Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Rechtlich gebilligt

Die Euro-Rettungsmaßnahmen verstoßen nicht gegen das Grundgesetz - sofern nachgebessert wird

Von Dirk Farke, Karlsruhe *

Die Euro-Rettung kann weiter laufen. Das Bundesverfassungsgericht hat Euro-Rettungsschirm (ESM) und Fiskalpakt im Grundsatz gebilligt. Im Europaparlament gab es dafür sogar Standing Ovations. Die Kläger verbuchen es als Erfolg, dass auf ihren Druck immerhin ein bisschen nachgebessert wurde.

In der bislang am stärksten unterstützten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge der zahlreichen Kläger zwar weitgehend abgelehnt - dennoch muss Bundespräsident Joachim Gauck mit seiner Unterschrift noch warten. Erst müssen die völkerrechtlichen Vorbehalte ausformuliert werden, ohne die Deutschland den neuen Verträgen nicht beitreten darf. Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker machte schon mal Druck und teilte kurz nach der Urteilsverkündung mit, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am 8. Oktober in Luxemburg einberufen zu wollen.

Für das Gericht bedeutete das Verfahren eine »besondere Herausforderung«, wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seinen einleitenden Worten zur Urteilsbegründung sagte. Es sei von einer »beispiellosen öffentlichen Diskussion« begleitet gewesen. Auch das internationale Medieninteresse dürfte beispiellos gewesen sein. Presseleute anderer EU-Staaten drängelten sich neben japanischen, chinesischen und ägyptischen Fernsehsendern auf den Fluren des höchsten deutschen Gerichts, um die Urteilsverkündung vor Ort unverzüglich in die Welt zu senden. Vom Beitritt des größten Mitgliedstaats hängt ab, ob die umstrittenen Euro-Rettungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Nach dem Urteil des Zweiten Senats verstoßen die Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt nicht gegen das Grundgesetz. Dennoch waren die Klagen nicht gänzlich erfolglos. Demnach teilten die Richter die Kritik, dass der ESM-Vertrag die Haftung nicht eindeutig begrenzt. Eine Ratifizierung ist nunmehr nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Haftungssumme Deutschlands auf 190 Milliarden Euro festgelegt ist. In diesem für jeden »Normalbürger« unvorstellbaren Betrag sehen die Richter noch keinen Verlust der Haushaltsautonomie des Bundestages. Soll diese Summe doch erhöht werden, muss nicht nur der deutsche Vertreter in den ESM-Gremien zustimmen, sondern auch Bundestag und Bundesrat.

Zudem muss Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen der Bundestag umfassend informiert wird, fordert das Gericht. Es ist ein Novum, wie der Prozessvertreter Peter Gauweilers, Dietrich Murswiek, nach der Urteilsverkündung erläuterte, dass völkerrechtliche Zustimmungsgesetze mit einer Obergrenze und einem weitestgehenden Informations- und Zustimmungsvorbehalt der nationalen Parlamente ausgestattet werden müssen.

Im Fiskalvertrag sehen die Karlsruher Richter ebenfalls keine Verletzung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages. Denn, so das Gericht, »die Förderung der Haushaltsdisziplin hat eine Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion zum Ziel«. Dies decke sich weitgehend mit den bereits bestehenden Vorgaben der »Schuldenbremse« des Grundgesetzes.

Als Begründung für diese in fiskalpolitischer Hinsicht nicht nur für den Bundestag, sondern auch für die Europäische Union und den Fortbestand des Euro weitgehenden Entscheidung führen die Verfassungshüter den großen Einschätzungsspielraum der Bundesregierung an. Deren Vertreter hätten in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt, dass ein dauerhafter Euro-Rettungsschirm zwar Risiken berge, die wirtschaftlichen Folgen ohne die Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM aber nicht mehr abschätzbar seien. »Das Gericht hat dieser finanzpolitischen Auffassung der Bundesregierung keine eigene Meinung entgegenzusetzen«, erläuterte Voßkuhle.

