Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Militarisierung findet nicht statt - basta!

Der Deutsche Bundestag debattierte über die EU-Verfassung - Kommentar (fast) überflüssig

Es war eine jener Bundestagsdebatten, über die man am liebsten den Mantel des Schweigens hüllen möchte. Dabei wurde sie eröffnet durch eine Regierungserklärung des Bundeskanzlers und das Thema war die auf dem vorangegangenen EU-Gipfel angenommene europäische Verfassung - ein Meilenstein also auf dem Weg der EU zu einer wirklichen politischen Gemeinschaft! Doch die Parlamentarier gefielen sich in unaufgeregtem Klein-Klein. Der "Gottesbezug" - den einen fehlt er, den anderen ist er nicht wichtig - spielte jedenfalls in der Debatte eine weitaus größere Rolle als die militärischen Strukturen und die Aufrüstung, die sich die EU qua Verfassung verordnen will. Selbst der Bundesaußenminister wusste zur neuen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nicht viel beizutragen. Vier Fünftel seiner Rede befassten sich mit anderen Themen, insbesondere mit institutionellen Fragen und natürlich mit dem Abfeiern der historischen Bedeutung des europäischen Integrationsprozesses. Die Regierungserklärung des Kanzlers - der damit die Debatte eröffnete - ging überhaupt nicht auf die Außen- und Sicherheitspolitik ein.

Insgesamt beteiligten sich an der Debatte 14 Rednerinnen und Redner, und zwar in dieser Reihenfolge:
  • Gerhard Schröder, Bundeskanzler
  • Dr. Angela Merkel (CDU/CSU)
  • Franz Müntefering (SPD)
  • Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP)
  • Joseph Fischer, Bundesminister AA
  • Peter Hintze (CDU/CSU)
  • Otto Schily (SPD)
  • Michael Glos (CDU/CSU)
  • Michael Roth (Heringen) (SPD)
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
  • Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
  • Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
  • Markus Meckel (SPD)
  • Dr. Gerd Müller (CDU/CSU)
Von den 14 Rednerinnen und Rednern haben überhaupt nur vier das Thema mit mehr als nur einer Fußnote gestreift: Es waren Angela Merkel, der schon erwähnte Außenminister Fischer, die offiziell als "fraktionslos" eingestufte Abgeordnete Gesine Lötzsch (die in Wahrheit der PDS angehört) und der SPD-Abgeordnete Markus Meckel.

Wir dokumentieren jene Auszüge aus deren Debattenbeiträgen, die einen Bezug zur Außen- und Sicherheitspolitik haben - nicht weil wir der Ansicht sind, dass dort wesentlich neue Aspekte beleuchtet oder interessante Gedanken geäußert wurden, sondern vor allem um unserer Chronistenpflicht nachzukommen. Außerdem dürfte die Qualität der Debatte einen Vorgeschmack darauf geben, was uns erwartet, wenn im Vorfeld der Ratifizierung der EU-Verfassung doch noch eine öffentliche Debatte entstehen sollte. Das, was friedensorientierte Bürgerinnen und Bürger besonders interessiert (und was eigentlich alle Menschen besonders interessieren sollte!), nämlich die Umwandlung der EU in eine Rüstungs- und Militärunion und in eine Interventionsmacht, wird verschämt unter der Decke gehalten.

Darin sind sich übrigens alle im Bundestag vertretenen Fraktionen einig. Unterschiedliche Akzentuierungen sind nur schwer auszumachen. Ob SPD, Grüne, CDU/CSU oder FDP: Alle stimmen darin überein, dass die Militarisierung der EU (das Wort "Militarisierung" fällt natürlich nicht), die Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie und der Aufbau robuster Interventionskräfte die geeignete Begleitmusik zum vielbeschworenen Lissabon-Prozess sind (die Entwicklung der EU zum stärksten Wirtschaftsraum der Welt bis zum Jahr 2010). Die einzige Rednerin, die dieser Sicht widersprach, ist die schon erwähnte "fraktionslose" Gesine Lötzsch (PDS).

P. Strutynski

Im Folgenden dokumentieren wir die Redepassagen mit außen- und sicherheitspolitischen Bezügen von Merkel, Fischer, Lötzsch (die gesamte Rede) und Meckel. Als Dreingabe erhalten Sie im Anschluss einen Kommentar des Bremer Hochschullehrers Jörg Huffschmid zur EU-Verfassung, der im Juli-Heft der Blätter für deutsche und internationale Politik erschienen ist.

