Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Warum Brauchen wir ein Tribunal?

Von Norman Paech*

Es ist derzeit keine Institution in Sicht, die das ausgräbt, säubert und dokumentiert, was wirklich im Zusammenhang mit dem Irakkrieg geschehen ist, um wenigstens dem irakischen Volk später die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Geschichte von den Umhüllungen der Propaganda und Verfälschungen zu befreien. Wie schwierig das ist, haben uns die Recherchen des Journalisten Seymour M. Hersh gezeigt, der knapp 10 Jahre benötigte, um die Kriegsverbrechen des US-Generals Barry Mc Caffrey im zweiten Golfkrieg 1991 aufzudecken und zu publizieren (Overwhelming Force. What happened in the final days of the Gulf War? The New Yorker, Mai 2000).

Es gibt eine Institution, die eine solche Aufgabe übernehmen und mit der notwendigen Unabhängigkeit durchführen könnte, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Er aber ist schon vor seiner Arbeitsaufnahme durch die Ausnahmen zugunsten der USA paralysiert worden. Den Nürnberger Prozessen gelang es nach dem Zweiten Weltkrieg, Kriegsverbrechen nicht nur zu sühnen, sondern vor allem zu dokumentieren und beweiskräftig der Nachwelt zu überliefern. Diese Aufgabe galt seitdem als Vorbild für die Konzeption internationaler Strafgerichtsbarkeit, sie droht jedoch in der Konstruktion der modernen Tribunale als Siegerjustiz unterzugehen.

Unabhängig davon, wo die geplanten Prozesse gegen das alte Regime und mit welchem Ergebnis sie geführt werden, sie werden nur die Hälfte der Wahrheit umfassen. Den Krieg der Koalition, u. zw. seit seinem Beginn mit der Einrichtung der Flugverbotszonen 1991 und ihren regelmäßigen Bombardierungen werden sie weiter im Dunkeln lassen. Es ist also notwendig, auf eine Institution zurückzugreifen, die 1967 auf Initiative von Lord Bertrand Russel erstmals als „Internationales Tribunal über die amerikanischen Kriegsverbrechen in Vietnam“ der angegriffenen Seite international Gehör verschaffte. Mangels einer internationalen Gerichtsbarkeit sollte das Tribunal diese nicht ersetzen. Es sollte mit den Methoden des Prozesses und seines rechtlichen Instrumentariums vor allem über den wahren Ablauf des Krieges, seine politischen, militärischen und ökonomischen Hintergründe informieren und die Verstrickung der einzelnen Regierungen in den Krieg und die Verstöße gegen das Völkerrecht auf klären. Nicht die ohnehin nicht mögliche Sanktion, sondern die Wahrheit war das Ziel.

Das Vietnam-Tribunal wurde Vorbild für zahlreiche weitere - nach dem Tod Lord Russels von Lelio Basso fortgeführt. Sie erweiterten ihre Funktion und nahmen sich globaler nicht-militärischer Probleme wie der Verschuldung und Umweltzerstörung an, sie verloren an Resonanz. In jüngster Zeit allerdings nahm die Friedensbewegung die Tradition wieder auf. Sie nahm den NATO-Angriff gegen Jugoslawien zum Anlass, die vom Haager Tribunal verweigerte Untersuchung der Kriegsführung der NATO-Staaten zum Gegenstand zahlreicher internationaler Tribunale zu machen.

Der Verlauf des Irak-Krieges und die Verweigerung seiner Aufklärung verlangen nach einem neuen Tribunal. Nicht nur die drei Wochen der offenen Invasion, sondern die langen Jahre des verdeckten Krieges in den sog. Flugverbotszonen, die verschwiegenen Geschäfts- und politischen Beziehungen zwischen den späteren Kriegsgegnern, das Verwirrspiel um die Massenvernichtungsmittel und die Instrumentalisierung der Waffeninspektoren, die Methoden der Beweisführung der Kriegskoalition, die Rolle der Nachbarstaaten und der Medien – es liegen zu viele Zweifel und Unklarheiten auf dem Weg zu einem objektiven und glaubhaften Bild von diesem Krieg. Es ist bestimmt nicht möglich, auf all diese Fragen die erhofften Antworten und letzte Klarheit zu bekommen. Aber es müssen Beweise gesichert und Quellen der Information erschlossen werden. Was geschehen ist, was sich ereignet hat muss für weitere und spätere Untersuchungen zugänglich und offen gehalten werden, damit die Suche nach der Wahrheit nicht schon bald in der Sackgasse verschütteter Fakten und davor aufgestapelter Lügen stecken bleibt.

Wichtig ist dabei das Kriterium der Wahrheit und Objektivität, welches an die erkundete Realität angelegt wird. Es kann nur in einem Maßstab universaler Gültigkeit liegen, der von keiner partikularen Moral etwa angegriffen und in Frage gestellt werden kann. Und dieser kann schließlich nur aus dem Recht und den Gesetzen stammen, welche die Staaten sich selbst gegeben haben – daher die Anlehnung an die juristische Methode eines Tribunals, welches noch immer von den Nürnberger Prinzipien bestimmt wird. In den Worten Sartres:

„Das Statut des Nürnberger Militär-gerichtshofs ist deshalb von historischer Bedeutung, weil das ius ad bellum darin in ein ius contra bellum verwandelt wird: die Aggression wird zu einem Verbrechen gegen den Frieden erklärt... Die Gesetze wurden so genau auf Hitlers Schandtaten abgestimmt, dass die Alliierten nicht merkten, dass sie auch auf ihre eigenen angewendet werden konnten. Angriffs- und Eroberungskriege, Massenmord an Zivilisten, standrechtliche Erschießungen, Misshandlungen von Gefangenen, Foltern, Völkermord: all das wurde damals zum Verbrechen erklärt. Mit Recht: aber diese brisanten Bestimmungen hätten, nachdem sie es ermöglicht haben, Göring auf die Anklagebank zu bringen, in der Folge dazu führen können, dass Salazar wegen seiner Angolapolitik oder - wer weiß? – ein französischer oder englischer Minister unter Anklage gestellt wurde... Im Zusammenhang mit den schwersten internationalen Verbrechen – der Aggression – sagte der Hauptankläger Jackson, der im Namen der Vereinigten Staaten sprach, sogar unvorsichtigerweise: „Obwohl diese Gesetze zum ersten Mal auf die deutschen Aggressoren angewendet werden, so können doch – wenn sie wirklich von Nutzen sein sollen – andere Anwendungsmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden; jede Aggression muss verurteilt werden, gleichviel, welcher Staat sich ihrer schuldig gemacht hat, die Staaten, die hier die Verhandlungen führen, nicht ausgeschlossen.“

Solange diese Staaten das jedoch zu verhindern wissen, bleibt nur die Organisation eines Tribunals der Völker, um der Strategie des Vergessens des Krieges und der Erosion des Rechts entgegenzutreten.

* Norman Paech, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg, im Juli 2003 emeritiert.


Dieser Beitrag erschien in: FriedensJournal, Nr. 7, November 2003

Das FriedensJournal wird vom Bundesausschuss Friedensratschlag herausgegeben und erscheint sechs Mal im Jahr. Redaktionsadresse (auch für Bestellungen und Abos):
Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V.
c/o Gewerkschaftshaus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
60329 Frankfurt a.M.
(Tel.: 069/24249950); e-mail: Frieden-und-Zukunft@t-online.de )




Zurück zur Irak-Seite

Zurück zur Seite: "Irakkriegs-Tribunal"

Zur Seite "Völkerrecht"

Zurück zur Homepage