Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Sicherung der Handlungsfähigkeit und Legitimation der Weltorganisation im 21. Jahrhundert

UN-Reformen zügig fortführen - Empfehlungen und Forderungen an die deutsche UN-Politik

Die DGVN, die sich als Organisation von Menschen mit weltbürgerlichem Engagement versteht, dringt darauf, die globalen Herausforderungen zu bewältigen und die Vereinten Nationen als Kern des politischen Systems der Weltgesellschaft sowie zentralen Ort und Verkörperung des Multilateralismus handlungsfähiger zum machen. Aus allen Völkern muss Druck auf ihre Regierungen zur konstruktiven Mitarbeit im Sinne der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Daher fordert die DGVN die Bundesregierung zur konsequenten Weiterverfolgung vorhandener globalpolitischer Ansätze und zu eigenen Initiativen auf, um auf diese Weise auch ihrer eigenen Zielvorgabe eines glaubwürdigen und effektiven Multilateralismus näher zu kommen. Die DGVN richtet dazu die nachfolgenden 30 Empfehlungen und Forderungen an die deutsche UN-Politik.
Die Empfehlungen wurden beschlossen von den Mitgliedern der DGVN anlässlich ihrer 28. Ordentlichen Hauptversammlung am 3. Dezember 2005 in Bonn.
[Sie können die Broschüre hier als pdf-Datei herunterladen.]



Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN), anknüpfend an die Vorstandserklärungen "Für eine internationale 'Kultur der Prävention' und eine Politik des globalen Gemeinwohls" (2002) sowie "„Prioritäten für die künftige deutsche UN-Politik" (1999), beschließen anlässlich ihrer 28. Ordentlichen Hauptversammlung am 3. Dezember 2005 in Bonn zu Beginn der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nachfolgende Vorschläge und Forderungen an die deutsche UN-Politik.

Die Weltgesellschaft steht sechzig Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen vor großen Herausforderungen, für deren Bewältigung die Handlungsfähigkeit und Legitimation der Weltorganisation entscheidend sind. Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen haben die Hoffnungen geteilt, die auf den New Yorker Weltgipfel im September 2005 gerichtet wurden.Das galt für das Festhalten an der erfolgreichen Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele,das galt für eine zukunftsfähige Reform der Weltorganisation.Diese Erwartungen wurden in Vorbereitung des Weltgipfels durch Berichte der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen,Herausforderungen und Wandel und des UNGeneralsekretärs gestützt. Die Verhandlungen und das Gipfeldokument blieben trotz einiger wichtiger Festlegungen hinter diesen Erwartungen zurück.Reformdruck und Herausforderungen bleiben.

Enttäuschend ist,dass zu wenige konkrete Fortschritte erzielt wurden,um
  • Kriege,vor allem in den armen Ländern, einzudämmen;
  • das Übermaß an Waffen zu reduzieren;
  • Armut und Hunger zu beseitigen;
  • die Probleme der immer ungerechter werdenden Verteilung von Einkommen und Wohlstand zu lösen und
  • Umweltzerstörung aufzuhalten.
Dies bleiben Weltprobleme, für die die Weltgesellschaft – so wie sie derzeit als Staatengemeinschaft verfasst ist – bislang keine ausreichenden Antworten gefunden hat.Vor allem gilt dies für die Nichtverbreitung und die Abrüstung von Massenvernichtungswaffen, für den globalen Klimaschutz und die institutionelle Reform der Vereinten Nationen.

Die DGVN,die sich als Organisation von Menschen mit weltbürgerlichem Engagement versteht,dringt gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen in aller Welt darauf, die globalen Herausforderungen zu bewältigen und die Vereinten Nationen als Kern des politischen Systems der Weltgesellschaft handlungsfähiger zu machen.Nur durch ein weltweit stärkeres Engagement lassen sich die seit Jahren anhaltenden Blockaden überwinden,um die Weltorganisation als zentralen Ort und Verkörperung des Multilateralismus zu stärken.Von allen Völkern muss Druck auf ihre Regierungen zur konstruktiven Mitarbeit im Sinne der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Die DGVN fordert die Bundesregierung zur konsequenten Weiterverfolgung vorhandener globalpolitischer Ansätze und zu Initiativen auf, um auch ihrer eigenen Zielvorgabe eines glaubwürdigen und effektiven Multilateralismus näher zu kommen.

Die DGVN richtet dazu 30 Empfehlungen und Forderungen an die deutsche UN-Politik, die sich auf
  • die Stärkung von Menschenrechten,Demokratie und Achtung des Völkerrechts;
  • Menschliche Sicherheit,Kriegsvermeidung und Frieden;
  • faire globale Entwicklung,Umwelt- und Katastrophenschutz;
  • die Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert und
  • die nächsten Schritte der deutschen UN-Politik beziehen.