Bundestagssitzung 2. Juli 2004: Auszüge aus der Debatte über die EU-Verfassung

Tagesordnungspunkt 27:
Abgabe einer Erklärung durch den Bundeskanzler: Einigung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf eine europäische Verfassung

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU):

(...)
Wenn man sich den Verfassungsvertrag genau anschaut, stellt man fest, dass es eigentlich gar nicht so viele neue Zuständigkeiten gibt. Es gibt aber erhebliche Erweiterungen. Bezüglich dieser Erweiterungen möchte ich positiv hervorheben, dass man erhebliche Fortschritte in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemacht hat. Angesichts des zeitlich eigentlich recht kurzen Prozesses von Nizza bis jetzt ist insbesondere in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik erheblich mehr Klarheit entstanden. Ich begrüße außerordentlich - ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag für Europa -, dass man sich zum Beispiel auf eine Rüstungsagentur geeignet hat, dass man gesagt hat, man wolle hier eng zusammenarbeiten. Das sind die Punkte, in denen Europa noch prägen kann und sich nicht sozusagen auf Dauer in Abhängigkeit begibt. Ich halte das für außerordentlich vernünftig.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich finde es auch wichtig und fast historisch, dass man in der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung zum ersten Mal ganz eindeutig den Bezug zur NATO herstellt - da ist ja viel erreicht, wenn man überlegt, dass nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mitglieder der NATO sind - und damit die Wertegemeinschaft in der Verteidigungspolitik noch einmal betont. Ich begrüße auch außerordentlich, dass es in Zukunft einen EU-Außenminister gibt, der das Gesicht Europas in der Welt sein kann, was allerdings voraussetzt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dann auch bereit, willens und in der Lage sind, in wichtigen außenpolitischen Fragen mit einer Stimme zu sprechen; ansonsten ist das Amt des Außenministers überflüssig.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
(...)

Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen:

(...)
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist Gott sei Dank weiter, als Wolfgang Gerhardt es gerade dargestellt hat. Die EU ist durch die gemeinsame Strategie, durch die Rolle, die wir im Nahen und Mittleren Osten, in der Frage der Broader-Middle-East-Initiative und in ähnlichen Fragen bereits spielen, wesentlich besser aufgestellt, als Sie es dargestellt haben. Darüber hinaus ist der gemeinsame Raum des Rechts und der Sicherheit in Richtung eines Tampere II von großer Bedeutung.

Wir haben jetzt die große Chance, weitergehen zu können, weil wir garantierte Grundrechte haben. Insofern finde ich das Verhalten einiger ziemlich kleinkariert. In Maastricht hatten diejenigen, die nicht für den Euro waren, zumindest überhaupt kein Problem damit, Helmut Kohl und der Bundesregierung für das zu danken, was sie damals erreicht haben.
(Michael Glos [CDU/CSU]: Damals ging es nicht um die Türkei!)
- Bei der Verfassung geht es auch nicht um die Türkei. Aber da Sie das Thema Türkei gerade ansprechen: Die CSU - ich nehme die CDU bewusst aus - hat mit dem Thema Türkei überaus erfolgreich Wahlkampf gemacht, wie man an Ihren Wahlergebnissen in Bayern sehen kann. Sie haben ein eindeutiges Minus zu verzeichnen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Glos, auch in diesem Punkt sind die Menschen klüger. Jeder weiß, dass es bei der Türkei nicht darum geht, dass sie heute beitritt. Man muss schon wirklich zur CSU gehören und gehörig etwas auf den Augen haben, um nicht zu begreifen, welche gewaltigen Fortschritte jetzt unter der AKP-Regierung in der Türkei erzielt wurden, angefangen bei der Umsetzung der Kopenhagener Kriterien bis - das hätte ich vorher nicht für möglich gehalten - zu einer konstruktiven Haltung im Zypernkonflikt, wodurch die Türkei zur Lösung uralter Konflikte im östlichen Mittelmeerraum beiträgt.

Nehmen Sie nur die Abschaffung der Todesstrafe und die Strafrechtsreform!
(Michael Glos [CDU/CSU]: Das tut doch jedes zivilisierte Land!)

