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"Wir betreiben die Rüstungsexportpolitik seitens dieser Bundesregierung mit Zurückhaltung und Augenmaß"

Der Bundestag debattiert über den Rüstungsexportbericht - Wir dokumentieren die Beiträge

Am 10. März 2005 beriet der Deutsche Bundestag über den Rüstungsexportbericht 2003 der Bundesregierung, der bereits Anfang Dezember 2004 veröffentlicht worden war. Für die Diskussion stand gerade einmal eine halbe Stunde zur Verfügung. Die dazugehörige Bundestags-Drucksache ist hier herunterzuladen: Drucksache 15/4400.
Mit einer Presseerklärung meldete sich am Tag der Bundestagssitzung die Friedensbewegung zu Wort und veröffentlichte eine Erklärung, die wir ebenfalls dokumentieren: "Rot-Grün sorgt für deutschen Rüstungsboom".

Im Folgenden dokumentieren wir die Debatte im Wortlaut, wobei wir allerding auf Zwischenrufe und Beifallskundgebungen verzichten. Beide hielten sich ohnehin sehr in Grenzen, da die Debatte relativ leidenschaftslos geführt wurde. Es sprachen:



Plenarprotokoll 15/163

Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht
163. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 10. März 2005

Tagesordnungspunkt 13:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2003 (Rüstungsexportbericht 2003)

(Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Parlamentarischen Staatssekretär Ditmar Staffelt das Wort.

Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen den Rüstungsexportbericht vorstellen, den die Bundesregierung nunmehr zum fünften Mal vorlegt. Seit dem ersten Bericht 1999 ist das Berichtsformat ständig weiterentwickelt worden. Ich glaube, man kann mit Recht sagen, dass es auf breite Zustimmung gestoßen ist und sich auch dem internationalen Vergleich sehr wohl stellen kann.

Auch für 2003 haben wir eine weitere Verbesserung der Berichtspraxis erreicht. Der Bericht ist nunmehr noch transparenter, als er in der Vergangenheit war. Im Abschnitt über die erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter wurde erstmals der Anteil der Genehmigungen, die sich auf Kriegswaffen beziehen, offen gelegt. Vorbild war hier der schwedische Rüstungsexportbericht. Dem Vorschlag einer Nichtregierungsorganisation folgend, wurde der Abschnitt über die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen ergänzt. Dort wird nunmehr über alle Empfängerländer statt wie bisher nur über die 20 wichtigsten berichtet.

Dem eigentlichen Bericht vorangestellt wurde auch diesmal eine ausführliche Schilderung der deutschen Exportkontrolle für Rüstungsgüter und der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen. Auch für zukünftige Berichte werden wir weiterhin Anregungen zur Weiterentwicklung prüfen. Wir unterstützen im Übrigen die Bestrebungen zu einer Harmonisierung des Berichtswesens innerhalb der Europäischen Union.

Den Kern des Berichts bildet die Darstellung der rechtlichen und politischen Entscheidungsgrundlagen für die Rüstungsexportpolitik. Diese Darstellung wird durch umfangreiches Zahlenmaterial insbesondere in der Anlage 5 vervollständigt, die lückenlos über alle erteilten Ausfuhrgenehmigungen Auskunft gibt.

Ein besonderer Schwerpunkt der Berichterstattung lag wiederum in den Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen. Das hierfür gewählte Berichtsformat - die Auflistung aller Drittländer, für die Genehmigungen für Kleinwaffen und Munition erteilt wurden, samt Stückzahl, Wert und Waffenart - wurde erstmals im Vorjahr praktiziert und fand ebenfalls ausdrückliche internationale Anerkennung.

Meine Damen und Herren, diese Schwerpunktsetzung spiegelt die besondere Aufmerksamkeit wider, die die Bundesregierung dieser Waffenkategorie beimisst. Deutschland setzt sich zusammen mit den europäischen Partnern für eine strikte Kontrolle von Kleinwaffenausfuhren ein. Es gilt, einer unkontrollierten Verbreitung derartiger Waffen Einhalt zu gebieten.

Der Anteil der Rüstungsexporte an den deutschen Gesamtausfuhren ist nach wie vor sehr gering. Bei Kriegswaffen liegen statistische Daten über die tatsächlich erfolgten Ausfuhren vor. Sie machten im Jahre 2003 rund 0,2 Prozent der deutschen Gesamtausfuhren aus. Der Gesamtwert aller ausgeführten Kriegswaffen lag bei 1,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem sehr geringen Vorjahreswert bedeutet dies allerdings einen Anstieg. Die Gründe hierfür sind aber sehr plausibel zu erläutern.