Es ist dies ein vorläufiges Urteil, darauf wies der Präsident ausdrücklich hin, denn die Hauptverhandlung folgt erst noch. Die Richter werden ihr Urteil zum ESM aber kaum revidieren. Sie werden dann aber zusätzlich die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank beleuchten, gegen die der CSU-Politiker Peter Gauweiler am Wochenende eine weitere Klage nachgelegt hatte. Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern könnte ein Urteil im Hauptsacheverfahren noch länger auf sich warten lassen.

* Aus: neues deutschland, Donnerstag, 13. September 2012


Euro-Retter gerettet

Verfassungsrichter lassen ESM und Fiskalpakt von der Leine. Auflagen könnten als Spaßverderber wirken. Auch Kläger zeigen sich zufrieden.

Von Klaus Fischer **


Die »Euro-Retter« können aufatmen. Am gestrigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Ratifizierung des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und für den EU-Fiskalpakt durch die BRD freigemacht. Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge zurück, mit denen zahlreiche Kläger die Unterzeichnung der beiden Gesetze bis zum endgültigen Urteil stoppen wollten. Und sie formulierten Auflagen, deren Wirkung derzeit kaum abgeschätzt werden kann und die als Spaßbremse für Finanzmärkte und Eurokraten wirken könnten.

Die Haftungsgrenze Deutschlands im ESM-Vertrag sei nicht klar geregelt, so das Gericht, eine Ratifizierung deshalb erst zulässig, wenn völkerrechtlich sichergestellt werde, daß die Obergrenze von (rund) 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden könne.

Das wird praktisch schwer durchzusetzen sein. Die Höhe der Haftung ist trotz formeller Begrenzungen zum Teil schon außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der Parlamente. So kann beispielsweise die Europäische Zentralbank (EZB) nach ihren Beschlüssen vom vergangenen Donnerstag unbegrenzt Anleihen von hochverschuldeten Euro-Ländern aufkaufen. Bei Staatspleiten sind die dann Makulatur. Dieser Zusammenhang war Anlaß eines Eilantrages des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, den die Verfassungshüter am Dienstag zurückgewiesen hatten.

»Die Prüfung hat ergeben, daß die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen«, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Eine interessante Aussage. Sie machte deutlich, auf welch dünnem Eis das Gericht zu balancieren gezwungen war. Denn mit höchster Wahrscheinlichkeit wären die Finanzmarktakteure, deren Lobbyisten-Bataillone und auch die meisten Politiker in und außerhalb Europas über den Zweiten Senat hergefallen, hätte das Urteil anders gelautet. Statt dessen gab es nahezu einhelliges Lob aus der deutschen Politik.

Deren wichtigste Vertreter hatten sich am Mittwoch in Berlin zur Generaldebatte im Bundestag versammelt. Thema war der Kanzlerinnen-Etat. Ehe sich jedoch Koalition und Opposition in gewohnter Art gegenseitig Versagen vorwarfen, waberte Euphorie durch den Plenarsaal. Fast sah es aus, als wollten die Parlamentarier den 12. September zum neuen Nationalfeiertag ausrufen.

Denn alle waren froh gestimmt. Die Zwei-Drittel-Mehrheitsfraktion, also alle, die das ESM- und Fiskalpaktgesetz beschlossen hatten (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne), feierten einen »guten Tag für Deutschland und Europa« (Kanzlerin Angela Merkel).

Aber auch Die Linke im Bundestag gab sich zufrieden. Es sei ihr Verdienst, daß die Verfassungsrichter strikte Bedingungen formuliert hätten, rief Fraktionschef Gregor Gysi fröhlich in den Saal. Er forderte die anderen Parteien auf, sich bei seinen Genossinnen und Genossen zu bedanken, denn die hätten ja schließlich für eine Stärkung der Parlamentsrechte gesorgt.

Gauweiler wollte ebenfalls nichts von einer Niederlage wissen. Es sei ein »riesiger Erfolg der Kläger«, so der Euro-Kritiker. Noch nie in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts habe ein Eilantrag gegen einen völkerrechtlichen Vertrag Erfolg gehabt.

Mit mehr als 37000 Klägern war es die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Geklagt hatte u.a. der Verein »Mehr Demokratie«, die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, Gauweiler, sowie mehrere Professoren.