Seit Gründung der Türkischen Republik gibt es jetzt erstmals Fernsehsendungen in Minderheitensprachen, unter Einschluss der kurdischen Sprache. Die ehemaligen kurdischen Abgeordneten, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, sind heute alle frei.
(Michael Glos [CDU/CSU]: Das ist doch alles selbstverständlich, Herr Fischer! Das müssen Sie doch wissen! Die Menschenrechte sind verbindlich, ob man in der EU ist oder nicht! Hören Sie doch auf!)
- Herr Glos, Sie wollen keine ernsthafte Diskussion führen, sonst würden Sie anerkennen, dass die Türkei gewaltige Fortschritte gemacht hat, nachdem sie eine Beitrittsperspektive bekommen hatte.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Sie wollen keine ernsthafte Diskussion, sondern nur Ihre im Grunde genommen antitürkische Ideologie hier ausbreiten. Das wird nicht funktionieren; die Menschen sind nicht dumm. Es ist ein langfristiger Beitrittsprozess. Wir werden diesen Weg entschlossen weitergehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir sind der Meinung, dass die für die Europäische Union entscheidende Sicherheitsfrage in diesem Raum entschieden wird. Seit Konrad Adenauer, Ludwig Erhard und - das vergessen Sie immer - Franz Josef Strauß bestehen entsprechende Zusagen. Helmut Kohl, Theo Waigel und Klaus Kinkel haben diese Zusagen 1997 in Luxemburg wiederholt. Wir haben sie bestätigt und in Helsinki und in Kopenhagen operativ umgesetzt. Die Ergebnisse sind beachtlich positiv. Diesen Weg gehen wir weiter, weil wir Frieden und Stabilität in der Zukunft dieses gemeinsamen Europas für unsere Menschen wollen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dieses Thema wird Gegenstand von zukünftigen Diskussionen bleiben. Wahlergebnisse sind in dieser Hinsicht sehr lehrreich.
(Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Ja!)

Meine Partei ist in Bayern mit dieser Position offen im Wahlkampf angetreten. Wir können uns über das Ergebnis nicht beschweren. Sie sind offen angetreten mit der Gegenposition. Wenn Sie Realisten sind und rechnen können, dann werden Sie feststellen, dass Sie erhebliche Verluste zu verzeichnen haben.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Mit der Verfassung haben wir die große Chance, das erweiterte Europa handlungsfähig zu machen.
(Michael Glos [CDU/CSU]: Aber die SPD ist zur Splitterpartei geworden! Darum geht es doch! - Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: 19 Prozent!)
- Herr Müller, gehören Sie nicht zur CSU München? Jedenfalls müssten Sie wissen, dass die dortige CSU ganz andere Probleme hat. Das findet doch alles im Gerichtssaal statt, oder sehe ich das falsch?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das Wahlergebnis der CSU München ist wirklich beachtlich.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wenn die Verfassung ratifiziert wird - ich bin sicher, dass sie ratifiziert wird -, haben wir die große Chance, das erweiterte Europa politisch handlungsfähig zu machen, es politisch zu integrieren und das Einigungswerk in den vor uns liegenden zwei Jahrzehnten tatsächlich zu vollenden. Damit können wir Europas Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in einem gemeinsamen Europa mit Leben erfüllen und das große Friedenswerk Europäische Union tatsächlich vollenden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Viele Wählerinnen und Wähler haben ihr Desinteresse an der Europawahl bekundet und sind gar nicht erst hingegangen. Sie haben gespürt, dass sie über die wirklich wichtigen Fragen, zum Beispiel die Verfassung, nicht selbst entscheiden dürfen.

Wir als PDS konnten bei der Europawahl kräftig zulegen und das hat vor allem zwei Gründe: Erstens haben wir als PDS uns klar gegen das Rüstungsgebot in der Verfassung gewandt und zweitens haben wir uns klar für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen.
(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Wie schlecht Sie, meine Damen und Herren im Bundestag, mit dem Wahlergebnis leben können, haben Sie gestern gezeigt. Alle Fraktionen - von der CDU/CSU bis zu den Grünen - haben entschieden, dass die PDS-Europaabgeordneten nicht im Europaausschuss des Bundestages mitwirken dürfen. Wir haben jetzt die absurde Situation, dass die FDP einen EU-Parlamentarier in den Ausschuss delegieren kann, wir als PDS aber nicht. Dabei haben wir bei der Europawahl zwar nicht wesentlich, aber doch besser abgeschnitten als die FDP. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat gerade die Bedeutung der Rechte der Minderheiten hervorgehoben. Schade, dass das gestern vergessen wurde.

Das Europäische Parlament ist neu gewählt worden und man hat den Eindruck, es geht alles so weiter wie bisher; das Wahlergebnis hat keine Auswirkungen. Die Kollegin Dr. Merkel von der CDU/CSU ist schon in einem anderen Zusammenhang darauf eingegangen.