Im Jahre 2003 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 4,9 Milliarden Euro erteilt. Das sind 1,6 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Mehr als zwei Drittel gingen allerdings in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Nur 33 Prozent entfallen auf so genannte andere Länder, also Drittländer. Für die Kategorie der Kleinwaffen ist der Gesamtwert im Jahre 2003 deutlich auf 53 Millionen Euro zurückgegangen. Hiervon entfallen rund 84 Prozent auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Die Steigerungen bei den Genehmigungswerten für alle Rüstungsgüter sind durch einige Einzelentscheidungen zu erklären. Hier sind zum einen insbesondere die Korvetten für Südafrika und Malaysia hervorzuheben, für deren Auslieferung es einen außerordentlich guten Grund gab, nämlich die internationale Sicherung der Wasserwege der durch Piraterie bedrohten Gewässer in diesen Regionen, und zum anderen auch die - ich denke, von diesem Hause sehr wohl unterstützte - leihweise Überlassung von zwei Flugabwehrraketensystemen an Israel.

Ungeachtet dieser wertmäßig herausragenden Entscheidungen für Drittländer entfallen mehr als zwei Drittel des Gesamtwerts der erteilten Ausfuhrgenehmigungen auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Diese Zahlen und die dahinter stehenden Fälle zeigen aus meiner Sicht, dass die Bundesregierung gegenüber Drittländern eine verantwortungsbewusste Politik mit Augenmaß betreibt. Genehmigungen werden auf der Grundlage der politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsgüterexporte erteilt. Dabei werden alle Umstände des Falles, insbesondere auch die innere Lage im Empfängerland einschließlich der dortigen Menschenrechtssituation, berücksichtigt. Bei Kriegswaffen muss vor einer Genehmigungserteilung darüber hinaus festgestellt werden, dass die Ausfuhr unseren außen- und sicherheitspolitischen Interessen entspricht.

Meine Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle wohl sagen, dass wir Rüstungsexportpolitik seitens dieser Bundesregierung mit Zurückhaltung und Augenmaß betreiben.

Dies wird auch weiterhin Gegenstand unseres politischen Handelns sein. In diesem Rahmen haben wir auch gegenüber anderen Bundesregierungen ganz erfolgreich und ganz herausragend eine neue Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Politik realisiert.

Erich G. Fritz (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe verbliebene Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung glänzt gern mit deutschen Erfolgen in der Exportpolitik. Im Jahreswirtschaftsbericht rühmt sie sich ihrer Exporterfolge, die Deutschland 2003 den Titel des Exportweltmeisters eingebracht haben und es voraussichtlich 2004 wieder tun werden. Auch Panzer und Gewehre sind deutsche Exportschlager. Die deutschen Kriegswaffenausfuhren haben 2003 mit 1,3 Milliarden Euro - viermal so viel wie 2002 - einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Genehmigungen für Rüstungsexporte schnellten in die Höhe. Während 2002 Genehmigungen für Rüstungsexporte in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro erteilt wurden, waren es 2003 mit 4,9 Milliarden Euro fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr. So viel zu der restriktiven Politik, die der Staatssekretär gerade vorgestellt hat.

Diese Entwicklung steht in deutlichem Widerspruch zu dem, Herr Staffelt, was Ihr Kollege Gerd Andres letztes Jahr in dieser Debatte, die etwa um die gleiche Zeit stattfand, gesagt hat. Er sagte:

Auch in Zukunft wird die Bundesregierung ihre mit Zurückhaltung und Augenmaß betriebene Rüstungsexportpolitik fortsetzen.

Deutsche Waffen - Panzer, Hubschrauber, Schiffe - waren 2003 bestimmt für die USA, Griechenland, Malaysia, die Türkei und Südafrika. Nach dem Stockholmer SIPRI ist Deutschland von Rang 5 auf Platz 4 der Hitliste der Rüstungsexporteure geklettert. Ein beeindruckender Erfolg rot-grüner Politik, meine Damen und Herren!

Bemerkenswert sind die in 2003 erneut gestiegenen Lieferungen in Entwicklungsländer. Etwa ein Viertel des Gesamtwertes bei den genehmigten Rüstungsausfuhren entfällt auf Staaten, die der Entwicklungshilfeausschuss der OECD als Empfänger offizieller Entwicklungshilfe erfasst. Die Bundesregierung spricht dagegen von einem Ausfuhranteil in Entwicklungsländer von nur 12 Prozent und unterläuft - das ist zumindest die berechtigte Kritik der Kirchen in Deutschland - international vereinbarte Kriterien über die Definition von klassischen Entwicklungsländern. Das Schönen der Statistik gehört nun auch in diesem Politikbereich zum Handwerkszeug der Bundesregierung.

