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"Der Gesamtwert der tatsächlich exportierten Kriegswaffen ist gegenüber 2004 um 0,5 Mrd. € auf 1,6 Mrd. € angestiegen"

Bundesregierung beschließt den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2005 - Informationen und Dokumentation

Im Folgenden informieren wir über den am 27. September 2006 vom Bundeskabinett beschlossenen Rüstungsexportbericht für das Jahr 2005.



Kabinett beschließt Rüstungsexportbericht 2005

Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2005 beschlossen. Es ist der nunmehr siebte Bericht dieser Art seit 1999. Die Bundesregierung erfüllt damit ihre Zusage aus den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, dem Bundestag jährlich über die praktische Umsetzung dieser Grundsätze und die erteilten Ausfuhrgenehmigungen zu berichten.

2005 wurden für Rüstungsgüter (einschließlich Kriegswaffen) insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von ca. 4,2 Mrd. € erteilt - gegenüber 2004 ein Anstieg um 0,4 Mrd. €. Mit ca. 61 % entfällt der überwiegende Anteil der Genehmigungen auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen vielfältige Kooperationen im Rüstungsbereich bestehen.

Der Gesamtwert der tatsächlich exportierten Kriegswaffen ist gegenüber 2004 um 0,5 Mrd. € auf 1,6 Mrd. € angestiegen. Ein Anteil von 64 % des Gesamtwertes entfiel dabei auf Ausfuhren in EU-, ATO und NATO-gleichgestellte Länder. Die übrigen Exporte umfassen hauptsächlich die Ausfuhr von Schiffen (insbesondere U-Boote nach Südkorea und Südafrika). Der Anteil von Kriegswaffen an den deutschen Gesamtexporten lag bei nur 0,26 %.

Die Genehmigungswerte für so genannte Kleinwaffen, das sind insbesondere automatische Handfeuerwaffen, sind mit 36 Mio. € gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Davon entfielen 12,6 Mio. € auf Empfängerländer außerhalb EU und NATO.

Genehmigungen wurden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt und nachdem insbesondere sichergestellt wurde, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen.

Die Genehmigungsentscheidungen richteten sich nach dem Verhaltenskodex der EU zu Rüstungsexporten und den teilweise noch strikteren Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport von 2000.

Quelle: Pressemitteilung des BMWI vom 27.9.2006


D o k u m e n t a t i o n

Im Folgenden dokumentieren wir zentrale Passagen aus dem Rüstungsexportbericht 2005.

Zusammenfassung
(Seite 2-3)

Unter Bezug auf Abschnitt V der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“[1] in der Fassung vom 19. Januar 2000 legt die Bundesregierung hiermit ihren siebten Rüstungsexportbericht vor, der sich auf das Jahr 2005 bezieht.[2]

Die effektiven Ausfuhren [3] von Kriegswaffen betrugen im Berichtsjahr 1,6 Mrd. € (2004: 1,13 Mrd. €). Der Anteil an Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder belief sich auf ca. 64 % (2004: 71 %). Auf klassische Entwicklungsländer [4] entfielen 2005 ca. 12,6 % der Ausfuhren (2004: 24 %).

Für die Rüstungsgüter insgesamt, die in einer international weitgehend harmonisierten sog. Militärgüterliste aufgeführt sind und zusätzlich zu Kriegswaffen u. a. diverse militärische Ausrüstungsgegenstände, aber auch z. B. Pistolen, Jagd- und Sportwaffen umfassen, gibt es gegenwärtig keine Statistik über tatsächliche Ausfuhren, sondern nur eine statistische Erfassung der beantragten Ausfuhrgenehmigungen. Hintergrund ist die unterschiedliche Systematik in der EU-Ausfuhrliste („Common List“) und dem Eurostat-Warenverzeichnis; anders als bei Kriegswaffen müssen die Unternehmen die erfolgten Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter nicht melden. Die aus den Ausfuhrgenehmigungen resultierenden tatsächlichen Ausfuhren liegen erfahrungsgemäß unter den Genehmigungswerten.