Die Europapolitik wird nicht im Europäischen Parlament gemacht, sondern zwischen den Regierungschefs hinter verschlossenen Türen ausgekungelt. Nach dem letzten EU-Gipfel wird der Eindruck vermittelt, dass die Verfassung so gut wie in Kraft ist. Doch das ist ein Trugschluss und es kann für die Regierung noch ein böses Erwachen geben. Es gibt nämlich viele Menschen, die sich mit dieser Verfassung nicht anfreunden können.

Aus der Sicht der PDS gibt es drei Ablehnungsgründe: Erstens. Die Verfassung wurde mit jeder neuen Verhandlungsrunde undemokratischer. Zweitens. Die Verfassung wurde mit jeder neuen Verhandlungsrunde unsozialer. Drittens. Die Verfassung wurde mit jeder neuen Verhandlungsrunde militärischer. Auf diesen Punkt möchte ich etwas näher eingehen.

Am 15. Juni haben mehrere Forschungsinstitute das "Friedensgutachten 2004" vorgestellt. Die Wissenschaftler beschreiben die Sicherheitsstrategie der EU wie folgt - ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten -:
Sicherheit (wird) von der EU in einem eng militärischen Sinne als Voraussetzung für Entwicklung definiert, während die umgekehrte Blickrichtung, die soziale, ökonomische und rechtliche Entwicklungsfaktoren zum Ausgangspunkt für Sicherheit macht, unterbelichtet bleibt.

Diese Sicherheitsstrategie wird Europa nicht mehr, sondern weniger Sicherheit bringen. Es ist fatal, dass es in der Verfassung keine eindeutigen Aussagen gibt, dass militärische Interventionen nur als Ultima Ratio zu betrachten sind.
(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Dagegen wird eine Rüstungsagentur in der Verfassung verankert und das Militär auf "robustes Eingreifen" weltweit vorbereitet. Wofür braucht Europa eine Rüstungsagentur, wenn Europa schon jetzt nach den USA der größte Rüstungsproduzent der Welt ist? Gegen wen wollen Sie sich eigentlich rüsten? Wollen Sie in Zukunft Bin Laden mit 68 Eurofightern jagen, die den Steuerzahler 2,5 Milliarden Euro kosten werden? Reichen dafür nicht die 44 Eurofighter, die bereits 2,3 Milliarden Euro gekostet haben?

Die Europäische Union setzt auf die falschen Mittel zur Lösung der globalen Probleme. Das Verhältnis von zivilen und militärischen Mitteln stimmt einfach nicht. Wenn es aus Ihrer Sicht eine in der Verfassung festgeschriebene Rüstungsagentur geben muss, warum gibt es dann nicht wenigstens auch zum Beispiel eine Agentur zur friedlichen Konfliktvermeidung und Konfliktlösung? Wir finden, dass die Überbetonung des Militärischen in der Verfassung auch deshalb von uns hier so scharf kritisiert werden muss, weil klar ist, dass es nicht ohne Wirkung auf die europäische Innenpolitik bleiben wird, wenn die EU auf militärische Konfliktlösung in der Außenpolitik setzt.

Sie alle haben sich mehr oder weniger sehr zustimmend zu der Verfassung geäußert. Wenn Sie von der Verfassung so überzeugt sind, wie Sie es in der Debatte dargelegt haben, dann frage ich: Warum haben Sie nicht den Mut, die Verfassung durch das Volk bestätigen zu lassen?
(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Ich schließe mich ausschließlich der Argumentation von Frau Leutheusser-Schnarrenberger an, die gesagt hat: Wenn man etwas durch eine Volksabstimmung bestätigen lassen will, dann muss man sich schon die Mühe machen, zu den Menschen zu gehen, und ihnen erklären, worum es eigentlich geht. Es reicht nicht aus, zu sagen: Wir haben etwas Gutes und Schönes, in Europa sind alle einverstanden. Vielmehr muss man vor Ort erklären, worum es im Detail geht, damit die Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung treffen wollen und können. Vor einer konkreten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern scheinen aber die meisten von Ihnen - mit Ausnahme der FDP - Angst zu haben.
Vielen Dank.
(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Markus Meckel (SPD):

(...)
Es ist von Sicherheit geredet worden. Dabei geht es nicht nur um den 11. September 2001. Vielmehr gibt es viele grundsätzliche Fragen, die unsere Sicherheit heute und in Zukunft bestimmen. Frau Lötzsch, ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern: Die Verfassung ist zwar das zentrale Dokument. Herr Solana hat im letzten Jahr eine Sicherheitsstrategie vorgelegt. Sie ist im letzten Dezember gemeinsam beschlossen worden. Jetzt ist sie die europäische Sicherheitsstrategie. Frau Lötzsch, lesen Sie sich diesen Beschluss einmal durch! Darin steht alles, was Sie hier einfordern, Stichwort "Bedeutung der integrierten Außenpolitik in den zivilen, in den ökonomischen und in den diplomatisch-politischen Dimensionen". Jeder, der glaubt, dass Sicherheitspolitik und Friedenspolitik völlig ohne militärische Dimensionen möglich sind, ist naiv. Wir leben nun einmal - "leider" mag mancher sagen - nicht im Himmelreich.