Ausfuhren erfolgten auch 2003 wieder in Spannungsgebiete wie Afghanistan, Irak und Nigeria. Besonders deutlich ist der Anstieg der Lieferungen an Indonesien. Dabei gibt es weder Frieden in Aceh noch Versöhnung. Darüber müsste man doch diskutieren.

Besorgniserregend ist auch der gestiegene Export von Kleinwaffen und Munition. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu der Aussage kommen, er sei geringer geworden, Herr Staffelt. Selbst Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Kollegen Erler und Nachtwei, haben das kritisiert. Um Kritik aus den eigenen Reihen scheinen sich aber die Mitglieder des Bundessicherheitsrates nicht ernsthaft zu scheren. Ich denke beispielsweise an die Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Saudi-Arabien, deren Wert trotz Kritik aus den Reihen der Grünen 2003 fast doppelt so hoch wie im Jahr davor lag, oder an die Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate. Ihr Wert betrug im Jahr 2003 49,2 Millionen Euro. Das geht auch künftig munter so weiter. Schließlich hat der Bundeskanzler gerade die Lieferung von 32 Fuchs-Spürpanzern zugesagt. Grüne Kritik an der Lieferung, auch hier vom Kollegen Nachtwei, angesichts der Nichtratifizierung wichtiger Rüstungskontrollverträge durch die Vereinigten Arabischen Emirate - immerhin ein Maßstab, den man berechtigterweise heranziehen kann; ich denke an das Ottawa-Übereinkommen oder das Biowaffenübereinkommen - schert die Regierung nicht.

Der Berichtszeitraum, für den Herr Staffelt gerade die Veränderung der Rüstungsexporte dargestellt hat, liegt wiederum zwölf Monate zurück. Das ist wirklich nicht europäischer Standard, Herr Staffelt. In Großbritannien wird vierteljährlich jeweils im Nachhinein berichtet. Es geht also noch besser. Mangelnde Zeitnähe, lückenhafte Angaben über Art, Stückzahlen und vor allen Dingen Endempfänger zeichnen den Bericht aus. Das kritisiert übrigens auch die Parteivorsitzende der Grünen, Frau Roth.

Meine Damen und Herren, Rot-Grün praktizieren politisch das - das ist das Ergebnis des Studiums dieses Berichts -, was sie bis 1998 aufs Heftigste kritisiert haben.

Ja, Sie sind sogar, wenn man sich die Zahlen anschaut, "besser" als von der Union und der FDP geführte Regierungen. Die Einzelausfuhrgenehmigungen erreichen einen Wert, der zuletzt 1996 erzielt wurde, als die ganzen NVA-Bestände verramscht wurden und SIPRI diese alle mit Neupreisen ansetzte. Wie schnell sich die Zeiten ändern und wie schnell Realpolitik und Pragmatismus rot-grüne Maximen verdrängen, ist doch erstaunlich. In der "Financial Times Deutschland" vom 27. Mai letzten Jahres wird der Kollege Weigel zitiert. Eine weniger restriktive Politik gegenüber etwa der Türkei oder Ägypten könne womöglich mehr erreichen. "Außenpolitisch schafft Rüstungszusammenarbeit Bindungen und Einflussnahme ..."

Man hat Rüstungsexportpolitik jetzt als Teil der Außenpolitik erkannt.

