Rainer Arnold (SPD): "Den unbemannten Flugzeugen gehört die Zukunft" / Paul Schäfer (LINKE): "Bewaffnete Drohnen stehen für eine unheilvolle Automatisierung der Kriegsführung"
Die Drohnen-Debatte im Deutschen Bundestag (Zu Protokoll gegeben Reden)
Am 28. Februar 2013 debattierte der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion gegen die Anschaffung von Kampfdrohnen durch die Bundeswehr. (Der Antrag ist hier dokumentiert.) Genauer gesagt: Es fand keine Debatte statt, sondern die für den Tagesordnungspunkt vorgesehenen Rede wurden nur zu Protokoll gegeben. Es handelt sich um die folgenden Redemanuskripte:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Paul
Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van
Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für
die Bundeswehr
– Drucksache 17/12437 –
Überweisungsvorschlag:
Verteidigungsausschuss
Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen.
Florian Hahn (CDU/CSU):
Um eines gleich zu Beginn klarzustellen: Es steht
momentan weder eine Beschaffung von unbewaffneten
noch von bewaffneten Drohnen an. Die Diskussion darum,
wie wir sie jetzt führen, ist noch gar nicht relevant.
Die SPD hätte das Thema zugunsten ihres Wahlkampfes
am liebsten sogar ganz ausgeklammert. Nicht
zuletzt deshalb halte ich es auch für gut und wichtig,
dass wir nun heute darüber debattieren. Gerade für
die Linke besteht jedoch offensichtlich großer Erklärungsbedarf.
Dies erklärt auch, warum sie die Realität
komplett verkennt und von Killerwaffen spricht, die zukünftig
von den Soldaten vom Sofa aus mal eben gezündet
werden. Ich zitiere Frau Höger: „Zwischendurch
wird vielleicht ein Computerspiel gespielt oder
das Baby gewickelt.“ Das ist eine Unverschämtheit
unseren Soldaten gegenüber. Lassen Sie uns doch besonders
bei diesem sensiblen Thema sachlich und ehrlich
bleiben.
Die Vorteile des Einsatzes von bewaffneten Drohnen
überwiegen die Argumente der Zweifler und Zukunftsverweigerer.
Derzeit haben wir unbewaffnete Drohnen
im Einsatz, die der Aufklärung bei den Einsätzen unserer
Soldaten dienen. Sie können drohende Gefahren
frühzeitig erkennen und schützen somit die Truppe im
Einsatz.
Skizzieren wir nun dieses Szenario ein wenig weiter:
Bei einem Einsatz gerät eine Einheit in einen Hinterhalt
von Terroristen. Sie sind eingekesselt und können
nicht mehr entfliehen. Eine Flucht ließe sich nur unter
großer Gefahr bewerkstelligen. Durch die eingesetzte
unbewaffnete Drohne können mehrere terroristische Gruppen in der Umgebung aufgeklärt werden. Daraufhin
wird bemannte und bewaffnete Luftunterstützung
angefordert. Dadurch wird erstens ein weiterer Soldat
der Gefahr eines Abschusses ausgesetzt. Zweitens vergehen
viele wichtige Minuten zwischen dem Start und
der Ankunft des Kampfflugzeugs im Einsatzgebiet. Minuten,
die über Leben und Tod entscheiden können.
Dieses Szenario verdeutlicht den Sinn und Zweck
der Anschaffung bewaffneter Drohnen. Sie dienen der
Sicherheit unserer Soldaten am Boden und in der Luft.
Eine Drohne hat viel längere Stehzeiten, als ein Kampfflugzeug
jemals haben kann. Somit können auch langfristige
Einsätze durchgängig mit bewaffneter Luftunterstützung
abgesichert werden. Durch die optimale
Kombination aus Aufklärung und Waffenwirkung erhöhen
wir den Schutz unserer Soldaten signifikant.
Die Kritik, dass durch den Einsatz von bewaffneten
Drohnen eine zu große emotionale Distanz des Soldaten
zum Kampfgeschehen entsteht, halte ich nicht nur
für falsch, sondern für überaus zynisch und verantwortungslos.
Für falsch halte ich sie, weil auch der Pilot
eines Flugzeuges dem Menschen nicht in die Augen
sieht, bevor er die Rakete abschießt. Bei nahezu jeder
indirekten Waffe, nicht nur bei einer Drohne, ist ein
Monitor zwischengeschaltet. Der Marinesoldat, der
einen Torpedo abschießt, der Schütze, der eine Interkontinentalrakete
oder eine Patriot-Rakete abfeuert –
alle schauen auf einen Monitor. Von daher hat jede indirekte
moderne Waffe eine technische Überbrückungsmöglichkeit
für denjenigen, der sie auslöst.
