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Kritische Bilanz der Rüstungsexporte: Stabilität auf hohem Niveau

Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) erwartet restriktive Genehmigungspraxis von neuer Bundesregierung

Im Folgenden dokumentieren wir eine Presseerklärung der GKKE zum neuesten Stand der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung sowie die Zusammenfassung des ausführlichen Berichts dazu, den es vollständig als pdf-Datei auf der Website der GKKE herunterzuladen gibt: www.gkke.org.



Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE)

Pressemitteilung


Bonn/Berlin, 12.12.2005 - Eine kritische Bilanz der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung zieht die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in ihrem Rüstungsexportbericht 2005, den die Vorsitzenden Prälat Dr. Karl Jüsten und Prälat Dr. Stephan Reimers heute in Berlin der Presse vorgestellt haben.

Stabilität auf hohem Niveau konstatiert der Bericht zu den Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und Rüstungsgüter, die die Bundesregierung im Jahr 2004 erteilte. Zwar liegt der Wert mit 3,8 Mrd. € unter dem des Vorjahrs, als sich die Genehmigungen auf 4,8 Mrd. € beliefen, aber über den Zahlen für 2002 und 2001. Insgesamt ist das Niveau deutscher Exporte deutlich höher als noch in den Neunzigerjahren. „Beim Rückblick auf die Amtszeit der rot-grünen Bundesregierung ist festzuhalten, dass der Anspruch auf Zurückhaltung bei den Rüstungsexporten nicht eingelöst worden ist. Die Bilanz ist mager und enttäuschend“ stellte Prälat Karl Jüsten fest.

Irritiert zeigte sich die GKKE über die spärlichen Aussagen zu den Rüstungsexporten in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November, die keine Verpflichtung auf eine restriktive Praxis enthält. „Die GKKE tritt nach wie vor für eine restriktive Handhabung der Rüstungsexporte ein. Unsere Erwartung an die neue Bundesregierung ist, dass sie dem gerecht wird“, erklärte Prälat Stephan Reimers. Er plädierte für eine Angleichung zwischen den unterschiedlichen Kontrollverfahren für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter.

Auf Kritik der GKKE stieß auch der nach wie vor große Anteil von Rüstungsexporten in Entwicklungsländer. Auf diese Länder entfiel rund ein Drittel aller Exportgenehmigungen. Die GKKE sieht darin einen Verstoß gegen die von der Bundesregierung verabschiedeten Leitlinien für Rüstungsexporte, die eine Berücksichtigung der Entwicklungsverträglichkeit solcher Lieferungen verlangen.

Grundlage für den GKKE-Bericht sind die Daten des EU-Berichtes von November 2005, da die Bundesregierung ihren Bericht über die Rüstungsexporte im Jahr 2004 noch nicht vorgelegt hat. „Auf europäischer Ebene haben wir ein erfreuliches Maß an Transparenz erreicht, hinter dem die Bundesregierung leider zurückbleibt“, merkte dazu Dr. Bernhard Moltmann, der Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte, an. Die Fachgruppe hat in diesem Jahr ihren neunten Bericht zu den deutschen Rüstungsexporten erstellt.

Rüstungsexportbericht 2005 der GKKE

Vorgelegt von der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte

Z u s a m m e n f a s s u n g

1. Auftrag und Perspektive der Berichterstattung

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) legt zum neunten Mal seit 1997 ihren jährlichen „Rüstungsexportbericht“ vor. Der Bericht wird von der Fachgruppe „Rüstungsexporte“ erstellt. Ihr gehören Fachleute wissenschaftlicher Einrichtungen, der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit und aus Nicht-Regierungsorganisationen an.

Der Bericht stellt öffentlich verfügbare Informationen über deutsche Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern zusammen. Er prüft den Stellenwert der deutschen Rüstungsexporte im Zusammenhang von Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik und bewertet sie unter ethischen Gesichtspunkten.

2. Deutsche Rüstungsexporte im Jahr 2004

Zum Redaktionsschluss des GKKE-Rüstungsexportberichts (05.12.05) lag der Bericht der Bundesregierung über die Rüstungsexportpolitik für das Jahr 2004 noch nicht vor. Deshalb stützt sich die GKKE auf den Bericht, den das Sekretariat des EU-Rates am 14. November 2005 über den Umgang mit dem EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte vorgelegt hat. Der EU-Bericht enthält erfahrungsgemäß die gleichen Daten, die auch der nationalen Berichterstattung zugrunde liegen.

