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Der Krönung halber

Im Gespräch: Der Politikwissenschaftler Elmar Altvater hält eine EU-Verfassung für notwendig, plädiert aber für eine durchgreifende Korrektur des vorliegenden Entwurfs *

Die Verfassungskrise der EU ist nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden 2005 noch längst nicht beigelegt. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sprechen von einer "Denkpause", bevor die Ratifizierung wieder aufgenommen werden soll. Wir, d.h. die Redaktion der Wochenzeitung "Freitag", haben deshalb Anhänger und Kritiker des Verfassungsvertrages darüber befragt, was während dieser "Denkpause" geschehen sollte, und beginnen in dieser Ausgabe eine Serie über die Zukunft der EU und ihres Verfassungsprojektes.



FREITAG: Es gibt die erklärte Absicht des Europäischen Rates, den durch die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden kriselnden EU-Verfassungsprozess zu reanimieren. Halten Sie das für aussichtsreich?

ELMAR ALTVATER: Gemessen am Zustand, in dem sich EU befindet, dürfte das schwierig sein, zumal ab dem 1. Januar 2007 Rumänien und Bulgarien hinzu stoßen, und dann weitere zwei Länder die Verfassung ratifizieren müssten. Der Streit um die Bolkestein-Richtlinie hat gerade gezeigt, welch tiefer Riss durch die Gesellschaften der EU geht. Es gibt einen krassen Gegensatz zwischen dem strategischen Versuch, den Neoliberalismus zu konstitutionalisieren, und dem Bemühen, sich für ein Europa einzusetzen, das als europäisches Sozialmodell im vorliegenden Verfassungsentwurf kaum vorkommt.

Denken Sie an eine Neufassung des Textes?

Unbedingt. Sollte der vorliegende Verfassungsentwurf ratifiziert werden, würde das nichts anderes bedeuten, als das neoliberale Dogma festzuschreiben und damit große Teile der Europäer aus dem Arco Costituzionale auszuschließen.

Eine erneute Text-Debatte dürfte dauern...

... sich aber lohnen. Ich bin schon der Überzeugung, um den Integrationsprozess fortsetzen zu können, braucht man einen Konsens, der durchaus den Charakter einer Verfassung haben sollte.

Befürworten Sie für diesen Fall Referenden in ausnahmslos allen EU-Staaten?

Zunächst einmal scheint es mir nötig zu sein, dass ein Entwurf unter Beteiligung möglichst vieler ausgearbeitet wird und danach - bei einer Abstimmung darüber - nicht die Parlamente, sondern die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Es sollte auch in jenen Ländern Referenden geben, in denen der ursprüngliche Verfassungsentwurf bereits durch die Parlamente ratifiziert worden ist.

Halten Sie es für denkbar, soviel öffentlichen Druck zu entwickeln, dass es dazu kommt?

Da bin ich freilich skeptisch. Man muss ja davon ausgehen, dass es in einigen EU-Ländern linke Mehrheiten mit einem demokratischen Basisverständnis gibt, aber in einer Reihe von Gesellschaften auch konservative, sogar reaktionäre Mehrheiten nicht auszuschließen sind. Man muss auf jeden Fall bedenken, dass in vielen EU-Staaten heutzutage die Beteiligung an Wahlen eher gering ist - unter diesen Umständen dürfte auch das Thema EU-Verfassung auf Abstinenz und Politikverdrossenheit stoßen. Man wird aber um eine europäische Verfassungsdebatte nicht herum kommen.

Warum?

Weil es einfach unmöglich ist, ein ökonomisch bis zur Währungsunion integriertes Europa ohne die politische Krönung zu lassen, die mit einer Verfassung gegeben wäre. In technokratischer Hinsicht ist eine gemeinsame Außenpolitik oder die Koordination von Finanzpolitik innerhalb der EU-Institutionen möglich. Aber das ist kein lebendiger Prozess, da die Bevölkerung über das Europäische Parlament bestenfalls rudimentär einbezogen ist.

Und das ändert sich dank einer Verfassung?

Auf alle Fälle könnte der Streit um einen Verfassungstext die Debatte über die entscheidende Frage stimulieren: Wollen wir ein soziales oder ein neoliberales, ein wirtschaftsfreundliches oder ein bürgerfreundliches Europa? Eine Verfassung ist nicht viel mehr als ein Moment in einem sozialen Prozess und den damit verbundenen politischen Konflikten, da haben Sie Recht. Aber wir sollten bedenken, dass von der Formulierung einer Europäischen Verfassung auch deren Einfluss auf die nationalen Verfassungen abhängt. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig erklärt, das Grundgesetz gehe einer europäischen Regulierung voran. Dennoch wird künftig bei Gesetzgebungsverfahren, sollte eine EU-Verfassung zustande kommen, diese von beträchtlichem Gewicht sein.

Muss eine solche Verfassung dem Europäischen Parlament ein Budgetrecht einräumen, das mit dem Haushaltsrecht nationaler Parlamente vergleichbar ist?

Wenn die Verfassung Ausdruck der politischen Integration Europas ist, impliziert dies auch gestärkte europäische Institutionen. Folglich braucht das Parlament auf jeden Fall ein Budgetrecht. Allerdings wäre dieses nachgerade lächerlich, bliebe der europäische Haushalt bei einer Größenordnung von annähernd einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der gesamten EU. Wenn man für ein Budgetrecht des Parlaments eintritt, wird in der Verfassung auch die Frage zu regeln sein, ob nicht europäische Steuern erhoben werden müssen. Deshalb hat ja die Ratspräsidentschaft Österreichs die Besteuerung von Devisentransaktionen ins Gespräch gebracht.

Sollte das Europäische Parlament auch Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) haben, um über eine aktive Finanzpolitik konjunkturpolitisch wirksam zu werden?

Nur wenn die Verfassung ein soziales Europa konstituiert, könnte etwa die Beschäftigungspolitik ein solches Gewicht haben, dass die EZB gezwungen wäre, andere Ziele zu verfolgen als allein die Stabilisierung des Geldwerts gemäß Maastricht-Vertrag. In einem sozialen Europa wäre es sogar notwendig, die Autonomie der Europäischen Zentralbank gegenüber den politischen Institutionen zu beschränken.

Das Gespräch führte Lutz Herden

* Aus: Freitag 15, 14. April 2006


Zur EU-Verfassung siehe auch:
60 Thesen für eine europäische Friedenspolitik, hrsg. von der AG Friedensforschung an der Uni Kassel.

Die Broschüre (40 Seiten) ist für nur 2 EUR zu bestellen bei der AG Friedensforschung:
per e-mail: strutype@uni-kassel.de




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