I. Stärkung von Menschenrechten, Demokratie und der Achtung des Völkerrechts

1. Effektiver Menschenrechtsschutz
Die Würde des Menschen und der Schutz seiner unveräußerlichen Rechte stehen im Zentrum und sind die Grundlage jeder auf dem Recht aufgebauten politischen Ordnung und ihrer demokratischen Legitimation.Die DGVN begrüßt daher ausdrücklich die Verständigung auf einen UN-Menschenrechtsrat. Dieser kann ein Fortschritt gegenüber der bisher bestehenden UN-Menschenrechtskommission sein,wenn Mandat,Modalitäten der Arbeit, Größe und Zusammensetzung im Sinne einer Stärkung des Menschenrechtsschutzes ausgestaltet werden.Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich aktiv in die Verhandlungen um die Ausgestaltung dieses Menschenrechtsrats und des internationalen Menschenrechtsschutzes einzubringen.Dabei sollte die Bundesregierung folgende Ziele verfolgen: Ansiedlung des Rates in Genf,Festlegung von Themenmechanismen und Beibehaltung der Sonderberichterstatter,die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen, offene Wahl der Mitglieder mit Zwei-Drittel- Mehrheit der Generalversammlung, Beobachtung (Monitoring) ihrer Menschenrechtspolitik während der Mitgliedschaft,Kompetenz zur Befassung mit konkreten Ländersituationen. Die Bundesregierung ist weiterhin aufgefordert, sich für die Reform der Menschenrechtsvertragsorgane zu engagieren und zu einer Stärkung des Hochkommissariats für Menschenrechte beizutragen. Sie sollte für eine bessere finanzielle Ausstattung der Menschenrechtsorgane der UN eintreten.

2. Demokratie als zentraler Wert der Staaten und der Weltgesellschaft
Demokratische Strukturen und Verfahren sind mit der nachhaltigen globalen Friedenssicherung und der Achtung von Menschenrechten eng verbunden. Die friedliche Förderung von Demokratie und guter Regierungsführung in allen Staaten zählt daher zu den zentralen Aufgaben einer Staatengemeinschaft,die demokratisch sein will.Die DGVN begrüßt, dass für die Bundesregierung in ihrer Außen- und Entwicklungspolitik die Etablierung und Umsetzung demokratischer Prinzipien im Mittelpunkt stehen.

3. Demokratie als Voraussetzung von Korruptionsbekämpfung
Weltweite demokratische Strukturen sind auch eine wichtige Voraussetzung der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption. Die DGVN betont in diesem Zusammenhang,dass Korruption in Mitgliedstaaten in den zurückliegenden Jahren die Hauptquelle für Korruptionsverdächtigungen im UN-System gewesen ist. Sie begrüßt das In-Kraft-Treten der UN-Konvention gegen Korruption. Die Bundesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess einzuleiten und auf diese Weise zusätzlich zur Ächtung und Verfolgung von Korruption beizutragen.

4. Fortentwicklung der "UN-Normen" für transnationale Unternehmen
Transnationale Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Macht und ihren Einflussbereich bedeutend ausgebaut. Insbesondere in den Entwicklungsländern sind sie mächtig geworden, ihre Unternehmensstrategien beeinflussen das Leben vieler Menschen. Die Verantwortung transnationaler Unternehmen im Bereich des Menschenrechtsschutzes, der Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards und ihre Rolle bei der Konfliktprävention sind somit zu globalpolitischen Herausforderungen geworden. Ziel ist es, einen effektiven weltweiten Rahmen für Unternehmen zu schaffen, der sie zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Bisherige Ansätze zur Einbindung von Unternehmen auf internationaler Ebene – wie der Global Compact oder die OECD-Leitsätze zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen – eröffnen viel versprechende Wege der Kooperation und haben manche gute Wirkung erzielt, wenngleich ihre mangelnde Kontrolle zu deutlichen Legitimationslücken führt. Die in der UN-Menschenrechtskommission begonnene Diskussion über UNNormen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen sollte deshalb offen und transparent weitergeführt werden. Die DGVN fordert die Bundesregierung auf, im UN-Rahmen zu prüfen, inwieweit derartige Normen international abgestimmt innerstaatliches Recht oder Völkerrecht werden können.

5. Ratifizierung internationaler Abkommen
Glaubwürdiger Multilateralismus drückt sich auch in klarer Unterstützung internationaler Abkommen aus,welche im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossen wurden. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, für sämtliche internationalen Abkommen,die von Deutschland unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert wurden,schnellstmöglich das Ratifizierungsverfahren einzuleiten und einen Bericht über sämtliche international getroffenen Vereinbarungen vorzulegen, die zur Unterzeichnung bzw. zur Ratifizierung anstehen oder in den letzten fünf Jahren mit Vorbehaltserklärungen ratifiziert wurden.