2.1 Daten

1. Die Bundesregierung erteilte im Jahr 2004 Ausfuhrgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter in Höhe von 3,8 Milliarden € an 122 Staaten. Gegenüber dem Jahr 2003, in dem der Wert 4,86 Milliarden € betragen hatte, ist er um 22 Prozent zurückgegangen.
Der Wert des Jahres 2004 liegt aber über den Angaben für die Jahre 2002 (3,3 Milliarden €) und 2001 (3,6 Milliarden €).

2. Zwei Drittel der deutschen Ausfuhrgenehmigungen im Jahr 2004 galten anderen Industriestaaten, ein Drittel Ländern, die offizielle Entwicklungshilfe oder -unterstützung laut Entwicklungshilfekomitee (DAC) der OECD erhalten.

3. Im Jahr 2004 erteilte die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 181,3 Millionen € für kleine, leichte und automatische Waffen. Wie schon in den Vorjahren rangiert damit Deutschland mit Abstand in der EU an der Spitze der Exporteure derartiger Waffen. Auch hier waren andere Industrieländer, allen voran die USA (112,4 Millionen €), mit Genehmigungen im Wert von 148 Millionen € die wichtigsten Adressaten.

4. Jenseits der Werte für Ausfuhrgenehmigungen nennt die Bundesregierung einen Betrag von 1,12 Milliarden € für die tatsächlichen Ausfuhren an Kriegswaffen im Jahr 2004. Im Jahr 2003 lagen diese Werte bei 1, 33 Milliarden €, im Jahr 2002 bei 318 Millionen €. Der Anstieg der beiden letzten Jahre ist vor allem auf die umfassenden Schiffslieferungen an Südafrika zurückzuführen.
Die Ausfuhren von Rüstungsgütern, die nicht zugleich Kriegswaffen sind, werden statistisch nicht erfasst.

2.2 Bewertung

Mangel an Transparenz

1. Die GKKE bemängelt, wie die frühere Bundesregierung ihre Zusage umgesetzt hat, umfassend und regelmäßig jährlich über ihre Rüstungsexportpolitik dem Bundestag zu berichten. Das Format der jährlichen Rüstungsexportberichte hat sich inzwischen konsolidiert. Doch geben die mitgeteilten Daten nur ein unscharfes Bild. Sie informieren nur über die gegebenen Ausfuhrgenehmigungen, nennen aber allein für Kriegswaffen die tatsächlichen Exportwerte.
Ferner nährt die anhaltende Ungewissheit über den Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung die Vermutung, dass hier Gesichtspunkte politischer Opportunität obwalten. Eine zeitnahe parlamentarische wie öffentliche Debatte über die deutsche Rüstungsexportpolitik ist so nicht möglich.

Rüstungsexporte: Stabilität auf hohem Niveau

2. Die GKKE erkennt anhand der Daten für die im Jahr 2004 erteilten Genehmigungen und vollzogenen Ausfuhren insgesamt keinen restriktiveren Kurs in der Rüstungsexportpolitik gegenüber der Praxis früherer Bundesregierungen (vor 1998).
Der (1998, 2002) von den damaligen Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen erhobene Anspruch der Zurückhaltung ist nur in Teilbereichen eingelöst worden. Ein solcher sind Lieferungen an arme Entwicklungsländer, was teilweise auf deren mangelnde Kaufkraft zurückzuführen ist. Für andere Teilbereiche, etwa Länder, wo schwere Menschenrechtsverstöße stattfinden, oder beim Export von Kleinwaffen oder von gebrauchten Waffen, lassen die vorliegenden Zahlen keine positive Bewertung zu.

3. Die GKKE erwartet für die kommenden Jahre wiederum einen Anstieg des Wertes der Ausfuhrgenehmigungen. Die scheidende Bundesregierung hatte in ihren letzten Amtstagen neben einem Export von 1000 Panzern an die Türkei auch noch den Transfer von zwei U-Booten an Israel gebilligt. Deren Kosten werden auf 1 Milliarde € geschätzt.

4. Die GKKE stellt fest, dass die deutsche Rüstungsindustrie ihre Position auf dem Weltrüstungsmarkt mit ihrem Angebot an militärischen Landfahrzeugen, Schiffen und Kleinwaffen ausbauen bzw. halten konnte.