Im Berichtsjahr wurden für Rüstungsgüter insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von ca. 4,2 Mrd. € erteilt (2004: ca. 3,8 Mrd. €). 61 % entfallen auf EU-, NATO- und NATO- gleichgestellte Länder und 39 % auf Drittländer (2004: 72 % bzw. 28 %). Auf klassische Entwicklungsländer entfielen im Berichtsjahr 22 % des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen (2004: 11 %).[5] Der Wert der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern belief sich im Berichtsjahr auf ca. 2 Mrd. € (2004: 2,4 Mrd. €).

Anders als in den Vorjahren wird im Rüstungsexportbericht 2005 nicht über die Strafverfolgungsstatistik berichtet. Die statistischen Daten liegen erst vergleichsweise spät vor, so dass ihre Berücksichtigung die Veröffentlichung des Berichts insgesamt verzögern würde.

Fußnoten zum Teil "Zusammenfassung":
  1. Siehe Anlage 1.
  2. Die bisherigen Rüstungsexportberichte wurden als BT-Drucksachen (für das Jahr 1999: 14/4179; für 2000: 14/7657, für 2001: 15/230, für 2002: 15/2257, für 2003: 15/4400, für 2004: 16/507) veröffentlicht und sind im Internet abrufbar unter: http://www.bmwi.bund.de (Auswahl „Außenwirtschaft und Europa“ – Auswahl „Finanzierung und Recht“ – Auswahl „Exportkontrolle / Embargos“). Für die englischen Versionen: Auswahl „english“ – Auswahl „publications“.
  3. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird als „Verbringung“ bezeichnet (vgl. § 7 Abs. 1 i.V.m. § 4c Nr. 2 Außenwirtschaftsverordnung - AWV). In diesem Bericht werden jedoch aus Gründen der Vereinfachung auch Verbringungen als „Ausfuhren“ oder „Exporte“ bezeichnet.
  4. Entwicklungsländer und –gebiete entsprechend Teil 1 der Liste vom 1. Januar 2003 des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder mit hohem und oberem mittleren Einkommen (zu denen auch die NATO-Partner Türkei und Slowenien sowie Malaysia und Saudi- Arabien zählen).
  5. Einzelheiten hierzu siehe unter III. 1. a) und b).

III. Genehmigungen von Rüstungsgütern sowie Kriegswaffenausfuhren
(Seite 17-22)

Im Folgenden werden die im Jahre 2005 erteilten Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern und – für den Teilbereich der Kriegswaffen – auch die tatsächlich erfolgten Ausfuhren dargestellt. Dies erfolgt in dem Maße, wie nicht eine Offenlegung durch gesetzliche Regeln eingeschränkt ist. Insbesondere können die Namen der jeweiligen Exporteure wegen des sich aus § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergebenden Schutzes des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nicht genannt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)[29] erfasst die erteilten Ausfuhrgenehmigungen für alle Rüstungsgüter (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter). Die Werte für das Berichtsjahr 2005 werden unter 1. im Überblick dargestellt und in Anlage 5 weiter aufgeschlüsselt.

Tatsächliche Ausfuhren werden gegenwärtig lediglich für den Teilbereich der Kriegswaffen statistisch erfasst. Die vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelten Jahreswerte werden unter 2. dargestellt.

Dieser Rüstungsexportbericht enthält – wie schon seine Vorgänger – Angaben zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen und, in allgemeiner Form, zu abgelehnten Anträgen, nicht aber zu den im Berichtsjahr entschiedenen Voranfragen über die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Ausfuhrvorhaben. Voranfragen werden von Unternehmen in der Regel zu einem sehr frühen Zeitpunkt gestellt, zumeist bereits vor Aufnahme von Verhandlungen mit den potenziellen ausländischen Auftraggebern. Positiv beschiedene Voranfragen sind kein tauglicher Gradmesser zur Bewertung der Rüstungsexportpolitik, da zum Zeitpunkt, zu dem sie gestellt werden noch ungewiss ist, ob das geplante Vorhaben später realisiert werden wird. Zudem unterliegen Voranfragen in erhöhtem Maße dem Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der betroffenen Unternehmen nach § 30 VwVfG, da mögliche Wettbewerber aus der Veröffentlichung eines geplanten, aber noch nicht vertraglich abgeschlossenen Vorhabens im Rüstungsexportbericht Vorteile ziehen könnten. Durch die Nichtberücksichtigung der Voranfragen entstehen keine Lücken in der Exportstatistik, da bei späterer Realisierung der Vorhaben die nach wie vor erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen (und bei Kriegswaffen später auch noch die tatsächlichen Ausfuhren) in der Statistik des jeweiligen Rüstungsexportberichts Berücksichtigung finden; jeder Vorgang geht somit mindestens ein-, im Falle von Kriegswaffen sogar zwei Mal in den Rüstungsexportbericht ein.

