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"Kein Ergebnis ist besser als ein schlechtes Ergebnis"

Regierungserklärung des Bundesaußenministers zum bevorstehenden EU-Gipfel - Auszüge aus der Bundestagsdebatte

Am 11. Dezember 2003 nahm der deutsche Außenminister Fischer mit einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag Stellung zu den Auseinandersetzungen im Europäischen Rat über die Verabschiedung der EU-Verfassung.
Wie nicht anders zu erwarten, befasste sich Fischer überwiegend mit Fragen der Stimmengewichtung im Europäischen Rat. Dieses Thema beschäftigt seit Wochen (vielleicht sogar seit Monaten) die Politik und die Medien, während andere Festlegungen im EU-Verfassungsentwurf wie z.B. die militärische Komponente weitgehend ausgespart bleiben (vgl. hierzu die Stellungnahme aus der Friedensbewegung: "Die Europäische Union wird nicht wiederzuerkennen sein"). Erst im letzten Teil seiner Rede geht Fischer auf das Thema Außen- und Sicherheitspolitik der EU ein.
  • Wir dokumentieren die Rede nach dem Protokoll (Vorab-Veröffentlichung) leicht gekürzt und unter Verzicht auf Zwischenapplaus und Zwischenrufe.
    Zur besseren Orientierung haben wir Zwischenüberschriften eingefügt.
  • Im Anschluss daran dokumentieren wir noch ein paar Splitter aus Debatte. Auch sie bezog sich nur ausnahmsweise auf die Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. hierzu besonders die letzten vier Redner/innen).

Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Europa steht vor einer der wichtigsten Weichenstellungen seiner jüngeren Geschichte. In nur fünf Monaten, am 1. Mai des kommenden Jahres, wird unser Kontinent mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedern zur Europäischen Union friedlich geeint. Gleichzeitig befinden wir uns - dies ist eine der Konsequenzen dieses historischen Ereignisses - in einer entscheidenden Phase der Reformdiskussion. Vor diesem Hintergrund gewinnt der morgen beginnende Europäische Rat eine besondere Bedeutung.
(...)
In einer öffentlichen Debatte wurde ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet, von dem man sagen kann, dass er in der Tat alles andere als minimalistisch ist. Dieser Verfassungsentwurf des Konvents hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Einheit Europas zu vollenden. (...)

Die Bundesregierung hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, diesen historischen Gesamtkompromiss, den der Konvent erreicht hat, während der Regierungskonferenz nicht wieder aufzuschnüren. Es geht jetzt darum, zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten hinter diesen ehrgeizigen Entwurf des Konvents zurückfallen. Eine Rückkehr zu den Ergebnissen von Nizza bedeutete unweigerlich, dass ein gesamteuropäischer Integrationsprozess auf Dauer politischen Schaden nehmen würde. Fast zwangsläufig würde damit die Entwicklung eines Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Kerne vorgezeichnet.

Ich möchte nochmals unterstreichen: Hierbei handelt es sich nicht um Taktiken oder Drohungen. Es sind vielmehr die Konsequenzen, die sich aus einer erweiterten Union ergeben, wenn das institutionelle Gefüge, wenn die Entscheidungsmechanismen und wenn die demokratische Transparenz nicht in dem Maße gegeben sind, wie es der Problemdruck, aber auch das Verständnis, das die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten, erfordern. Deswegen soll man den Boten für die Botschaft nicht verantwortlich machen. Problemlösungen warten nicht und aus diesem Grunde werden wir alles tun, damit sich hier nicht andere Wege auftun. Deswegen verteidigen wir den Entwurf des Konvents.

Ich will nicht darum herumreden: Vor dem anstehenden europäischen Rat befindet sich die Regierungskonferenz in einer ihrer schwierigsten Phasen. Ob wir in den kommenden Tagen zu einem positiven Ergebnis kommen werden, ist - das ist jetzt keine diplomatische Formulierung, keine Floskel - in der Tat offen. Unsere Haltung ist daher: Wenn sich beim Rat in Brüssel zeigen sollte, dass die Bereitschaft zu den erforderlichen Integrationsfortschritten in der Union der 25 noch nicht da ist, dann sollten wir besser weiter verhandeln. Kein Ergebnis in diesem Jahr ist unseres Erachtens deutlich besser als ein schlechtes Ergebnis, das die Arbeit an der Vollendung Europas über Jahre verzögern oder gar behindern würde.

[Strittigster Punkt: Die doppelte Mehrheit]

Der strittigste und für die Bundesregierung wichtigste Punkt bleibt die Einführung der doppelten Mehrheit. Dabei unterstützen wir nachdrücklich den Vorschlag des Konvents. Warum? Die doppelte Mehrheit gewährleistet einen fairen Interessenausgleich zwischen den Großen und Kleinen innerhalb der Union. Sie ist eine wichtige Grundlage für einen handlungsfähigen Rat; denn sie verringert ganz erheblich - das ist der entscheidende Punkt - die Blockademöglichkeiten. Das gilt - auch das sei hinzugefügt - selbstverständlich auch für die bisher existierende Blockademinderheit der Nettozahler.