6. Internationale Strafgerichtsbarkeit ausbauen
Die DGVN begrüßt nachdrücklich das deutsche Engagement bei der Einrichtung und Gestaltung des Internationalen Strafgerichtshofs und der „Justice Rapid Response Initiative“.Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieses konsequente Engagement aufrecht zu erhalten und auf diese Weise dazu beizutragen,der wegweisenden Idee internationaler Strafgerichtsbarkeit schrittweise zur universellen Unterstützung in der Staatengemeinschaft zu verhelfen.Dies gilt vor allem,weil der Internationale Strafgerichtshof im Abschlussdokument des Weltgipfels unerwähnt bleibt.Die Bundesregierung wird des Weiteren aufgefordert, einen Erfahrungsbericht über die Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs vorzulegen.

II. Menschliche Sicherheit, Kriegsvermeidung und Frieden

7. Innovative Friedens- und Sicherheitskonzeptionen sowie -strategien entwickeln
Zu den zentralen Fortschritten des Berichts der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel zählt die Einsicht in die neuen Bedrohungen,denen sich die Weltgesellschaft heute gegenübersieht und eine daraus abgeleitete Forderung nach gleichrangiger Behandlung von "weichen" und "harten" Bedrohungen der internationalen Sicherheit. Die DGVN begrüßt erste Konkretisierungen dieser neuen Situation, wie etwa den vom Human Security Centre in Vancouver erarbeiteten Bericht zur Menschlichen Sicherheit 2005. Die Bundesregierung ist aufgefordert, an der konzeptionellen Entwicklung und praktischen Umsetzung des Konzepts menschlicher Sicherheit in führender Position mitzuarbeiten.

8. Prävention von Konflikten und Schutzverantwortung
Den neuen Gefahren für die internationale Sicherheit durch globalen Terrorismus,Proliferation von Massenvernichtungswaffen und organisierte Kriminalität sowie durch hierin verstrickte Regime ist mit entschiedenen Maßnahmen der Konfliktprävention durch die Staatengemeinschaft zu begegnen. Wo friedliche Prävention sich als unzureichend erweist, sind als letztes Mittel gegebenenfalls auch Zwangsmaßnahmen anzuwenden.Das Selbstverteidigungsrecht als defensive Strategie gemäß Artikel 51 der Charta darf unter Berufung auf die Notwendigkeit präventiven Handelns jedoch nicht in eine offensiv-vorbeugende Strategie präemptiver Selbsthilfe umgedeutet werden. Den klaren Worten der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel, dass es keinen Anlass zur Ausweitung oder Einschränkung des Anwendungsbereichs des Artikels 51 der Charta gebe,ist uneingeschränkt zuzustimmen. Allein der Sicherheitsrat besitzt die Kompetenz und Legitimation zu militärischer Prävention, wenn mildere Mittel versagen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Es ist zu bedauern, dass diese Kernaussagen des Berichts der Hochrangigen Gruppe im Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 einer vagen Formelkompromiss-Sprache geopfert worden sind. Erfreulich ist hingegen, dass im Schlussdokument die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft verankert ist, in Fällen von Völkermord, ethnischer Säuberung und anderen schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung eines Landes zu intervenieren,wenn die nationalen Behörden ihrer Schutzverantwortung nicht nachkommen. Wenn außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 51 als letztes Mittel militärische Zwangsmaßnahmen ergriffen werden sollen, ist allein der Sicherheitsrat befugt,die hierfür erforderlichen Entscheidungen – gestützt auf Kapitel VII der Charta – zu treffen.

9.Terrorprävention und -bestrafung im Rahmen einer demokratischen Ordnung und auf Basis des Rechts
Die Prävention und die Bestrafung der Akteure des internationalen Terrorismus haben im Rahmen einer demokratischen und dem Völkerrecht entsprechenden Ordnung zu geschehen.Dafür ist bei der internationalen Terrorismusbekämpfung die zunehmende völkerrechtliche Rechtssetzungsfunktion des Sicherheitsrats transparenter zu gestalten. Im Abschlussdokument des Weltgipfels ist es nicht gelungen,eine Terrorismusdefinition, wie sie im Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel vorgeschlagen wurde, aufzunehmen. Die DGVN fordert die Bundesregierung auf, international für diese Definition zu werben.

10. UN-geführte Missionen stärker unterstützen
Deutschland beteiligt sich in starkem Maße im Bereich von UN-mandatierten Friedenseinsätzen. Die DGVN begrüßt dieses Engagement ausdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, die Unterstützung UN-geführter Friedensoperationen neben der Beteiligung an UNmandatierten Missionen aufzuwerten. Auch in der Beteiligung an der Lösung von Regionalkonflikten, die sich scheinbar nicht direkt auf Deutschlands Sicherheitsinteressen auswirken, spiegelt sich die Akzeptanz des erweiterten Spektrums von Bedrohungen wider, vor denen die Weltgesellschaft heute und morgen steht. Für die wohlhabenderen Regionen der Welt – und damit auch für Deutschland – folgt daraus zwar keine unmittelbare Verpflichtung zu einer vermehrten Truppenstellung für UN-geführte Friedensmissionen, aber doch zumindest eine Verantwortung, zu deren deutlicher logistischer und finanzieller Unterstützung beizutragen.