Den Vorwurf der emotionalen Distanz nur auf den
Einsatz von Drohnen zu beziehen, ist somit sehr eingeschränkt
und kurzsichtig. Was den Vorwurf aber gänzlich
absurd macht, ist die Tatsache, dass auch bei herkömmlichen
Flugzeugen der Pilot ohnehin nicht über
den Abschuss einer Rakete entscheidet, sondern der
befehlshabende Einsatzführer am Boden. Der Pilot liefert
lediglich die Waffenwirkung, die meist von den Bodentruppen
angefordert wird. In Afghanistan muss sogar
jeder Schießbefehl vom Hauptquartier freigegeben
werden. So unterscheiden sich unbemannte bewaffnete
Luftfahrzeuge in ihrer Wirkung nicht von bemannten.
Das soll nun aber nicht heißen, dass die Zurechenbarkeit
des Abschusses nicht möglich ist. Auch diesen Vorwurf
habe ich einige Male gehört, und ich halte ihn für
abstrus. Am Schluss der Befehlskette entscheidet ein
Mensch, eine Rakete abzuschießen, und nicht ein Roboter
oder eine Maschine. Es ist nur eben nicht der Pilot.
Bis hierhin kann ich die haltlose Kritik der Linken
an der Anschaffung bewaffneter Drohnen noch mit Unwissenheit
und mangelndem Interesse an der Materie
erklären. Was mich bei dieser Diskussion jedoch so
wütend macht, ist der unverhohlene Zynismus und die
Verantwortungslosigkeit gegenüber unseren Soldaten,
die bei den Argumenten mitschwingen.
Ich möchte Ihnen deshalb die Frage stellen: Wieso
sollten wir unsere Soldaten unnötig in Lebensgefahr
bringen? Weil es nicht fair ist, dass sie dank unserer
technischen Möglichkeiten ein kleineres Risiko eingehen
als ihre terroristischen Gegner? Wollen wir unseren
Soldaten vorwerfen, sie würden leichtfertig töten,
wenn sie sich nicht direkt im Kampfgeschehen befinden?
Sollen wir in Zukunft auf die Panzerung von
Fahrzeugen verzichten, weil sie das Risiko für unsere
Soldaten zu klein hält?
Die Einsätze belasten unsere Soldaten enorm. Es ist
doch nicht nachteilig, wenn sie weniger in direkte
Kampfhandlungen verwickelt werden. Außerdem kann
man eine derart essenzielle Entscheidung wie den Abschuss
einer Rakete besser und ausgewogener treffen,
wenn man sich nicht direkt in der Kampfhandlung befindet.
Angst ist nämlich nie ein guter Ratgeber. Wir
dürfen außerdem auch nicht vergessen, dass es sich
bei unseren Gegnern um Terroristen handelt, deren
Hemmschwelle ohnehin ungemein niedriger ist als die
unserer Soldaten.
Zuletzt möchte ich noch auf den Vorwurf eingehen,
mit Drohnen werde gezielt getötet. Ja was denn sonst?
In welcher Welt leben sie, meine Damen und Herren
von den Linken? Wollen Sie mit großflächigen Bombardements
in Afghanistan die Zivilbevölkerung auslöschen,
nur damit Sie danach behaupten können, unsere
Soldaten würden nicht gezielt töten? Wer nicht will,
dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme
entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern
gezielt wirken. Natürlich verlangen wir von unseren
Soldaten, dass sie unter Beachtung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit agieren.
Damit sind wir auch schon bei dem weiteren Kritikpunkt,
bewaffnete Drohnen seien völkerrechtlich problematisch.
Drohnen unterscheiden sich zunächst rechtlich in keiner Weise von anderen fliegenden Plattformen.
Ob Sie eine Rakete am Boden oder von einer
Drohne aus abfeuern, unterliegt den gleichen Regeln.
Natürlich ist es so, das zeigt auch die Realität, dass jedes
Waffensystem auch völkerrechtswidrig eingesetzt
werden kann, auch eine Drohne. Sie sollten jedoch
nicht von der Einsatzart und der Einsatzmethode anderer
Staaten auf das Einsatzmittel selbst schließen. Es
ist ausschlaggebend, für welchen Zweck und mit welcher
Legitimierung wir eine Drohne nutzen. Grundlage
für jeden deutschen Einsatz sind die Einsatzregeln
und letztlich unser Grundgesetz. Und daran
halten wir uns.