Zu abgelehnten Anträgen können nur allgemeine Angaben aufgenommen werden, da es insbesondere zu vermeiden gilt, dass der Rüstungsexportbericht Ausführern in Ländern mit einer anderen Exportkontrollpolitik als Informationsquelle für Geschäftsmöglichkeiten dienen kann (dieser Gesichtspunkt gilt natürlich in besonderem Maße auch für Voranfragen).

1. Genehmigung von Rüstungsgütern (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter)

Die als Anlage 5 angefügte Übersicht über die im Jahre 2005 erteilten Genehmigungen bzw. Ablehnungen von Rüstungsgütern30 ist nach Bestimmungsländern gegliedert. Im ersten Teil werden die EU-Länder, im zweiten die NATO- und NATO-gleichgestellten Länder (ohne EULänder) und im dritten Teil alle anderen Länder (die sog. Drittländer) dargestellt. Zur besseren Transparenz der Exporte in Drittländer werden für diese Länderkategorie in der Spalte „ALPositionen“ die maßgeblichen Produkte weiter aufgeschlüsselt. Soweit für ein Bestimmungsland Genehmigungsanträge abgelehnt wurden, ist dies in der Übersicht unter Angabe der Anzahl der Ablehnungen, der betroffenen AL-Positionen und des Wertes der Güter vermerkt. Wenn in diesen Fällen Ablehnungsnotifizierungen (sog. denial notifications) nach dem EUVerhaltenskodex gefertigt wurden, ist dies unter Angabe des Ablehnungsgrundes (Nr. des jeweiligen Ablehnungskriteriums des Verhaltenskodexes) vermerkt.

Die in den Spalten 2-4 dargestellten Zahlen beziehen sich auf die erteilten Ausfuhrgenehmigungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die tatsächlichen Ausfuhrwerte deutlich unter diesen Genehmigungswerten liegen. Das liegt daran, dass die Genehmigungen manchmal nicht oder nicht ganz ausgenutzt werden. Auch ist zu beachten, dass die tatsächliche Ausfuhr oft nicht oder nur unvollständig im Jahr der Genehmigungserteilung erfolgt.

a) Einzelgenehmigungen

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland insgesamt 11.855 Einzelanträge für die endgültige [31] Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt (Vorjahr: 11.318). Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug 4.216 Mio. €. Dies bedeutet gegenüber 2004 (3.807 Mio. €) einen Anstieg um ca. 11 %. Auf die in Nr. II der Politischen Grundsätze vom 19. Januar 2000 genannten Länder (EU-Staaten sowie NATO- und NATO-gleichgestellte Länder) entfielen Einzelgenehmigungen im Wert von 2.560 Mio. €, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um ca. 6 % bedeutet. Genehmigungen für Güter mit Endverbleib in EUStaaten erreichten einen Gesamtwert von 1.440 Mio. €, Genehmigungen für Güter mit Endverbleib in NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern (ohne EU-Länder) einen Gesamtwert von 1.120 Mio. € (jeweils ohne Sammelausfuhrgenehmigungen). Die Genehmigungswerte für Ausfuhren in Drittländer betrugen 1.656 Mio. € und sind damit gegenüber dem Vorjahr (1.080 Mio. €) deutlich gestiegen.

Die obige Grafik [Grafiken können hier nicht dargestellt werden, AGF]lässt erkennen, dass für die Gruppe der Drittländer die Genehmigungswerte seit 1996 um einen recht konstanten niedrigen Mittelwert herum recht stark schwanken (vgl. die Trendlinien in der Grafik) und im Trend nur leicht ansteigen.

