und jedes an Bewaffnung und Ausrüstung gefordert werden. Denn man muss ja auf alle Eventualitäten gefasst sein.

In der Römischen Erklärung 1991 wurden auch schon die – etwas konkreteren – Herausforderungen genannt, denen sich die NATO zuwenden müsse. Neben dem klassischen Fall eines Angriffs auf das Bündnisgebiet, was aber faktisch ausgeschlossen ist, habe die Sicherheit des Bündnisses auch den „globalen Kontext“ zu berücksichtigen:

„Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen Risiken berührt werden, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten.“ (Ziff. 13)

Diese „Risiken“ blieben stilbildend für alle weiteren Strategiepapiere der NATO, aber auch nationaler Militärdoktrinen etwa der Vereinigten Staaten (Nationale Sicherheitsstrategie-NSS, zuletzt 2006), der Bundesrepublik Deutschland (Verteidigungspolitische Richtlinien-VPR, zuletzt 2003) oder auch der Europäischen Union (Europäische Sicherheitsstrategie-ESS, 2003).
Ergänzt wurden sie in der Folge lediglich noch um den Gedanken der „humanitären Intervention“, zu dem die zivilisierte Weltgemeinschaft dann verpflichtet sein könne, wenn Vertreibungen, „ethnische Säuberungen“, Völkermord oder andere massive Menschenrechtsverbrechen stattfinden.
Der Krieg gegen Jugoslawien 1999 war der erste Krieg, den die NATO aus „humanitären Gründen“ geführt hat; der andauernde „Antiterrorkrieg“ in Afghanistan und anderswo im Rahmen von Operation Enduring Freedom ist der erste Krieg der NATO und anderer „Verbündeter“, der dem „Risiko Terrorismus“ gilt; und der Irakkrieg der USA und nicht weniger in der „Koalition der Willigen“ kämpfender NATO-Mitglieder ist der erste seiner Art, der die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern vorgab.

Das erschreckendste Ergebnis der Entwicklung der Welt nach dem Ende der Blockkonfrontation ist aus meiner Sicht, dass die militärischen Konflikte sowohl an Zahl als auch an Schärfe zugenommen haben, obwohl es heute die unversöhnliche Gegnerschaft zweier unterschiedlicher Gesellschaftssysteme im Weltmaßstab nicht mehr gibt. Dem Imperialismus, so lautet meine Schlussfolgerung, ging es also nicht nur um die Niederwerfung des Kommunismus, sondern es geht ihm auch um die Ausbreitung seines eigenen Herrschafts- und Machtbereichs gegenüber anderen Konkurrenten. Dies könnte – hätte man hierfür die Zeit - an dem im August 2008 aufgetauten „eingefrorenen Konflikt“ um die abtrünnige georgische Republik Südossetien exemplifiziert werden.

Das andere Beispiel ist Afghanistan. Auch in Afghanistan geht es dem Westen vor allem um die interessante geostrategische Lage. Afghanistan liegt inmitten einer Region, in der nahezu die Hälfte der Menschheit lebt und die über zwei Drittel der weltweiten Öl- und Gasvorkommen verfügt. Afghanistan ist somit eine der begehrtesten strategischen Regionen der Erde, geradezu prädestiniert als eine Art terrestrischer Flugzeugträger und Stationierungsort für Radaranlagen und Raketenabschussrampen. Wer wollte hier nicht das Sagen haben?!

Der frühere – und vielleicht künftige – Präsidentenberater Zbigniew K. Brzezinski schrieb 1997: Für die „globale Vormachtstellung und das historische Vermächtnis Amerikas“ werde es „von entscheidender Bedeutung sein, wie die Macht auf dem eurasischen Kontinent verteilt wird“. Der „eurasische Kontinent“ ist also das „Schachbrett, auf dem sich auch in Zukunft der Kampf um die globale Vorherrschaft abspielen wird“.

Die jüngsten Ereignisse auf dem eurasischen „Schachbrett“ rufen Erinnerungen an den für erledigt gehaltenen alten Kalten Krieg wach. Die seiner Zeit von George F. Kennan erfundene Eindämmungspolitik (Containment) gegenüber der Sowjetunion wird nur von einer möglicherweise härteren Variante abgelöst, für die Bezeichnungen wie Constriction (Einschnürung) oder gar Strangulation (Strangulierung) zutreffender sein dürften. Sollte dies gelingen, könnte sich die NATO, die auf dem Bukarester Gipfel 2008 die Weichen auf eine globale Erweiterung gestellt hat, voll auf den Kontrahenten China konzentrieren. Denn Peking, das hat auch die Inszenierung der Olympischen Spiele 2008 gezeigt, möchte in der neuen Weltordnung eine eigenständige Rolle spielen.

So ließe sich die gegenwärtige Etappe der NATO in Abwandlung des zitierten Bonmots von Lord Ismay vielleicht in dem Ziel zusammenfassen, „to keep the Chinese out, the Americans in and Russia down“.

Für die Menschen bedeutet das aber: Neue Rüstungen, neue Spannungen, neue Kriege. Für uns heißt das: Es gibt für die Menschheit nur dann eine Zukunft, wenn die NATO keine Zukunft hat. Daher sage ich: 60 Jahre NATO: Es reicht!

* Input für die Internationale Konferenz am 4./5. Oktober in Stuttgart.

Zur Person: Peter Strutynski ist Politikwissenschaftler an der Uni Kassel, AG Friedensforschung (www.) und Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag (Federal Committee Peace Counsel)



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