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Streit um Fischereiabkommen

Europa-Abgeordnete kritisieren Vereinbarung zwischen EU und Marokko

Von Axel Goldau *

Sowohl der Haushalts- als auch der Entwicklungsausschuss des Europaparlaments haben dem federführenden Fischereiausschuss jetzt mehrheitlich empfohlen, das Protokoll zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Marokko abzulehnen.

Hintergrund aller »Fischereipartnerschaftsabkommen« mit der Europäischen Union ist die Tatsache, dass die hochmoderne und hochsubventionierte EU-Flotte die eigenen Meere bereits weitgehend leer gefischt hat und dort nicht mehr »wirtschaftlich« arbeiten kann. Allerdings hat der Vertrag mit Marokko eine Besonderheit: Er bezieht die Gewässer der von Rabat besetzten Westsahara mit ein, und zwar ohne dass die kolonisierte Bevölkerung jemals nach ihren Wünschen oder gar ihrer Zustimmung befragt worden wäre. Das Abkommen ist also ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, wie bereits der Juristische Dienst des EU-Parlaments in seinem Gutachten im Sommer 2006 unmissverständlich festgestellt hat.

Dennoch trat dieses völkerrechtlich umstrittene Abkommen 2007 in Kraft. Einzelheiten über die Fangmengen und Kompensationszahlungen regelt ein inzwischen ausgelaufenes Protokoll. Mit taktischen Manövern im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und am Parlament vorbei wurde es rückwirkend um ein Jahr bis zum 27. Februar 2012 verlängert. Eine qualifizierte Mehrheit, die das Protokoll hätte stoppen können, kam auch deshalb nicht zustande, weil die Bundesregierung dieser Verlängerung letztlich zustimmte.

Grundlage der ablehnenden Haltung der EU-Abgeordneten ist zum einen der externe Evaluierungsbericht, den die EU-Kommission im Frühjahr anfertigen ließ. Danach lässt das Abkommen jede ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit vermissen: Von den 144 Millionen Euro Steuergeldern habe Marokko lediglich 15 Prozent im Fischereisektor eingesetzt, fast ohne Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. In der EU wurden so 780 Arbeitsplätze geschaffen, die mit jeweils über 45 000 Euro jährlich subventioniert worden seien. Zudem stehe weiter die Zustimmung der sahrauischen Bevölkerung aus.

Bereits Ende September hatten die Abgeordneten Andrew Duff (Großbritannien) und Raül Romeva i Rueda (Spanien) den Entschließungsantrag im Plenum eingebracht, das umstrittene Abkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser Antrag wurde mit einer Mehrheit von 81 Stimmen bei 30 Enthaltungen abgelehnt.

Nun tagt der Fischereiausschuss am 22. November. Im Dezember wird das Plenum des Europäischen Parlaments dann erstmals direkt über das Protokoll zum Fischereiabkommen abstimmen. Wie dieses Votum ausfällt, wird auch davon abhängen, ob sich der federführende Fischereiausschuss in diesem Monat den Ablehnungen des Haushalts- und Entwicklungsausschusses anschließen wird.

* Aus: neues deutschland, 18. November 2011


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