Für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern in Entwicklungsländer [32] wurden im Jahr 2005 insgesamt 767 Einzelgenehmigungen im Wert von ca. 911 Mio. € (ca. 21,6 % des Werts aller deutscher Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter) erteilt, deutlich mehr als 2004 (die Werte waren: 429 Mio. € bzw. 11,3 % des Wertes der erteilten Einzelgenehmigungen). 94,8 % des Wertes der erteilten Genehmigungen entfielen auf folgende Länder: Südafrika (67,4 %, fast ausschließlich U-Boote und Teile für Korvetten), Pakistan (11 %, hauptsächliche Marineausrüstung samt Zubehör), Indien (5,5 %, Elektronik, Fahrzeugteile, Marineausrüstung), Tunesien (3,6 %, Schnellboote), Irak (2,7 %, Geländewagen, sonstige Fahrzeuge), Indonesien (2,6 %, fast ausschließlich Marineausrüstung) und Algerien (2 %, v. a. ein mobiles Feldlazarett); eine Aufschlüsselung der genehmigten Warenkategorien ist in Anlage 5 enthalten.

Die Genehmigungswerte für die Gruppe der ärmsten und anderen Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen [33] sind 2005 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Genehmigungen wurden insbesondere für Pakistan (99,7 Mio. €), Indien (51 Mio. €), und Indonesien (24,9 Mio. €) erteilt (gemeinsam ca. 93 % der Genehmigungswerte für diese Ländergruppe). Insgesamt belief sich der Wert der Genehmigungen für diese Ländergruppe auf 187,6 Mio. € (2004: 203 Mio. €), also ca. 4,4 % (2004: 5,3%) des Werts aller Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahre 2005. Ausfuhren in Länder mit niedrigem Einkommen spielen damit nur eine untergeordnete Rolle.

b) Sammelgenehmigungen

Darüber hinaus wurden im Jahre 2005 109 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von ca. 2 Mrd. € erteilt (2004: 119 im Wert von ca. 2,4 Mrd. €.), aufgrund derer die Unternehmen mehrere Ausfuhren an denselben oder verschiedene Empfänger im Ausland (vor allem im Rahmen der Zusammenarbeit bei regierungsamtlichen Kooperationsprojekten) vornehmen konnten. Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter werden grundsätzlich nur für Ausfuhren in NATO- und NATO-gleichgestellte Länder erteilt.

Sammelausfuhrgenehmigungen werden im Rahmen von Kooperationen für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt, woraus sich Schwankungen bei den Jahreswerten in diesem Bereich ergeben. Die beantragten Werte basieren auf Angaben der Antragsteller in Bezug auf den voraussichtlichen Bedarf innerhalb des genehmigten Zeitraums. Diese Werte, die als Höchstbeträge genehmigt werden, werden unterschiedlich ausgeschöpft, so dass der Gesamtwert für die Sammelausfuhrgenehmigungen starken jährlichen Schwankungen unterliegt und in Bezug auf die Exportpolitik nur bedingt aussagekräftig ist.

Die Sammelausfuhrgenehmigung war Vorbild bei der Schaffung der unter II. 4 erwähnten Global Project Licence zur Erleichterung europäischer Rüstungskooperationen.

c) Abgelehnte Ausfuhranträge

Im Jahre 2005 wurden 58 Anträge für die Genehmigung von Rüstungsgüterausfuhren abgelehnt. Der Gesamtwert der abgelehnten Anträge belief sich auf 8,1 Mio. €. Diese Zahl enthält nicht diejenigen Anträge, die seitens der Antragsteller wegen mangelnder Erfolgsaussichten vor Bescheidung zurückgenommen wurden.

Die relativ geringe Quote der formell abgelehnten Anträgen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Antragsteller bei Ausfuhrvorhaben in sensitive Länder vor Einreichen eines Genehmigungsantrages eine formelle oder informelle Voranfrage nach den Genehmigungsaussichten an die Kontrollbehörden richten. Falls das Ergebnis dieser Voranfrage negativ ausfällt, wird nur noch in sehr seltenen Fällen ein formeller Genehmigungsantrag gestellt, dessen Ablehnung dann in der beigefügten statistischen Aufstellung erfasst wird. In aller Regel werden aussichtslos erscheinende Anträge gar nicht erst gestellt.