11. Handlungsfähige Kommission für Friedenskonsolidierung einrichten
Mit der im Abschlussdokument des Weltgipfels beschlossenen Kommission für Friedenskonsolidierung soll die Staatengemeinschaft handlungsfähiger gemacht werden,um nach Beendigung von Konflikten einen nachhaltigen Friedens- und Entwicklungsprozess einzuleiten.Dies wird jedoch nur gelingen, wenn die Kommission mit den nötigen Ressourcen und einem ausreichenden Mandat ausgestattet wird, um in Post-Konflikt- Situationen wirksam und nachhaltig einzugreifen.Bei der Zusammensetzung der Kommission ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau zu beachten und die Mitwirkung von Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich aktiv in die bevorstehenden Verhandlungen zur Ausgestaltung dieser Kommission einzubringen und sich an deren Etablierung mit konkreten Zusagen materiell und personell zu beteiligen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Friedenskonsolidierung und Konfliktprävention notwendig zusammenhängen.

12.Wirksame Abrüstungsstrategien
Noch immer existieren auf der Welt zu viele Truppen und Waffen – Kleinwaffen, Landminen sowie atomare Sprengköpfe und andere Massenvernichtungswaffen. All dies reicht aus, um die Menschheit mehrmals auszulöschen. Die Verbreitung von Waffen an staatliche und nichtstaatliche Akteure stellt eine sehr ernstzunehmende Bedrohung dar, welche sich am wirkungsvollsten im Rahmen der Vereinten Nationen bewältigen lässt.Die DGVN fordert die Bundesregierung auf, innerhalb der Vereinten Nationen weiter aktiv gegen die Aushöhlung des Nichtverbreitungsregimes für Kernwaffen einzutreten und sich für die Entwicklung wirksamer Strategien zur Verhütung von Proliferation einzusetzen. Die DGVN fordert die Bundesrepublik auf, Initiativen zur weltweiten Eindämmung und Kontrolle von Waffenexporten – einschließlich von Kleinwaffen – zu ergreifen sowie diesbezügliche deutsche Regelungstatbestände strikt zu beachten und EU-weiten und internationalen Regelungsbeständen Nachdruck zu verleihen. Dazu gehört die Ächtung von Landminen. Deutschland muss bei all dem vorbildlich sein.Weltweit muss die Abrüstung der Waffen mit einer Reduzierung von Truppen einhergehen.

III. Faire globale Entwicklung, Umwelt- und Katastrophenschutz

13. Millenniums-Entwicklungsziele ernst nehmen, 0.7%-Ziel umsetzen
In seinem Mitte März 2005 vorgelegten Bericht hat der UN-Generalsekretär die Staats- und Regierungschefs der entwickelten Länder an ihre Verpflichtung erinnert,Zeitpläne zur Erreichung des Zieles der Bereitstellung von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 aufzustellen. Dementsprechend sollen sie spätestens 2006 mit maßgeblichen Erhöhungen beginnen und 2009 mindestens 0,5 % erreichen. Deutschland gibt gegenwärtig etwa 0,29 % des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe aus, hat sich allerdings verpflichtet,diesen Betrag bis 2010 auf 0,51 % und bis 2015 auf 0,7 % zu erhöhen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Ankündigung entsprechend ihrer Selbstverpflichtung umzusetzen und eine substanzielle Erhöhung der Entwicklungshilfe vorzunehmen. Unabhängig davon sollte sich die Bundesregierung zusätzlich aktiv an der Konzeption und Ausgestaltung neuer Instrumente zur Entwicklungsfinanzierung – etwa einer internationalen Finanzfazilität,einer Flugbenzinsteuer,einer Flugticket- oder der Tobinsteuer – beteiligen, um die Millenniums-Entwicklungsziele wie vereinbart bis 2015 zu erreichen. Die Ziele lassen sich nur verwirklichen,wenn es auch zu einer Änderung der Welthandelsordnung zugunsten der Entwicklungsländer kommt.Die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele gehört in den größeren Zusammenhang der globalen Verpflichtung auf die Ergebnisse der Weltkonferenzen zur nachhaltigen Entwicklung, globalen sozialen Fragen, Bevölkerung und Gleichstellung der Frau.

14. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten
Im Bereich der Entwicklungspolitik ist die Wirksamkeit multilateraler Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung. Die vom Haushaltsausschuss des Bundestages eingeführte starre Deckelung von Haushaltsmitteln des Bundes für multilaterale Zusammenarbeit auf 30 % hat in den vergangenen Jahren zu einer drastischen Mittelkürzung bei den freiwilligen Beiträgen für das UN-System geführt, da die deutschen Beiträge an andere multilaterale Institutionen – wie die Weltbank, regionale Entwicklungsbanken oder die Europäische Union – durch mehrjährige Zusagen feststehen. Der Bundestag sollte deshalb die geltende, starre Beschränkung von Haushaltsmitteln für die multilaterale Zusammenarbeit aufheben,damit die deutsche Entwicklungspolitik im multilateralen Rahmen der UN glaubhafter gestaltet werden kann. Die Beiträge für UN-Fonds und Programme sollten auf das vor wenigen Jahren noch übliche Niveau angehoben werden. Auch gegenüber dem UN-System sollte künftig mit verbindlichen mehrjährigen Zusagen operiert werden.

