Keine Straffreiheit für den "Verfassungsschutz"
Unterstützen Sie die Aktion der "Humanistischen Aktion"
Sehr geehrter Herr Lischka,
das geplante Verfassungsschutz-Gesetz würde dem Inlandsgeheimdienst erlauben, seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen zu lassen, wie beispielsweise Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung. Noch schwerere Straftaten könnten Behördenleitungen oder Staatsanwaltschaften decken.
Wir halten Straftaten im Namen des Staates für unvereinbar mit dem Prinzip des Rechtsstaates und lehnen die entsprechende Ermächtigung des Geheimdienstes entschieden ab! Die Erfahrungen aus der NSU-Staatsaffäre haben gezeigt, dass es einer Begrenzung der Befugnisse des Geheimdienstes bedarf und nicht einer Entgrenzung. Setzen Sie sich als innenpolitischer Sprecher der SPD dafür ein, die Straffreiheit für V-Leute und Verdeckte Ermittler zu stoppen.
Mit herzlichen Grüßen
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"Auch künftig wird sich der Inlandsgeheimdienst 'Verfassungsschutz' krimineller V-Leute und Agenten bedienen können; sie werden von Gesetzes wegen dem polizeilichen und justiziellen Zugriff entzogen und bleiben straflos, um sie weiter abschöpfen zu können - anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Selbst Mitgliedschaft in oder Unterstützung
einer 'terroristischen Vereinigung' soll für V-Leute auch künftig straflos möglich sein."
Zu diesem Ergebnis kommt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte,
nach Lektüre des Gesetzentwurfs zur Reform des "Verfassungsschutzes", der seiner Auffassung nach insgesamt schwerwiegende Mängel aufweist. Mit dem Gesetz soll zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern durch
den Geheimdienst bundesgesetzlich geregelt werden.
„Doch mit dieser Reform ist keine rechtstaatliche Zügelung des Inlandsgeheimdienstes verbunden - vielmehr geht der ‚Verfassungsschutz’ noch gestärkt aus dem NSU-Desaster hervor“, so Rolf Gössner. Und auch die Verbesserung
der parlamentarischen Kontrolle spiele bei dieser Reform offenbar kaum eine Rolle.
Die Internationale Liga für Menschenrechte kommt zu dem Schluss:
"Diese Reform ist kosmetisch und mehr als halbherzig, weil sie die prekären, unkontrollierbaren Geheimstrukturen des 'Verfassungsschutzes' unangetastet lässt und sie noch rechtlich absichert - und dies, obwohl sich das V-Leute-System in der Praxis als kaum kontrollierbar herausgestellt hat, obwohl der 'Verfassungsschutz' sich über seine kriminellen und von ihm alimentierten Neonazi-V-Leute heillos in
gewaltbereite Nazi-Szenen und –Parteien verstrickt, diese mitfinanziert und rassistisch prägt, anstatt sie zu schwächen. Daran wird sich also auch in Zukunft wohl nicht viel ändern."
Die betreffenden Normen müssten dringend eingeschränkt werden, damit dieses Gesetz kein Freibrief für die Begehung von Straftaten durch staatlich geführte V-Leute wird. Deshalb unterstützt
die Internationale Liga für Menschenrechte die folgende Aktion und ruft zu deren Unterstützung auf:
Keine Straffreiheit für den Geheimdienst - Stoppt Straftaten im Namen des Staates!
Die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die Unterschriftensammlung der
Kampagne "ausgeschnüffelt".
Das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ soll dem Inlandsgeheimdienst erlauben, dass seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen können, wie etwa Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Nötigung. Das Gesetz
sieht vor, dass V-Leute und Verdeckte Ermittler “szenetypische” Straftaten begehen dürfen, damit sie als V-Leute nicht auffallen. Außerdem soll die Mitgliedschaft in und Unterstützung von verfassungswidrigen, kriminellen oder terroristischen Vereinigungen für V-Leute und Agenten straffrei bleiben, wenn sie weder zur Gründung einer solchen Vereinigung noch zur steuernden Einflussnahme eingesetzt werden.
Dies ist Teil des Gesetzentwurfs zur Reform des "Verfassungsschutzes“, mit dem sich der Bundestag zurzeit beschäftigt. Wir halten "legale" Straftaten im Namen des Staates für unvereinbar mit den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates und lehnen die entsprechende Ermächtigung für den Inlandsgeheimdienst entschieden ab! Die Erfahrungen aus der NSU-Staatsaffäre und die Verwicklungen des Verfassungsschutzes in Neonaziszenen haben gezeigt, dass es
einer wirksamen Begrenzung der Befugnisse des Geheimdienstes bedarf und nicht einer Entgrenzung.
Unterzeichnen Sie deshalb jetzt den Aufruf an Burkhard Lischka, den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Denn die SPD kann das Gesetz noch stoppen, schließlich setzt sie sich zumindest öffentlich für eine strikte V-Leute-Regelung ein.
Bis zur öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 8. Juni 2015 sollen mindestens 2.000 Unterschriften gesammelt und persönlich überreicht werden. Unterstützen Sie die E-Mail-Aktion mit Ihrer Unterschrift! Helfen Sie mit, die SPD dazu zu bewegen, die Straffreiheit
für Geheimdienstler zu kippen!
Hier: www.verfassung-schuetzen.de
Erstunterzeichner/innen der Aktion “Keine Straffreiheit für den Geheimdienst!"
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Konstantin Wecker – Musiker, Komponist, Schauspieler, Autor
- Rolf Gössner – RA, Publizist, Vizepräsident Internat. Liga für Menschenrechte
- Daniela Dahn – Journalistin, Schriftstellerin
- Anne Roth – Bloggerin, Politologin
Unterstützerorganisationen
- Humanistische Union e.V.
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Blackbox-VS-Kampagne der Naturfreunde
- Chaos Computer Club e.V.
- digitalcourage e.V.
- Internationale Liga für Menschenrechte
- Was tun gegen Überwachung
- Whistleblower Netzwerk e.V.
Die Kampagne "ausgeschnüffelt" plant darüber hinaus weitere Aktivitäten, um die SPD von der Straffreiheit von V-Leuten abzubringen. So werden auch direkte Gespräche mit SPD-Innenpolitiker_
inne_n geführt, Gutachten zur öffentlichen Anhörung am 8. Juni erstattet und rund um diesen wichtigen Termin herum sind eine Aktion auf der Straße, eine Podiumsdiskussion mit Abgeordneten und eine Twitter-Aktion geplant. Machen Sie mit!
Mit herzlichen Grüßen
Astrid Goltz
(Campaignerin der Humanistischen Union): kampagne@humanistische-union.de
Wir unterstützen die Aktionen:
Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
email: Vorstand@ilmr.de / Internet: www.ilmr.de
Der Bundesausschuss Friedensratschlag unterstützt diese Aktion selbstverständlich auch.
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