** Aus: junge Welt, Donnerstag, 13. September 2012


Kein guter Tag

Karlsruher ESM-Urteil

Von Rainer Rupp **


Das Bundesverfassungsgericht hat wieder eine seiner »Ja-aber-Entscheidungen« gefällt. Erwartungsgemäß hat es den Beitritt Deutschlands zum Fiskalpakt und zum 700 Milliarden Euro schweren »Rettungsfonds« ESM gebilligt, dies jedoch an Auflagen gebunden. Vor allem gelte es, »völkerrechtlich sicherzustellen«, daß die BRD-Haftung auf ihren Anteil von 27 Prozent (190 Milliarden Euro) begrenzt bleibe und diese Obergrenze nicht ohne Zustimmung des Bundestags erhöht werden kann. Das allerdings ist nur ein Placebo für die euroskeptischen Kläger.

Man wisse ja, wie der Bundestag »in der politischen Drucksituation« einer weiteren Zuspitzung der Euro-Krise entscheiden werde, beruhigte ein befragter Politwissenschaftler im Fernsehen für den Fall, daß die ersten 700 Milliarden Euro des ESM nicht ausreichen würden. Außerdem könne die Europäische Zentralbank jetzt auch unbeschränkt Staatsanleihen der Krisenländer aufkaufen. Wichtig sei nur, daß nun der Weg für Bundeskanzlerin Merkel frei sei, den Euro zu retten.

Nicht erwähnt wurde bei den TV-Kommentierungen eine wichtige Tatsache: Die Rettung des neoliberalen Euro-Projekts wird auf Kosten der Arbeiter und kleinen Angestellten geschehen – entweder durch Inflation und/oder Lohnsenkungen, höhere Steuern und Sozialabbau. Statt dessen überschlugen sich Meldungen über Kurssprünge an den Börsen, wobei Bankaktien besonders von der ESM-Entscheidung profitierten. Vorübergehend jedenfalls.

»Ein guter Tag für Deutschland und Europa« lobte sich die Kanzlerin, und die Grünen im Bundestag schienen derart von sich und ihren Leistungen berauscht, daß sie das Projekt Europa auf den Spitzenplatz ihrer Agenda jubelten. Was die Bevölkerung will, hat diese Art von Schwadroneuren eh nie bewegt.

Die Bundesregierung mag mit der Durchsetzung des ESM die formaljuristischen Normen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit erfüllt haben. Aber das hat sie unter grober Mißachtung demokratischer Grundsätze getan. Dazu sollte auch gehören, nicht nur bei Wahlen Versprechungen zu machen. Die Regierung sollte auch in der Zwischenzeit »dem Volk aufs Maul schauen«. Demokratie in Deutschland bedeutet jedoch das Gegenteil.

Obwohl die Bevölkerung mit großer Mehrheit gegen den Krieg in Afghanistan ist, verlängert die große Mehrheit im Bundestag regelmäßig die Beteiligung der Bundeswehr an diesen Gewaltexzessen am Hindukusch. Obwohl die große Mehrheit der Deutschen laut repräsentativer Umfragen den ESM-Rettungsschirm ablehnt, haben Bundestag und die Bundesversammlung ihn mit ihrer großen Mehrheit beschlossen und dafür sogar das Grundgesetz geändert. Auch das wurde nun von Karlsruhe als rechtsstaatlich bestätigt. Ein guter Tag für Deutschland sieht anders aus.

*** Aus: junge Welt, Donnerstag, 13. September 2012


"Kleiner Erfolg, Euphorie ist nicht angebracht"

Mit der Zustimmung Karlsruhes zum Fiskalpakt wurde ein Stückchen Souveränität aufgegeben. Gespräch mit Michael Schlecht ****

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern grünes Licht für die deutsche Beteiligung am europäischen Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt gegeben und damit einen Antrag Ihrer Fraktion zurückgewiesen. Die Börse freut sich – Ihre Partei eher nicht. Können Sie dem Urteil dennoch einen positiven Aspekt abgewinnen?

Das einzig Positive ist, daß beim ESM Bremsen eingebaut wurden: Der Parlamentsvorbehalt wurde abgesichert und die Beteiligung des deutschen Steuerzahlers auf maximal 190 Milliarden Euro begrenzt. Die europaweite Finanzkrise wird sich aber mit einiger Sicherheit weiter zuspitzen – die Herrschaften in der Finanzwelt und der ihnen zuarbeitenden Politik werden sich dann schon etwas einfallen lassen, um auch diesen Finanzrahmen de facto auszuweiten. Es ist ja schließlich ein Rettungsschirm für die Banken.