Wir stehen vor inneren und äußeren Herausforderungen. Innere Herausforderungen - das beziehe ich auf die Geographie Europas - betreffen unter anderem den westlichen Balkan. Mitten in der EU gibt es einen Bereich, der für uns eine zentrale Herausforderung ist. Dadurch, dass Kaliningrad von Staaten der Europäischen Union umschlossen ist, ist Russland unser Nachbar im Osten. Auch mit Kaliningrad ist eine zentrale Herausforderung verbunden. Dort, also in einer Region umschlossen vom Territorium der EU, gibt es manche Gefahren - organisierte Kriminalität, Drogen und viele andere Bereiche -, denen wir gemeinsam mit den Nachbarn, zum Beispiel mit Russland und Staaten auf dem westlichen Balkan, mit einer eigenen Strategie begegnen müssen.

Ich glaube, dass es auf diesem Gebiet nach den Kriegen in den 90er-Jahren wesentliche Fortschritte gibt. Die EU, die NATO und die internationale Staatengemeinschaft haben durchaus erfolgreich agiert, nachdem wir uns überhaupt nicht mehr hatten vorstellen können, dass es mitten in Europa zu solchen Kriegen und zu solchen Verbrechen kommt. Wir sehen - die Welt hat es zuletzt im März im Kosovo gesehen -, wie instabil die Lage ist. Wenn wir uns die einzelnen Länder anschauen, dann erkennen wir, was alles noch getan werden muss.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Integrations- und Europaperspektive für diese Region, also das, was der Europäische Rat in Thessaloniki beschlossen hat, der wesentliche Stabilitätsfaktor ist und dass es zusätzliche Initiativen braucht. Ich halte zum Beispiel eine Kosovo-Initiative der Europäischen Union am Anfang des nächsten Jahres für ausgesprochen wichtig. Wir können und sollten es nicht wieder den USA überlassen, eine solche Initiative zu ergreifen. Ich bin sicher, dass die USA dies tun werden, wenn wir nicht vorher aktiv werden. Kosovo liegt mitten in Europa. Die Staaten dieser Region haben nicht nur eine europäische Perspektive, sondern sie wollen auch Mitglied der Europäischen Union werden. Die Europäische Union sollte gezielt aktiv werden, nicht ohne die USA, natürlich mit den Vereinten Nationen und durchaus auch im Gespräch mit Russland. Ich wiederhole: Die Initiative sollte von uns, von Europa, ausgehen.

Die nächste zentrale Frage betrifft die Gestaltung unserer Nachbarschaft. Auch hier hat die Europäische Union Initiativen ergriffen. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass das öffentliche Augenmerk deutlich darauf gelenkt ist. Ich freue mich sehr, dass die Europäische Union mittlerweile den südlichen Kaukasus in diese Strategie mit aufgenommen hat. Das war vorher nicht der Fall.
(...)

Quelle: Plenarprotokoll 15/119, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 119. Sitzung, Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
www.bundestag.de


Sackgasse EU-Verfassung

Von Jörg Huffschmid*

Der Sieg der Sozialisten bei den spanischen Wahlen wie das Scheitern der polnischen Sozialdemokratie haben ein Nachspiel: Die im vergangenen Dezember scheinbar auf unabsehbare Zeit gescheiterte EU-Verfassung steht wieder auf der Tagesordnung. Im Zuge der endlosen Diskussionen um die Frage der Macht- und Mehrheitsverhältnisse ist jedoch die entscheidende Frage nach ihrer inhaltlichen Substanz vollkommen ins Hintertreffen geraten. Eines steht aber schon heute fest: Diese Verfassung wird die Europäische Union ihren Bürgern und Bürgerinnen nicht näher bringen.