Gernot Erler wird in einem "Spiegel"-Artikel vom Oktober 2004 mit den Worten zitiert, de facto würde sich niemand um die Endverbleibsklauseln scheren, eine systematische Kontrolle gebe es nicht. Herr Kollege Erler, ich gebe Ihnen Recht. Aber schon damals, als Sie das festgestellt haben, haben wir gesagt, das sei im Binnenmarkt ein schwieriges Unterfangen und erfordere einen Aufwand, den vermutlich keine Regierung leisten kann. Es muss also in jedem Einzelfall abgewogen werden. Anders geht es nicht. Interessen müssen beim Namen genannt werden, Grundsätze muss man ernst nehmen. Was hier vorgetragen worden ist, ist schon ein wenig scheinheilig. Blickt man nach vorne und sieht man sich die neuen Pläne der rot-grünen Bundesregierung für Rüstungsgeschäfte an, stellt man fest, dass es eine Reihe von Zusagen gibt. Kernnormen deutscher Rüstungsexportpolitik geraten damit auch in Zukunft regelmäßig in Konflikt. Das ist abzusehen. Denken Sie an die weitere Lieferung von Atom-U-Booten der Dolphin-Klasse an Israel. Es geht offensichtlich überhaupt nicht mehr um die Frage, ob umgerüstet wird.
(...)
Dabei wird doch von Israel gar nicht mehr bestritten, dass die Abschussvorrichtungen eben für atomwaffenfähige Trägersysteme umgerüstet wurden. Die israelische Zeitung "Ma'ariv" schreibt, die Bundesregierung habe ihren Widerstand gegen eine mögliche Umrüstung der Boote aufgegeben - sie schreibt es; ich zitiere nur -, weil sie plane, künftig eine aggressivere Rüstungsexportpolitik zu verfolgen. Das ist, finde ich, eine klare Erkenntnis. Der Bundeskanzler belegt ziemlich regelmäßig, dass es in diese Richtung geht.

Es gibt die Genehmigung der Schützenpanzer für den Irak. Darüber kann man in anderem Zusammenhang durchaus sprechen. Aber es muss auch erwähnt werden, dass es möglicherweise Lieferungen von Leo-II-Panzern an die Türkei gibt. Dass die Unterstützung der Annährung der Türkei an die EU durch Rot-Grün ausgerechnet bei der Modernisierung der Streitkräfte anfängt, verwundert mich schon sehr. Wenn ich daran denke, wie dort in den vergangenen Tagen Demonstranten niedergeprügelt wurden, und mir vorstelle, es könnte zu ernsthaften Auseinandersetzungen in der Türkei kommen, dann komme ich zu dem Schluss, dass die Frage des Umgangs mit Rüstungsexporten in dieses Land heute nicht anders als vor zehn Jahren beantwortet werden kann.

Meine Damen und Herren, die Entscheidungen und Diskussionen der letzten Monate zeigen ganz deutlich: Stringenz und Logik sind in der rot-grünen Rüstungsexportpolitik nicht zu Hause. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das, was Herr Schlauch sich vor nicht allzu langer Zeit geleistet hat, indem er Auskünfte einfach mit dem Hinweis verweigerte, er sei schließlich nicht im Bundessicherheitsrat. Das ist ziemlich prinzipienlos.

Das gilt auch für die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China. Der Bundeskanzler ignoriert das Votum des Bundestages völlig; es ist ihm schnurzpiepe.

Das alles scheint den Bundeskanzler aber nicht groß zu berühren.

Das Argument der Bundesregierung, ein gemeinsamer EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte könne das Waffenembargo sozusagen ersetzen, halte ich für eine abenteuerliche Behauptung.
(...)
Sie wissen aber, dass überhaupt nicht entschieden ist, ob dieser Verhaltenskodex nun den Charakter einer rechtsunverbindlichen Richtschnur für die nationale Politik behalten wird, den er jetzt hat, oder ob er tatsächlich eine verbindliche EU-Richtlinie wird. Wenn Sie sich die Äußerungen in Frankreich und Großbritannien ansehen, stellen Sie fest, dass überhaupt nichts darauf hinweist, dass es in kurzer Zeit gelingen kann, aus dem Kodex eine solche verbindliche Richtlinie zu machen. Dafür sind auch die Interessen viel zu unterschiedlich. Sie wissen genau, dass die Franzosen ihre Fühler schon nach China ausgestreckt haben und dass sie die Ersten sein werden, die bei einer Aufhebung des Embargos bereit sein werden, in großem Umfang zu liefern. Das kann eigentlich nicht in unserem Sinne sein. Gerade wenn wir die Zusammenarbeit mit China intensivieren wollen, dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass sich die Menschenrechtssituation dort nicht verbessert hat und dass das Verhältnis zu Taiwan eher schwieriger werden dürfte.

Setzen Sie sich also für eine echte Harmonisierung ein! Die gegenwärtige Bearbeitung des Kodex bietet vielleicht Chancen dazu. Ich hoffe, dass es solche Chancen gibt. Verlässlichkeit auf europäischer Ebene ist gefragt, damit Rüstungsexportpolitik als Teil einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sinnvoll gestaltet werden kann, und zwar im europäischen Interesse und weniger von den Interessen geleitet, die jetzt vorherrschen, zum Beispiel aufgrund von Exportdruck durch Überkapazitäten, die es nach wie vor in einigen Ländern gibt.