5. Ein Drittel der deutschen Ausfuhrgenehmigungen wurden im Jahr 2004 Staaten erteilt, die gleichzeitig öffentliche Entwicklungshilfe oder -unterstützung erhalten. Geht man davon aus, dass deutsche Zulieferungen an andere europäische Rüstungshersteller ihrerseits in Entwicklungsländer exportiert werden, ist der Anteil der Entwicklungsländer, die direkt oder indirekt deutsche Waffen und Rüstungsgüter erhalten, erheblich größer.

6. Auch im Jahr 2004 trat Deutschland als Rüstungslieferant in Regionen in Erscheinung, in denen bewaffnete Konflikte stattfinden, die Kriegsgefahr nicht hinreichend gebannt ist oder regionale Rüstungswettläufe stattfinden. Das gilt für den Nahen und Mittleren Osten ebenso wie für Ostasien.
Bei den jüngst an Israel zugesagten Lieferungen von zwei weiteren UBooten sieht die GKKE die Gefahr einer Destabilisierung der ohnehin prekären Rüstungsbalance in der Region. Die Friedensbemühungen in der Region profitieren davon nicht.

Rüstungslieferungen in zusammenbrechende oder zusammengebrochene Staaten

7. Die vorangegangene Bundesregierung hat in größerem Umfang Rüstungsausfuhren in zusammenbrechende oder zusammengebrochene Staaten genehmigt. Dies veranlasst die GKKE zu dem eindringlichen Appell, im Zusammenhang von Rüstungslieferungen für einen gesicherten Verbleib von Waffen und Rüstungsgerät zu sorgen, eine vorangehende wie parallele sachgemäße Ausbildung von Polizei und Militär zu gewährleisten sowie Rechtsstaatlichkeit und den Aufbau eines gesellschaftlich legitimierten Gewaltmonopols des Staates zu fördern.

Rüstungslieferungen an China

8. Die Zahlen über deutsche Rüstungslieferungen an China erlauben, von einem „löchrigen Embargo“ gegenüber dem Land zu sprechen. Das im Jahr 1989 verhängte EU-Ausfuhrverbot von Waffen und Rüstungsgütern hat den späteren Anstieg von deutschen wie insgesamt europäischen Rüstungstransfers nicht beeinträchtigt.
Das Ausmaß des deutschen Anteils am regionalen Rüstungswettlauf in Ostasien illustriert, dass den deutschen Exportgenehmigungen an China im Jahr 2004 in Höhe von 882.890 € Lieferungszusagen an Taiwan im Umfang von knapp 3,5 Millionen € gegenüberstehen.

Kleinwaffen

9. Deutschland bleibt auch im Jahr 2004 einer der „Großen“ beim Export von kleinen, leichten und automatischen Waffen. Deshalb plädiert die GKKE eindringlich dafür, für einen sicheren Verbleib der Waffen zu sorgen, deren rechtmäßige Verwendung zu garantieren und darauf zu drängen, dass Empfängerländer bei Neulieferungen ihre alten Bestände vernichten und diese nicht weiterverkaufen.
Um eine politische Bewertung des Transfers von Gütern dieser Kategorie zu versachlichen, empfiehlt die GKKE, bei der statistischen Erfassung der Exporte deutlich zu machen, ob es sich bei den Empfängern um Privatpersonen, Militär, Polizei oder Sicherheitsdienstleister handelt.