Sie wird den Prozess der Entfremdung festschreiben, der sich unter anderem in der ständig sinkenden Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament niederschlägt - eine Tendenz, die am 13. Juni wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde. Auch die angekündigte Demokratisierung europäischer Strukturen und Verfahren durch die Verfassung ist im Wesentlichen ausgeblieben. Vielmehr würde bei Verabschiedung des Entwurfes die Demontage sozialstaatlicher Substanz durch die neoliberalen Gegenreformen Verfassungsrang erhalten, obgleich der Widerstand hiergegen seit Jahren wächst. Zugleich werden stärkere Aufrüstung und Militarisierung der Außenpolitik zum Verfassungsgebot erhoben.

Von den grundlegenden Rechten des Parlamentes als Vertretung des Volkes - Ernennung der Regierung, Einbringung und Verabschiedung von Gesetzen und Verabschiedung des Haushaltes - obliegt dem Europäischen Parlament (EP) lediglich das Haushaltsrecht - allerdings nur unterhalb einer vom Ministerrat festgelegten Obergrenze (Art. I-53,3). Diese ist gegenwärtig mit 1,24 Prozent des gesamten Sozialproduktes der EU so niedrig angesetzt, dass damit keine in europäischen Dimensionen relevante Haushaltspolitik möglich ist. Bei der Festsetzung der Obergrenze wird das EP angehört, verfügt aber über kein Mitentscheidungsrecht, ebenso wenig wie ein eigenes Steuererhebungsrecht.

Bei der Gesetzgebung bleiben seine Rechte weiterhin beschränkt, obgleich im Verfassungsentwurf die Anzahl der Bereiche, in denen europäische Gesetze im "normalen Gesetzgebungsverfahren" (Art. III-302,1) beschlossen werden sollen, gegenüber dem geltenden EU-Vertrag mehr als verdoppelt worden sind. Dieser unzweifelhafte Fortschritt relativiert sich jedoch dadurch massiv, dass dieses Verfahren dem Parlament zwar eine Verhinderungs-, aber weder eine Gestaltungsmacht noch ein Initiativrecht gibt. Zwar kann das EP Gesetzentwürfe letztlich durch ein Veto zu Fall bringen, nach wie vor können aber weder das Parlament noch der Ministerrat (letzterer mit einigen Ausnahmen) eigene Gesetzesentwürfe formulieren und in die Beratungen einbringen. Auch nach dem Verfassungsentwurf bleibt allein die Europäische Kommission dafür zuständig. Schließlich ist es auch bei der Wahl der "Regierung" - der Europäischen Kommission - durch das Parlament nicht weit her mit dem demokratischen Forschritt: Zwar soll der Kommissionspräsident künftig vom EP gewählt und nicht nur - wie bisher - bestätigt werden. Allerdings: Das Parlament darf nur den Kandidaten oder die Kandidatin wählen, der oder die ihm vom Ministerrat vorgeschlagen wurde. Auch hier kann das Parlament lediglich verhindern und nicht gestalten. Das ist aber jetzt auch schon so, materieller Fortschritt findet nicht statt. Im Verfassungsentwurf des Konvents bleibt das EP ein demokratischer Torso.