Ich denke, meine Darlegung der Argumente für die
Anschaffung bewaffneter Drohnen haben Sie teilweise
und in anderer Form auch schon von unserem Minister
gehört. Ich kann mich da nur wiederholen: Die Zukunft
der Fliegerei wird in den nächsten 50 Jahren
auch von der unbemannten Luftfahrt geprägt sein. Der
Krieg der Zukunft wird vermehrt durch bewaffnete
Drohnen geführt werden. Wir können es uns nicht leisten,
als Anlehnungsmacht im europäischen Gefüge auf
die Drohnentechnologie zu verzichten. Deshalb ist es
mir ein Anliegen, dass wir unsere deutschen und europäischen
Kompetenzen für die zukunftsweisende Forschung und Entwicklung in diesem Bereich nutzen. Es
liegt an uns, ob wir uns fortschrittspessimistisch und
technologiefeindlich gegen alles Neue verwehren oder
ob wir neue Technologien als Chance für unsere Zukunft
und für die Sicherheit unseres Landes begreifen.
Rainer Arnold (SPD):
Den unbemannten Flugzeugen – zivil und militärisch
– gehört die Zukunft: Sie sind verhältnismäßig
preiswert, brauchen weder fliegendes Personal noch
teuren Eigenschutz. Die Vorteile von Drohnen sind unbestritten,
gerade im Bereich der Aufklärung haben sie
einen besonders großen Nutzen. Auf der ILA in Berlin
konnten Besucher unlängst Drohnen verschiedenster
Größe und Bauart gleich in zweistelliger Zahl betrachten.
Wer hier vonseiten der Industrie nicht mithält, ist
aus dem Rennen.
Das heißt aber nicht, dass die Politik deshalb unter
Zugzwang steht. Das Vorhaben der Bundesregierung,
jetzt bewaffnete Drohnen zu beschaffen, macht politisch
überhaupt keinen Sinn. Die Bundeswehr hat weder
eine Fähigkeitslücke noch verfügt die Luftwaffe
über ein Konzept, in welchen Szenarien Drohnen
notwendig sind und wie sie eingesetzt werden sollen.
Es gibt derzeit in Europa nicht einmal Regularien, wie
Drohnen in den Luftraum integriert werden können.
Deshalb gilt gerade hier der Satz: Eile mit Weile.
Bevor über solche Systeme entschieden wird, brauchen
wir eine gesellschaftspolitische Debatte darüber,
ob, wann und wie wir bewaffnete Drohnen einsetzen
wollen. Hier stehen völkerrechtliche und ethische Fragen
im Vordergrund. Die illegalen Drohnenangriffe
der USA in Jemen und Pakistan verdeutlichen, wie notwendig
es ist, solche Einsätze einzugrenzen, ob im Völkerrecht
oder durch Instrumente der Rüstungskontrolle.
Bewaffnete Drohnen sind eben keine unbemannten
Flugzeuge, sie sind mehr. Sie sind der Einstieg in eine
vollautomatisierte Kriegsführung. Wir müssen uns
doch fragen, ob Parlamente und Regierungen ohne
das Risiko, die eigenen Soldaten zu gefährden, nicht
schneller über Auslandseinsätze entscheiden. Werden
militärische Befehlshaber nicht rascher einen tödlichen
Einsatz anordnen nach dem Motto „kill before
capture“, verändert sich nicht auch die Kriegsführung
der Militärs?
Die Gefahr, dass am Ende dieser technologischen
Entwicklung automatisierte Systeme stehen, die vom
Schreibtisch aus auf bestimmte Merkmale hin programmiert
und eingesetzt werden, sehe ich mit großer
Besorgnis. Zu dieser Debatte gehört deshalb eine klare
völkerrechtliche Ächtung von vollautomatisierten
Systemen. Wenn die Bundesregierung glaubt, sich
diese Fragen nicht stellen zu müssen, ermuntert sie uns
Sozialdemokraten, hier ganz genau draufzuschauen.
Sollte sich am Ende dieser Debatte erweisen, dass
bewaffnete oder waffenfähige Drohnen einen wichtigen
und angemessenen Beitrag zu einer umfassenden
Sicherheits- und Verteidigungspolitik darstellen, kann
immer noch eine gezielte Entwicklungskooperation
zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland
eingeleitet werden. Ein Kauf von der Stange auf
dem amerikanischen Markt würde den Weg für eine
mögliche europäische Lösung erschweren, wenn nicht
gar verbauen. So lange kann die Bundeswehr ohne
Schwierigkeiten die bislang geleasten Aufklärungssysteme
Heron weiterverwenden. Weil Frankreich über
die gleichen Systeme verfügt, ist eine europäische
Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich
bei der Entwicklung von Drohnen auch später immer
noch möglich. Das würde auch industriepolitisch Sinn
machen. Was die Fraktion Die Linke allerdings zu diesem
Thema beiträgt, ist fern aller Wirklichkeit. Wenn
ich den Kopf in den Sand stecke, lösen sich Probleme
nicht von selbst.