Ablehnungsentscheidungen für endgültige Ausfuhren betrafen 2005 die folgenden Länder:
Bulgarien, Rumänien, Türkei, Andorra, Bolivien, Chile, China, Honduras, Indien, Irak, Iran, Israel, Kamerun, Kirgisistan, Kroatien, Kuwait, Marokko, Pakistan, Philippinen, Russland, Sambia, San Marino, Serbien und Montenegro, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Ukraine, Usbekistan, Vietnam und Hongkong.

f) Ausfuhrgenehmigungen in den Jahren 1996 bis 2005
(Seite 32)

Nachfolgend werden die Werte (in Mio. €) der in den Jahren 1996–2005 erteilten Genehmigungen für endgültige Ausfuhren im Vergleich gegenübergestellt. Zur besseren Übersicht werden die Werte nicht nach Bestimmungsländern aufgeschlüsselt, sondern gebündelt nach den Ländergruppen der privilegierten Bestimmungsländer (EU-, NATO oder NATOgleichgestellte Länder) und Drittländer dargestellt. Eine Übersicht nach Ländern enthält Anlage 5. Der gewählte Zeitraum (1996-2005) ergibt sich daraus, dass das vom BAFA statistisch erfasste Zahlenmaterial erst für den Zeitraum ab dem Jahr 1996 nach Ländergruppen getrennt vergleichbar ist [39].

Ausfuhrgenehmigungen in den Jahren 1996 bis 2005

Jahr EU-Länder (in Mio. €) NATO oder NATO gleichgestellte Länder (ohne EULänder)(in Mio. €) Drittländer (in Mio. €) Einzelgenehmig. gesamt (in Mio. €) Sammelausfuhrgenehmig. Gesamt [40](in Mio. €)
1996 615,2 720,2 850 2.185,4 2.271
1997 731,8 732,7 596,1 2.060,6 9.189,7
1998 632,3 1.208 1.033 2.873,7 5.577,8
1999 701,8 1.542,8 781,6 3.026,1 334,7
2000 1.283,8 963,5 599,7 2.846 1.909,1
2001 1.329,7 1.010,6 1.345,8 3.686,1 3.845,3
2002 1.363,5 1.149,5 744,6 3.257,6 2.550,6
2003 1.892,0 1.359,2 1.613,0 4.864,2 1.328,0
2004 1.915,8 810,7 1.080,2 3.806,7 2.437,1
2005 1.440,3 1.120,0 1.655,5 4.215,8 2.032,8


Fußnoten zu den hier dokumentierten Teilen
  • 29 Im Internet unter: http://www.bafa.de.
  • 30 Güter des Teils I Abschnitt A der AL, Anlage AL zur AWV, hier als Anlage 2a dem Bericht angefügt.
  • 31 Genehmigungen für temporäre Ausfuhren, z. B. für Messen, Ausstellungen oder zu Vorführzwecken sind nicht enthalten.
  • 32 Zum Begriff der Entwicklungsländer vgl. Fn.4.
  • 33 Ärmste und andere Entwicklungsländer und -gebiete mit niedrigem Einkommen entsprechend Teil 1 der Liste für das Jahr 2003 des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD.
  • 39 Zur statistischen Vergleichbarkeit müssten die Werte für die Fertigungsunterlagen für Rüstungsgüter in den Jahren 1999 (95,3 Mio. €) und 2000 (14,9 Mio. €) noch hinzugerechnet werden, die allerdings keine Rüstungsgüter im Sinne der AL darstellten.
  • 40 Zur beschränkten Aussagefähigkeit der stark schwankenden Jahreswerte für Sammelausfuhrgenehmigungen siehe Abschnitt III.1.b.

Quelle: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2005 (Rüstungsexportbericht 2005);
im Internet: www.bmwi.de (pdf-Datei)





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