Sozialpolitisches Trauerspiel

Eine Tragödie sind die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik - trotz einiger Formulierungen im ersten Teil des Verfassungsentwurfes, die hoffnungsfroh stimmen, wenn beispielsweise der Begriff der Solidarität neu auftaucht und zudem mehrfach bekräftigt wird, dass die EU eine Union der Solidarität sein soll. Der dritte Teil des Verfassungsentwurfes - in dem es um "die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union" geht - lässt von dieser Absichtsbekundung aber nichts übrig. Er erteilt vielmehr allen Hoffnungen auf einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel oder zumindest eine gewisse Offenheit für neue Ideen und Konzepte eine Absage. Die ideologische "Standfestigkeit" der EU-Kommission gegenüber empirischen Widerlegungen und theoretischen Zweifeln, die das reale Scheitern der neoliberalen Wirtschaftsund Sozialpolitik begründen und prognostiziert haben, ist geradezu phänomenal. Beispielsweise ist die Konzeption der europäischen Geldpolitik eine theoretische Absurdität mit allerdings gravierenden Konsequenzen: Niemand bestreitet, dass Geldpolitik das Wachstum und die Beschäftigung einer Wirtschaft wirksam beeinflussen, zumindest abwürgen kann. Dennoch werden die verhängnisvollen Bestimmungen des Vertrags von Maastricht, dass Geldpolitik sich vorrangig um Preisstabilität zu sorgen hat und weder eine Verantwortung für andere gesamtwirtschaftliche Entwicklungen trägt, noch sich mit den anderen Trägern der Wirtschaftspolitik abstimmen muss, unverändert übernommen. [1] Ebenso absurd ist es, die Qualität von Finanzpolitik nicht danach zu beurteilen, was sie zur Bereitstellung öffentlicher Güter, zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und zum sozialen Ausgleich beiträgt, sondern nur daran zu messen, ob die öffentlichen Haushalte ausgeglichen sind oder nicht. Die EU propagiert gegenüber den Mitgliedsländern seit Jahren eine Politik der sozialen "Modernisierung", die sich vor allem durch mehr Druck auf Arbeitslose und Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme auszeichnet. Diese neoliberale Politik vertieft die soziale Polarisierung, schafft mehr Unsicherheit in der Gesellschaft und schwächt das Wachstum der Binnenwirtschaft. Sie hat die EU mittlerweile in einen Teufelskreis von Wachstumsschwäche, anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und zunehmender Ungleichheit getrieben. Die auf dem Gipfel von Lissabon im März 2000 abgegebene vollmundige Erklärung, dass die Union bis zum Jahre 2010 zur "wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsregion der Welt" werden und Vollbeschäftigung erreicht haben solle, war nichts als heiße Luft. Ihr Hintergrund ist eine anscheinend unerschütterliche neoliberale Ideologie, nicht aber eine realistische wirtschaftspolitische Konzeption. Freilich beruht die Unerschütterlichkeit dieser Ideologie nicht auf der Überzeugungskraft ihrer Argumente, sondern auf der Macht der Konzerne, die von der gesamtwirtschaftlich kontraproduktiven Politik dennoch profitieren. Dass dieser Kurs zu einer Zeit, in der Millionen von Menschen gegen seine Folgen auf den Straßen demonstrieren, in der Verfassung festgeschrieben werden soll, kann wohl nur als Versuch verstanden werden, Kritiker zu entmutigen und von Veränderungen abzuhalten, die auf eine andere Wirtschaftsund Sozialpolitik abzielen. Das europäische Sozialmodell jedenfalls, dass die EU in offiziellen Dokumenten immer mal wieder beschwört, wird durch eine solche Politik diskreditiert und demontiert. Eine europäische Identität lässt sich auf diese Weise nicht begründen.

Diese europäische Identität, die wegen des polarisierenden und schwächenden Kurses der Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht als sozialer Zusammenhalt herzustellen ist, soll nun anscheinend über die Entwicklung ei- ner gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen werden, die ganz wesentlich durch eine gemeinsame Militärpolitik gestützt wird. Dass in Verfassungen die Existenz eines Militärapparates verankert wird, ist normal. Ein Gebot jedoch, die "militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", wie es in Artikel I-40,3 des Verfassungsentwurfes steht, dürfte einzigartig sein. In dem Fehlen eines militärischen Arms der EU sah der Konvent offensichtlich einen solch eklatanten Mangel, dass er besonderen Wert darauf gelegt hat, die Lücke möglichst schnell zu schließen. Solange die Verfassung explizit fordert, die militärischen Fähigkeiten zu verbessern, ist ein derart fixiertes Aufrüstungsgebot tendenziell grenzenlos. Sollte die EU eines Tages zur militärischen Großmacht aufgestiegen und eine weitere militärische Verbesserung nicht erforderlich sein, dann müsste die Verfassung wohl geändert werden.

Anders als die kontraproduktive Geld- und Finanzpolitik, die bereits im Vertrag von Maastricht weitestgehend kodifiziert und im Verfassungsentwurf unverändert übernommen wurde, enthalten die Abschnitte über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik viele neue Formulierungen und Konzepte. Sie stellen den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung dar, die mit der Petersberger Erklärung von 1991 begann und darin besteht, eine neue Rolle für das Militär zu finden, nachdem die alte Ausrichtung auf Territorialverteidigung durch den Zusammenbruch des einzig möglichen Angreifers hinfällig geworden war. Im Verfassungsentwurf wird die Rolle des Militärs jetzt "normalisiert": Sein Einsatz wird zum regulären, wenn auch besonders gewichtigen und daher mit besonderer Vorsicht zu handhabenden Instrument, mit dem die Politik die Werte der EU verwirklicht und ihre Interessen in aller Welt durchsetzt. Der Einsatz des Militärs ist nicht an ein Mandat der UNO gebunden, und im Rahmen der so genannten "Strukturierten Zusammenarbeit" zwischen einzelnen Mitgliedsländern, "deren militärische Fähigkeiten höheren Kriterien gerecht werden", setzt er auch keinen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedsländer voraus. Bei Entscheidungen über Militäreinsätze soll das EP zwar angehört und "auf dem Laufenden gehalten" werden, Entscheidungs- oder auch nur Mitentscheidungsrechte hat es nicht.