Rainer Erdel (FDP):
Es ist nicht ganz drei Wochen her, da haben Sie,
liebe Kollegen von der Linken, das Thema Ausrüstung
der Bundeswehr mit bewaffneten sogenannten Drohnen
in einer aktuellen Stunde im Bundestag diskutieren
lassen. Alle Fraktionen haben die Möglichkeit genutzt,
ihre jeweiligen Positionen auszutauschen. Mehrfach
wurde betont, dass die Debatte über den Einsatz von
bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen noch am
Anfang steht. Ich bin daher sehr verwundert, dass Sie
mit Ihrem Antrag die Debatte bereits beenden wollen,
bevor wir sie überhaupt richtig angefangen hat. Unsere
Position als FDP ist klar: Wir wollen und werden
uns der Debatte nicht verschließen, weil wir davon
überzeugt sind, dass sie im Sinne unserer Parlamentsarmee
genau hier im Bundestag geführt werden muss.
Wir sind aber auch der Meinung, dass die Debatte
über die Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die
Bundeswehr auch auf der richtigen Grundlage geführt
werden sollte. Diese Grundlage kann nur in einer
klaren sicherheitspolitischen Begründung des Verteidigungsministeriums
zur Beschaffung und Nutzung solcher
Systeme bestehen.
Fakt ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen
von den Linken: Unbemannte Systeme stellen einen
wesentlichen Technologiesprung in der Luftfahrt
dar. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um eine
kleine Drohne oder ein unbemanntes Luftfahrzeug von
der Größe eines A319 handelt. Unabhängig von einem
militärischen Einsatz sind unbemannte Luftfahrzeuge
in der Lage, eine langandauernde und großräumige
Überwachung sicherzustellen und dabei sehr detaillierte
Informationen zu liefern. Bereits heute werden
unbemannte Systeme bei großen Menschenansammlungen
in Deutschland genutzt, um tragische Ereignisse
wie etwa bei der Loveparade in Duisburg vermeiden
zu helfen. Auch bei der Meereserkundung und
speziell der Verschmutzungskontrolle der Meere werden
unbemannte Systeme bereits genutzt. Die Technologie
bietet eben gerade durch den Verzicht auf lebenserhaltende
Systeme im Flugzeug kostengünstige Chancen. Die Bedienung sowie die zeitnahe Auswertung
der Daten vom Bodenpersonal ist besser zu gestalten,
als dies vom fliegenden Personal zu leisten ist.
Aus diesen Erkenntnissen heraus bietet sich eine
militärische Nutzung an. Im Einsatz werden die unterschiedlichen
Ausführungen von unbemannten Luftfahrzeugen
bereits genutzt. Ob Aladin oder Heron 1: Alle
Systeme haben ihre Leistungsfähigkeit und ihren
Mehrwert für die Bundeswehr bewiesen. Und es stellt
sich natürlich die Frage, ob nicht dort, wo heute bemannte
Flugzeuge, wie zum Beispiel bei der Unterstützung
aus der Luft, künftig unbemannte Systeme zum
Einsatz kommen können.
Ihren Ansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen von
den Linken, vom Drohneneinsatz der US-Streitkräfte
als auch des US-Geheimdienstes auf den Einsatz der
Bundeswehr mit solchen Systemen zu schließen, kann
ich allerdings nicht nachvollziehen. Sie schreiben zum
Beispiel in Ihrem Antrag, dass unbemannte Luftfahrzeuge
konzipiert seien, um über neutralem Gebiet eingesetzt
zu werden. Alleine die Tatsache, dass diese Systeme
im Einsatz sind, bedeutet doch nicht, dass sie sich
in einem rechtsfreien Raum bewegen. Sie unterliegen
den Rules of Engagement.
Auch führen Sie das Thema „gezielte Tötungen“ ins
Feld. Auch hier wird offenbar angenommen, dass sich
die Bundeswehr ebenso wie die US-Streitkräfte verhalten
würde, wenn sie in den Besitz solcher Systeme
käme. Ich frage mich, woher Sie diese Gewissheit nehmen.