15. Globalen Umwelt- und Klimaschutz stärken
Die Umweltkatastrophen der jüngeren und jüngsten Vergangenheit lassen eine verstärkte und vorausschauende internationale Umweltpolitik immer dringlicher werden. Die DGVN begrüßt ausdrücklich die Aufwertung, welche diese globale Herausforderung im Rahmen der Vereinten Nationen in den letzten Jahren erfahren hat. Mit dem Kyoto-Protokoll wurden erstmals verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase der beteiligten Industriestaaten vereinbart.Allerdings ist die Zukunft des internationalen Klimaschutzes offen, da unter anderem die USA als bislang größter Verursacher klimaschädlicher Emissionen die Klimaschutzkonvention ablehnen, und die getroffenen Vereinbarungen zunächst nur bis 2012 gelten.Die Bundesregierung wird aufgefordert, eigene Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen, andere Regierungen aufzufordern und ihnen gegebenenfalls zu helfen, dasselbe zu tun,sowie sich in den laufenden Kyoto-II-Prozess weiter einzubringen. Die institutionelle Verankerung globaler Umweltpolitik hat in den vergangenen 30 Jahren zu einer Fragmentierung von diversen UN-Organen und einer Vielzahl zwischenstaatlicher Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit Profilüberschneidungen und Synergieverlusten geführt.Die Bundesregierung ist aufgerufen, die Schaffung einer UN-Sonderorganisation für die Querschnittsaufgabe „Globale Umweltpolitik“ (United Nations Enviromental Organisation – UNEO), die das bestehende UN-Umweltprogramm (UNEP) ablösen könnte,weiterhin zu unterstützen.

16. Migration positiv gestalten
Am 5.Oktober 2005 wurde in New York der Bericht der Weltkommission für Internationale Migration vorgelegt. Erstmals liegen nun umfassende Handlungsprinzipien vor, wie Migration global entwicklungsfördernd gestaltet werden kann.Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus den Empfehlungen des Berichts globalpolitische Maßnahmen werden.

17. Einrichtung eines Hilfsfonds für Katastrophenhilfe
Die jüngste Erdbebenkatastrophe in Pakistan und Indien hat nicht annähernd jene Hilfsleistungen zur Folge, die einer solidarischen Weltgesellschaft angemessen sind. Der umfangreichen Hilfe nach der Tsunami-Katastrophe Ende 2004 steht jetzt nachlassende Hilfsbereitschaft gegenüber.Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert,sich aktiv für die Einrichtung eines Hilfsfonds beim UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) einzusetzen,dessen Finanzmittel schnell verfügbar sind und so auch das Katastrophenmanagement von OCHA verbessern.Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, sich an der Finanzierung dieses Fonds angemessen beteiligen und in Deutschland wissenschaftliche Kapazitäten für Katastrophenmedizin zu schaffen.

IV. Die Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert

18. Charta der Vereinten Nationen fortentwickeln
So zeitgemäß das Gründungsdokument der Vereinten Nationen mit seinem in der Präambel niedergelegten Anspruch weltgesellschaftlichen Engagements („Wir, die Völker“) ist, bleibt die Charta auch ein Produkt der Nachkriegszeit, das in seinen institutionellen und prozeduralen Bestimmungen dringend an die staatlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss. Das gilt vorrangig für die Reform des Sicherheitsrats, der Generalversammlung und des Wirtschaft- und Sozialrats (ECOSOC).Weiter sollten die Rechte zivilgesellschaftlicher Organisationen gestärkt, die Rechte und Pflichten des Privatsektors aufgezeigt sowie eine parlamentarische Dimension der Vereinten Nationen möglich gemacht werden.Über die Beseitigung obsoleter Bestimmungen,insbesondere der Hinweise auf „Feindstaaten“ in den Artikeln 53,77 und 107 sowie den funktionslos gewordenen Treuhandrat, ist im Abschlussdokument des Weltgipfels schon Konsens erreicht worden. Die DGVN nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten auf dem Weltgipfel noch nicht einig werden konnten, die hier aufgezeigten,weitergehenden Änderungen der Charta zu beschließen und fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken.