Schließlich spiegelt die doppelte Mehrheit wie kein anderes Element die zweifache Natur der Europäischen Union wider: die Union der Staaten und die Union der Bürger. Die Staatenmehrheit unterstreicht die Gleichberechtigung aller Mitglieder. Jeder Mitgliedstaat hat eine Stimme, und zwar unabhängig davon, ob es der kleinste Mitgliedstaat in der erweiterten Union, Malta, sein wird oder der bevölkerungsreichste, die Bundesrepublik Deutschland. Wenn wir die doppelte Mehrheit beschließen, wird deshalb auch künftig keine Entscheidung in Europa ohne die Mitgliedstaaten getroffen werden.

Das zusätzliche Erfordernis einer Mehrheit der Unionsbürger verwirklicht ein zentrales Prinzip, das in jeder Demokratie als selbstverständlich gilt: ein Bürger - eine Stimme. Die Gleichheit der Staaten und die Gleichheit der Bürger sind das Grundprinzip dieser doppelten Mehrheit. Erst die Kombination beider Elemente, der Mehrheit der Staaten und der Mehrheit der Bürger, verdeutlicht den besonderen Charakter der Union als Staaten- und Bürgerunion.

Zugleich wird der entscheidende Kompromiss, der diese Union bei jeder einzelnen Entscheidung prägen wird, nämlich der Kompromiss zwischen den Interessen der großen und der kleinen Mitgliedstaaten, zum Grundprinzip bei allen Entscheidungen: In der ersten Abstimmung - Gleichheit der Staaten - werden die kleinen und die großen Staaten gleichberechtigt sein. Bei einem Verhältnis von sechs großen zu 19 kleinen Staaten in der erweiterten Union - das ist völlig klar - wird es bei dieser Abstimmung ein Schwergewicht der kleinen Mitgliedstaaten und ihrer Interessen geben.

Das wird mit der zweiten Abstimmung ausgeglichen, bei der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zählt. Dort haben selbstverständlich die sechs großen Mitgliedstaaten das stärkere Gewicht. Da beide Abstimmungen bei diesem Abstimmungsprinzip der doppelten Mehrheit gleichberechtigt nebeneinander stehen, ist der Zwang zum Kompromiss bei maximaler Transparenz und Verständlichkeit dieser Abstimmung für die Bürger gegeben.

Wenn man das gegen das Prinzip von Nizza stellt, wird man begreifen, warum die doppelte Mehrheit auf Gestaltungsmehrheiten gründet, das Prinzip von Nizza aber als intransparentes Prinzip tatsächlich auf Blockademinderheiten gründet. Das würde die erweiterte Union meines Erachtens auf Dauer nicht aushalten. Eine Rückkehr zu dem Prinzip von Nizza mit seiner intransparenten und deshalb wenig demokratischen und schwer vermittelbaren Stimmengewichtung würde nach unserer Meinung ein Scheitern der Regierungskonferenz bedeuten.

[Für eine kleinere, effizientere Kommission]

Die erweiterte Union wird ohne Zweifel starken zentrifugalen Kräften ausgesetzt sein. Sie ist daher auf eine effiziente und durchsetzungsfähige Kommission angewiesen, die die Gemeinschaftsinteressen vertritt und sie zum Nutzen aller voranbringt. Dies liegt besonders im Interesse der kleinen Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung befürwortet daher weiterhin und nachdrücklich eine Verkleinerung der Kollegiums bei gleichberechtigter Rotation zwischen den Mitgliedstaaten. Einige Mitgliedstaaten, besonders auch die neuen, messen einem eigenen Kommissar allerdings eine hohe, um nicht zu sagen: sehr hohe Bedeutung bei. In ihren Augen würde ein solcher nationaler Kommissar helfen, die Legitimität der Unionspolitik zu Hause zu stärken.

In dieser Diskussion dürfen allerdings zwei Dinge nicht vergessen werden: Zum einen wird die Kommission laut Verfassungsentwurf künftig ihre Legitimität stärker und direkter von den Bürgerinnen und Bürgern beziehen; denn sie nehmen - das ist einer der wichtigen Fortschritte im Verfassungsentwurf - über die Wahlen zum Europäischen Parlament Einfluss auf die Bestimmung des Kommissionspräsidenten. Zum anderen war die perspektivische Verkleinerung der Kommission die Grundlage des Verzichts der großen Länder auf einen zweiten Kommissar in Nizza.

Größere Kontinuität des Handelns der Europäischen Union soll auch durch einen hauptamtlichen Präsidenten des Europäischen Rates garantiert werden. Das ist eine weitere zentrale Neuerung des Verfassungsentwurfs. Dieser neue Präsident wird nicht mehr Kompetenzen als der bisherige Vorsitzende bekommen. Hier kommt der Konventsentwurf den Kritikern entgegen. Seine Aufgaben werden klar von denen des Kommissionspräsidenten und des europäischen Außenministers abgegrenzt. (...)

[Stärkung des Europäischen Parlaments]

Meine Damen und Herren, wir unterstützen nachdrücklich die im Verfassungsentwurf in vielen Bereichen vorgesehene Stärkung des Europäischen Parlaments. Auch dies ist im Verfassungsentwurf ein ganz wichtiger Schritt nach vorne.
Das gebietet unser großes Interesse an einer wirklich europäischen Demokratie.