Bereits heute können präzise Schläge durch die
Bundeswehr ausgeführt werden. Dies geschieht immer
auf der Basis unseres Grundgesetzes und deshalb sind
Einsätze wie Sie sie unterstellen, auch heute durch den
Bundestag nicht mandatierbar. Ich frage mich daher:
Warum fehlt Ihnen das Vertrauen in das Parlament?
Ich bin der festen Überzeugung, dass das Thema
unbemannte Luftfahrzeuge uns in Zukunft noch stärker
als bisher beschäftigen wird. Gerade auch mit Blick
auf die enormen zivilen Nutzungsmöglichkeiten sollten
wir nicht den Fehler machen, uns hier Denkverbote zu
verordnen.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz unbewaffneter
Drohnen in Afghanistan sind darüber hinaus
überaus positiv. Sie bieten unseren Soldatinnen und
Soldaten letzten Endes ein deutliches Plus an Sicherheit.
Gerade bei der militärischen Nutzung muss aber
klar sein, was wir mit bewaffneten Systemen im Einsatz
machen wollen. Hier muss eine klare sicherheitspolitische
Begründung stehen, die letztendlich auch mit dem
humanitären Völkerrecht im Einklang stehen muss.
Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE):
Um es gleich vorwegzunehmen: Drohnen sind nicht
per se Teufelszeug. Das behauptet hier auch keiner.
Und natürlich ist in erster Linie der Mensch bzw. die
Regierung verantwortlich, die den Einsatz von bewaffneten
Drohnen befiehlt.
Aber tun wir doch auch nicht so, als ob Technologie
und insbesondere Waffentechnologie immer nur neutral
ist. Unsere Auffassung ist, dass bewaffnete Drohnen
als neue Waffentechnologie in ähnlicher Weise wie
Atomwaffen, Landminen oder Streumunition nur nachteilige
Konsequenzen haben werden. Zudem ändert
sich der Blick der politischen und militärischen
Führung auf den Waffeneinsatz. Drohnen schaffen
neue, vermeintlich attraktive Optionen für den Einsatz
von Gewalt und senken damit die Hemmschwelle. Die
Bundesregierung sollte deswegen auf die Beschaffung
solcher Waffensysteme verzichten.
Nach einem Jahrzehnt Kampfdrohnen im Einsatz
– vor allem der US-Drohnen in Afghanistan, Pakistan
oder Jemen – sieht man doch ganz klar, wohin die
Reise geht: Kampfdrohnen braucht man nicht zur Landesverteidigung,
auch nicht zur Grenzsicherung. Nein,
bewaffnete Drohnen machen vor allem Sinn für offensive
klandestine Operationen in Drittstaaten, das heißt
also in der Regel unter Verletzung der Souveränität
des Staates. Wichtiger noch: Bewaffnete Drohnen verleiten
die Streitkräfte zu einer Form von Menschenjagd,
die immense zivile Opfer in Kauf nimmt und sich
oft genug außerhalb des Rechts abspielt.
Akkurate Zahlen sind leider nicht bekannt – die
Geheimhaltung macht einen Strich durch die Rechnung.
Außerdem machen es sich USA und NATO
leicht, indem sie pauschal jede männliche Person im
kampffähigen Alter den Terroristen oder Aufständischen
zurechnen.
Die pakistanische Regierung geht davon aus, dass
in den vergangenen vier Jahren 22 al-Qaida-Kommandeure
und 800 Zivilisten durch Drohnenangriffe in ihrem
Land getötet wurden. Das Bureau of Investigative
Journalism kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen
2 500 und 3 300 Menschen in Pakistan seit 2004 durch
Drohnen getötet worden sind, davon zwischen 470 und
880 Zivilisten, inklusive 176 Kinder. Hinzu kommen
noch mehr als tausend Verletzte.
Jetzt kann man zynisch mit den Schultern zucken
und sagen: So ist das eben im Krieg und bei der
Bekämpfung des Terrorismus. Damit liegt man aber
falsch: Zum einen herrscht weder in Pakistan, Jemen
oder Somalia völkerrechtlich gesehen Krieg. Zum
anderen gilt Terrorismus hoffentlich auch noch bei den
anderen Fraktionen hier im Bundestag als krimineller
Akt, der vor Gericht zu ahnden ist und nicht per ferngesteuerter
Rakete.
Das Problem liegt doch auf der Hand: „Gelegenheit
macht Diebe“ gilt eben auch für die Militärs. Im
Kern dominiert bei den USA, aber auch den anderen
NATO-Staaten die Einstellung „Wir tun es, weil wir es
können“. Aus militärischer Sicht scheint sich eine
Automatisierung der Kriegsführung zu rechnen: Die
Waffensysteme kosten weniger, man kann Personal
einsparen, und es ist sicherer für die eigene Armee.