19. Erweiterung des Sicherheitsrats
Die Erweiterung des Sicherheitsrats um neue ständige und nichtständige Sitze zählt zu den zentralen Reformaufgaben im System der Vereinten Nationen. Die Tatsache, dass mit Afrika und Lateinamerika ganze Erdteile sowie mit Indien der bevölkerungsreichste demokratische Staat der Welt nicht mit ständigen Sitzen im zentralen Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen vertreten sind, verleiht dessen Beschlüssen auf Dauer nicht mehr jene Legitimation, die einer Weltorganisation mit Entscheidungsgewalt über Krieg und Frieden in globaler Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung angemessen ist.Die Bundesregierung wird aufgefordert,weitere Schritte zu unternehmen, um bei der seit über zehn Jahren diskutierten Sicherheitsrats-Erweiterung zu einem Ergebnis zu gelangen, das eine bessere Integration Afrikas, Lateinamerikas und Asiens im Sicherheitsrat umfasst. Im Rahmen einer solchen Erweiterung ließe sich auch ein ständiger deutscher Sitz legitimieren. Ein gemeinsamer EU-Sitz sollte das Ziel einer über die intergouvernementale Koordinierung hinaus weiter entwickelten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung des Verbots der Wiederwahl oder eine Verlängerung der Amtszeit nicht-ständiger Mitglieder möglich. Parallel zur Debatte um die Erweiterung des Sicherheitsrats lassen sich dessen Arbeitsmethoden verbessern. Bewährte informelle Verfahren sollten festgeschrieben werden.Die Bundesregierung wird aufgefordert, den am 3. November 2005 von mehreren Staaten vorgelegten Resolutionsentwurf für mehr Transparenz zu unterstützen.

20. Mehr Handlungsmöglichkeiten in der globalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik
Der ECOSOC in seiner heutigen Form,Arbeitsweise und Gestaltungsmöglichkeit wird den globalen wirtschaftlichen und sozialen Zielen nach Kapitel IX der Charta nicht gerecht. Der angestrebte „Zustand der Stabilität und Wohlfahrt“, der „zwischen den Nationen freundliche und freundschaftliche Beziehungen“ hervorbringen soll, ist keineswegs gesichert und im Gegenteil durch weltwirtschaftliche Ungleichheiten bedroht. Die bestehende internationale Wirtschafts- und Finanzordnung ist dementsprechend fortzuentwickeln und kohärenter zu machen. Das erfordert kurzfristig die Umsetzung der auf dem Millenniumsgipfel beschlossenen ECOSOC-Reform sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der G8/G20 mit den UN. Konkrete Kooperationsvorschläge sollten in einer Multi-Stakeholder-Arbeitsgruppe der betroffenen internationalen Institutionen erfolgen. Dazu sollte sich die Bundesregierung innerhalb der EU abstimmen.Der Vorsitz Deutschlands bei den G8 im Jahr 2007 bietet dazu eine Gelegenheit, deutliche Impulse zu setzen. Langfristig ist eine Weiterentwicklung des ECOSOC zu einem „zweiten Sicherheitsrat“ erforderlich, der für wirtschaftliche, soziale und ökologische Aufgaben zuständig ist. Die Vernetzung dieses zweiten Sicherheitsrats mit den UN-Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen im Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Umweltbereich vor allem dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, der Welthandelsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation ist in der Charta zu verankern und in den Satzungen der einzelnen Organisationen zu präzisieren.Seine Zusammensetzung muss global repräsentativ sein,wobei die Einwohnerzahl und die Wirtschaftskraft der beteiligten Staaten und Regionen zu gewichten sind.

21. Stärkere Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure
Nichtstaatliche Akteure globaler Politik sind Organisationen der Zivilgesellschaft und der private Sektor.Das Recht auf politische Teilhabe steht allen Bürgern demokratischer Gesellschaften zu. In demokratischen Staaten wird es verfassungsmäßig verbürgt. Es ist unter anderem durch die Vereinigungsfreiheit realisierbar. Auf globaler Ebene haben Nichtregierungsorganisationen viel erreicht,dieses Recht wahrzunehmen. Der Anstieg der bei den UN mit Beobachterstatus akkreditierten Nichtregierungsorganisationen ist dafür ein deutliches Zeichen.Ihre Einbeziehung sollte auf der Grundlage des Cardoso-Berichts über die Reform der Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft gestärkt werden.Für Wirtschaftsunternehmen des Privatsektors gilt auch global Unternehmensfreiheit. Das erfordert Transparenz und effektive Strukturen globaler Wirtschaft. Unternehmen sind aber einzubinden in Verpflichtungen auf die Menschenrechte und den Umweltschutz sowie auf die Absage an Kriege. Der Global Compact – eine Idee des Generalsekretärs – hat dazu wichtige Leitlinien gesetzt.