Viel brisanter ist, daß neben dem ESM der Fiskalpakt durchgewinkt wurde – ohne Wenn und Aber.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, wertet das Urteil aber als »riesigen Erfolg der Kläger« und als »rechtliche Sensation« …

Wenn ich Apologetik betreiben wollte, würde ich mich auch zu solchen Bewertungen versteigen. Der Gerichtsentscheid ist ein kleiner Erfolg, Euphorie dieser Art ist aber nicht angebracht. Gauweiler dürfte sich vor allem nicht am Fiskalpakt stören.

Sie betrachten das Urteil also eher mit gemischten Gefühlen?

»Gemischt« ist übertrieben, ich sehe vor allem, daß der Fiskalpakt bestätigt wurde – damit wird die deutsche Schuldenbremse in verschärfter Form auf ganz Europa ausgeweitet. Das läuft darauf hinaus, daß den Menschen ein massiver Sozialabbau droht.

Mit Hilfe des Fiskalpakts ist es jetzt Vorschrift – nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Staaten! –, daß die Staatshaushalte konsolidiert werden müssen, es dürfen also nur noch minimal Schulden gemacht werden. Vorschrift ist auch, daß der Schuldenstand entsprechend den Maastricht-Kriterien in den nächsten 20 Jahren auf 60 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes zurückgeführt werden muß.

Es wird sich also die Frage stellen, woher dann das Geld genommen wird, das im Staatshaushalt fehlt. Merkel und Konsorten werden es durch Kürzung von Sozialausgaben einsparen wollen – wir hingegen fordern, daß die Besserverdienenden und Vermögenden zur Kasse gebeten werden müssen.

Wir können dieses Urteil auch als Ouvertüre für den 29. September betrachten – an diesem Tag wird es im Rahmen der Aktion »Umfairteilen« auch darum gehen, eine massive Besteuerung der Reichen in Deutschland und in anderen europäischen Ländern zu fordern.

Das Verfassungsgericht hatte der Bundesregierung schon mehrfach Grenzen aufgezeigt – hat es in diesem Fall dem Druck der Politik und der Konzernmedien nachgegeben?

Hin und wieder haben unsere Verfassungsrichter durchaus mutige Urteile gefällt – jetzt haben sie sich jedoch der sogenannten Marktlogik und dem Druck der Finanzmärkte gebeugt.

Der Fiskalpakt hat darüber hinaus eine eingebaute Ewigkeitsgarantie – er ist völkerrechtlich verbindlich und kann selbst von einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nicht mehr geändert werden. Damit werden künftige Parlamentsmehrheiten gebunden. Das ist ein eklatanter Verfassungsbruch – die Richter haben ihn leider so akzeptiert. Da wurde Souveränität zugunsten der Interessen der Finanzindustrie aufgegeben. Rettungsschirm und Fiskalpakt sind damit Gesetz, der Bundespräsident kann unterzeichnen, mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft. Wohl kaum ein Normalbürger durchblickt noch dieses Finanzgeschiebe – können Sie uns sagen, wie sich dieses Urteil auf unser aller Leben auswirken wird?

Es ist zu erwarten, daß sich im nächsten Jahr das deutsche Wirtschaftswachstum verringert oder gar halbiert. Dann wird sich die Bundesregierung im Lichte des Fiskalpaktes eklatante Kürzungen auferlegen, spätestens nach der Bundestagswahl. Das geht auf Kosten der Rentner, Geringverdiener und aller Beschäftigen, auf Kosten der Bildung und des Gesundheitswesens. Es sei denn, es gelingt, die Öffentlichkeit so zu mobilisieren, daß das fehlende Geld bei den Reichen geholt wird. Das ist jetzt das Hauptziel der Linken!

Interview: Peter Wolter *

**** Michael Schlecht ist Chefvolkswirt der Bundestagsfraktion der Linkspartei

Aus: junge Welt, Donnerstag, 13. September 2012


Zurück zur EU-Europa-Seite

Zurück zur Homepage