3. Erwartungen an die neue Bundesregierung

Die GKKE geht davon aus, dass die politische Konfliktträchtigkeit der Rüstungsexportpolitik auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen wird. Allerdings verspricht der Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 keine weiterreichenden Impulse der neuen Bundesregierung in der Rüstungsexportpolitik.
Angesichts der knappen Aussagen zu diesem Politikfeld richtet die GKKE folgende Erwartungen an die neue Bundesregierung:
  1. Auch in Zukunft sollten deutsche Rüstungsexporte restriktiv genehmigt werden. Die entwicklungspolitische Dimension in der Rüstungsexportpolitik ist aufzuwerten.
  2. Die Transparenz im deutschen Berichtswesen über Rüstungsexporte ist auszubauen. Dies gilt unter anderem für eine zeitnähere Publikation der jährlichen Berichte, die Vergleichbarkeit deutscher Angaben mit denen anderer EU-Staaten sowie die Erfassung tatsächlicher Ausfuhren von allen Rüstungswaren und von Dual-Use-Gütern.
  3. Bundestag und Öffentlichkeit sollten sich zeitnah an politischen Erwägungen im Umfeld von anstehenden Rüstungsexporten beteiligen können. Deutsche Rüstungshersteller sollten ihrerseits den Grad an Transparenz erhöhen.
  4. Die Initiative der britischen Regierung, ein international verbindliches Abkommen über Standards und Regeln für den weltweiten Rüstungstransfer zu erreichen, verdient die Unterstützung von deutscher Seite.
  5. Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Friedensmissionen ist auf eine angemessene Balance zwischen der militärischen und zivilen Komponente zu achten. Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben und die Bereitschaft, Sicherheitsorgane in zerbrechenden oder zerbrochenen Staaten auszubilden oder auszurüsten. Waffen und Material sind nur weiterzugeben, wenn deren sicherer Verbleib garantiert und ein rechtmäßiger Gebrauch gewährleistet ist. Der Aufbau eines legitimen und effektiven Sicherheitssektors muss mit Demobilisierungsprogrammen und der Vernichtung von vorhandenen Waffen einhergehen.
  6. Überschüssige deutsche Waffen sollten nur weitergegeben werden, wenn der Empfänger deren sicheren Verbleib garantiert und seine zu ersetzenden Bestände vernichtet.
  7. Im Verbund mit den europäischen Partnern sind Schritte vonnöten, private Sicherheits- und Militärdienstleister strengen Kontrollen zu unterwerfen.
  8. Die internationalen Bemühungen, die Verbreitung von kleinen und leichten Kriegswaffen zu beschränken, sind zu intensivieren. Die GKKE begrüßt eine entsprechende Absichtserklärung der neuen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag, hält aber eine Verbesserung der Kontrolle von nicht-militärischen Kleinwaffen für dringend geboten. Die Überprüfung des UN-Aktionsprogramms im Jahr 2006 bietet Anlass, diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Dies gilt auch für die Verringerung von Gefährdungen durch bereits gelegte oder weiter produzierte Minen in Post-Konflikt-Situationen.
4. Kontroversen und Handlungsempfehlungen

1. Die GKKE lehnt eine Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber China ab, so lange die Situation der Menschen- und Bürgerrechte im Lande nicht den Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte entsprechen. Eine strikte Anwendung der hier formulierten Bedingungen schließt aus, dass deutsche wie europäische Rüstungstransfers dem Land neue militärische Optionen eröffnen.

2. Rüstungsexporte rechtfertigen sich nicht als wirtschaftspolitische Türöffner, wie dies die frühere Bundesregierung zum Beispiel gegenüber Wirtschaftspartnern auf der arabischen Halbinsel ins Spiel gebracht hat. Zudem steht eine solche Praxis im Widerspruch zu den Kriterien für die Genehmigung von Rüstungsausfuhren.

3. Die GKKE empfiehlt, die Lösung des politischen Streits über den Fortbestand des EU-Embargos gegenüber China von der fälligen Reform des EU-Verhaltenskodex über Waffenexporte zu entkoppeln. Diese ist zügig fortzusetzen. Neben der inhaltlichen Präzisierung seiner Entscheidungskriterien steht an, wechselseitige Konsultationen zu intensivieren. Bei der Erstellung der einzelstaatlichen Berichte sollten Verfahren der Datenerhebung einander angeglichen und Möglichkeiten geschaffen werden, die Anwendung der Kriterien des Verhaltenskodex zu prüfen. Maklergeschäfte und die Transfers von Technologien sind einzubeziehen. Um seine Verbindlichkeit zu stärken, ist der Kodex in einen „Gemeinsamen Standpunkt“ umzuwandeln.

4. Kooperation und Integration der europäischen Rüstungsindustrie durch die „Europäische Verteidigungsagentur“ (EDA) bedürfen einer parallelen Rüstungs(export)kontrolle im EU-Kontext.

5. Die GKKE hält eine politische Auseinandersetzung über friedens- und sicherheitspolitische Herausforderungen in Post-Konflikt-Situationen für notwendig. Wird ein Aufbau des Sicherheitssektors durch Rüstungslieferungen unterstützt, so ist auf einen sicheren Verbleib der gelieferten Waffen ebenso zu achten wie auf Rechtsstaatlichkeit und Bestand eines staatlichen Gewaltmonopols.

6. Bei deutschen Rüstungstransfers nach Israel ist für die GKKE entscheidend, dass sie nicht Bemühungen um einen Frieden in der Region beeinträchtigen. Bei aller gebotenen Rücksichtnahme auf das deutsch-israelische Verhältnis müssen dennoch auch gegenüber Israel die Entscheidungskriterien für die Genehmigung von Rüstungsexporten gelten.

Quelle: Website der GKKE, www.gkke.org


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