Wir hoffen, dass es auf EU-Ebene zu einer baldigen Einigung kommen wird. Sollte der Verhaltenskodex Rechtsverbindlichkeit erlangen, wäre das durchaus ein wichtiger Schritt. Dann allerdings bräuchten wir auch keine nationalen Sonderwege mehr zu gehen, die ja, wie sich nicht nur am Beispiel der Endverbleibsregelung zeigt, nicht immer sinnvoll sind. Vor allen Dingen aber sind solche Reservatrechte in Zukunft dann nicht mehr sinnvoll, wenn es tatsächlich gelingen sollte, eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik zu betreiben. Dann muss auch dieser Bereich deutlich einheitlich geregelt sein.

Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fritz, Sie haben einige Beispiele genannt, die zeigen, warum Rüstungsexporte immer wieder besonders heiße Eisen sind. Gestatten Sie mir aber zunächst zwei Klarstellungen.

Erste Klarstellung. Solange es Streitkräfte gibt, wird Ausrüstung benötigt. Aber Ausrüstung gibt es nicht ohne Rüstungsproduktion. Da sich kein Land eine autarke Rüstungsproduktion leisten kann, gibt es grundsätzlich einen Handel mit Rüstungsgütern. Zugleich aber sind Waffen und Rüstungsgüter keine Waren wie andere. Sie haben erhebliche sicherheitspolitische und friedenspolitische Bedeutung und Brisanz. Deswegen gibt es Rüstungsexportgesetze und die Rüstungsexportrichtlinie.

Zweite Klarstellung. Die Entscheidungsbefugnis über Rüstungsexporte liegt in Deutschland allein in der Hand der Exekutive. Diese Entscheidungen unterliegen einer sehr großen Geheimhaltung. Das Parlament kann die Rüstungsexporte nur im Nachhinein bewerten. Darin liegt ein Unterschied zu etlichen Verbündeten, in deren Ländern im Vorhinein eine gewisse Mitkontrolle stattfindet. Der Exportbericht 2003 zeigt: Im Jahr 2003 nahm der Umfang der deutschen Rüstungsexporte erheblich zu. Das Genehmigungsvolumen wuchs um 50 Prozent auf 4,9 Milliarden Euro. Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen stieg von 318 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro.

Solche pauschalen Zahlen sind aber nur begrenzt aussagefähig. Entscheidend ist vor allem die Aussage, in welche Länder welche Rüstungsgüter und Waffen exportiert wurden. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass der Anstieg im Jahre 2003 zu 85 Prozent durch drei Sonderfaktoren verursacht wurde: Es wurden jeweils zwei Korvetten an Malaysia - die Gründe für diese Lieferung wurden schon genannt - und an Südafrika geliefert und es wurde ferner Bundeswehrmaterial an Verbündete abgegeben. Man kann feststellen: Insgesamt gab es eine Zurückhaltung bei deutschen Kriegswaffenexporten in Drittländer. Es ist ausdrücklich festzustellen, dass es im Jahr 2003 keine Kriegswaffenexporte aus der Bundesrepublik in arme Entwicklungsländer gegeben hat. Neben den Kriegswaffen gibt es noch den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter, zum Beispiel Ersatzteile für Munitionsfabriken, die in den 80er-Jahren geliefert wurden. Hier greift das Außenwirtschaftsgesetz, das erheblich weniger restriktiv ist und in dem nur schwer zu beschränkende Genehmigungsansprüche enthalten sind. Ein solches Entgegenkommen gegenüber Produzenten von so genannten sonstigen Rüstungsgütern gibt es in Europa übrigens nur noch in Österreich. Wegen der Sensibilität vieler sonstiger Rüstungsgüter sind die Abschaffung des grundsätzlichen Genehmigungsanspruchs und die Anpassung an die europäische Regel angesagt.

Kritisch bewerten wir etliche Rüstungsexporte in einige Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und Asiens. Hier ist längst nicht immer erkennbar, dass ein Missbrauch hinsichtlich systematischer Menschenrechtsverletzung und Förderung von Spannungen ausgeschlossen werden kann. Es ist auch längst nicht immer erkennbar, worin das in den Rüstungsexportrichtlinien geforderte besondere außen- und sicherheitspolitische Interesse Deutschlands besteht.