All das mag jetzt nüchtern klingen. Aber es wird Auswirkungen haben. Denn wenn dieser Vertragsentwurf angenommen wird, werden dies die entscheidenden Fragen sein. Gerade für den Bundestag ist der Punkt, den ich jetzt anspreche - auch wenn er trocken daherkommt - sehr wichtig. So soll das Mitentscheidungsverfahren, in dem das Europäische Parlament mit dem Rat gleichberechtigt beschließt, zum Regelgesetzgebungsverfahren werden. Die Bundesregierung ist sich darüber im Klaren, welch sensible Angelegenheit dies auch für das Verhältnis zwischen Europäischem Parlament und Bundestag tatsächlich ist.

In Bezug auf das künftige Haushaltsverfahren müssen wir eine akzeptable Lösung finden. Der Konventsentwurf sieht hier das Letztentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments vor. Dazu gibt es im Europäischen Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, erheblichen Widerspruch. Aber ich denke, wir sind auf gutem Wege. (...)

Meine Damen und Herren, in der Debatte in Deutschland wurde in diesem Zusammenhang immer wieder die Kompetenzfrage in den Vordergrund gestellt. (...) Wer macht was in Europa bzw. in der Europäischen Union?

So sieht der Entwurf eine klarere Kompetenzabgrenzung ... und die Stärkung von Kontrollmechanismen vor. Gerade - das ist für mich ein weiterer zentraler Punkt - in Bezug auf die Stärkung der Subsidiaritätskontrolle haben wir alle gemeinsam intensiv um einen Konsens gekämpft. Das heißt im Klartext, dass jede europäische Entscheidung daraufhin zu überprüfen ist, ob sie tatsächlich auf europäischer Ebene getroffen werden muss oder ob es nicht besser wäre, wenn sie in nationaler oder regionaler Kompetenz verbleiben würde, also in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffen würde. Die Subsidiaritätskontrolle ist im neuen Verfassungsentwurf enthalten, und zwar nicht nur in Form eines Obersatzes, sondern in der Tat als eine direkte Regelung. (...)

Das heißt, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten ... schon in der Vorbereitungsphase eines Gesetzgebungsaktes durch die Kommission systematisch und zeitig unterrichtet werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, zu jedem Vorschlag Stellung zu nehmen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass das Parlament nicht erst, wenn eine Entscheidung bereits auf dem Weg ist, gefragt wird, ob sie tatsächlich zum Subsidiaritätsansatz passt, dass also nicht nur das, was in Europa beschlossen werden muss, auch auf europäischer Ebene und der Rest in den Mitgliedstaaten entschieden wird, sondern dass hier ein Frühwarnmechanismus besteht, durch den die nationalen Parlamente rechtzeitig genug, bereits wenn ein solches Verfahren beginnt, eingeschaltet werden.
(...)
Meine Damen und Herren, mit dem Verfassungsentwurf liegt uns ein ausgezeichneter Vorschlag für die innere Reform der Europäischen Union vor. Es liegt im langfristigen Interesse unseres Landes, dass uns diese Reform gelingt. Aber sie muss eine wirkliche Reform sein und darf nicht auf das Niveau des Vertrages von Nizza zurückfallen. Es darf kein Nizza II geben. Wollten wir nur die Ziele des Nizza-Vertrages erreichen, dann brauchten wir keine europäische Verfassung, sondern könnten uns ausschließlich an das halten, was bereits entschieden und ratifiziert worden ist. Ich bin aber der Meinung, dass der Vertrag von Nizza als Minimalkompromiss für die Ausgestaltung der Zukunft der Europäischen Union der 25 und mehr Mitgliedstaaten nicht ausreichen wird.
(...)
Uns muss klar sein: Die Welt wird auf die Europäer nicht warten. Entweder lösen wir unsere internen Probleme, entweder stellen wir eine gemeinsame Handlungsfähigkeit her, entweder finden wir nicht nur in einem gemeinsamen Markt zusammen, sondern auch in einer gemeinsamen Demokratie und einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, entweder wird die Europäische Union zum politischen Subjekt auf internationaler Bühne oder die Welt wird sich ohne den wesentlichen Einfluss der Europäer fortentwickeln. Das würde für uns alle eine bittere Erfahrung werden.

[Zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]

Meine Damen und Herren, auch wenn es nicht Aufgabe einer Verfassung sein kann, eine einheitliche europäische Haltung in der Außenpolitik herzustellen, so schafft der vorliegende Entwurf doch die notwendigen Institutionen und Verfahren, mit denen Europa künftige Krisen geschlossen besser bewältigen kann. Zum einen sieht er eine engere inhaltliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor. Zum anderen bekommt Europa in der operativen Außenpolitik ein Gesicht, nämlich durch einen europäischen Außenminister. Die Regierungskonferenz stellt diesen wichtigen Schritt im Wesentlichen nicht mehr in Frage. Der europäische Außenminister wird dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten vorsitzen und zugleich Vizepräsident der Kommission sein. Er hat also eine echte Doppelfunktion inne. Er soll dabei - auch das ist eine wesentliche neue Änderung - von einem europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt werden, der sich aus Mitarbeitern des Rates, der Kommission und entsandten nationalen Beamten zusammensetzt. Die Einführung des Amtes eines Außenministers und seines auswärtigen Dienstes auf europäischer Ebene wäre ein ungeheurer Fortschritt für die europäische Außen- und Sicherheitspolitik.