Das ist eine Milchmädchenrechnung – und das wissen
Sie. Diese geht nur auf, solange die Asymmetrie bestehen bleibt. Hier die USA, die NATO und ihre
Verbündeten, die alles können und dürfen, dort die
Aufständischen und anderen Streitkräfte, die mit ein
paar Raketenwerfern und Gewehren zurückschießen.
Es wird ein böses Erwachen geben, wenn andere Staaten
anfangen, bewaffnete Drohnen nach dem gleichen
Muster einzusetzen wie die USA und die NATO-Staaten.
Andere Staaten sind schon dabei, aufzurüsten und
mehr in Drohnentechnologie zu investieren. Das führt
zu einer gefährlichen Aufrüstungsspirale vor der
Haustür. Das mag gut für die Rüstungsindustrie sein;
es ist aber schlecht für die Menschen. Und dabei sollte
nicht vergessen werden, dass Drohnen auch Massenvernichtungswaffen
transportieren können.
Auf sämtliche dieser Risiken hat im Übrigen auch
der Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung
des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2011 hingewiesen.
Leider haben wohl weder die Regierungsfraktionen
noch das BMVg den Bericht gelesen. Das sollte
nachgeholt werden.
Bewaffnete Drohnen stehen für eine unheilvolle Automatisierung
der Kriegsführung. Verteidigungsminister
de Maiziére kann noch so oft betonen, dass immer
ein Mensch die Entscheidungen treffen wird: Allein die
steigende Informationsflut und die Leistungsfähigkeit
der Computer wird zur Verselbstständigung der Drohnen
führen. Im Englischen bereits so griffig als „man
in the loop“, „man on the loop“, „man out of the loop“
bezeichnet. Am Ende steht der Waffeneinsatz aufgrund
einer automatischen Computerauswertung von Bewegungsprofilen.
Klingt bekannt, klingt nach moderner
Variante der Selbstschussanlage an der Mauer. Für
mich klingt das erschreckend. Ungeachtet dessen hat
Verteidigungsminister de Maiziére klargestellt, dass
die Bundeswehr jetzt auch hier mitspielen will.
Deutsche Firmen stehen schon in den Startlöchern.
Rheinmetall, Diehl und EADS haben entsprechende
Vereinbarungen mit ausländischen Drohnenherstellern
getroffen. Mit Hunderten von Millionen Euro soll
mitgerüstet werden, egal ob man für die Sicherheit
Deutschlands diese Drohnen braucht oder nicht. Denn
auch dem Verteidigungsminister sind außer Sicherung
von Geiselbefreiungen oder Patrouillen in besetzen
Gebieten keine sinnvollen Szenarien eingefallen.
Unsere Position als Linke ist klar: Statt mitzurüsten,
ist es an der Zeit, über Rüstungskontrolle, Abrüstung
und vertrauensbildende Maßnahmen nachzudenken.
Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt
ein klares Zeichen zu setzen und auf die Beschaffung
von Kampfdrohnen zu verzichten.
Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bislang nutzt die Bundeswehr Drohnen ausschließlich
zu Aufklärungszwecken. Der Verteidigungsminister
hat jedoch angekündigt, bald über die Beschaffung
waffenfähiger Drohnen entscheiden zu wollen. Dabei
zeichnet sich klar ab, in welche Richtung diese Entscheidung
gehen soll. Wiederholt hat Minister de
Maizière erklärt, dass er bewaffnete Drohnen für
ethisch neutral hält und ihr Einsatz nur Vorteile
bringe. Über die Risiken, die mit diesem neuen Waffensystem
verbunden sind, verliert er kein Wort, ebenso
wenig wie über die Möglichkeiten und den Bedarf an
internationalen Regeln, obwohl diese dringend geboten
wären. Ein lapidarer Verweis auf bestehendes Völkerrecht
entschuldigt diese Ignoranz keinesfalls.
Vor der Beschaffung eines neuen bewaffneten Systems
muss genau geprüft werden, ob dieses wirklich
erforderlich ist und welche Folgen sein Besitz und
möglicher Einsatz nach sich ziehen. Die gegenwärtige
Praxis zeigt: Der zunehmende Einsatz ferngesteuerter
Waffensysteme hat schwerwiegende Auswirkungen auf
die Kriegsführung, fordert zahlreiche zivile Opfer und
führt zu einer Entgrenzung der Kriege.