Wenn die Lieferung an Drittländer begründet werden müsste, wäre das ein großer Fortschritt hinsichtlich Transparenz und Kontrolle. Die Begründungspflicht für Rüstungsexporte wird zum Beispiel von den Kirchen ausdrücklich gefordert.

Bei Kleinwaffen ist die Differenzierung nach Stückzahl und Waffenart in dem vorliegenden Bericht ein großer Fortschritt hinsichtlich der Transparenz. Die reale Entwicklung ist beunruhigend. Kleinwaffen werden nicht selten an Staaten geliefert, bei denen ich erhebliche Zweifel an einem sicheren Endverbleib habe. Hier besteht die akute Gefahr, dass die restriktiven Exportkriterien unter dem Anspruch "Bekämpfung des internationalen Terrorismus" aufgeweicht werden. Hier ist ein Gegensteuern notwendig.

Im Jahr 2003 führte die Bundesregierung beim Export von Kleinwaffen den wichtigen Grundsatz "Neu für alt" ein, um dem besonderen Risiko von Überschusswaffen entgegenzuwirken. Hierbei hat sich herausgestellt, dass dieser Grundsatz nicht auf freiwilliger Grundlage umgesetzt wird. In diesem Bereich sollten wir offensichtlich zu einer verbindlichen Regelung kommen. Eine restriktive Rüstungsexportpolitik ist ein Eckpfeiler einer vorbeugenden, kollektiven und damit realistischen Sicherheitspolitik. Eine solche Rüstungsexportpolitik erfordert eine wirksamere parlamentarische Kontrolle. Sie benötigt ein systematisches Lernen von den Erfahrungen anderer Verbündeter. Sie braucht nicht zuletzt die kritische Begleitung der Zivilgesellschaft.

Auch wenn die Bundesregierung und Rot-Grün über die alljährliche Stellungnahme der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung zum Rüstungsexportbericht nicht erfreut sein können, hilfreich ist diese zivilgesellschaftliche Kontrolle dennoch. Dafür danken wir den Autoren dieser Stellungnahme.

Harald Leibrecht (FDP):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung macht eines deutlich: Deutsche Hightechrüstung entwickelt sich unter Rot-Grün zu einem Exportschlager. In der Tat, deutsche Rüstungsgüter sind überall in der Welt hoch angesehen und begehrt. Dennoch ist und bleibt die entscheidende Frage der Rüstungsexportpolitik: Wohin, also an wen und in welche Länder, werden Rüstungsgüter geliefert? Es ist schon erstaunlich, welche Tendenzen sich unter Rot-Grün beim Verkauf deutscher Waffen zeigen. Wir erinnern uns: Die rot-grüne Bundesregierung trat 1998 damit an, Rüstungsexporte grundsätzlich zu beschränken. Die Wahrheit ist eine andere.

Ohne mit der Wimper zu zucken, werden deutsche Kleinwaffen auch an problematische Staaten geliefert. Ich denke zum Beispiel an Ägypten, Saudi-Arabien, Malaysia, Thailand und Mexiko. Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland scheinen für Rot-Grün kein Hinderungsgrund zu sein. Nehmen wir China. Der Bundeskanzler möchte das EU-Waffenembargo gegenüber China aufheben.

Die Bundesregierung behauptet zwar, hierbei gehe es gar nicht um Rüstungslieferungen nach China, sondern lediglich um ein Signal des Goodwills gegenüber Peking. Ich frage mich aber, was man der chinesischen Führung überhaupt signalisieren will. Will man ihr allen Ernstes ein Gütesiegel für ihre Menschenrechts-, ihre Tibet- und ihre Taiwanpolitik ausstellen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, heute auf den Tag genau vor 46 Jahren haben chinesische Soldaten einen Aufstand der Tibeter blutig niedergeschlagen und bis heute findet dort Unterdrückung statt. Ich sage Ihnen hier und heute klipp und klar: Eine Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber China wird es mit der FDP nicht geben.

Die französische Verteidigungsministerin begründet die Aufhebung des Embargos übrigens etwas unverblümter als Herr Schröder. Sie sagt: Besser wir Europäer liefern den Chinesen die erwünschten Rüstungsgüter, als dass sie diese in diesem sensiblen Hightechbereich selbst entwickeln. - Liebe Freunde von Rot-Grün, wer garantiert denn, dass die Chinesen im Falle der Aufhebung des Waffenembargos die in Deutschland gekauften Hightechwaffen nicht in kürzester Zeit kopieren und dann selber produzieren?