22. Für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen
Gewaltenteilung und Legitimität in demokratischen Gesellschaften schließen unverzichtbar eine parlamentarische Vertretung der Bevölkerung ein.Die DGVN begrüßt und unterstützt daher den Beschluss des Deutschen Bundestages zur parlamentarischen Dimension im System der Vereinten Nationen vom 16. Juni 2005. Sie ist jedoch der Überzeugung, dass die Kooperation der Interparlamentarischen Union und der Vereinten Nationen in der bisherigen Art und Weise nicht ausreichend ist. Die DGVN begrüßt und unterstützt in diesem Sinne die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen vom 9. Juni 2005, in der das Europäische Parlament zur Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen innerhalb der UN-Strukturen aufgerufen hat. Die DGVN ist der Auffassung, dass parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle auf der Ebene der Vereinten Nationen mittelfristig in Form einer Parlamentarischen Versammlung innerhalb des UN-Systems institutionalisiert werden soll. Sie fordert den Bundestag und die Bundesregierung auf, die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen eingehend zu prüfen.

V. Deutsche UN-Politik: Die nächsten Schritte

23.Obligatorische Gerichtsbarkeit anerkennen
Eine friedliche Weltordnung kann nur entstehen, wenn das geltende Völkerrecht stärker als bisher Beachtung findet. Die Bundesregierung bleibt deshalb von der DGVN auch weiterhin aufgefordert, sich der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs generell im Voraus zu unterwerfen. Nach der Fakultativklausel gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Statuts können die Vertragsstaaten jederzeit erklären,dass sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs als obligatorisch anerkennen.Diese Unterwerfung unter die Zuständigkeit des Gerichtshofs erweitert dessen Möglichkeiten und erhöht das Gewicht dieses Hauptrechtsprechungsorgans der UN. Zu den bislang 65 Staaten, die diese Unterwerfungserklärung abgegeben haben, zählen u.a. Ägypten, Dänemark, Großbritannien, Indien, Japan, Kanada,Mexiko,Norwegen,Polen,die Schweiz und Spanien.Deutschland würde mit einer Unterwerfungserklärung anderen UN-Mitgliedstaaten, die dies ebenfalls noch nicht getan haben, ein Beispiel zur Stärkung der Vereinten Nationen geben. Die Bundesregierung sollte die notwendigen Schritte hierfür so rasch wie möglich in die Wege leiten.

24. Mitgliedschaftsbeiträge ordnungsgemäß entrichten
Nach den Bestimmungen der Finanzordnung der Vereinten Nationen müssen die Mitgliedstaaten ihren Pflichtbeitrag zum ordentlichen UNHaushalt pünktlich und vollständig bis zum 30. Januar eines jeden Jahres zahlen. Im Jahr 2005 haben 34 Staaten dies getan, darunter Dänemark, Frankreich,Kanada,Norwegen,Russland,Schweden und die Schweiz.Die Bundesregierung zahlt in zwei Raten Anfang und Mitte des Jahres und ist aufgefordert, künftig von dieser Zahlungsweise Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte sie der UN-Haushaltsordnung genüge tun und den Jahresbetrag nach Aufforderung durch den Generalsekretär vollständig entrichten.Auch dies wäre ein Beispiel zu Stärkung der Vereinten Nationen mit Vorbildcharakter für andere UN-Mitgliedstaaten. Überdies sind Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, säumige Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Beitragspflichten zu drängen.

25. Unterausschuss Vereinten Nationen stärken
Die Vereinten Nationen sehen sich immer wieder Vorwürfen der Ineffektivität und Intransparenz ausgesetzt.Neben zahlreichen Reformschritten im Sekretariat hat der Generalsekretär deshalb die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, durch Koordinierung ihrer UN-Politik ebenfalls einen Beitrag zur systemweiten Kohärenz und Transparenz zu leisten.Deutschland kommt dieser Aufforderung nicht zuletzt durch die Arbeit des Unterausschusses Vereinte Nationen des Deutschen Bundestages nach, dessen Aufgabe in der parlamentarischen Begleitung der UN-Politik der Bundesregierung und im direkten Dialog mit Repräsentanten des UN-Systems liegt.Die DGVN hat diese parlamentarische Begleitung der deutschen UNPolitik stets mit großem Interesse verfolgt.Durch seine Arbeit hat der Unterausschuss mittlerweile wichtige Grundlagen für eine parlamentarische Bearbeitung multilateraler Verhandlungsprozesse gelegt.Die DGVN hält es für angebracht, auch weiterhin einen institutionellen Rahmen für die Begleitung der UN-Politik vorzusehen.Nur auf diese Weise kann der Bundestag in dem parlamentarischer Kontrolle schwer zugänglichen, ressortübergreifenden Feld multilateraler Außenpolitik seine Aufgaben wahrnehmen. Um der Arbeit des Unterausschusses zu einer größeren Resonanz in der Öffentlichkeit zu verhelfen und die Transparenz der deutschen UN-Politik weiter zu stärken, ist der Unterausschuss aufgefordert, künftig grundsätzlich öffentlich zu tagen und häufiger Anhörungen zu veranstalten.Der Bundestag sollte sich regelmäßig in Plenarsitzungen mit Fragen der Vereinten Nationen befassen.