Dogmatische Erstarrung

Trotz gelegentlicher fortschrittlicher Formulierungen im ersten Teil und trotz der begrüßenswerten Übernahme der Charta der Grundrechte als zweiten Teil des Verfassungsentwurfes ist dieser insgesamt ein Dokument dogmatischer Erstarrung. Der Europäische Konvent wies alle Vorstellungen zurück, die mit der fortschreitenden Integration Europas die schrittweise Ausbildung eines alternativen Gesellschaftsmodells verfolgen. Das Muster, in das sich die EU mit diesem Entwurf hineinbegibt, ist das des klassischen Imperialismus: Nicht Wohlstand und Gerechtigkeit für alle, sondern Disziplin nach innen und militärische Stärke nach außen sollen die Klammern bilden, die die Gesellschaft zusammenhalten. Damit begäbe sich die EU auf den ausgetretenen Pfad einer Großmacht, der in einer Sackgasse enden muss.

Der Verfassungsentwurf des europäischen Konvents sollte deshalb nicht die "Verfassung für Europa" werden, selbst dann nicht, wenn sich die Regierungschefs der 25 EU-Mitglieder auf seine Annahme verständigen. Denn die letzte Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Danach beginnt der Prozess der parlamentarischen Ratifizierung, der lange dauern kann. Er bietet die Chance, eine größere europäische Öffentlichkeit doch noch für die Frage zu interessieren, wie es in Europa und mit Europa weitergehen soll. Es gibt Anzeichen dafür, dass diese Öffentlichkeit sich nicht mehr alles gefallen lässt und dass die Kritik an Neoliberalismus und Kriegspolitik zunimmt. Am 15. Februar 2003 ist eine große europäische Öffentlichkeit gegen die amerikanischen Kriegsabsichten auf die Straße gegangen. Die Regierungen, die diesen Kriegskurs wie Spanien und Polen aktiv unterstützt haben, sind seitdem entweder abgewählt worden oder stehen unter massivem Druck. Am 3. April dieses Jahres haben in 26 europäischen Städten Millionen Menschen gegen den Sozialabbau protestiert, der von ihren Regierungen betrieben und von der EU forciert wird. Die soziale Unzufriedenheit in der EU nimmt zu, Proteste werden von größeren Teilen der Bevölkerung unterstützt, der politische Druck für eine andere Politik wird spürbar und veranlasst allmählich sogar einige große Parteien und Regierungen in der EU, vorsichtig über Kurskorrekturen nachzudenken.

Davon hat allerdings der europäische Konvent nichts mitbekommen. Seinen abgehoben-dogmatischen Entwurf jetzt zur Verfassung machen zu wollen, käme dem demokratiefeindlichen Versuch gleich, die gerade begonnene Diskussion abzuwürgen und schnell noch schwer zu überwindende Fakten zu schaffen, ehe die politische Stimmung kippt und diese Verfassung verhindert.

Die Alternative dazu kann nicht sein, antieuropäische Stimmungen zu unterstützen oder zu verbreiten. Vielmehr sollte sie darin liegen, eine breite Diskussion über die Konzeption einer Europäischen Union zu initiieren, die weder Juniorpartner noch militärisch gerüsteter Großmachtrivale der USA ist, sondern eine echte Alternative zum Gesellschaftsmodell der USA darstellt. Eine solche Konzeption müsste sich auf drei Eckpfeiler stützen: Erstens eine voll entwickelte Demokratie, die dem europäischen Parlament die volle Souveränität über die europäische Gesetzgebung gibt und gleichzeitig die Rechte der Mitgliedsländer (etwa durch die Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Gesetzgebungskammer) wahrt. Zweitens eine wirtschafts- und sozialpolitische Konzeption, die sich nicht primär am Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausrichtet, sondern Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zu ihren Orientierungspunkten macht und zu diesem Zweck auch in Marktprozesse eingreift sowie ein vernünftiges Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Sektor etabliert. Drittens eine Konzeption von internationalen Beziehungen, die sehr viel mehr Energie und Geld für friedliche und kooperative Zusammenarbeit sowie Entwicklungshilfe als für Marktöffnung und Militäreinsätze aufwendet. Nur bei Erfüllung dieser drei Voraussetzungen würde sich eine europäische Verfassung tatsächlich als die Verfassung ihrer Bürger erweisen.

[1] Vgl. Hermannus Pfeiffer, Zentralbank will in die Verfassung, in: "Blätter", 6/2004, S. 759-761.


Dieser Beitrag erschien in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 7/2004, S. 775-778

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