Der Bundeskanzler hat zahlreiche Rüstungsaufträge von seiner Reise in die Golfstaaten mitgebracht. Dabei sollte er sich fragen, wozu die Golfstaaten diese Rüstungsgüter überhaupt brauchen. Wir alle wissen, dass die Regime am Golf zu den letzten Bastionen des Absolutismus gehören und Demokratie dort unbekannt ist. Wir hoffen, dass die arabische Welt vor einem Modernisierungsschub steht, der sich dann allerdings ganz sicher auch gegen die absolutistischen Regime richten wird.

Ist es in dieser Situation klug und richtig, ausgerechnet diese Regime, die von außen überhaupt keine Bedrohung haben, mit modernen Rüstungsgütern auszustatten? Mir scheint, dem Bundeskanzler ist derzeit nur noch wichtig, dass der Rubel rollt. Jedoch kann eine solch unsensible Waffenexportpolitik schnell zu einem russischen Roulette werden.

Petra Pau (fraktionslos):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Bericht der Bundesregierung, der den Grünen eigentlich richtig wehtun müsste. Es geht um deutsche Rüstungsexporte. Die Bilanz ist ernüchternd. Das Geschäft mit dem Tod boomt.

Friedens- und Menschenrechtsorganisationen haben erneut hochgerechnet, mit dem Ergebnis: Die deutschen Rüstungsexporte nehmen Jahr für Jahr zu. Die PDS im Bundestag hält das für grundfalsch und auch für gefährlich.

Übrigens: Selbst in Krisengebiete - darüber haben die Kollegen schon gesprochen - werden Waffen und Kriegsgüter geliefert, was SPD und Grüne früher ausdrücklich verhindern wollten. Aber auch diese Grundsätze sind offensichtlich passé. Ich habe sehr wohl vernommen, welche geschäftigen Botschaften von Bundeskanzler Schröder bei seiner jüngsten Reise durch den arabischen Raum ausgegangen sind: Die Rüstungsexporte sollen weiter zunehmen. Damit verliert auch der jährliche Bericht über die Rüstungsexporte seinen ursprünglichen politischen Sinn; denn ursprünglich sollten Rüstungsgeschäfte transparenter werden, um sie einzuschränken. Daraus ist aber nichts geworden.

Worum es dabei vorrangig geht, verrät übrigens ein Zitat. Es stammt nicht etwa aus einem altlinken Lehrbuch, sondern vom Vorsitzenden der Diehl-Stiftung, einem Konzerngeflecht im weltweiten Rüstungsgeschäft. Dr. Diehl sagte schon im Jahre 2000:

Die Regierung muss im Blick behalten, dass Unternehmen Rendite erzielen müssen, und dies geht bei Rüstungsgütern nur selten, wenn man sich allein auf die Belieferung der nationalen Streitkräfte beschränkt. ... Deutschland hat ein großes Interesse an ... dem Ausbau einer gemeinsamen europäischen Hochtechnologie- und rüstungsindustriellen Basis.

Dafür müsse sich Deutschland mit Gewicht einbringen, so Diehl. Die Bundesregierung hat diesen Appell offenbar sehr wohl vernommen. Man könnte auch sagen: Sie beugt sich dem Druck der Rüstungslobby.

Im Interesse Deutschlands, wie Dr. Diehl behauptet, ist das natürlich überhaupt nicht. Es geht, wie er selbst einräumt, schlicht um Rendite und Profit. Sie können das für wichtig halten. Die PDS tut das nicht. Sie sollten dann allerdings auch so ehrlich sein und die eigene Rüstungspolitik nicht auch noch mit friedensbewegten oder menschenrechtlichen Floskeln verhüllen. Das wird Ihnen ohnehin immer weniger abgenommen.

Christian Müller (Zittau) (SPD):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht und seine fortentwickelten Bestandteile wurden ausführlich beleuchtet. Besonders zu begrüßen ist, dass auch zur Information der Öffentlichkeit das Exportkontrollsystem für Rüstungsgüter ausführlich dargestellt wird. Auf die anderen Dinge muss ich nicht mehr hinweisen.

Die Zahlen wurden hier in den vergangenen Beiträgen in alle denkbaren Richtungen gedeutet. Trotzdem ist klar: Nach wie vor und auch künftig unterliegt die Ausfuhr von Rüstungsgütern einem umfassenden Genehmigungsvorbehalt nach den geltenden Bestimmungen. Nach wie vor wird vor allen Dingen wegen der Rüstungsgüter, die an Drittländer geliefert werden, eine restriktive, politisch zu bewertende, einzelfallorientierte Genehmigungspolitik verfolgt, was speziell für den hier heute Abend schon mehrfach aufgetauchten Fall der Korvetten beschrieben und nachgewiesen werden kann.

