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Die "Kriminellen": "Ausländer raus" als herrschende Politik in Europa

Von Heiner Busch *


Ein Blick in die Nachbarländer beweist: Bei der Kriminalisierung von ImmigrantInnen zeigt sich die Schweiz sehr europäisch.

«Wir dürfen nicht so zaghaft sein mit ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell.» Das Zitat stammt nicht aus einem SVP-Argumentarium und auch nicht von FDP-Nationalrat Philipp Müller, der als «Migrationsexperte» seiner Partei für den Gegenvorschlag weibelt und dabei regelmässig die «Gastrecht»-Floskel im Munde führt. Die markigen Worte waren vielmehr Teil eines Interviews, das Gerhard Schröder im Juli 1997 der «Bild-Zeitung» gab, ein Jahr bevor er an der Spitze einer rot-grünen Koalition Bundeskanzler wurde. Die Drohung richtete sich gegen KurdInnen, die sich Mitte der neunziger Jahre mit militanten Demonstrationen gegen das Verbot der PKK wehrten. Im Oktober 1997 verschärfte der Bundestag das Ausländerrecht: Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs führt seitdem zu einer «zwingenden Ausweisung».

«Stärke» wollen nicht nur die Rechtspopulisten demonstrieren

Quer durch Europa sind Feinderklärungen gegen «kriminelle» oder «nicht integrierte» AusländerInnen seit Jahren an der Tagesordnung. Sie kommen nicht nur von den Rechtspopulist­Innen, die in vielen EU-Staaten an Terrain gewinnen, sondern auch aus den etablierten konservativen und sozialdemokratischen Parteien, die sich von der Demonstration der Stärke gegen Schwache ein Plus im Wahlkampf versprechen. Letztes Beispiel: Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy, dessen Popularität angesichts seiner neoliberalen Rentenreform sinkt und der Ende Juli in Grenoble einen «Krieg gegen diese Drogenhändler und Delinquenten» – im Klartext: gegen Roma und jugendliche ImmigrantInnen – ausrief. In Windeseile tischte die Regierung einen Gesetzentwurf auf, der unter anderem den Entzug der Staatsbürgerschaft ermöglichen soll, wenn die Betroffenen wegen eines gewalttätigen Angriffs auf einen Vertreter der Staatsgewalt verurteilt wurden.

«In Italien hat die Hetze gegen MigrantInnen und Roma nicht erst unter Berlusconi und seinem Innenminister Maroni von der Lega Nord begonnen, sondern schon unter der Mitte-links-Regierung Romano Prodi», berichtet der Genueser Soziologe Salvatore Palidda. Nach dem Überfall auf eine Italienerin habe der damalige Bürgermeister von Rom und Chef der Demokratischen Partei, Walter Veltroni, die rumänischen Roma generell zum Sicherheitsrisiko erklärt. Razzien in Roma-Lagern und Massenausschaffungen waren die Folge.

In Österreich haben es die Freiheitlichen und das bis zu seinem Tod vor zwei Jahren von Jörg Haider angeführte Bündnis Zukunft Österreich vor allem auf «kriminelle Asylbewerber» abgesehen. Die regierenden SozialdemokratInnen und Konservativen haben dem kaum etwas entgegenzusetzen. «Wir haben in den nächsten drei Jahren keine Wahlen. Das ist richtig erholsam», sagt Herbert Langthaler von der Asylkoordination Wien.

Doppelbestrafung ist rechtlich verankert

Der Krieg gegen «kriminelle Ausländer» wird nicht nur ideologisch geführt. In allen EU-Staaten ist die Doppelbestrafung für AusländerInnen durch Haft und Ausschaffung auch im Recht verankert: In Italien wird die Ausweisung als Zusatzstrafe durch das jeweilige Strafgericht selbst verhängt. Die «double peine» war in Frankreich seit 1945 möglich. Nach einer langen Kampagne von linken und Menschrechtsorganisationen verabschiedete das Parlament 2004 eine Einschränkung, die bestimmte Gruppen vor der Ausweisung schützt: in Frankreich Geborene und ImmigrantInnen, die vor dem 13. Lebensjahr eingereist sind, sowie Personen, die seit über zwanzig Jahren im Land leben, mit einer Französin oder einem Franzosen verheiratet oder Eltern von französischen Kindern sind.

Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht die «zwingende Ausweisung» zum einen bei Strafen von mehr als drei Jahren, zum anderen bei Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten, Landfriedensbruch oder Einschleusung von AusländerInnen vor. «Regelausweisungen» sind auch ohne Verurteilung möglich, zum Beispiel «wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen», dass die Betroffenen einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen. «Damit ihnen ja nichts entgeht, werden die Ausländerbehörden sowohl bei der Einleitung eines Strafverfahrens als auch beim Abschluss informiert», erklärt die Berliner Rechtsanwältin Anja Lederer. Auch in Deutschland gibt es für bestimmte Gruppen einen «besonderen Ausweisungsschutz», der aber nicht lückenlos ist, sondern vom Ermessen der Behörden abhängt. Lederer: «Je länger die Leute hier sind, desto besser sind sie geschützt.»

Eines ist in allen EU-Staaten klar: BürgerInnen anderer Mitgliedstaaten sind von der Drohung gegen die «kriminellen Ausländer» weitgehend verschont. Für sie gilt die Freizügigkeit – die lässt nach der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs eine Ausweisung nur dann zu, wenn von den Betroffenen nach Verbüssung der Haft immer noch «erhebliche Straftaten» zu erwarten wären. Die Schweiz ist durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU schon heute an diese Regel gebunden. Daran wird weder die Ausschaffungsinitiative der SVP noch der Pseudogegenvorschlag etwas ändern. Was bleibt, ist eine Justiz, die für InländerInnen, EU-BürgerInnen und die «wirklichen» AusländerInnen unterschiedliche Standards bereithält – eine Dreiklassenjustiz mit Verfassungsrang.

* Aus: Schweizer Wochenzeitung WOZ, 21. Oktober 2010


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