26. Erfolgreiche Koordination der UN-Politik in der Bundesregierung und auf EU-Ebene
Die UN-Politik der Bundesregierung muss auf Kabinettsebene abgestimmt werden.So lässt sich eine widerspruchsfreie deutsche UN-Politik erreichen. Die Verantwortung, Vorbereitung und Federführung der UN-Politik und die Delegationsleitung bei internationalen Konferenzen liegt beim Auswärtigen Amt. Diese verbesserte Koordination sollte auch genutzt werden, um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU im Bereich der Vereinten Nationen zu stärken.

27. UN-Einrichtungen in Deutschland ausbauen, insbesondere UNO-Stadt Bonn stärken
Die Bundesregierung sollte sich aktiv für die Stärkung aller UN-Standorte in Deutschland und insbesondere der UNO-Stadt Bonn einsetzen. Dabei dürfte sich ein Sitzstaatenabkommen für bereits in Bonn angesiedelte, internationale Institutionen positiv auf die Bewerbung Deutschlands um Ansiedlung weiterer UN-Einrichtungen auswirken.In diesem Rahmen ist die Bundesregierung außerdem aufgefordert,den Bundestagsbeschluss zur Einrichtung einer internationalen Agentur für erneuerbare Energien in Bonn in absehbarer Zukunft umzusetzen.Die DGVN spricht sich außerdem für eine Erweiterung der Repräsentanz des Informationszentrums der Vereinten Nationen an den Standorten Bonn und Berlin aus.

28. Erhöhung der Zahl deutschen Personals im UN-System
Die DGVN setzt sich für eine angemessene personelle Vertretung Deutschlands auch bei höheren Positionen in den UN-Organisationen ein und sieht darin zugleich einen Weg, um den UN-Gedanken deutschlandweit zu stärken und weltbürgerliches Engagement zu fördern.Die Bemühungen der Bundesregierung zur Behebung der früheren Unterrepräsentanz zeigen bereits erste Erfolge, sollten jedoch künftig noch wirksamer und systematischer betrieben werden.Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihr Engagement fortzuführen und Schwachstellen zu beseitigen. Dazu gehört auch eine verbesserte Koordination der deutschen Personalpolitik in den internationalen Organisationen durch die deutschen Botschaften vor Ort.Bestehende laufbahnrechtliche Hindernisse für den Wechsel von nationalen Beamten in den Dienst internationaler Organisationen und umgekehrt sind zu beseitigen.

***

29.Auch in Zukunft ein würdiger Generalsekretär
Die DGVN würdigt die Leistungen des siebten Generalsekretärs der Vereinten Nationen. In schwierigen Zeiten hat sich Generalsekretär Kofi Annan durch die Inhalte und den Stil seiner Amtsführung außerordentlich um die Weltorganisation verdient gemacht. Dazu zählt die Öffnung der UN für die Herausforderung der Globalisierung,die Verwirklichung von Reformen innerhalb des Sekretariats,das mutige Erheben der Stimme gegen Marginalisierung und Instrumentalisierung der Vereinten Nationen sowie der vorbildliche Einsatz für die Rechte der Schwächsten in der Welt, insbesondere in Afrika.Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich in die Debatte um die Nachfolge Annans einzuschalten und so auf die Wahl eines würdigen Nachfolgers oder einer würdigen Nachfolgerin hinzuwirken.Eine Entscheidung über die Nachfolge Annans solltätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Generalsekretärs erfolgen und damit nach dem gleichen Verfahren,wie es seit dem Jahr 2003 bei der Wahl des Präsidenten der Generalversammlung praktiziert wird.Die DGVN regt die Bundesregierung an, sich mit einem entsprechenden Verfahrensvorschlag einzubringen.

30. Die UN gemeinsam nach innen und außen stärken
Der Bundestag und die Bundesregierung werden von der DGVN dazu aufgerufen und dabei unterstützt, nicht nachzulassen, die Vereinten Nationen auf allen Ebenen,nach innen und nach außen,als alternativlose völkerrechtliche Institution zur Lösung globaler Herausforderungen und Vermeidung von Kriegen zu stärken. Die UN werden heute mehr denn je gebraucht.Beiträge zu ihrer Verbesserung lohnen sich im wohlverstandenen Eigeninteresse jedes Mitgliedstaats. Multilaterale Verpflichtung anstelle von Marginalisierung und Instrumentalisierung der Vereinten Nationen ist ein Gebot der Stunde. Das Engagement für die Ziele der Vereinten Nationen erlaubt keinen Stillstand.Im Jahr des 100.Geburtstags Dag Hammarskjölds erinnert die DGVN an die Worte aus dem letzten Jahresbericht des zweiten UN-Generalsekretärs vor der Generalversammlung: "Das Bemühen, mit Hilfe der UN einen Weg zu finden, auf dem die Weltgesellschaft Schritt für Schritt einen Zustand organisierter Zusammenarbeit im Rahmen der Charta erlangt, wird entweder wachsen oder zerfallen."

Quelle: Website der DGVN: www.dgvn.de (pdf-Datei)


Zurück zur Seite "Reform der Vereinten Nationen"

Zurück zur Homepage