Eine restriktive Rüstungsexportpolitik zielt bekanntlich nicht auf immer weiter sinkende Exportquoten, die irgendwann bei Null anlangen müssten; sie hat vielmehr den konkreten Einzelfall im Visier, um die Zulassung kritischer Exporte zu verhindern, die im Widerspruch zu den politischen Grundsätzen stünden.

Wir haben mehrfach betont, dass das erstrangige Ziel auch dieser Bundesregierung darin besteht, bei der Friedenssicherung zu helfen, Konflikten möglichst im Ansatz vorzubeugen und zu verhindern, dass aus Deutschland stammende Waffen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen zum Einsatz kommen. Den Anstieg der Exporte, der hier moniert wurde - dabei ging es um die Korvetten für Südafrika und Malaysia -, ist erklärbar. Insofern ist es etwas merkwürdig, Herr Kollege Fritz - an dieser Stelle muss ich, auf Sie gerichtet, von Scheinheiligkeit sprechen -, wenn in den Presseerklärungen Ihrer Fraktion vordergründig ein Unterschied zwischen Moral und politischer Praxis der Bundesregierung konstruiert und von "Exportschlagern" gesprochen wird. Das halte ich für ein wenig scheinheilig, zumal es bekannterweise einen nachgewiesenen Experten für Moral gibt. Pfahls ist der Name, wenn ich mich richtig entsinne. Es ist ein schwieriges Feld; zumindest das möchte ich an dieser Stelle anmerken.

Steigende oder sinkende Zahlen sind insgesamt kein Beleg für eine großzügigere oder strengere Kontrollpolitik. Es ist auch sinnvoll, die Mittelwerte über mehrere Jahre hinweg zu betrachten. Dabei ist festzustellen, dass Rüstungsgüterexporte gemessen an den Gesamtexporten der Bundesrepublik Deutschland eine sehr kleine Rolle spielen. Die Kriegswaffenexporte beispielsweise machen meines Wissens nur 0,2 Prozent der deutschen Gesamtexporte aus.

Kollege Nachtwei hat dankenswerterweise auf den Zusammenhang von Waffen, Rüstungsgütern, Frieden und Produktion hingewiesen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Herstellung von Waffen und Rüstungsgütern und leider auch deren Verwendung eine bedauerliche Begleiterscheinung der Zivilisation ist. Wir haben, glaube ich, den Nachweis für dauerhafte Friedfertigkeit noch nicht erbracht. Insofern kommt es durchaus auf die Verwendung dieser Güter an.

Die Bundeswehr hat einen klaren, auf Friedenserhalt gerichteten grundgesetzlichen Auftrag und wesentliche Bündnisverpflichtungen. Sie muss - das hat Kollege Nachtwei schon hervorgehoben - entsprechend ausgerüstet werden. Das bedingt eine wehrtechnische Industrie, die sich wiederum im Wettbewerb behaupten muss. In diesem Spannungsverhältnis müssen wir uns in den Debatten zu diesem Thema bewegen.

Das alles ist uns sehr bewusst, wenn wir über Rüstungsexporte und das unverzichtbare restriktive Kontrollsystem sprechen. Deshalb haben wir das inzwischen schon mehrfach bekundete Interesse und Ziel, dass auch der EU-Verhaltenskodex - darin stimme ich mit Ihnen überein - zu einem vergleichbar restriktiven Maßstab für Rüstungsexporte entwickelt wird. Wir hatten deshalb bereits im Oktober die Bundesregierung aufgefordert, für dessen Fortentwicklung einzutreten. Ich freue mich, dass wir darin einer Meinung sind.

Wir haben in unserem Antrag seinerzeit auch gefordert, die Aufhebung des Waffenembargos gegenüber China an diese Fortschritte zu knüpfen. Auch das möchte ich heute noch einmal unterstreichen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn wir die jüngere Entwicklung im Verhältnis der Volksrepublik China und Taiwan betrachten, die auch ich persönlich für sehr bedenklich halte. Insofern ist festzuhalten: Eine Entwicklung, wie sie sich derzeit abzeichnet, ist nicht die geeignete Grundlage für eine Aufhebung des EU-Waffenembargos; es sei denn, wir verfolgten einen Weg, der ein verbindliches System an seine Stelle setzte.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/4400 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Quelle: www.bundestag.de


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