Seit dem Europäischen Rat in Köln 1999 wurde gerade im Bereich der gemeinsamen Sicherheitspolitik viel erreicht: So sind in Brüssel die relevanten Institutionen und Mechanismen aufgebaut worden. Die Entwicklung militärischer und ziviler Fähigkeiten wurde vorangetrieben. Die Vereinbarungen zwischen EU und NATO, die so genannten Berlin-Plus-Vereinbarungen, wurden finalisiert. Die Union hat drei Krisenmanagementoperationen auf dem Balkan sowie eine weitere im Kongo übernommen und die Bereitschaft zur Führung einer militärischen Operation in Bosnien-Herzegowina erklärt.

Gleichzeitig muss die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik jedoch weiterentwickelt werden. Hierzu würden die jetzt vorliegenden Verfassungsbestimmungen entscheidend beitragen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit zur so genannten strukturierten Zusammenarbeit im militärischen und sicherheitspolitischen Bereich.

Die jetzt gefundene Formulierung, die die italienische Präsidentschaft nach der französisch-britisch-deutschen Einigung in die Regierungskonferenz eingeführt hat, stellt eine echte Verbesserung des vorliegenden Entwurfs, aber keine Kritik am Konvent dar. Er konnte diese Einigung nicht erreichen. Nachdem sie jetzt erreicht wurde, kann man von einer echten Verbesserung sprechen. Ich denke, dies ist ein ganz wichtiger Punkt, um die gemeinsame Handlungsfähigkeit nach außen sicherzustellen. Hinzu kommen eine gemeinsame Agentur für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten sowie eine Solidaritätsklausel zur Bekämpfung der Folgen von Terroranschlägen und Katastrophen natürlichen oder menschlichen Ursprungs.

Meine Damen und Herren, die Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird jetzt nicht nur im Rahmen der Regierungskonferenz auf dem Europäischen Rat behandelt. Sie steht auch in einem anderen Zusammenhang auf der Tagesordnung des Europäischen Rates. Wir sind uns einig: Die Union muss gegenüber den Herausforderungen und Risiken des 21. Jahrhunderts handlungsfähiger werden. Sie muss schneller, aktiver und kohärenter handeln. So werden wir auf dem Rat die vom Hohen Beauftragten entwickelte europäische Sicherheitsstrategie verabschieden. Auch das halte ich für einen ganz wichtigen Schritt nach vorne. Man kann auch sagen, dies zeigt, dass die Europäische Union begriffen hat, was nach dem 11. September direkt und unmittelbar hätte in Angriff genommen werden sollen.

Wenn man sich diese gemeinsame europäische Sicherheitsstrategie, die jetzt im Entwurf zur Verabschiedung vorliegt, anschaut - die Bundesregierung hat wesentlich dazu beigetragen, diese Idee auf den Weg zu bringen -, dann kann man feststellen, dass der Weg entlang dem erweiterten Sicherheitsbegriff führt und dass wir nicht nur über das Militär, sondern vor allen Dingen auch über die Konfliktlösung im zivilen Bereich sowie über diplomatische Prävention reden. Wir analysieren in diesem Entwurf nicht nur die ganze Bandbreite von Risiken und Gefahren, sondern uns liegt auch ein vollständiger Instrumentenkasten mit Antworten vor. Das heißt, wir bewegen uns entlang dem erweiterten Sicherheitsbegriff und betreiben Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisenverhinderung. Ich denke, ich kann hier im Interesse aller sagen: Bei der Umsetzung des erweiterten Sicherheitsbegriffs sind die Europäer in der Tat weltweit am weitesten.
(...)
Für mich ist wichtig - lassen Sie mich das an dieser Stelle nochmals betonen -: Alle Reformbemühungen im außen- und sicherheitspolitischen Bereich in der Europäischen Union haben immer auch das Ziel, die transatlantische Partnerschaft und die NATO zu stärken. Die NATO bleibt das Fundament unserer kollektiven Verteidigung. Sie ist einer der zentralen Eckpfeiler der Stabilität im 21. Jahrhundert. Niemand will und kann ihre grundlegende Bedeutung als Garant unserer Sicherheit infrage stellen.

[Verhältnis zur NATO]

Eine gestaltungs- und handlungsfähige europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann das Konzept des europäischen Pfeilers in der NATO mit Leben erfüllen. Exakt darum geht es. Die NATO im 21. Jahrhundert wird nicht gefährdet, wenn die Europäer stärker und in der politischen Willensbildung geschlossener werden, wenn die Institutionen der Außen- und Sicherheitspolitik vorhanden sind, um handlungsfähiger zu werden, und wenn wir unsere Fähigkeiten erweitern. Mit dem Solana-Papier werden wir eine europäische Strategie haben. Das wird die NATO nicht schwächen, sondern die transatlantische Brücke über die Stärkung des europäischen Pfeilers festigen. Meines Erachtens wird nur ein schwaches Europa auf Dauer zur Erosion der NATO beitragen. Deswegen ist es auch im Interesse unserer transatlantischen Partner, dass wir in der europäischen Sicherheitspolitik vorankommen.

Eines möchte ich nochmals sagen: Wir wollen zwischen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der NATO Komplementarität und nicht Konkurrenz. Das ist unsere Grundlage.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Ein erfolgreicher Abschluss der Regierungskonferenz erfordert von allen Partnern eine Rückbesinnung auf das, was der Europäische Rat in Laeken beschlossen hat und was dieses Europa seit seiner Gründung ausmacht, nämlich die Erreichung eines europäischen Kompromisses.