Die USA verüben mithilfe bewaffneter Drohnen
„gezielte Tötungen“ außerhalb von bewaffneten Konflikten,
die – und das muss man doch auch mal klipp
und klar sagen – völkerrechtswidrig sind! Gleichzeitig
fördert der zunehmende Einsatz von Kampfdrohnen
die Eskalation bewaffneter Konflikte und treibt die Rekrutierung
neuer Kämpfer in terroristischen Netzwerken
voran.
Die von den USA durchgeführten Drohneneinsätze
in Pakistan, in Somalia und im Jemen machen deutlich,
wie schnell die Hemmschwelle zur Anwendung
bewaffneter militärischer Gewalt bei den politischen
Entscheidungsträgern sinkt, wenn die eigenen Streitkräfte
dabei kein Risiko eingehen müssen. Vor dem
11. September 2001 erklärte die damalige US-Administration
die von Israel durchgeführten gezielten Tötungen
mit bewaffneten Drohnen noch für illegitim.
Heute steigt die Zahl der völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe
unter US-Präsident Obama rasant an.
Deutschland sollte sich für eine Beendigung dieser
gezielten Tötungen einsetzen. Wo Völkerrecht gebrochen
wird, erwarte ich klare Worte und nicht Stillschweigen
von dieser Bundesregierung!
Diese höchst bedenkliche und gefährliche Entwicklung
in den USA muss uns zum Nachdenken über die
grundsätzliche Frage bewegen, welchen Einfluss die
Verfügbarkeit bestimmter Waffensysteme und Fähigkeiten
auch auf die politischen Entscheidungen über
den Einsatz militärischer Mittel haben kann. Denn bewaffnete
Drohnen werden de facto eben nicht wie gewöhnliche
Waffensysteme eingesetzt, sondern immer
wieder wird bei ihrem Einsatz gegen geltendes Völkerrecht
verstoßen. Diese Realität kann man nicht ausblenden!
Dem völkerrechtswidrigen Einsatz von bewaffneten
Drohnen muss endlich entgegengewirkt werden. Die
klaffenden Lücken in der Rüstungskontrolle müssen
geschlossen werden. Anstatt sich in eine riskante Spirale
des Wettrüstens zu begeben und schwammige Lippenbekenntnisse
zur Rüstungskontrollpolitik zu machen, erwarte ich von der Bundesregierung klare Initiativen
auf internationaler Ebene.
So müssen wir auch verbindliche Regeln finden, die
die Gefahr einer Proliferation unbemannter waffenfähiger
Systeme an Staaten oder substaatliche Akteure
eindämmen. Und wir müssen dem Problem begegnen,
dass die technische Entwicklung zu immer komplexeren
Systemen führt, bei denen mehr und mehr Entscheidungsprozesse
auf Basis von Programmierungen
ablaufen, in die der Mensch nicht mehr involviert ist.
Stimmen aus den USA zeigen, dass die Entwicklung
dort genau in diese Richtung gehen soll. Aber damit
wird es zunehmend schwieriger, Verantwortlichkeiten
beim Verstoß gegen geltendes humanitäres Völkerrecht
zuzurechnen und schließlich auch zu ahnden. Hier tun
sich also völlig neue Risiken auf, wie mühsam errungene
Regeln zur Einhegung der Kriegsführung ausgehebelt
werden können. Das kann und darf in niemandes
Interesse sein.
Deshalb setzten wir uns dafür ein, auf Ebene der
Vereinten Nationen Regeln und Restriktionen für den
Einsatz von bewaffneten unbemannten Systemen zu
setzen, um die Aufrüstung einzudämmen und einer Zunahme
bewaffneter Gewalt vorzubeugen. Der Einsatz
bewaffneter unbemannter Systeme muss international
so reguliert werden, dass das Gebot des Schutzes der
Bevölkerung, das Unterscheidungsgebot und das Verhältnismäßigkeitsgebot
in vollem Umfang erfüllt sind –
das gilt ganz besonders für weitere technologische
Entwicklungen.
Diese schwarz-gelbe Bundesregierung hat nur unkritisch
den eigenen Beschaffungswunsch im Blick und
verschließt ihre Augen vor den gravierenden Verletzungen
von wichtigen völkerrechtlichen Normen, die
nur durch die neue Technologie von unbemannten bewaffneten
Systemen in diesem Ausmaß möglich geworden
sind. Das finde ich unerträglich!
Meine Damen und Herren von der Koalition, eine
solche Politik, die vor allem von einer Logik des Wettrüstens
getrieben ist und die gravierenden negativen
Folgen des Einsatzes bewaffneter Drohnen ausblendet,
tragen wir Grüne nicht mit.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 17/12437 an den Verteidigungsausschuss
vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 225. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013, S. 28124 - 28129 (Plenarprotokoll 17/225).