Es wird morgen und übermorgen in Brüssel nicht darum gehen, dass wir Blockademinderheiten verteidigen. Die Erweiterung der Union auf jetzt 25 bedeutet die Vereinigung Europas, das über fünf Jahrzehnte, wie unser Land, durch den Eisernen Vorhang, durch Mauer und Stacheldraht getrennt war.

Gewiss wird es viel Verständnis, Sensibilität und Geduld bedürfen, um in der europäischen Familie wirklich zusammenzuwachsen. Aber jetzt brauchen wir, wenn die Dinge nicht auseinander laufen sollen, in der Tat bei allen Beteiligten in der Europäischen Union, bei den alten und bei den neuen Mitgliedern, bei den großen und bei den kleinen Mitgliedstaaten, bei den - was die Finanzen betrifft - Nehmern und gleichzeitig bei den Gebern die Erkenntnis der Notwendigkeit, dass diese europäische Erweiterung, die zum 1. Mai kommt, gleichzeitig einer entsprechenden historischen Antwort bedarf. So wie mit dem Vertrag von Maastricht auf die deutsche Einheit geantwortet wurde, so muss jetzt auf die europäische Einheit mit der Annahme des Konventsentwurfs durch die Regierungskonferenz geantwortet werden.

Alle Beteiligten müssen sich über die historische Dimension dessen, was jetzt anzupacken ist, im Klaren sein. Es geht nicht allein um die Verteidigung der nationalen Interessen. Darum ging es im Konvent selbstverständlich immer, aber letztendlich stand im Konvent nicht das nationale Interesse, sondern der europäische Kompromiss an erster Stelle. Das unterscheidet den Konventsentwurf von Nizza. Ganz genau das ist der Unterschied.

Deswegen möchte ich namens der Bundesregierung hier nochmals an alle Beteiligten appellieren, im Geiste des europäischen Kompromisses zu agieren und zu handeln und der historischen Herausforderung gerecht zu werden. Was wir wollen, ist eine Verfassung für Europa. Was wir nicht wollen, ist ein Nizza 2. Das wird unsere Verhandlungsstrategie bestimmen. Ich würde mich freuen, wenn wir dafür die Unterstützung des Hauses bekämen.

Quelle: www.bundestag.de

Auszüge aus der Debatte

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU):

Wenn wir eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ermöglichen wollen, dann müssen wir auch in unseren Entscheidungen die entsprechenden Konsequenzen tragen. Die Vernachlässigung der Bundeswehr und des Verteidigungshaushalts ist nicht mit den Prinzipien einer gemeinsamen Sicherheitspolitik zu vereinbaren. Es ist auch nicht miteinander zu vereinbaren, auf der einen Seite festzustellen, dass eine in die Europäische Union integrierte Krisenprävention, Reaktionsverbände und eine integrierte NATO-Einsatztruppe - die NATO-Response-Force, die zur Krisenprävention und Krisenverhinderung schnell eingesetzt werden kann - notwendig sind, während sich Rot-Grün auf der anderen Seite in der Frage, wie das Parlament an solchen Entscheidungen zu beteiligen ist, der Suche nach einem Verfahren verweigert, das die Effizienz solcher integrierter Einsatzverbände ermöglicht und die Voraussetzung für die Aufstellung solcher Verbände bildet.

Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD):

Die Vorarbeiten für die europäische Verfassung, über die nun entschieden werden soll, hat der europäische Konvent geleistet. Darauf können gerade wir, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, besonders stolz sein; denn in der Tat haben es erstmals Mitglieder der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zusammen mit den Vertretern der Regierungen erreicht, das europäische Vertragswerk zu reformieren. Das, was sie geleistet haben, ist ein wirklich gelungener Wurf, ein Meilenstein in der Geschichte der europäischen Integration und zugleich ein großer politischer Erfolg der deutschen Sozialdemokratie; denn Europas Verfassung trägt eine sozialdemokratische Handschrift.

Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vom Verfassungsentwurf insgesamt hätten wir uns mehr gewünscht: zum Beispiel die qualifizierte Mehrheit in der Außenpolitik, eine noch stärkere Mitbestimmung des Europäischen Parlamentes und die Fortentwicklung zu einer Bürgerkammer.
Als Grüne hätten wir uns natürlich besonders die Abschaffung des Euratom-Vertrages gewünscht. Das ist nicht gelungen und das ist natürlich schmerzhaft für uns. Aber es ist zumindest gelungen, die Verschmelzung der Rechtspersönlichkeiten der Europäischen Atomgemeinschaft und der neuen EU zu verhindern. Es ist klar: Euratom gehört nicht zu der neuen, erweiterten EU. Deutschland wird auf der Regierungskonferenz gemeinsam mit anderen Staaten eine einseitige Erklärung abgeben, in der man sich für eine rasche Einberufung einer Konferenz der Regierungen einsetzt, um sich mit dem unzeitgemäßen Euratom-Vertrag zu befassen, der dann hoffentlich so bald wie möglich abgewickelt wird.

Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Zentrales Thema des Europäischen Rates wird die europäische Sicherheitspolitik sein. Lange Zeit - von der EPZ in den 70er-Jahren bis zur Verankerung der GASP durch den Vertrag von Maastricht - hat sich dieser Politikbereich im EU-Rahmen nur sehr langsam entwickelt. Erst die ernüchternden Erfahrungen des Kosovokonflikts haben dazu beigetragen, die Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik tatsächlich zu beschleunigen.
Aber seien wir ehrlich: Wer von uns hätte Anfang dieses Jahres angesichts der seinerzeit schon erkennbaren Konflikte die Prognose gewagt, dass wir am Ende dieses Jahres eine europäische Sicherheitsstrategie verabschieden werden? Mein ausdrücklicher Dank - ganz persönlich, aber auch namens unserer Fraktion - gilt Javier Solana, der eine hervorragende Grundlage für die künftige Ausgestaltung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa geschaffen hat.
Vielleicht war der innereuropäische Streit um den Irakkrieg ja doch noch für etwas gut, nämlich als Katalysator für die GASP und die ESVP.
Der weitere Ausbau der europäischen und der auswärtigen Politik in Europa ist notwendig, damit die Europäische Union endlich - das sage ich nicht aus Großmannssucht, sondern angesichts der Verantwortung, die wir aufgrund unserer historischen Erfahrung haben - die Rolle eines verantwortungsvollen Partners in der Welt spielen kann, der nicht immer nur mit sich selbst beschäftigt ist, sondern seinen Teil zu einer gerechten Gestaltung der Globalisierung beiträgt. Die Aufgabe, die Europa weltweit zu erfüllen hat, ist, sich für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Dazu bedarf es natürlich nicht nur einer Sicherheitsstrategie, sondern selbstverständlich auch effizienter Strukturen und angemessener Fähigkeiten, und zwar sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich.
Mit dem In-Kraft-Treten der Verfassung bekommt die EU einen Außenminister und einen europäischen diplomatischen Dienst. Das ist für die Stärkung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union unerlässlich. Wir, die Grünen, hätten uns gewünscht, dass künftig im Rat auch außenpolitische Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. Dafür scheint die Zeit noch nicht reif zu sein. Wir werden dieses Thema aber weiter auf der Tagesordnung halten. Wenn wir ein außenpolitisch handlungsfähiges Europa wollen, dann müssen auch in diesem Bereich Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.
Der Anspruch der europäischen Sicherheitsstrategie muss umgesetzt werden. Sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich gibt es hier noch einiges zu tun. Oftmals wird in der öffentlichen Debatte - leider - nur über den Ausbau der militärischen Fähigkeiten geredet. Dieser ist wichtig, keine Frage. Gerade wenn wir mit den anderen europäischen Ländern zusammenarbeiten, geht es um den finanziellen Mitteleinsatz und auch darum, auf militärischer Ebene Synergieeffekte zu erzielen, damit nicht mehr alle Kapazitäten und Fähigkeiten in jedem Land aufrechterhalten werden müssen. Trotz dieser großen Aufgabe dürfen wir aber den Aufbau der zivilen Fähigkeiten nicht aus den Augen verlieren; denn gerade die zivile Komponente ist das, was Europa zum eigentlichen Kompetenzzentrum für Konfliktlösungen macht. Darauf dürfen und können wir stolz sein. Europa, das über viele Jahrhunderte der gewalttätigste Teil der Welt war und das es geschafft hat, zivile Konfliktprävention zu einem Prinzip des Miteinanders in Europa zu machen - das zeigen gerade die Erfahrungen nach dem letzten großen Krieg -, muss aufgrund seiner Kompetenz in der zivilen Konfliktlösung Verantwortung in der Welt übernehmen; denn angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind umfassende zivile Fähigkeiten das A und O, der Schlüssel für eine sichere und gerechte Welt.
Das wird im militärischen Bereich sicherlich auch strukturelle Veränderungen erfordern. Ich glaube, dass wir Grünen auf einem richtigen Weg sind, wenn wir als eine der Herausforderungen für eine engere militärische Zusammenarbeit die Professionalisierung der Bundeswehr sowie die Wehrpflicht zur Diskussion stellen. Eine Wehrpflichtarmee ist nach unserer Auffassung den historischen Aufgaben und Herausforderungen, vor denen die europäische Sicherheitspolitik nun steht, nicht mehr gewachsen. Je früher wir die Wehrpflicht abschaffen und die Ressourcen für eine Umstrukturierung der Bundeswehr freimachen, um sie auf die neuen Aufgaben vorzubereiten, desto mehr leisten wir auch für die Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik.

Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa:

Auf dem Europäischen Rat wird die EU erstmals ein eigenes Sicherheitskonzept verabschieden, das die spezifischen europäischen Erfahrungen widerspiegelt und deshalb die ganze Bandbreite der Handlungsmöglichkeiten nutzt, über die Europa inzwischen verfügt. Dazu gehört politische Überzeugungsarbeit, wie sie Deutschland, Frankreich und Großbritannien geleistet haben, als sie den Iran von der Notwendigkeit eines nachprüfbaren Verzichts auf die Entwicklung von Kernwaffen überzeugt haben. Dazu gehören wirtschaftliche Sanktionen, Boykott- oder Embargomaßnahmen. Dazu gehört humanitäre Hilfe, weil sie Entwicklungsperspektiven eröffnet und damit fundamentalistischen Tendenzen entgegenwirkt. Klar ist aber auch, meine Damen und Herren, dass da, wo Prävention versagt, der Einsatz militärischer Mittel nicht ausgeschlossen werden kann. Deshalb behält sich die EU in ihrer Sicherheitsstrategie den Einsatz militärischer Mittel vor; er muss aber im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, das wir stärken wollen. Die Europäische Union muss, auch durch die neue Verfassung, besser in die Lage versetzt werden, ihren Werten und Zielen Geltung zu verschaffen.

Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)*:

Zur Militarisierung. Abgesehen davon, dass schon der Konventsentwurf darauf gerichtet war, die EU zu einer Militärmacht zu entwickeln, haben die Außenminister auf ihrem jüngsten Treffen in Neapel im Hinblick auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik entschieden, die EU künftig stärker der NATO zuzuordnen. Tatsache ist doch: Die EU-Sicherheitspolitik soll in Zukunft vor allem eine militärische Interventionspolitik sein, ob direkt unter dem Dach der NATO oder im Rahmen einer strukturierten Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten der EU. Das Protokoll zur strukturierten Zusammenarbeit der Außenminister hält genau an diesem zusätzlichen Militarisierungsschritt fest. Das halten wir für nicht hinnehmbar.
Herr Schäuble hat in dieser Debatte beklagt, dass die Bundeswehr vernachlässigt wird. Ich darf Sie an die Haushaltsdebatte erinnern: Wir haben festgestellt, dass in etlichen Teilen des Verteidigungshaushaltes ein nicht unbeträchtlicher Aufwuchs zu verzeichnen ist. Wir als PDS im Bundestag - Petra Pau und ich - haben einen Antrag gestellt, in dem wir ausschließlich an Positionen, die sich von 2003 zu 2004 erhöht haben, dargestellt haben, dass man allein durch das Einfrieren dieser Positionen auf dem Niveau von 2003 612 Millionen Euro hätte einsparen können. Das halten wir für den richtigen Weg, nicht aber einen weiteren finanziellen Ausbau der Bundeswehr.
* Die beiden PDS-Abgeordneten werden im Bundestag immer als "fraktionslos" angekündigt, da die PDS keine eigene Fraktion stellt.

Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Europäische Rat in Brüssel auf Vorschlag von Javier Solana eine europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, darf diese nicht als Gegengewicht zur NATO verstanden werden. Sie muss die transatlantische Sicherheitspartnerschaft stärken.
Für die CDU/CSU bleibt die NATO das vordringliche Instrument, um deutsche Sicherheitsinteressen zu verfolgen. Dazu hat der Außenminister in seiner Regierungserklärung ein verbales Bekenntnis abgelegt. Leider hat die Bundesregierung diesen Grundkonsens deutscher und europäischer Außen- und Sicherheitspolitik wiederholt durch taktische Spiele infrage gestellt.
Im Februar dieses Jahres hat eine Gruppe europäischer NATO-Mitglieder unter deutsch-französischer Führung die Vorbereitung auf eine eventuell erforderliche Verteidigung der Türkei blockiert, damit die NATO handlungsunfähig gemacht und unseren Sicherheitsinteressen geschadet.
Im April dieses Jahres haben Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg auf dem „Pralinen-Gipfel“ den Aufbau einer europäischen militärischen Führungsstruktur mit einer von der NATO unabhängigen Planungszentrale vorgeschlagen. Auch das hat die gemeinsamen europäischen Sicherheitsinteressen nicht befördert, sondern ihnen geschadet.
Viele EU-Partner und mittelosteuropäische Beitrittsländer sind nicht bereit, sich in Fragen der europäischen Integration von Deutschland und Frankreich bevormunden zu lassen. Der Kollege Schäuble hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Deutschland und Frankreich Europa nicht spalten dürfen, sie müssen vielmehr die europäische Integration befördern. Besonders Menschen aus Grenzräumen wie unsere frühere Kollegin Ortrun Schätzle haben darauf immer besonderen Wert gelegt.
Das gilt insbesondere für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik. So wie wir jahrzehntelang darauf bedacht waren, die USA und Frankreich nicht als strategische Alternativen zu sehen, so dürfen wir Polen und die anderen neuen Mitglieder nicht in die Situation bringen, sich zwischen transatlantischer und europäischer Sicherheit entscheiden zu müssen. Das schließt verteidigungspolitische Initiativen im EU-Rahmen keinesfalls aus, im Gegenteil: Sie sind sogar angesichts der Schwäche der Europäer, ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten, zwingend erforderlich.
Es kann allerdings nicht unser oberstes Ziel sein, ohne Konsultationen in der NATO, das heißt vor allem ohne die Vereinigten Staaten über den Einsatz militärischer Mittel entscheiden zu können. Vielmehr müssen Deutschland, Frankreich und Großbritannien gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Bündnisfähigkeit mit den Vereinigten Staaten wiederherzustellen und die volle Leistungsfähigkeit der EU-Eingreiftruppe und der eigenen Streitkräfte zu erreichen. Nur so kann der europäische Pfeiler der NATO einen eigenständigen Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit leisten.
Dazu brauchen wir kein europäisches Hauptquartier. Dazu brauchen wir ein gemeinsames strategisches Konzept, einen strukturierten politischen Abstimmungsprozess in der NATO und für EU-Operationen den vollen Zugriff auf die Führungsinstrumente des nordatlantischen Bündnisses. Wenn wir im Interesse der gemeinsamen Sicherheit eine militärische Operation beschließen, ist die erste Option die NATO als Ganze, die zweite Option die EU unter Nutzung von NATO-Fähigkeiten, also „Berlin plus“, und die dritte Option die EU unter Nutzung nationaler Führungsstrukturen nach Konsultationen in der NATO.
Die Bundesregierung hat sich mit dem „Pralinen-Gipfel“ auf einen Irrweg begeben, der Europa spaltet. Wenn sie bei der Formulierung der europäischen Sicherheitsstrategie zu einem deutlichen Bekenntnis zur strategischen Zusammenarbeit zwischen EU und NATO zurückfindet, hat sie unsere volle Unterstützung.
Wir verstehen die Nordatlantische Allianz nicht als Instrument amerikanischer Führung. Sie ist das effektivste Instrument zur Durchsetzung gemeinsamer Sicherheitsinteressen. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika bleiben zum Schutz vor globalen Bedrohungen trotz ihrer militärischen Dominanz auf ihre europäischen Verbündeten angewiesen. Deshalb müssen auch sie sich im Interesse der eigenen Sicherheit systematisch mit den europäischen Partnern abstimmen und sich voll und ganz in den NATO-Konsultationsprozess einbringen. Die Nordatlantische Allianz ist eine einzigartige Sicherheitspartnerschaft. Sie ist für Deutschland, für Europa und für Amerika unverzichtbar. Die EU muss das europäische Instrumentarium zur Bekämpfung der neuen Bedrohungen stärken, um das Bündnis insgesamt zu stärken.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür nicht nur in Brüssel einzusetzen, sondern auch hier, wenn es um den Verteidigungshaushalt und die Ausstattung der Bundeswehr geht.

Markus Meckel (SPD):

Gerade in diesen Tagen und Wochen hört man aus den USA bezüglich der europäischen Pläne bzw. des Projekts der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik immer wieder starke, kritische Stimmen. Ich muss gestehen, dass ich dies für falsch halte. Ich denke, dass es völlig selbstverständlich ist, dass ein Europa, das sich zu einer politischen Union entwickelt, auch eine sicherheitspolitische Identität aufbaut. Alles andere wäre absurd. Dabei geht es zum Beispiel um die Solidaritätsklausel bei terroristischen Angriffen oder ähnlichen Katastrophen, die jetzt glücklicherweise im Verfassungsentwurf enthalten ist. Wir hoffen, dass wir auch hinsichtlich der Beistandsformel zu einem Ergebnis kommen werden. Denn da hier eindeutig Bezug auf die NATO genommen wird, wären wir als Europäer - ich möchte es nicht drastisch ausdrücken - geradezu „verrückt“, wenn wir dieses Instrument nicht für uns nutzen würden.
Andererseits muss klar sein: Wenn die USA bzw. die NATO entscheidet, - ohne die USA wird die NATO nichts tun -, dass sie in bestimmten Bereichen nicht engagiert sein möchte, dass darüber in Europa entschieden werden soll, weil es europäische Angelegenheiten betrifft, dann müssen wir gemeinsam handlungsfähig sein. Wir alle wissen, dass wir in dieser Hinsicht noch viel zu tun haben.
Was die Beistandsklausel angeht, muss ich feststellen: Ich hielte es wirklich für absurd, zu sagen, dass man einem Staat, der sich so stark integriert, wie es die Mitgliedstaaten der Europäischen Union tun, die sich jetzt sogar eine gemeinsame Verfassung geben, nicht beistehen würde, wenn er angegriffen würde oder in Gefahr geriete. Deshalb gehört die Beistandspflicht für mich notwendigerweise in eine europäische Verfassung. Sie ist keine Konkurrenz zu einer entsprechenden Beistandsverpflichtung der NATO und widerspricht ihr nicht.
Es wird in Zukunft das Amt eines europäischen Außenministers und einen europäischen Auswärtigen Dienst geben; und das ist gut so. Ich kann nur hoffen, dass unser Finanzminister für unseren diplomatischen Dienst so viel Geld zur Verfügung stellen wird, dass er ausreichende Ressourcen an Europa abgeben kann. Denn ich denke, der europäische Auswärtige Dienst wird einen großen Bedarf haben.
In den Bereichen, in denen die europäische Außenpolitik selbstständig handeln muss, bedarf es eigener Planungskapazitäten. Zusammen mit Frankreich und Großbritannien haben wir in dieser Frage eine Lösung gefunden. Dies wird, wie ich glaube, aber nur der Anfang sein. Wir müssen selbstständig handeln und denken. Denn was wäre, wenn in Zukunft die beiden Organisationen, NATO und EU, parallel und selbstständig handeln müssten? Wenn die EU völlig unabhängig von den Planungskapazitäten der NATO wäre, aber diese in einer eigenen Operation gebunden wären? Dann wäre die EU zur Untätigkeit verurteilt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich es unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten für wichtig ansehe, dass bereits im kommenden Jahr eine Agentur für Rüstung, Forschung und Beschaffung errichtet wird. Diesen Vorschlag haben wir gemeinsam mit Frankreich vorgelegt. Gerade die Rüstungspolitik und die Beschaffungspolitik, die wesentlich mit unserer Wirtschafts- und Forschungspolitik zusammenhängen, müssen eine europäische Dimension bekommen. Wir in Europa können uns nicht dauerhaft damit abfinden, nur amerikanische Waffen zu kaufen.

Quelle: www.bundestag.de


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