Im Internet: dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17225.pdf
"Kampfdrohnen werden für die Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland nicht benötigt"
Dokumentiert: Antrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag
Am 28. Februar 2013 debattierte der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion gegen die Anschaffung von Kampfdrohnen durch die Bundeswehr. Das Protokoll der Debatte ist oben nachzulesen:
Im Folgenden dokumentieren wir den Antrag der LINKEN.
Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 21. 02. 2013 (Drucksache 17/12437):
Antrag
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dagdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Kampfdrohnen werden für die Landesverteidigung der Bundesrepublik
Deutschland nicht benötigt. Trotzdem erwägt das Bundesministerium der
Verteidigung derzeit die Beschaffung von bewaffneten Drohnen. Der Bundes-
minister Dr. Thomas de Maizière hat bereits angekündigt, im Frühjahr 2013
darüber entscheiden zu wollen.
2. Kampfdrohnen sind gegenwärtig vor allem für militärische Operationen kon-
zipiert, die in feindlichen oder neutralen Gebieten erfolgen und deren Ziele
nicht fremde Streitkräfte sind, sondern Einzelpersonen bzw. kleine Gruppen.
Der Einsatz der Kampfdrohnen während des Angriffs auf den Irak 2003 und
während der US-Besetzung des Iraks bis 2011 sowie der Einsatz im Rahmen
des US-geführten Krieges gegen den Terrorismus, insbesondere in Afghanis-
tan und Pakistan, zunehmend aber auch in anderen Weltregionen, belegen die
ethischen und rechtlichen Probleme, die mit dem Einsatz einer solchen Waffe
verbunden sind: „gezielte Tötungen“, Töten auf Verdacht, Angst und Ein-
schüchterung der Bevölkerung ganzer Regionen. Bei den Drohneneinsätzen
werden regelmäßig Zivilisten getötet. Über die Opferzahlen gibt es unter-
schiedliche Angaben, sie stimmen aber in der Größenordnung überein: Allein
für Pakistan gehen die meisten Studien von mehreren Hundert getöteten
Zivilisten aus. Im Zuge des sogenannten Kriegs gegen den Terror sind
Kampfdrohnen zudem ein Symbol für die Missachtung staatlicher Souverä-
nität im globalen Süden geworden. Da es sich meist um verdeckte Missionen
von US-Geheimdiensten handelt, haben die Regierungen in den Einsatzlän-
dern keinen Einfluss auf die Art und Weise, wie Kampfdrohnen auf ihrem
Territorium operieren.
3. Kampfdrohnen stehen nicht nur für eine weitgehende Aushebelung völker-
rechtlicher Standards in den Konfliktgebieten, sondern auch für eine erheb-
liche Lücke in der Rüstungskontrolle. Obwohl Drohnen ähnliche Eigenschaf-
ten haben können wie Marschflugkörper und neben konventionellen Waffen
auch Massenvernichtungswaffen transportieren können, fehlt es bislang an
effektiven Kontrollmechanismen für dieses Trägersystem. Es droht ein
riskantes Wettrüsten, das die Gefahren der Proliferation an andere Staaten
und an substaatliche Akteure beinhaltet. Der Besitz von Kampfdrohnen kann
die Hemmschwelle für technologisch fortgeschrittene Staaten, Krieg zu führen, gefährlich herabsetzen und beschleunigt gleichzeitig die Motivation der jeweiligen Gegenseite, Drohnensysteme zu erwerben. Eine solche Rüstungs-
spirale beinhaltet auch die Gefahr, dass sich die bereits absehbaren Tenden-
zen der Automation und Autonomisierung solcher Systeme rasant fortsetzen
und damit auch zur Automatisierung einer militärischen Eskalation führen
können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
-
auf die Beschaffung und die Nutzung von bewaffneten unbemannten fliegen-
den Systemen (Drohnen) durch die Bundeswehr zu verzichten;
- Forschung, Entwicklung, Produktion und Ex- und Import von bewaffneten
unbemannten fliegenden Systemen (Drohnen) zu verbieten;
- sich auf internationaler Ebene für eine Konvention zur umfassenden Ächtung
solcher Waffensysteme einzusetzen und als ersten Schritt dahin wirksame
Rüstungskontrollvereinbarungen auf dem Gebiet der Drohnentechnologie
und der entsprechenden Technologietransfers zu befördern.
Berlin, den 21. Februar 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12437; www.bundestag.de
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